Einzelbild herunterladen

26

Nr. 45/93

Montabaur

Saison auf ganz außergewöhnliche Art. Nicht mit Büttenreden und Tanzdarhietunen wollen wir die närrische Saison eröff­nen, sondern mit einem Konzert der Gruppe »Solar Q.«, die zu den Topgruppen in Rheinland-Pfalz und Hessen zählt.

Zu diesem Konzert laden wir alle Jugendlichen und natürlich auch diejenigen, die sich noch jung fühlen, für Samstag, den

13.11.1993, 20.11 Uhr, in die Freiherr-vom-Stein-Halle ein.

Vorweihnachtliche Feier

Der Karnevalverein Nentershausen lädt seine Mitglieder mit Partner zu einer vorweihnachtlichen Feier für Freitag, den

10.12.1993, 19.00 Uhr, in die Alte Turnhalle ein. Ein besinnli­ches Theaterstück wird unter anderem Bestandteil unserer Weihnachtsfeier sein. Um einen Überblick über die voraus­sichtliche Teilnehmerzahl zu erhalten, damit eine vernünftige Planung für Essen und Trinken erfolgen kann, bitten wir um Anmeldung bis zum 28.11.1993 bei Werner Reusch, Tel.: 724.

Sparclub »Ohly« Nentershausen

Die diesjährige Auszahlungsfeier unseres Sparclubs findet am 20. November 1993 um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Ohly« statt. Hierzu laden wir alle Sparer mit Anhang recht herzlich ein.

Da wir bereits am 25. November 1993 wieder mit der ersten Leerung beginnen,

bittet der Vorstand diejenigen Sparer, die kein Interesse mehr an einem Sparkästchen haben, dies umgehend einem der Vorstandsmitglieder mitzuteilen.

Vereinsnachrichten des TTC Nentershausen

Am Samstag, dem 13.11.1993 finden folgende Spiele des TTC Nentershausen statt:

Schülerinnen

Nentershausen - Dernbach um 15.00 Uhr in Nentershausen. Interessierte Tischtennisfans sind jederzeit herzlich als Zu­schauer willkommen.

Niedererbach

Volkstrauertag

Die Trauerfeier für die Opfer der beiden Weltkriege findet an Buß- und Bettag, 17.11.1993, im Anschluß an den Gottesdienst am Kriegerdenkmal statt. Alle Bürgerinnen und Bürger, ganz besonders unsere Jugend, sind hierzu herzlich eingeladen.

Butzbach, I. Ortsbeigeordneter

Einladung zum Altentag Niedererbach

Die Ortsgemeinde Niedererbach und unsere Kirchengemeinde laden alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde ab 65 Jahre mit ihren Ehepartner für Sonntag, 14.11.1993, nachmit­tags um 15.00 Uhr in die Dorfgemeinschaftshalle zu einem gemütlichen Nachmittag ein.

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie an diesem Nachmit­tag recht zahlreich begrüßen könnten.

Butzbach, I. Ortsbeigeordneter Sode, Pfarrer

Jugendgottesdienst in Niedererbach

Am Samstag, dem 13.11.1993 sind alle Jugendlichen - und natürlich auch alle anderen Gemeindemitglieder herzlich zu einem Jugendgottesdienst um 18.00 Uhr eingeladen, der mit­gestaltet wird vom »Jungen Chor Niedererbach«.

Schützenverein Niedererbach

Einladung zum »Dorfpokalschießen 1993« am Bußtag, Mitt­woch 17.11.1993 im Schützenhaus Niedererbach.

Zu diesem traditionellen Treffen werden aus organisatori­schen Gründen schriftliche Anmeldungen erbeten. Teilneh­men können alle Gruppierungen unseres Dorfes, sei es sport­licher oder gesellschaftlicher Art. Fragen zu den Startbedin­gungen werden telefonisch unter 783 beantwortet, aber bitte noch in dieser Woche.

Nomborn

Freiw. Feuerwehr Nomborn

Die Wehrführung (Wehrführer und Stellvertreter) lädt die Gruppe 2 am Sonntag dem 14.11.1993 um 11.00 Uhr ins Gerätehaus zu einem Informationsgespräch ein.

VfR Nombom 1920 e.V.

Am Sonntag, dem 14. November, 14.30 Uhr, spielt der VfR Nomborn gegen den SV Grün-Weiß Görgeshausen. Vereinsheimdienst ab 13.30 Uhr: Uli Frink, Axel Rörig und Benno Ortseifen.

Preisskat

Am Freitag, dem 12. November, 20.00 Uhr veranstaltet der VfR Nomborn im Vereinsheim einen Preisskat. 1. Preis: 100,--DM, weitere Sachpreise. Alle Skatfreunde sind recht herzlich einge­laden.

ELBERTGEMEINDEN

Spende Blut - rette Leben!

Am Montag, 15.11.1993, findet in Niederelbert in der Turnhal­le der nächste Blutspendetermin des DRK-OV-Daubach-statt. Wir laden alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 18. Lebensjahr in der Zeit von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr herzlich ein.

Sportverein Oberelbert - Fußball

SG Elbert, JSG ElbertW/H, Alte Herren Samstag, den 13.11.1993

AH Oberelbert - AH Ebernhahn, in Ebernhahn, 15.30 Uhr JSG Elbert B - SV Erpel, in Erpel, 15.30 Uhr JSG Elbert C - SV Irlich, in Irlich, 16.00 Uhr JSG Elbert C 7 - FC Neuwied, in Niederelbert, 15.30 Uhr JSG Elbert D I - TUS Ahrbach, in Oberelbert, 14.00 Uhr JSG Elbert E I - JSG Montabaur, in Montabaur, 13.30 Uhr JSGElbertE II - Helferskirchen, in'Helferskirchen, 13.30 Uhr Sonntag, den 14.11.1993

SG Elbert I - SV Stahlhofen, in Oberelbert, 14.30 Uhr Freitag, den 19.11.1993

JSG Elbert F I - Steinefrenz, in Niedererbach, 17.30 Uhr JSG Elbert F II - Wirges, in Horbach, 17.30 Uhr

Niederelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung »Auf der Schla« der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat Niederelbert am 26.08.1993 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung»Aufder Schla« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 27.10.1993 (Az. 6A/60,610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechts­vorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, Montabaur, während der Kernar­beitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanände­rung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und