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Montabaur

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Nr. 45/93

Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Die Änderung bezieht sich auf den 1. Teil des Baugebietes und hat folgenden Inhalt:

Die überbaubaren Flächen werden bis auf 3,00 m an die Erschließungsstraße und die im südlichen Teil angrenzende, bereits vorhandene Bebauung herangeführt.

Der Erweiterungsbereich umfaßt das Gebiet östlich des Wirtschaftsweges Nr. 1057/3 und westlich des Wirtschaftsweges Nr. 5376.

Das Plangebiet Teil I und die Erweiterung sind aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56412 Nentershausen, 09. November 1993

Perne, Ortsbürgermeister

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Volkstrauertag

Die Gedenkstunde zum Volkstrauertag findet am Sonntag, dem 14.11.1993, im Anschluß an das Hochamt am Krieger­denkmal statt. Alle sind zur Teilnahme an dieser Gedenkstun­de aufgerufen, als Stunde der Mahnung zum Frieden und Gedenken der Opfer.

Ortsgemeinde Nentershausen

Perne, Ortsbürgermeister

Freiherr-vom-Stein-Hauptschule

Elternsprechtag im Schuljahr 1993/94

Wie schon im Elternrundschreiben angekündigt, bietet die Freiherr-vom-Stein-Hauptschule am

Freitag, dem 19. November 1993, den Eltern Gelegenheit, mit den Lehrern den Leistungsstand

der Schülerinnen und Schüler zu erörtern.

Die Sprechzeiten von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr sind so gewählt, daß auch berufstätige Eltern die Möglichkeit haben sollten, den Klassen- und Fachlehrer zu sprechen.

Um längere W artezeiten zu vermeiden, darf ich Sie bitten, über Ihre Kinder einen festen Termin mit den jeweiligen Lehrer zu vereinbaren.

gez. Vogel, Rektor

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die nächste Feuerwehrübung findet am Mittwoch, dem 17.11.1993, um 09.30 Uhr statt.

Kamevalverein Nentershausen

Närrische Saison

Der Karnevalverein Nentershausen startet in die närrische