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Montabaur

Nr. 52/93

Schließung der Schultumhallen der Verbandsgemeinde Montabaur

In der Zeit von Montag, 03.01.1994 bis einschließlich Sonntag, 09.01.1994 werden folgende Schulturnhallen der Verbandsge­meinde Montabaur wegen Grundreinigungsarbeiten geschlos­sen:

Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen Schulturnhallen an der Augstschule Neuhäusel Schulturnhalle an der Grundschule Horbach Schulturnhalle an der Freiherr-vom-Stein-Schule Nenters­hausen

- Schulturnhalle an der Grundschule Niederelbert

- Schulturnhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Schulamt -

Abfuhr von Wertstoffschrott

im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur vom 03.01. bis 13.01.1994

Nachfolgend weist die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung auf den ersten Termin der diesjährig stattfinden Wertstoffschrott­sammlung hin. Alle Abfuhrtermine sind im Müllkalender 1994 enthalten, der allen Haushalten im Dezember 1993 zugegan­gen ist bzw. bei der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung ange­fordert werden kann.

Die Abfuhr erfolgt in den

bandsgemeinde wie folgt:

Boden

Daubach

Eitelborn

Gackenbach

Girod

Görgeshausen

Großholbach

Heilberscheid

Heiligenroth

Holler

Horbach

Hübingen

Kadenbach

Montabaur Stadt

einzelnen Ortsgemeinden der Ver-

03.01.1994

10.01.1994

05.01.1994

10.01.1994

04.01.1994

06.01.1994

04.01.1994

04.01.1994

03.01.1994

10.01.1994

10.01.1994

10.01.1994

03.01.1994

11.01.1994

ohne Alberthöhe und Wassergraben (Gebiet zwischen Elgendorfer Straße/ Freiherr-v-Stein-Str./Wilhelm-Mangels- Str. und Koblenzer Straße), Alleestraße, Allmannshausen, Hohe Straße, Auhachstraße, Eichwiese, Himmelfeld

Montabaur Stadt 12.01.1994

nur Alberthöhe und Wassergraben (Gebiet zwischen Elgendorfer Str./ Freiherr-v.-Stein-Str./Wilh.-Mangels- Str. und Koblenzer Straße), Alleestraße, Allmannshausen, Hohe Straße, Auhachstraße, Eichwiese, Himmelfeld

Montabaur Stadt 13.01.1994

nur Sommerwiese und die Stadtteile ,

Wirzenborn, Reckenthal, Bladernheim,

Ettersdorf, Eschelbach und Eigendorf

Montabaur nur Stadtteil Horressen

Nentershausen

Neuhäusel

Niederelbert

Niedererbach

Nomborn

Oberelbert

Rupp ach- Goldhausen

Simmern

Stahlhofen

Untershausen

Welschneudorf

11.01.1994

06.01.1994 -

05.01.1994

07.01.1994

06.01.1994

04.01.1994

07.01.1994

03.01.1994

05.01.1994

10.01.1994

10.01.1994

07.01.1994

An den vg. Tagen haben die Bürger der jeweiligen Gemeinde die Möglichkeit den Wertstoffschrott, ähnlich wie bisher beim Sperrmüll, zur Abholung am Straßenrand, ab 06.00 Uhr, bereitzustellen.

Wertstoffschrott sind alle sperrigen Metallteile aus Haushal­ten, wie z. B. Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Her­de, Rasenmäher und Ölöfen (aus diesen muß allerdings vorher das Öl bzw. das Benzin abgelassen werden), Fahrrad- und

Metallbettgestelle, Drahtzaunteile, Wäschespinnen und dergl. Von den Metallteilen sind, um eine entsprechende Schrottver­wertung zu ermöglichen, vorher alle metallfremden Teile, wie z. B. Holz, Kunststoffe usw. zu entfernen. Weiterhin dürfen die Einzelteile das Ausmaß von 1,70 m nicht überschreiten, (dies gibt die Einfüllöffnung der Müllfahrzeuge vor) und nicht schwe­rer als 50 kg sein (Arbeitsrechtl. Vorgabe). Pro Haushalt wird, ebenso wie beim Sperrmüll, gemäß der z. Zt. gültigen Gebüh­rensatzung, jeweils 1 cbm kostenlos entsorgt; darüber hinaus anfallende Mengen können gegen sofortige Zahlung von 111,- - DM pro angefangenen cbm mitgenommen werden. Für die zusätzliche Abfuhr von Wertstoffschrott außerhalb der festge­legten Termine wird eine Gebühr von 141,- DM pro angefan­genen cbm fällig. Der so gesammelte Wertstoffschrott wird auf den Hausmülldeponien des Kreises umgeladen, nachsortiert und alsdann dem Schrotthandel zur Verwertung zugeführt.

Anläßl. des Werstoffschrott-Termines werden ausschließl. Metallteile mitgenommen, nicht jedoch andere Materialien, wie Sperrmüll, Grünabfälle usw., Kühlschränke werden ge­trennt von dem vg. Termin auf Abruf entsorgt, da sie Problem- abfalle darstellen. Bitte wenden Sie sich bei entsprechendem Bedarf an die Verwaltung der Westerwaldkreis-Abfallbeseiti­gung.

Für weitere Informationen in diesem Zusammenhang steht Ihnen die Abfallberatung der Westerwaldkreis-Abfallbeseiti­gung unter der Rufnummer 02602/680655, während der übli­chen Dienststunden, von montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.30 hia 12.00 und von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr zur Verfügung. Jeder der bei dieser Aktion mitmacht hilft wertvollen Deponie­raum sparen und trägt somit zur Reduzierung des Abfallauf­kommens bei.

Natur & Umwelt Info

Die Winterfütterung stellt nach Ansicht des Naturschutz­bundes Deutschland (NABU) - Rheinland-Pfalz e.V. kei­nen Beitrag zum Naturschutz dar. Oft wird mit falsch verstandener Tierliebe mehr Schaden als Nutzen ange­richtet, erklären die Naturschützer. Viel sinnvoller und hilfreicher ist es, beerentragende Sträucher und Bäume zu pflanzen, um den Tieren im Winter eine natürliche Nahrungsquelle zu schaffen.

Noch bevor die ersten Fröste einsetzen, tauchen jedes Jahr wieder Empfehlungen auf, die bei uns überwinternden Vogel­arten durch ein regelmäßiges Futterangebot an das Vogelhaus zu gewöhnen, um sie dann den ganzen Winter über zu füttern. Diese falsch verstandene Tierliebe hilft allenfalls der Futter­mittelindustrie, nicht jedoch den Vögeln.

Fast immer wird die wichtige Funktion der überwinternden Vogelarten für den Naturhaushalt übersehen. Sie erbeuten die Insekten auch im Winter und leisten damit einen Beitrag zur natürlichen Schädlingsbekämpfung, erklärt der NABU. Durch die Winterfütterung werden die Vögel von ihrer eigentlichen Nahrungsquelle abgelenkt, was zu unerwünschten Auswir­kungen auf die natürlichen Kreisläufe in den Gärten Und Siedlungen führt, wenn im Frühjahr der Wettlauf zwischen Pflanzen und Insekten beginnt.

Wer unbedingt füttern möchte, weil er sonst die wildlebenden Vögel nicht so nahe zu Gesicht bekommt, sollte einige Grund­regeln beherzigen, damit er seinen Gästen nicht mehr Schaden zufügt, als er ihnen hilft. Man sollte nur bei einer geschlosse­nen Schneedecke und Frost von minus 5 Grad Celsius die Fütterung eröffnen. Werden Todesfälle unter den Vögeln beob­achtet, muß die Fütterung eingestellt werden oder die Futter­stelle desinfiziert werden. Und: Nur ungesalzenes Fett darf den Tieren angeboten werden.

Am besten ist es aber, so der NABU, man verwendet das Futtergeld für die Investition in beerentragende Sträucher und Bäume. Im Garten eingepflanzt bieten einheimische Beeren­sträucher nicht nur eine Augenweide zu allen Jahreszeiten, sondern sie bilden auch eine natürliche Nahrungsgrundlage für viele Vögel und andere Tiere. Auch dicke Laubschichten, in denen Insekten versteckt sind und abgeblühte Samenstände von Stauden bieten den überwinternden Vogelarten ein reich­haltiges Nahrungsangebot.

Zur Vogelfütterung kann ein Merkblatt, das viele weitere