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Montabaur

möglichst kostensparende Vorschriften in die Bebauungspläne einzufiigen. Die Bauplatzbereitstellung werde durch Auswei­sung dieses Baugebietes und durch die Änderung des Bau­gebietes »Christches Weiher«, wo Mehrfamilienhäuser errich­tetwerden, erreicht. Dies seien Maßnahmen, so Manns, um das Bauen überhaupt zu ermöglichen. Mit Nachdruck verwies er darauf, daß in den nächsten Jahren hohe Kredite aufgenom­men werden müssen, so daß es unredlich sei, den Bürgern Modelle in Aussicht zu stellen, von denen niemand wisse, wie sie bezahlt werden können. Weder die vom Land Rheinland- Pfalz für den sozialen Wohnungsbau gewährten Zuschüsse noch der Etat der Stadt Montabaur könne die Durchsetzung einer solchen Maßnahme verkraften. Bezüglich der Forderung nach Durchsetzung ökologischer Maßnahmen vertrat die CDU- Fraktion die Auffassung, daß die Entstehungskosten viel zu hoch seien, um sie den jeweiligen Bauherren aufzubürden. Vielmehr soll jeder Bauherr selbst entscheiden können, inwie­weit er ökologische Gesichtspunkte berücksichtige. Die Frak­tion der CDU stimmte der Planungsalternative mit den Maß­gaben zu, daß ein öffentlicher Parkplatz mit etwa 10 bis 12 Parkplätzen, Stellplätze in der Tiefgarage, oberirdische Park­plätze in der Ladenzone und oberirdische Stellplätze für den Wohnungsbau bereitgestellt werden.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärte namens seiner Frakti­on, er stimme der von der CDU vorgeschlagenen Planungsal­ternative zu. Ratsmitglied Kochern (FDP) sprach sich zwar grundsätzlich für ein ökologisches Bauen aus, vertrat jedoch ebenfalls die Auffassung, daß die Berücksichtigung ökologi­scher Gesichtspunkte den einzelnen Bauherren überlassen werden sollte. Nach kontroverser Diskussion beschlossen die Mitglieder des Stadtrates schließlich mehrheitlich, auf dem Gebiet des alten Sportplatzes den angrenzenden Bereich einer Wohnhausbebauung zuzuführen und die planerischen Voraus­setzungen durch den Bebauungsplan zu schaffen. Die Bebau­ung soll nach der vorgeschlagenen Planungsalternative unter Einfügung der Ergänzungen der CDU-Fraktion durchgeführt werden.

Änderung des Bebauungsplanes »In den Fichten - Auf der Trift« im Stadtteil Eigendorf

Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, den Bebauungs­plan »In den Fichten - Auf der Trift« wie folgt abzuändern:

a) Für das bereits als Straßenparzelle vermaßte Flurstück Nr. 170 südlich der Straße »Auf der Trift« wird eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.

b) Die überbaubare Grundstücksfläche wird für die an­grenzenden Flurstücke Nr. 166 bis 169, 171 und 172 dieser Planänderung angepaßt.

Der Rat stimmte der Änderung des Bebauungsplanes ein­schließlich der Begründung zu. Auf die vorgezogene Bürgerbe­teiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbarge­biete nur unwesentlich auswirkt. Der Rat beschloß die öffent­liche Auslegung des Änderungsentwurfes einschließlich Be­gründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Auswirkungen des geänderten Finanzausgleichsgesetzes; Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern Die Fraktionsvorsitzenden Manns (CDU), Bächer (SPD) und Schweizer (FWG) erklärten namens ihrer Fraktionen, ange­sichts der steigenden Belastungen der Bürger seien sie nur »schweren Herzens« und »gezwungenermaßen« bereit, der Er­höhung der Hebesätze für die Grundsteuern ab 01.01.1994 zuzustimmen. Der Vorsitzende erklärte, die Stadt habe bisher mit 220 Prozent bei der Grundsteuer A und 270 Prozent bei der Grundsteuer B Sätze erhoben, die unter dem Landesdurch­schnitt lagen.

Weil die Umlagen an die Verbandsgemeinde und den Wester­waldkreis aber so entrichtet werden müssen, als ob die Stadt den Regelsatz erheben würde, habe die Stadt Umlagen für Steuern gezahlt, die sie gar nicht eingenommen habe. Darüber hinaus, so betonte der Vorsitzende, gewähre das Land denjeni­gen Kommunen, die ihre Einnahmequellen nicht voll aus­schöpfen, auch keine Zuschüsse mehr.

Ratsmitglied Lorenz (BfM) entgegnete, er sei mit der Anhe­bung der Grundsteuer nicht einverstanden. Seiner Auffassung nach habe die Stadt die Wahl, wie sie »ihre Wohltaten aus­streue« und das könne sie auch durch die Zahlung von höheren Umlagen. Dem entgegnete Ratsmitglied Bächer (SPD), daß eine solche Verfahrensweise gegen elementare Haushalts­grundsätze verstoße und zur Folge hätte, daß das »verlorene Geld« anderswo hergeholt werden müsse.

Wirtschaftsplan für den Stadtwald, Forstwirtschaftsjahr 1994

Die Mitglieder des Stadtrates genehmigten einstimmig den

Nr. 52/93

ihnen vorliegenden Wirtschafts- und Fällungsplan 1994, der Gesamteinnahmen in Höhe von 596.863 DM und Gesamtaus­gaben in Höhe von 596.863 DM sowie einen Holzeinschlag von 250 fm Eiche, 3.720 fm Buche, 75 fm Hainbuche, 915 £m Fichte sowie 110 fm Euro-Lärche, also eine Gesamtnutzung von 5.070 fm vorsieht.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 1994 des Hospitalfonds der Stadt Montabaur

Ratsmitglied Diehl (CDU) führte aus, die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1 Mio. DM in den Haushaltsplan 1994 sei etwas ganz Neues. Die Bausubstanz des Altenheimes aus den 60er Jahren bedürfe dringend einer Sanierung. Bereits 1990 habe man beim Land einen Zuschußantrag gestellt, der bisher jedoch nicht zugesagt worden sei, so daß man bisher nur die nötigsten Reparaturen tätigen konnte. Bei der Sanierung des Daches und der Sanitäranlagen könne man nicht weiter auf Landeshilfe warten. Ratsmitglied Vetter (SPD) lobte die Haus­haltsführung der Heimleitung des Alten- und Pflegeheimes. 'Ohne eine Anpassung der Pflegesätze, so betonte Vetter, wäre ein Ausgleich des Haushalts nicht möglich gewesen. Abschlie­ßend beschlossen die Mitglieder des Stiftungsausschusses und des Stadtrates die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 in der in der Sitzung vorgelegten Form. Gleichzeitig beschlossen sie das dem Haushaltsplan als Anlage beigefügte Investitions­programm für die Jahre 1993 bis 1997.

Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

des Stadtrates Montabaur vom 09.12.1993

Der Haupt- und Finanzausschuß beauftragte die Verwaltung, an bedürftige Personen in der Stadt Montabaur (einschließlich Stadtteilen) wie im Vorjahr eine Weihnachtszuwendung zu zahlen. Eine Weihnachtsbeihilfe erhalten nach Maßgabe der Weihnachtszuwendungsrichtlinien auch Kriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien.

Der Freiwilligen Feuerwehr Montabaur wurde ein Zuschuß in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten zur Beschaffung von Feuerwehrstrickjacken gewährt.

Auf Antrag der SPD-Fraktion beauftragte der Haupt- und Finanzausschuß die Verwaltung, angesichts der Verkehrspro­blematik in der Alleestraße bei der Landesstraßenverwaltung die Einrichtung eines geeigneten Fußgängerüberweges zu be­antragen. Zum verkehrsberuhigten Ausbau der Mons-Tabor Straße beschloß der Ausschuß auf Anregung der SPD-Frakti­on, die Parkstreifen zu ändern. Die Markierungen sollen so angebracht werden, daß auch ein störungsfreies Parken größe­rer KFZ gewährleistet wird.

Der Haupt- und Finanzausschuß beriet über die Bildung eines Jugendgemeinderates in der Stadt Montabaur. Hintergrund war ein entsprechender Auftrag des Verbandsgemeinderates an die Verwaltung, an die Ortsgemeinden - einschließlich Stadt Montabaur - mit der Empfehlung heranzutreten, vor Ort dar­über zu beraten, wie der Dialog mit der Jugend gefördert und dem zunehmenden Desinteresse junger Menschen an der kom­munalpolitischen Arbeit entgegengewirkt werden könne.

Die Ausschußmitglieder sprachen sich einvernehmlich dafür aus, kein förmliches Gremium - wie es ein »Jugendgemeinde­rat« wäre - einzurichten, sondern eher Gesprächskreise zu bevorzugen. Auf Vorschlag von Bürgermeister Dr. Possel- Dölken wurde vorgesehen, in Schulen und Jugendgruppen Gespräche zu kommunalpolitischen Themen anzubieten. Im Unterricht oder auch im Rathaus wollen die Fraktionen im Rahmen bürgernaher Politik in Diskussionen mit den Jugend­lichen zur Verbesserung der allgemeinen politischen Bildung beitragen.

Schließung des Hallenbades Montabaur am 31.12.1993 und 01.01.1994

Am 31.12.1993 (Silvester) und am 01.01.1994 (Neujahr) bleibt das Hallenbad Montabaur geschlossen. Wir bitten unsere Badegäste dies zur Kenntnis zu nehmen.

Kreisverwaltung geschlossen

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur bleibt am 31. Dezember 1993 (Silvester) geschlossen.