Montabaur
Krippenfeier in Ruppach-Goldhausen
»Der Stern, der die Weisen führte, ist das Wegzeichen. Das Licht Gottes leuchtet in die Welt hinein und rettet den, der sich retten läßt.«
Einer bereits langjährigen Tradition folgend, findet am Heiligabend um 14.30 Uhr in der »Goldhäuser Kapelle« wieder eine Krippenfeier statt. Zu dieser Krippenfeier sind alle Kinder mit ihren Eltern herzlich eingeladen.
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AUGST”
Eitelborn
MGV Eitelborn 1866
Zur letzten Chorprobe im alten Jahr treffen sich die Sänger des MGV Eitelborn 1866 am Donnerstag, dem 23 .Dezember 1993, 20.00 Uhr im Vereinslokal.
Erste Chorprobe im neuen Jahr ist am Donnerstag, dem 06. Januar 1994.
Die Sängerfamilie feiert am Samstag, dem 08. Januar 1994, 20.00 Uhr, ihr alljährliches Stiftungsfest im neuen Vereinslokal »Nassauer Hof«.
Es wird gebeten, Preise für die Tombola am Stiftungsfest in der Chorprobe am 06.01. abzugeben.
Kadenbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 06.12.1993 der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1992
I.
Haushaltsrechnung
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Festellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
928.097,93
327.448,50
1.255.546,43
Summe bereinigter Soll-Einnahmen
928.097,93
327.448,50
1.255.546,43
Soll-Ausgaben
928.097,93
345.093,58
1.273.191,51
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
928.097,93
345.093,58
1.273.191,51
Fehlbetrag
17.645,08
17.645,08
Festgestellt:
Montabaur, 03.05.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 aufge- stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1992 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Dombo sowie die Ortsbeigeordneten Karl Bechtle und Hubert Glorius nahmen an der Beratung und Beschlußfassung gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz übernahm Ratsmitglied Willi Fries.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht Hegt zur Einsichtnahme vom 03.01.1994 bis 12.01.1994 bei der
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Nr. 51/93
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernzeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentfich aus. Kadenbach, 17.12.1993 Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach (S.)
gez. Dombo, Ortsbürgermeister
Kolpingfamilie Kadenbach
Am Mittwoch, dem 29.12.1993, veranstalten wir zum Jahresabschluß eine
Wanderung
rund um unser schönes Kadenbach. Anschfießend kehren wir zu einem besinnlichen Beisammensein in die Gastwirtschaft Gelfort ein.
Die Wanderung beginnt um 14.00 Uhr und dauert ca. 1,5 bis 2 Stunden.
Alle Mitgfieder - auch deren Famifienangehörige, Freunde und Bekannte - sind recht herzfich zu der Veranstaltung eingeladen. An dem gemütfichen Beisammensein in der Gastwirtschaft Gelfort können selbstverständfich auch »Nichtwanderer« teilnehmen.
Neuhäusel
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Eisenköppel/Börnchen« der Ortsgemeinde Neuhäusel hier; Veröffentüchung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 25.11.1993 den Beschluß gefaßt, für den nachstehend (auf Seite 10 oben) abgedruckten Geltungsbereich einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Eisenköppel/Börnchen« aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentfich bekanntgemacht.
56335 Neuhäusel, 16. Dezember 1993
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Eisenköppel/Börnchen« der Ortsgemeinde Neuhäusel hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 25.11.1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Eisenköp- pel/Börnchen«beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentfich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfskizze gewährt in der Zeit
03.01.1994 bis 17.01.1994 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüblichen Dienststunden des Ortsbürgermeisters zur Einsichtnahme öffentfich aus.
56335 Neuhäusel, 16. Dezember 1993
Hümmerich, ■ Ortsbürgermeister

