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Montabaur

Es wird gebeten, den Gehölzschnitt für diesen Morgen vor dem jeweiligen Grundstück am Straßenrand bereitzulegen. Ge­schreddert wird nur reines Schnittmaterial (kein Laub!) bis zu einem Durchmesser von 18 cm.

Damit der Arbeitsvorgang erleichtert wird, sollte das Material nicht zu kurz geschnitten sein.

Winfried Röther, Ortsbürgermeister

Friedhof kein Spielplatz

Liebe Eltern,

weisen Sie bitte Ihre Künder nochmals eindringlich daraufhin, daß die Friedhöfe keine Spielplätze sind. In der letzten Zeit wurden selbst bei Anbruch der Dunkelheit noch Kinder beob­achtet, die sich u. a. Grableuchten als Spielmaterial ausge­sucht hatten. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Winfried Röther, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Großholbach

Am Buß- und Bettag, dem 17.11.1993, feiert die Feuerwehr Großholbach wieder ihren »Tag der offenen Tür«. Wie immer gibt es Erbsensuppe und Kaffee und Kuchen.

Die Kinderbelustigung übernimmt die neu gegründete Ju­gendfeuerwehr, die anschließend bei einigen Übungen ihr Können unter Beweis stellen wird.

Frauen, die einen Kuchen backen wollen, melden sich bitte bei Karla Ruck, Tel. 02602/5461.

Am Dienstag, dem 16.11.1993, treffen sich die Frauen unserer Feuerwehrkameraden im Gerätehaus zum Spülen.

Die KEVAG informiert:

Mitteilung für unsere Kunden in der Ortsgemeinde Großholbach

Um eine sichere Stromversorgung gewährleisten zu können, sind neben der Errichtung neuer Stromversorgungsanlagen die vorhandenen Einrichtungen in regelmäßigen Abständen zu warten.

Zur Durchführung solcher betriebsnotwendiger Arbeiten wird die Stromversorgung am

Dienstag, dem 16.11.1993, in der Zeit von 13.00 Uhr bis etwa 15.00 Uhr unterbrochen.

Wir bitten unsere Kunden um Verständnis.

Ihre KEVAG

Gymnastikgruppe Großholbach

Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet nicht im Restau­rant Rustica in Montabaur, sondern im Balkanrestaurant Split in Ruppach-Goldhausen statt. Termin: 10.12.1993 um 20.00 Uhr.

Die Tanz-Gruppe trifft sich ab dem 16.11., jeden Dienstag um 20.00 Uhr im Bürgerhaus in Großholbach.

Alle anderen treffen sich, wie üblich, jeden Dienstag um 20.00 Uhr in der Turnhalle in Ruppach-Goldhausen.

Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen. Wer Lust hat, kann auch einmal unverbindlich einen Gymnastikabend mitmachen.

SC Großholbach 1983 e.V.

Jahreshauptversammlung 1993

Am Freitag, dem 19.11.1993 um 20.15 Uhr findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung im Bürgerhaus Groß­holbach statt.

Tagesordnungspunkte:

1. Begrüßung

2. Berichte:

a) Kassierer

b) Kassenprüfer

c) Vorsitzender

3. Entlastung des Vorstandes

4. Wahl des Wahlleiters

5. Neuwahlen

6. Behandlung von Anträgen

7. Verschiedenes

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Freitag dem 12.11.1993, fahren wir zu unseren Sportfreun­den nach Ellingen. Spielbeginn 19.00 Uhr, Abfahrt 18.15 Uhr, Trikot weiß/rot.

Nr. 45/93

Am 17.11.1993 (Buß- und Bettag) spielen wir bei unseren Sportkameraden in Nentershausen.

Es wird noch einmal auf die Anmeldung zu unserer Abschluß­feier am 27.11.1993, zwecks Essensbestellung hingewiesen, Tel. 02602/3565.

Heilberscheid

Brennholzbestellung

Wer Brennholz benötigt, möge dies bitte bis zum 26.11.1993 beim Ortsbürgermeister angeben.

gez. Reichwein, Ortsbürgermeister

Alte Herren Heilberscheid

Es wird nochmals daran erinnert den Jahresbeitrag auf das Konto bei der KSK - 100-530.203 zu überweisen.

Sparclub Baumann, Heilberscheid

Die diesjährige Auszahlungsfeier findet am 04.12.1993 in der Gaststätte Baumann statt.

Programm:

18.00 Uhr - Kaltes Buffet

19.00 Uhr - Auszahlung des Sparbetrages, Verkauf von Losen 20.00 Uhr - Tombola

Anschließend gemütliches Beisammensein.

Da die Herren Franz-Josef Pörtner, Otmar Becker und Claus Reusch nach sechsjähriger Kassierertätigkeit aufhören, wer­den Nachfolger gesucht. Da bereits am 11.12.1993 die nächste Leerung sein soll, wird dringen gebeten sich für diese Tätigkeit zu melden.

Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid

Die nächste außerordentliche Übung für alle Gruppen findet am 22.11.1993, 18.30 Uhr, statt.

Die FFW Heilberscheid feiert wie jedes Jahr an Buß- und Bettag ihren traditionellen Tag der offenen Tür. Wir beginnen um 10.30UhrmiteinemFrühschoppen, am Nachmittag erwar­tet Sie natürlich wieder ein reichhaltiges Kuchenbuffet. Alle interessierten Bürger sind hierzu herzlichst eingeladen.

Alle Mitglieder, welche dem Verein keine Einzugsermächti­gung erteilt haben, werden hiermit gebeten, den Jahresbeitrag in Höhe von 12,- DM im Laufe des Monats November bei der Kassiererin Marliese Bertelmann einzuzahlen.

Nentershausen

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung und -erweiterung »Wiesenmorgen« der Ortsgemeinde Nentershausen hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat Nentershausen am 18.06.1993 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung/-erweiterung »Wiesenmorgen« wurde der Kreisverwaltung des Westerwald­kreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 27.10.1993 (Az. 6A/60,610-13) erklärt, daß die Bebauungs­planänderung und -erweiterung Rechtsvorschriften nicht ver­letzt.

Die Bebauungsplanänderungs/-erweiterungsunterlagen kön­nen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bau­amt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebau- ungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen.

Mit (fieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und

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