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Montabaur

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Nr. 45/93

ten, bis eine Finanzierung und Kostenträgerschaft für solche Maßnahmen auf Kreisebene hinreichend geklärt seien und entsprechende Erfahrungswerte vorlägen.

2. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 1993 der Ver­bandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 und Nachtragswirtschaftspläne 1993 der Verbandsge­meindewerke

Der Rat stimmte den Nachträgen einstimmig zu.

Zuvor hatte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken die wesentlichen Veränderungen erläutert. Die Nachträge stellten sich in der Hauptsache als Anpassung der Planzahlen an das laufende Haushaltsjahr dar. Im Verwaltungshaushalt war die Einnah­menverbesserung durch eine höhere Verbandsgemeindeumla­ge als wesentliche Veränderung zu nennen. Die höhere Umlage ergibt sich durch eine veränderte Berechnung nach den neuen Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes. Der Vermögens­haushalt zeigt nur geringfügige Veränderungen. Die Schulden im allgemeinen Haushalt entsprechen derzeit dem Schulden­stand von 1985. Dr. Possel-Dölken bewertete das Zahlenwerk abschließend als Spiegelbild einer soliden Haushaltsführung. Ratsmitglied Müller (CDU) sowie Ratsmitglied Bertram (FWG) bestätigten für ihre Fraktionen jeweils eine positive Entwick­lung der Zahlen. Ratsmitglied Schaerffenberg (SPD) betonte, der Schwerpunkt der Nachträge Hege beim Nach vollziehen von Fakten des laufenden Haushaltsjahres.

Änderung der Gebühren- und Honorarordnung der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur Der Rat beschloß einstimmig die von der Verwaltung vorge­schlagene Änderung. Der entsprechende Satzungsbeschluß wird nochmals separat veröffenthcht.

Maßnahmen zur Integration ausländischer Mitbürge­rinnen und Mitbürger

Der Verbandsgemeinderat nahm die Informationen zur Vorbe­reitung der Einrichtung eines Arbeitskreises »Ausländer« zur Kenntnis. Die vom Verbandsgemeinderat eingesetzte Arbeits­gruppe hatte vorgeschlagen, einen Gesprächskreis mit bera­tender Funktion zu bilden. Ziel des Gremiums sollte sein, das Zusammenleben zwischen Ausländern und Deutschen in unse­rem Raum zu verbessern / zu fordern. Der Arbeitskreis »Aus­länder« soll sich zusammensetzen aus 9 ausländischen Mit- ghedern (entsprechend dem Nationahtätenanteil in der Ver­bandsgemeinde), den Vertretern der Fraktionen des Verbands­gemeinderates, Vertretern der Verwaltung sowie Vertretern von Einrichtungen, die mit Ausländern und ihren Problemen befaßt sind (z.B. Caritas, DGB, Arbeitsamt usw.). Die Verwal­tung erhielt den Auftrag, die angesprochenen Personenkreise zu einer gemeinsamen Besprechung einzuladen, in der die Form, die Ziele sowie evtl. Kompetenzen eines solchen Auslän­dergremiums beraten werden sollen.

Ergänzung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Verbandsgemeinderat beschloß die Ergänzung der bereits eingeleiteten 7. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Ergänzung betrifft die Ortsgemeinden Niederelbert, Kaden­bach und Nomborn. Die Verwaltung wurde beauftragt, bei der Landesplanungsbehörde die Erteilung der landesplanerischen Stellungnahme (§ 20 Landesplanungsgesetz) entsprechend zu beantragen.

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung im Mai 1993 die Einleitung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen) beschlossen. Um das Verfahren möglichst zügig voranzubringen, wurde die eingeleitete 7. Änderung ergänzt.

In der Ortsgemeinde Niederelbert betrifft die Ergänzung die Ausweisung einer gemischten Baufläche im nördhchen Be­reich der Ortsgemeinde zwischen Hollerer Straße und K 168. Hierdurch soll die Planung eines Alten- und Pflegeheimes ermöghcht werden.

In der Ortsgemeinde Kadenbach wird eine Wohnbaufläche im Anschluß an das bereits in der 5. Änderung des Flächennut­zungsplanes berücksichtigte Gebiet »Am Krämer« ausgewie­sen. Die Fläche schheßt sich an eine in der 5. Änderung ausgewiesene Wohnbaufläche an. Im Zuge eines parallel ein­geleiteten Bebauungsplanverfahrens kann die Ortsgemeinde durch die Ergänzung kurzfristig der gegebenen Nachfrage nach Wohnland Rechnung tragen. Außerdem ist eine gemein­same Erschheßung des Gebietes mit dem Gebiet westhch der verlängerten Triftstraße vorteilhaft, da durch eine gemeinsa­me Ausschreibung finanzielle Vorteile für die Ortsgemeinde zu erwarten sind.

In der Ortsgemeinde Nomborn wird eine Wohnbaufläche süd- Hch des Wohnbaugebietes »Südstraße« in Erweiterung des bei der 7. Änderung berücksichtigten Gebietes »Schulstraße« aus­gewiesen. Die Ortsgemeinde kann damit einer gestiegenen Nachfrage nach Wohnbauland Rechnung tragen. Da die Orts­

gemeinde Eigentümerin der gesamten Flächen ist, kann eine lückenlose und zeitnahe Bebauung der Grundstücke erfolgen. Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Genehmigung von Ab­scheideanlagen und Vorkläreinrichtungen Der Verbandsgemeinderat beschloß die vorgenannte Satzung, die nochmals separat bekanntgemacht wird.

Der Einbau von Abscheidern und Vorkläreinrichtungen bedarf der Genehmigung und Abnahme durch die Verbandsgemein­de. Hierfür wird eine Gebühr erhoben, die sich nach der beschlossenen Satzung berechnet.

Wasserqualität auf der »Montabaurer Höhe« - Anfrage der SPD-Fraktion; mündliche Anfrage von Ratsmitglied Walter Schmidt (CDU)

Erster Beigeordneter Reusch informierte zur Wasserquafität, daß kein Trinkwasser an die Bevölkerung gefiefert werde, das nicht den gesetzhchen Vorschriften entspräche. Dieses Trink­wasser könne unbedenklich Säugfingen und Kleinkindern verabreicht werden.

Das Wasser von der »Montabaurer Höhe« sei weich und sauer, da das Quarzitgestein kalkarm sei. Das Rohwasser werde in der Aufbereitungsanlage »Prinzenschlag« entsäuert, bis das Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht erreicht sei.

Reusch wandte ein, die Beunruhigung wegen der Wasserqua­fität sei durch mißverständliche Zeitungsartikel hervorgeru­fen worden. Aufgrund objektiver Informationen und Untersu­chungsergebnisse sei hierfür jedoch keine Veranlassung gege­ben.

Ratsmitglied Widner (SPD) erläuterte, die SPD-Fraktion habe das Thema angesprochen, da die Problematik großes Unbeha­gen in der Bevölkerung hinterlassen habe. Er bat darum, das Problem der Übersäuerung auf Dauer im Auge zu behalten. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1992

Der Rat stimmte einstimmig den erheblichen überplanmäßi­gen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1992 zu. Die überplanmä­ßigen Ausgaben betreffen die Ansätze für die Förderung der Jugendarbeit der Feuerwehr, für die Schulturnhalle Freiherr- vom-Stein-Schule Nentershausen (Baukosten), die Kreisum­lage sowie die Tilgung von Krediten. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

Öffentliche Bekanntmachung

der n. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1993 vom 05.11.1993 I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichts­behörde vom 28.10.1993 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht (+) und damit der Gesamtbetrag

verminder(-) des Haushaltsplans einschl. d. Nachträge um DM gegenüber auf

nunmehr

bisher festgesetzt

DM DM

a) im

Verwaltungshaushalt

die Einnahmen +1.162.800

die Ausgaben +1.162.800

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen + 237.400

die Ausgaben + 237.400

27.714.000 28.876.800 27.714.000 28.876.800

4.828.000 5.065.400 4.828.000 5.065.400

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird festgesetzt:

I. Für die Verbandsgemeinde von bisher 50.000 DM

auf 100.000 DM

II. Für die Verbandsgemeindewerke

a) Wasserversorgung von bisher

auf

b) Abwasserbeseitigung von bisher

auf

1.800.000 DM 900.000 DM 5.500.000 DM 7.300.000 DM

§3

Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.