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Montabaur

Nr. 52/93

.0.

Sozialdienste

172. Januar 1994

Schwester Lucie, Eitelborn. 02620/2719

Schwester Gisela, Montabaur... 02602/18878

Schwester Hiltrud, Wirges. 02602/60690

Schwester Agnes, Welschneudorf. 02608/432

Schwester Ursula, Ruppach-Goldhausen. 02602/8886

Schwester Daniele, Steinefrenz. 06435/8263

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme »ICE-Bahnhof Montabaur« - Bürgerbeteiligung -

Der StadtratvonMontabaurhatdurch Beschluß vom 10.12.1992 seine Absicht erklärt, für das Gebiet, das umgrenzt wird

- im Norden: von der Bundesautobahn A 3

- im Osten: vom Autobahnzubringer und der Tonnerre Straße

- im Süden: von der Alleestraße

- im Westen: von der Eschelbacher Straße

eine Entwicklungsmaßnahme nach dem Maßnahmegesetz zum Baugesetzbuch (BauGB-MaßnahmenG) durchzuführen und zu diesem Zweck Voruntersuchungen einzuleiten.

Das Ergebnis der Voruntersuchungen soll den Bürgern im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden am Donnerstag, 20.01.1994 - 19.00 Uhr in der Bürgerhalle, Rathaus-Altbau.

56410 Montabaur, 21. Dezember 1993

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Verbandsgemeinderates vom 16.12.1993 der Verbands­gemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1992

I.

Haushaltsrechnung

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt _haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-E in nah m en 26:551.963,87 3.946.203,56 30.498.167,43

./. Abgang alter Kasseneinnahme­reste 40.406,21 -,- 40.406,21

Summe bereinigter

Soll-Einnahmen 26.511.557,66 3.946.203,56 30.457.761,22

Soll-Ausgaben 26.511.557,66 2.972.251,31 28.808.808,97

+ Neue Haushalts­ausgabereste 1.666.894,25 1.666.894,25

./. Abgang alter

Haushaltsaus- *

gabereste -,-- 17.942,-- 17.942,--

Summe bereinigter

Soll-Ausgaben 26.511.557,66 3.946.203,56 30.457.761,22

Uberschuß/Fehlbetrag -,-

Festgestellt:

Montabaur, 08.06.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluß

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungs­ausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Ver­bandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrechnung für das Jahr 1992 beschlossen.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang

nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1992 gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

HI.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht hegt zur Einsichtnahme vom 03.01.1994 bis 12.01.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernzeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30Uhrund 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 20.12.1993 Verbandsgemeinde Montabaur (S.)

i.V. gez. Reusch, I. Beigeordneter

Die Verwaltung informiert

Aus der Sitzung des Stadtrates vom 25.11.1993

Aufstellung des Bebauungsplanes »Rathauspassage«

Die Mitglieder des Stadtrates stimmten dem Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und Textfestsetzungen un­ter Aufhebung von Teilflächen der Bebauungspläne »Altstadt I« und »Altstadt II« einstimmig zu. Der Bebauungsplan wurde als Satzung gemäß der §§10 Baugesetzbuch, 24 Gemeindeord­nung beschlossen.

In seiner Sitzung im März 1993 hatte der Stadtrat für das Gebiet zwischen dem Großen Markt und dem Konrad-Adenau­er-Platz den Bebauungsplan »Rathauspassage« unter Ein­beziehung von Teilflächen der Bebauungspläne »Altstadt I« und »Altstadt II« aufgestellt. Mit der Aufstellung dieses Bebau­ungsplanes wurde ein städtebauliches Planungskonzept ver­wirklicht, das eine Anpassung der neu zu errichtenden Bautei­le im rückwärtigen Bereich des Großen Marktes zum Konrad- Adenauer-Platz hin sowohl an die Altstadtbebauung des Gro­ßen Marktes als auch zum städtebaulich neu geordneten Teil des Konrad-Adenauer-Platzes ermöglicht. Der Bebauungsplan schafft zudem auch die planerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Tiefgarage sowie die Ausweisung eines Fuß­gängerbereiches zwischen dem neuen Bauteil im Plangebiet und der rückwärtigen Bebauung der Grundstücke Großer Markt 4, 6 und 8. Voraussetzung für die städtebauliche Neu­ordnung war der inzwischen bereits vollzogene Abbruch des alten Kinosaales aus den 50er Jahren. Städtebauliches Ziel der Bebauung und Nutzung ist es, die planerischen Voraussetzun­gen innerhalb der neuen Bauteile zu schaffen, u. a. für Läden, Praxisräume und Verwaltungsräume. Für die zum Großen Markt hin orientierten Grundstücke wird ein besonderes Wohn- gebiet nach § 4 a BauNVO festgeschrieben. In diesem Bereich sind Schank- und Speisewirtschaften ausnahmsweise zuläs­sig.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Koblenzer Straße - II. Teil«

a) Festlegung von Planungsalternativen

b) Antrag der SPD -Fraktion

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes hätte die SPD-Stadtratsfraktionbeantragt, einen Ar chitekten- bzw. Planungswettbewerb mit verschiedenen ökologischen und sozialen Vorgaben durchzuführen. Fraktionsvorsitzender- cher (SPD) führte dazu aus, die Anwendung naturorientierter technischer Systeme und Minimierung des Verbrauchs nicht regenerativer Ressourcen ermögliche ein energiesparendes und ressourcenschonendes Bauen. Die Forderung nach Fest­setzung eines Mindestanteils von Sozialwohnungen resultiere aus der aktuellen Problematik auf dem Wohnungssektor. Das Baugesetzbuch ermögliche entsprechende Festsetzungen.

Für die Fraktion der CDU führte Hans-Josef Manns aus, der Antrag der SPD-Fraktion habe im Falle seiner Annahme zur Folge, daß die schnelle Errichtung von Wohnungen verhindert werde. Man habe sich in der CDU-Fraktion sehr intensiv und ausführlich mit den unter ökologischen und sozialen Gesichts­punkten geforderten Maßnahmen auseinandergesetzt. Die Einflußmöglichkeiten der Stadt seien jedoch begrenzt. Sie erschöpften sich im wesentlichen in der Ausweisung neuen Baulandes, z. B. für den Mehrfamilienhausbau und darauf,