Montabaur
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Nr. 51/93
10304 Jazz-Dance für Anfänger
Am Montag, 10. Januar 1994, beginnt um 19.30 Uhr in der Realschule Montabaur ein VHS-Kurs: Jazz-Dance.
Dauer: 10 Abende (1 Zeitstunde)
Gebühren: 40,- DM
Leitung: Gabriele Bartholome
Es sind noch einige Plätze frei!
Anmeldung: VHS-Geschäftsstelle, Montabaur bzw. am 1. Kursabend
“Über die Ortsgrenze hinaus...”
Heilig Abend in Eschelbach
Erstmalig wird am Heiligen Abend in Eschelbach um ca. 22.00 Uhr die Bläsergruppe an verschiedenen Plätzen mit Weihnachtsliedern den Familien den Abend verschönern. Kulte, warme Getränke sowie Spenden, werden nicht abgewiesen. Treffpunkt der Musiker: 21.45 Uhr, Waldbachhalle.
“AHRBACHGEMEINDEN”
Boden
SPD in der VG Montabaur
SPD-Termine 94
Der VAG-Vorstand möchte einen Kalender aller SPD-Termine in der VG Montabaur veröffentlichen. Bitte die bereits jetzt feststehenden Veranstaltungstermine bis Juli 94 von SPD- Ortsvereinen, Fraktionen und AG’s bitte bis 15.01. an Uli Schmidt, Oberelbert.
3. Westerwälder Kulturzeit
Im Mai 94 steigt auch in der VG Montabaur die 3. »Westerwälder Kulturzeit« der SPD. Auch diesmal sollen wieder zahlreiche Veranstaltungen in verschiedenen Orten stattfinden. Alle SPD-Ortsvereine die dabeisein wollen, sind am Donnerstag, 13.01. zu einem Gespräch eingeladen.
SPD-Bildungsangebote
SPD in der VG Montabaur bietet auch 1994 wieder zahlreiche Schulungen an. Einführung in die Kommunalpolitik, Komm. Finanzpolitik, Komm. Bauleitplanung oder Komm. Seniorenpolitik. Weitere Infos und ausführliche Programme bei Wiltrud Schwarz, Tel. 02602/17157 oder Uli Schmidt, Tel. 02608/636.
Kleinkunstbühne Mons Tabor e.V.
Silvesterfete
Die Kleinkunstbühne plant für alle Mitglieder, Helfer, Freunde, regelm. Veranstaltungsbesucher u.a. eine interne Silvesterfete. Weitere Infos und Anmeldung bei Volker Kram, Tel. 02602/2629 oder Uli Schmidt, Tel. 02608/636.
Programmplanung 94
Die Programmplanung der Kleinkunstbühne für 1994 soll bei einem »Kulturffühstück« im Januar abgeschlossen werden. Der Termin wird noch mitgeteilt. Bisher geplante Veranstaltungen: Kleinkunst im Dorf, Kleinkunst auf Straßen und Plätzen (Montabaur), Jazzfrühschoppen (beim Tag des Radsports in MT), 4. Festival of Folk & Fools (Wirges) sowie eine Silvestergala. Daneben könnte auch eine »Kulturwoche für Menschen mit Lebenserfahrung« (Senioren!) realisiert werden.
“MONTABAUR”
Verschmutzung des Fußweges
zwischen Köppelstraße und Bornwiesenweg durch Hunde
Es häufen sich die Beschwerden darüber, daß der o.g. Fußweg als Hundetoilette mißbraucht wird. Im Interesse aller Benutzer dieses Weges werden die Hundehalter gebeten, bei der Benutzung dieses Weges mit Hunden darauf zu achten, daß der Weg nicht durch die Hunde verschmutzt wird.
MGV Eschelbach lädt zum Schlachtfest ein
Wie in den vergangenen Jahren wird die Sängervereinigung »Harmonie-Liederkranz« Eschelbach auch in diesem Jahre wieder ein .
Schlachtfest veranstalten, und z\yar am
Mittwoch, dem 29. Dezember 1993 Beginn: 18.00 Uhr in der Waldbachhalle in Eschelbach Neben den Mitgliedern sind auch alle übrigen Freunde des Vereins recht herzlich eingeladen.
Dankeschön für eine gute Tat
Der Erlös des Glühweinverkaufs anläßlich des diesjährigen Martinszuges erbrachte einen Betrag von 300,- DM. Dieser Betrag wurde der Psychosoziale Betreuung Klinik I für Innere Medizin der Universität zu Köln - Station 13 - überreicht. Der Leiter dieser Abteilung, Herr Bert van der Post, bedankt sich in einem Schreiben bei allen, die diese Spende ermöglichten, recht herzlich. Die Ortsgemeinde bedankt sich hiermit ebenfalls bei denen, die die Durchführung organisierten.
Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Ruppach- Goldhausen
Gemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Unter dem Dorf« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen ist am 02.12.1993 für die
Ordnungsnummer 1.2 mit den Zuteilungsgrundstücken 45 und 46 der Flur 7, Gemarkung Ruppach
Ordnungsnummern 14, 26.1, 26.2, 26.3 für die Höhe der Ausgleichsleistungen
Ordnungsnummern 31 u. 53 für den alten und neuen Bestand unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit» gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei dem Kataster amt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Ruppach-Goldhausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 06.12.1993 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Reichling

