Montabaur
Koordinaten Rahmenkarte 45.1582 D Recbtswert 34 1B 911 Hocbwert 55 82176
Dieser Punkt ist ca. 80 m vom dort verlaufenden Waldweg Gemarkung: Welschneudorf; Flur: 22; Flurstück: 2525 (W eg) entfernt. Die Grenze dreht in Richtung Nord-Osten ab. Diese Strecke liegt in der Verlängerung des Strahls, der dann nach 180 m den Waldweg Flurstück: 2525; Flur: 22; Gemarkung: Welschneudorf erreicht. Dieser Eckpunkt von der oberen Ecke der Schutzzone I etwa 37 m u. vom Weg 180 m entfernt, ist der linke obere Eckpunkt des Vierecks. Der Grenzverlauf von einer Länge von ca. 225 m in östliche Richtung schließt das ungleichseitige Viereck. Der Umfang der Zone II beträgt:
U = 287 m + 170 m + 120 m + 225 m = 802 m.
Der oberste linke Eckpunkt liegt 375 m von der K 166 entfernt.
Schutzzone: II Quelle III (engere Schutzzone)
Diese Schutzzone II (grün) hat ca. 2,007 ha und liegt im Laubwaldgebiet. Die Schutzgebietsfläche besteht aus einem ungleichseitigen Sechseck.
Der oberste nördlichste Eckpunkt der Gemarkungsgrenze der Gemarkung: Welschneudorf u. Hübingen ist ca. 245 m von der K 166 in nord-westliche Richtung entfernt.
Von diesem Anfangspunkt verläuft die Grenze auf eine Länge von 87 m in ost-südliche Richtung. An diesem Eckpunkt knickt die Grenzlinie leicht in östliche Richtung ab, bis nach 68 m der dritte Eckpunkt erreicht wird.
Die Schutzzonengrenze verläuft dann um 145 m in südwestliche Richtung entlang der Gemarkungsgrenze zwischen den Gemarkungen Welschneudorf u. Hübingen. Hier wird die Grenze zwischen der Gemarkung: Welschneudorf; Flur: 22; Flurstück: 2523 und Gemarkung: Hübingen; Flur: 1; Flurstück: 2 gebildet. Der letztbeschriebene Punkt liegt am nördlichen Wegesrand des Flurstückes 4 (Weg); Flur 1; Gemarkung: Hübingen mit der Gemarkungsgrenze zwischen Welschneudorf und Hübingen. Von diesem Vierwegekreuz verläuft die Schutzzonengrenze in westliche Richtung (Ortsmitte Welschneudorf). Der Weg ist katasteramtlich nicht gesondert als Flurstück ausgewiesen, liegt somit im Gemarkungsbereich: Welschneudorf; Flur 22; Flurstück 2523. Die Grenze verläuft exakt an der nördlichen Seite des Waldweges auf eine Länge von 110 m bis zum nachstehenden Eckpunkt, der zugleich linker unterster Eckpunkt des ungleichseitigen Sechsecks ist. Die Grenze knickt in nördliche Richtung ab und erreicht nach 130 m den oberen linken Eckpunkt mit nachstehenden Koordinatenwerten Rahmenkarte 45.1581 B Rechtswert 34 168gs Hochwert 55 81921
Die Grenze knickt letztmalig in Richtung Nord-Osten ab und erreicht nach 80 m den Anfangspunkt der zugleich Knickpunkt der Gemarkungsgrenze ist.
Der Umfang dieser Schutzzone beträgt U = 87 m + 68 m + 145 m + 100 m + 130 m + 80 m = 610 m. Schutzzone III (Weiterer Schutzzonenbereich)
Die Schutzzone III (rot) hat ca. 25,157 ha, umschließt 2 Stück SZI u. 2 Stück SZII. Sie schützt die Quellen I, II u. III (Untershausen) u. liegt in forstwirtschaftlich genutzter Laubwaldfläche.
Die geometrische Form der Schutzzone III entspricht die eines ungleichseitigen Neunecks.
Der Gesamtumfang (Grenzlinie) beträgt U = 90 m + 185 m + 235 m + 165 m + 328 m + 209 m + 310 m + 480 m + 225 m = 2227 m.
Bezugspunkt für die schriftliche Darstellung ist, daß der Anfangspunkt dieses Neunecks 170 m vom Gemarkungseckpunkt Welschneudorf, Horbach und Gackenbach in südliche Richtung liegt. Dieser Punkt befindet sich an der rechten Straßenseite, die nach Untershausen führt. Die rechte Straßenseite ist Schutzzonengrenze III des WSG TB- Horbach II.
Der Eckpunkt hat nachfolgende geodätische Daten: Rahmenkarte 45.1682 Rechtswert 34 18308 Hochwert 55 g 2
Nr. 44/93
Von hier verläuft die Grenze in fast südliche Richtung immer auf der rechten Straßenseite der K 166 (Richtung Nassau). Nach einer Distanz von 90 m wird der 2. Eckpunkt u. nach wiederum 185 m wird der 3. Eckpunkt gebildet. An dieser Grenzlinie von 275 m läuft die Grenzlinie deckungsgleich mit der WSG - Zone III des TB-Horbach II. Von diesem Grenzpunkt 3 verläuft die Schutzzonenabgrenzung III weiter in süd-westliche Richtung, bis nach 235 m der 4. Eckpunkt und nach wiederum 165 m der 5. Knickpunkt erreicht wird.
Gemarkungsgrenzeckpunkt Gackenbach - Hübingen wird die K 166 in süd-westliche Richtung mit der Grenzlinie überquert, verläuft in süd-westliche Richtung, wobei diese das Flurstück 2/3; Flur: 2; Gemarkung: Hübingen teilt. Nach 328 m erreicht die Grenzlinie den untersten südlichsten rechten Eckpunkt Nr. 6 an der K 173. Die Grenze der Zone III verläuft dann in Richtung Westen u. schließt die K 173 teilweise ein. Nach 209 m wird der linke südlichste EckpunktNr. 7 am Dreigemarkungseck Hübingen, Welschneudorf u. Zimmerschied (Rhein-Lahn-Kreis) erreicht. Von diesem Eckpunkt dringt die Grenzlinie in den Gemarkungsteil Welschneudorf ein, läuft dann in fast nördliche Richtung, durchschneidet das Flurstück 2521/4, bis sie nach 310 m auf den Waldweg, der in Richtung Welschneudorf weist, trifft.
Gemarkung: Welschneudorf; Flur: 22, Flurstück: 2523.
An diesem 8. Vieleckpunkt ist die Entfernung von Schutzzonengrenze III zur Schutzzonengrenze II ca. 113 m entfernt. Von diesem letzten Eckpunkt verläuft die Grenze auf eine Länge von 480 m in nord-östliche Richtung, läßt die ' beiden Quellfassungszonen rechts liegen und bildet den Punkt 9.
Der Punkt hat die geodätischen Werte
Rahmenkarte 45.1582 D
Rechtswert 34. _
15,965
Hochwert 55 82 23g
Dieser Vieleckpunkt läßt den in nord-östlich verlaufenden Weg; Flurstück: 2525; Flur: 1; Gemarkung: Welschneudorf in einer Distanz von ca. 60 m östlich liegend. Der Grenzverlauf durchschneidet das Flurstück 2523.
Auf den letzten 120 m der zuvor beschriebenen Grenzlinie bildet die SZ II u. SZ III einen gemeinschaftlichen Grenzverlauf. '
Vom 9. Eckpunkt, der vorstehend geodätisch beschrieben wurde, knickt die Schutzzonengrenze III in nord-östliche Richtung ab. Dieser nord-östliche Grenz verlauf der WSZIII ist 375 m und erreicht in der K 166 den Anfangspunkt des 9-Ecks. Gleichzeitig bildet diese letzte Grenzlinie auf eine Länge von 225 m eine gemeinschaftliche Grenze mit der SZ II der Quellen I u. II (Untershausen).
4. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung, Az.: 56-61-43-12/92, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten kann den Antrags- und Planunterlagen
- Lageplan
- Auszug aus dem Flurbuch
- Eigentümerverzeichnis
- etc.
aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebietes im einzelnen ergeben und dem
- Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraussichtlichen Verbotskatalog) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus
vom 29.11.1993 bis 29.12.1993 einschließlich
bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Großer Markt 10 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr.: 30.
Dienstzeiten: montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr.
5. Jeder, dessenBelange durch das Vorhaben berührtwerden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 05.08.1993 einschließlich entweder bei der unter 4. genannten Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.

