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Montabaur

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Nr. 48/93

Schlagabraum/Holzemschlag

In der Ortsgemeinde Görgeshausen kann in diesem Jahr wieder Schlagabraum und auch Holzeinschlag in Eigenlei­stung erworben werden. Interessierte Bürger aus Görgeshau­sen sollten sich zwecks Vergabe bis spätestens 14.12.1993 beim Ortsbürgermeister melden.

Frauenchor »Georgia« Görgeshausen

Am Sonntag, dem 12. Dezember 1993, um 15.00 Uhr, findet die Weihnachtsfeier des Frauenchors »Georgia« im Vereinslokal, Gasthaus »Zum Westerwald« statt.

Alle Aktiven, Inaktiven und Ehrenmitglieder des Vereins sind hierzu recht herzlich eingeladen.

Jahrgang 1941/42

Der Jahrgang 41/42 trifft sich am Mittwoch, dem 08.12.1993 um 19.00 Uhr, im Hotel Jägerstube (Salzmann).

Es ist dringend erforderlich, daß alle erscheinen, da es um die Festlegung unseres Ausfluges geht. Das Busunternehmen hat bis zum 15.12.1993 um Entscheidung gebeten.

Die noch ausstehenden Beiträge bitte mitbringen.

SV Grün-Weiß Görgeshausen

Abt.: Alte Herren

Wir erinnern an unsere Weihnachtsfeier am 10.12.1993.

Ort: Sporthaus am Sportplatz Beginn: 19.15 Uhr mit einem Umtrunk.

Da uns im Anschluß um 20.15 Uhr das Essen erwartet, bitten wir um rechtzeitiges Erscheinen.

Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V., Görgeshausen

Am 08.12.1993, um 15.30 Uhr, kommt der Nikolaus zur Mut- ter-Kind-Gruppe. Zu dieser kleinen Feier sind alle Turner/- innen dieser Gruppe recht herzlich eingeladen.

Großholbach

Nikolausfeier in Großholbach

Unsere diesjährige Nikolausfeier für die Kinder bis zum Schul­alter findet am Sonntag, 05.12.1993, um 15.00 Uhr im Bürger­haus Großholbach statt.

Altere Geschwister im Grundschulalter sind auch willkom­men. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf 2,00 DM. Ein evtl. Uberschuß wird für einen caritativen Zweck verwandt. Anmel­dungen bitte bei Heidi Hommrich, Tel. 17670.

Kreissparkasse Westerwald Cup '94

9. Ahrbacher Hallen-Fussball-Turnier für Junioren & Senio­ren

vom 07. bis 09. Januar 1994 in den Kreissporthallen Montabaur.

Weiteres siehe unter Ruppach-Goldhausen.

Heilberscheid

Rheinland-Pfalz Kulturamt Westerburg (Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde)

Az.: 01 E.2223

Jahnstraße 5 56457 Westerburg Tel.: 02663/292-0 Durchwahl 292-44 Fax: 02663/29291 Ausfertigung

Zusammenlegungsbeschluß

I. Nachden§§ 91 ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) wird die Beschleunigte Zusammenlegung Eppenrod; Rhein-Lahn-Kreis angeordnet.

Das Verfahren wird unter der Leitung des Kulturamtes We­sterburg (Flurbereinigungsbehörde) durchgeführt.

Das Zusammenlegungsgebiet wird wie folgt festgestellt:

1. Gemarkung Eppenrod:

Fluren 4 bis 11: alle Flurstücke

Flur 13: alle Flurstücke mit Ausnahme der Flurstücke Nrn. 1,2, 3/1, 5 bis 10,12/1,13 bis 17,1250/1,1250/2,1251,1252, 1254/3, 1254/4, 3384/6, 3387/1, 3387/2, 3387/3, 3387/8 tlw. und 3387/9

Firn 14: alle Flurstücke mit Ausnahme der Flurstücke Nrn. 1349/5, 1349/6, 1349/7, 1351/4, 1351/6, 1351/7, 1352/3 und 1352/6

Fluren 15 bis 21: alle Flurstücke

Flur 22: alle Flurstücke mit Ausnahme der Flurstücke Nrn. 2202, 2203/1, 2204/1, 2205 bis 2225, 3458 und 3461 Fluren 23 und 24: alle Flurstücke

Flur 25: alle Flurstücke mit Ausnahme der Flurstücke Nrn. 2589 bis 2599,2600/2,2601/2,2602/2,2603/1,2604/2,2608/ 4,2609/1,2609/3, 2609/4,2610 bis 2637, 2639/1,2643/1 und 3494/1

Fluren 26 bis 28, 31 und 32: alle Flurstücke

2. Gemarkung Görgeshausen:

Flur 5: die Flurstücke Nrn. 484 bis 490 und 2357/2 Fluren 6, 7 und 15: alle Flurstücke

Flur 18: die Flurstücke Nrn. 1891 bis 1897, 1921 bis 1929, 1930/1, 1930/2, 1931 bis 1935, 2598, 2599, 2604 bis 2606

Flur 19: alle Flurstücke Flur 23: das Flurstück Nr. 2275

II. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I. S. 686) angeordnet mit der Folge, daß Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wir­kung haben.

III. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und der Gebietskarte

Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Zu­sammenlegungsbeschlusses sowie eine Gebietskarte He­gen, vom ersten Tage der öffentfichen Bekanntmachung dieses Beschlusses an gerechnet, zwei Wochen lang zur Einsichtnahme bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Montabaur sowie bei den Ortsbürgermeistern der Ortsgemeinden Eppenrod und Görgeshausen wäh­rend der Dienststunden aus.

IV. Teilnehmergemeinschaft

Die Eigentümer der im Zusammenlegungsgebiet Hegen­den Grundstücke sowie die Erbbauberechtigten (Teilneh­mer) bilden die

»Teilnehmergemeinschaft der Beschleunigten Zusammenlegung Eppenrod«. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentHchen Rechts (§ 16 FlurbG).

Ihr Sitz ist Eppenrod, Rhein-Lahn-Kreis.

V. Anmeldung von Rechten

Innerhalb von drei Monaten nach der öffentHchen Be­kanntmachung dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtHch sind, aber zur BeteiH- gung am Zusammenlegungsverfahren berechtigen, dem Kulturamt in Westerburg anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

Der Inhaber eines in Absatz 1 bezeichneten Rechtes muß die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Frist­ablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteüig- te, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Ver­waltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 FlurbG).

VI. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnut­zung, Ordnungswidrigkeiten

Um den ungehinderten Fortgang der Zusammenlegung zu gewährleisten, gelten von der Bekanntgabe des Zusammenle­gungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Zusammen­legungsplanes die folgenden Einschränkungen (§§ 34, 85 Nr. 5 und 6 FlurbG):

1. Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Obstbäume und Beerensträucher dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt wer­den.

2. Änderungen in der Nutzungsart der Grundstücke dürfen