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Montabaur

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Nr. 45/93

Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den § § 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

Thema »Wohnen und Arbeiten in Montabaur«

Über die hinter diesen Worten stehenden Einzelthemen soll in der o. a. Sitzung eine weitere Detailausarbeitung erfolgen. Wegen der ortsübergreifenden Thematik, sind auch die Orts­vereinsmitglieder aus Niederelbert und Holler angesprochen. Weitere Auskünfte bei: Karl-Heinz Bächer, Tel.: 4510.

Kath. Bildimgswerk Westerwald

Thema: Sind wir die letzten Kirchgängerinnen?

Termin: Dienstag, 16.11.1993, 19.00 Uhr

Ort: Niederelbert, Pfarrheim

Leitung: Eva Knöllinger-Acker, Montabaur

Nähere Auskünfte: Kath: Pfarramt, 02602/3630

Leni Nink, 02602/17296

Vorstandssitzung Spielmannszug/Freiwillige Feuerwehr Niederelbert

Die nächste Vorstandssitzung findet am Montag, dem 15. November 1993 um 20.30 Uhr im Vereinslokal »Fohr-Pils- Stube« statt.

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

56412 Niederelbert, 08. November 1993 In Vertretung:

Merz, I. Ortsbeigeordneter

Schachclub 92 Elbert e.V.

Am Sonntag, dem 21. November 1993 finden unsere Meister­schaftsspiele im Jugendheim Niederelbert statt:

ElbertIII -ElbertIV Elbert II - Wirges I

Unsere Trainingsabende beginnen weiterhin jeden Montag ab 17.30 Uhr im Jugendheim von Niederelbert.

Die Weihnachtsfeier findet am 04.12.1993 in der Gaststätte Fohr-Pils-Stube (Inh. H. Althoff) in Niederelbert statt, wozu alle Mitglieder mit Partner herzlich willkommen sind. Anfangszeiten: Kinderweihnachtsfeier ab 15.00 Uhr

Erwachsenenweihnachtsfeier ab 18.30 Uhr.

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 21.10.1993 der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1992 I. Haushaltsrechnung

Volkstrauertag 1993

Verwaltungs- haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt

DM

Feststellung des Ergebnisses Soll-Einnahmen

1.054.681,06

629.989,57

1.684.670,63

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

1.054.681,06

629.989,57

1.684.670,63

Soll-Ausgaben 1.054.681,06

plus neue

Haushaltsausgabereste -,-

540.185,02

89.804,55

1.594.866,08

89.804,55

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

1.054.681,06

629.989,57

1.684.670,63

Überschuß/Fehlbetrag -,--

- --

Die alljährliche Trauerfeier für die Opfer der beiden Weltkrie­ge findet am Sonntag, 14.11.1993, um 11.00 Uhr, auf dem Friedhof am Kriegerehrenmal statt. Der Gesangverein und der Spielmannszug der Freiwilligen Feuerwehr werden die Trau­erfeier musikalisch umrahmen.

Zu dieser Trauerfeier sind alle Einwohner der Gemeinde ein­geladen.

Franz-Josef Merz, I. Ortsbeigeordneter

Vereinsring

Am Donnerstag, dem 18.11.1993 findet unsere nächste Vor­standssitzung statt. Hierfür sind alle Vereinsvertreter um 19.30 Uhr, zur Fohr Pils Stube eingeladen.

SPD-Ortsverein Montabaur

Einladung zur parteiöffentlichen Vorstandssitzung am Donnerstag, dem 18. November, 19.15 Uhr im Haus Mons-Tabor (Prinzenzimmer) in Montabaur zum

Festgestellt:

Montabaur, 04.05.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordenter

II.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1992 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

HL

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht hegt zur Einsichtnahme vom 15.11. bis 25.11.1993 bei der Ver-