Montabaur
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Nr. 45/93
Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den § § 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
Thema »Wohnen und Arbeiten in Montabaur«
Über die hinter diesen Worten stehenden Einzelthemen soll in der o. a. Sitzung eine weitere Detailausarbeitung erfolgen. Wegen der ortsübergreifenden Thematik, sind auch die Ortsvereinsmitglieder aus Niederelbert und Holler angesprochen. Weitere Auskünfte bei: Karl-Heinz Bächer, Tel.: 4510.
Kath. Bildimgswerk Westerwald
Thema: Sind wir die letzten Kirchgängerinnen?
Termin:’ Dienstag, 16.11.1993, 19.00 Uhr
Ort: Niederelbert, Pfarrheim
Leitung: Eva Knöllinger-Acker, Montabaur
Nähere Auskünfte: Kath: Pfarramt, 02602/3630
Leni Nink, 02602/17296
Vorstandssitzung Spielmannszug/Freiwillige Feuerwehr Niederelbert
Die nächste Vorstandssitzung findet am Montag, dem 15. November 1993 um 20.30 Uhr im Vereinslokal »Fohr-Pils- Stube« statt.
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
56412 Niederelbert, 08. November 1993 In Vertretung:
Merz, I. Ortsbeigeordneter
Schachclub 92 Elbert e.V.
Am Sonntag, dem 21. November 1993 finden unsere Meisterschaftsspiele im Jugendheim Niederelbert statt:
ElbertIII -ElbertIV Elbert II - Wirges I
Unsere Trainingsabende beginnen weiterhin jeden Montag ab 17.30 Uhr im Jugendheim von Niederelbert.
Die Weihnachtsfeier findet am 04.12.1993 in der Gaststätte Fohr-Pils-Stube (Inh. H. Althoff) in Niederelbert statt, wozu alle Mitglieder mit Partner herzlich willkommen sind. Anfangszeiten: Kinderweihnachtsfeier ab 15.00 Uhr
Erwachsenenweihnachtsfeier ab 18.30 Uhr.
Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 21.10.1993 der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1992 I. Haushaltsrechnung
Volkstrauertag 1993
Verwaltungs- ■ haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
Feststellung des Ergebnisses Soll-Einnahmen
1.054.681,06
629.989,57
1.684.670,63
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
1.054.681,06
629.989,57
1.684.670,63
Soll-Ausgaben 1.054.681,06
plus neue
Haushaltsausgabereste -,-
540.185,02
89.804,55
1.594.866,08
89.804,55
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
1.054.681,06
629.989,57
1.684.670,63
Überschuß/Fehlbetrag -,--
- --
Die alljährliche Trauerfeier für die Opfer der beiden Weltkriege findet am Sonntag, 14.11.1993, um 11.00 Uhr, auf dem Friedhof am Kriegerehrenmal statt. Der Gesangverein und der Spielmannszug der Freiwilligen Feuerwehr werden die Trauerfeier musikalisch umrahmen.
Zu dieser Trauerfeier sind alle Einwohner der Gemeinde eingeladen.
Franz-Josef Merz, I. Ortsbeigeordneter
Vereinsring
Am Donnerstag, dem 18.11.1993 findet unsere nächste Vorstandssitzung statt. Hierfür sind alle Vereinsvertreter um 19.30 Uhr, zur Fohr Pils Stube eingeladen.
SPD-Ortsverein Montabaur
Einladung zur parteiöffentlichen Vorstandssitzung am Donnerstag, dem 18. November, 19.15 Uhr im Haus Mons-Tabor (Prinzenzimmer) in Montabaur zum
Festgestellt:
Montabaur, 04.05.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordenter
II.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1992 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
HL
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht hegt zur Einsichtnahme vom 15.11. bis 25.11.1993 bei der Ver-

