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Montabaur

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Nr. 51/93

10304 Jazz-Dance für Anfänger

Am Montag, 10. Januar 1994, beginnt um 19.30 Uhr in der Realschule Montabaur ein VHS-Kurs: Jazz-Dance.

Dauer: 10 Abende (1 Zeitstunde)

Gebühren: 40,- DM

Leitung: Gabriele Bartholome

Es sind noch einige Plätze frei!

Anmeldung: VHS-Geschäftsstelle, Montabaur bzw. am 1. Kursabend

Über die Ortsgrenze hinaus...

Heilig Abend in Eschelbach

Erstmalig wird am Heiligen Abend in Eschelbach um ca. 22.00 Uhr die Bläsergruppe an verschiedenen Plätzen mit Weih­nachtsliedern den Familien den Abend verschönern. Kulte, warme Getränke sowie Spenden, werden nicht abgewiesen. Treffpunkt der Musiker: 21.45 Uhr, Waldbachhalle.

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

SPD in der VG Montabaur

SPD-Termine 94

Der VAG-Vorstand möchte einen Kalender aller SPD-Termine in der VG Montabaur veröffentlichen. Bitte die bereits jetzt feststehenden Veranstaltungstermine bis Juli 94 von SPD- Ortsvereinen, Fraktionen und AGs bitte bis 15.01. an Uli Schmidt, Oberelbert.

3. Westerwälder Kulturzeit

Im Mai 94 steigt auch in der VG Montabaur die 3. »Westerwäl­der Kulturzeit« der SPD. Auch diesmal sollen wieder zahlrei­che Veranstaltungen in verschiedenen Orten stattfinden. Alle SPD-Ortsvereine die dabeisein wollen, sind am Donnerstag, 13.01. zu einem Gespräch eingeladen.

SPD-Bildungsangebote

SPD in der VG Montabaur bietet auch 1994 wieder zahlreiche Schulungen an. Einführung in die Kommunalpolitik, Komm. Finanzpolitik, Komm. Bauleitplanung oder Komm. Senioren­politik. Weitere Infos und ausführliche Programme bei Wiltrud Schwarz, Tel. 02602/17157 oder Uli Schmidt, Tel. 02608/636.

Kleinkunstbühne Mons Tabor e.V.

Silvesterfete

Die Kleinkunstbühne plant für alle Mitglieder, Helfer, Freun­de, regelm. Veranstaltungsbesucher u.a. eine interne Silve­sterfete. Weitere Infos und Anmeldung bei Volker Kram, Tel. 02602/2629 oder Uli Schmidt, Tel. 02608/636.

Programmplanung 94

Die Programmplanung der Kleinkunstbühne für 1994 soll bei einem »Kulturffühstück« im Januar abgeschlossen werden. Der Termin wird noch mitgeteilt. Bisher geplante Veranstal­tungen: Kleinkunst im Dorf, Kleinkunst auf Straßen und Plätzen (Montabaur), Jazzfrühschoppen (beim Tag des Rad­sports in MT), 4. Festival of Folk & Fools (Wirges) sowie eine Silvestergala. Daneben könnte auch eine »Kulturwoche für Menschen mit Lebenserfahrung« (Senioren!) realisiert wer­den.

MONTABAUR

Verschmutzung des Fußweges

zwischen Köppelstraße und Bornwiesenweg durch Hunde

Es häufen sich die Beschwerden darüber, daß der o.g. Fuß­weg als Hundetoilette mißbraucht wird. Im Interesse aller Benutzer dieses Weges werden die Hundehalter gebeten, bei der Benutzung dieses Weges mit Hunden darauf zu achten, daß der Weg nicht durch die Hunde verschmutzt wird.

MGV Eschelbach lädt zum Schlachtfest ein

Wie in den vergangenen Jahren wird die Sängervereinigung »Harmonie-Liederkranz« Eschelbach auch in diesem Jahre wieder ein .

Schlachtfest veranstalten, und z\yar am

Mittwoch, dem 29. Dezember 1993 Beginn: 18.00 Uhr in der Waldbachhalle in Eschelbach Neben den Mitgliedern sind auch alle übrigen Freunde des Vereins recht herzlich eingeladen.

Dankeschön für eine gute Tat

Der Erlös des Glühweinverkaufs anläßlich des diesjährigen Martinszuges erbrachte einen Betrag von 300,- DM. Dieser Betrag wurde der Psychosoziale Betreuung Klinik I für Innere Medizin der Universität zu Köln - Station 13 - überreicht. Der Leiter dieser Abteilung, Herr Bert van der Post, bedankt sich in einem Schreiben bei allen, die diese Spende ermöglich­ten, recht herzlich. Die Ortsgemeinde bedankt sich hiermit ebenfalls bei denen, die die Durchführung organisierten.

Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Ruppach- Goldhausen

Gemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Unter dem Dorf« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen ist am 02.12.1993 für die

Ordnungsnummer 1.2 mit den Zuteilungsgrundstücken 45 und 46 der Flur 7, Gemarkung Rup­pach

Ordnungsnummern 14, 26.1, 26.2, 26.3 für die Höhe der Aus­gleichsleistungen

Ordnungsnummern 31 u. 53 für den alten und neuen Bestand unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntma­chung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit» gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei dem Kataster amt Montabaur, Koblen­zer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umle­gungsausschusses der Gemeinde Ruppach-Goldhausen schrift­lich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 06.12.1993 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Reichling