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Montabaur

Nr. 44/93

m

durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Großer Markt 10, 56410 Montabaur.

Das Wasserschutzgebiet soll in den Gemarkungen HORBACH, Fluren 2 und 1,

GACKENBACH, Flur 50,

mit 3 Schutzzonen, nämlich

Zone I = Fassungshereich (blaue Umrandung),

Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung) und Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung) gebildet werden.

2. Zum Erlaß einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswas­sergesetz - LWG -) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVB1. 1991 S. 11) von Amts wegen die Durchführung eines Verfahrens gemäß den Be­stimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den vorgenannten Bestimmungen die §§13,123 und 105 Abs. 2 LWG.

3. Geltungsbereich der Rechtsverordnung:

Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Schutzzonen werden wie folgt beschrieben (Grenzbeschreibung):

Schutzzone: I

1. Grundwasserfassung I (Fassungsbereich)

Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Teil des Flurstückes 11.

Die Schutzzone I (blau) umschreibt eine Raute von 20 x 20 m bei einer Schrägstellung von 60° (rechts-kippend).

Parallel zur Waldweggrenze des Flurstücks 15; Gemar­kung: Horbach; Flur: 2; Flurstücke 15 u. 17 läuft die nord­westliche Grenze. Der rechte Eckpunkt der Raute (verscho­benes Quadrat) 20 x 20 m hegt im Grenzpunkt der beiden Wegeparzellen, an dem das Waldwegflurstück 17, in nord­westliche Richtung verläuft.

Der Bohrpunkt befindet sich im Koordinatennetz der Rah­menkarte Nr. 45.1782 C Rechtswert 34 17078 Hochwert 55 82 306

Der rechte obere Eckpunkt der Raute hegt im Kreuzungs­bereich eines nicht als selbständig ausgewiesenen Waldwe­ges, der in Verlängerung des Flurstückes 17 in süd-östhche Richtung verläuft.

Die Schutzzonenfläche I beträgt 0,040 ha. Die auszuweisende Schutzzone hegt im Waldgebiet.

Schutzzone: II (engere Schutzzone)

Schutzzone II (grün) hat ca. 5,255 ha und hegt größtenteils im Laubwaldgebiet.

Der Ausgangspunkt des Vierecks ist vom rechten nördhch- 'sten Eckpunkt der Zone I 100 m in östhche Richtung, entlang des Waldweges (Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 17) festgelegt worden. Es ist zugleich auch der östhche Eckpunkt der Zone II.

Von diesem Punkt verläuft die Grenze in süd-westhche Richtung, um 220 m bis zur Kreisstraße K171. Der südlich­ste Eckpunkt der Zone II hegt am Straßenrand, Grenze zwischen den Flurstücken 11 u. 13 (K 171), Flur 2 in der Gemarkung Horbach.

Vom südlichen Eckpunkt verläuft die Grenze in einer Länge von 285 m in nord-westhcher Richtung, durchschnei­det das Flurstück: ll;Flur: 2; Gemarkung: Horbach bis zum Waldweg Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 15. Der westhchste Eckpunkt der Zone II hegt 250 m vom rechten oberen Eckpunkt der Zone I entfernt. Somit durchläuft der Waldweg Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 15 das WSG auf eine Länge von 350 m.

Von diesem westhchsten Eckpunkt der Zone II durchläuft die nord-westhche Grenze die Flurstücke: 15 (Weg), 1, 17 (Weg) und 2 alle in Flur: 2 der Gemarkung: Horbach gelegen. Die Grenzlänge von 290 m in ost-nördhcher Rich­tung durchschneidet den Waldweg Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 18 (Weg) und bildet an diesem Weg den nördlichsten Eckpunkt des Vierecks der SZII. Dieser Eck­punkt hegt zugleich im Flurgrenzenbereich zwischen Flur 1 u. 2. Der Punkt ist ebenso der linke westhchste obere Grenzpunkt des Flurstücks: 38; Flur: 1; in der Gemarkung: Horbach. Von hier verläuft die nord-östlichste Grenze auf

eine Länge von 140 m in süd-östhche Richtung, durch­schneidet das Flurstück: 38; Flur: 1; Gemarkung: Horbach.

Gleichzeitig durchläuft die Grenze das Grabenflurstück: 36; das Waldweggrundstück: 30; das Waldgrundstück: 10; und den Weg Flurstück: 17; alle in der Gemarkung: Hor­bach; Flur: 2; gelegen.

Das ungleichseitige Viereck hat einen Gesamtumfang von U = 220 m + 285 m + 290 m + 140 m = 935 m.

Es umfaßt die gesamte Schutzzone II.

Schutzzone: III (Weiterer Schutzzonenbereich)

Die Schutzzone IIIA (rot) hat ca. 33,705 ha und hegt ganz in forstwirtschaftlich genutzter Laubwaldfläche. Eine Flä­che von ca. 9,1 ha hegt im Gemarkungshereich Gackenbach. Die geometrische Form der Schutzzone III entspricht die eines ungleichseitigen 11-Ecks. Der Gesamtumfang (Grenz­linie) beträgt U= 335 m + 167 m + 78 m + 340 m + 411 m + 185 m + 105 m + 125 m + 125 m + 144 m + 530 m + 290 m= 2835 m.

Der äußerst östhchste Punkt hegt 200 m vom obersten rechten Grenzpunbt der Schutzzone I in ost-nördliche Rich­tung am Wegerandgrundstück Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 17. Dieser Punkt hat in der Rahmenkarte 45.1782 C nachfolgende Koordinaten:

Rechtswert 34 17272 Hochwert 55 82 a69

Von diesem Waldwegepunkt verläuft die östhche Grenze auf eine Länge von 335 m in fast südliche Richtung. Sie durchschneidet die Flurstücke 11, 13 (K 171), 12/7 u. 12/6 ahe in Flur 2 in der Gemarkung Horbach gelegen. Der Eckpunkt hat die Koordinatenwerte:

Rechtswert 34 172a3 Hochwert 55 82037

Bei diesem Eckpunkt handelt es sich um ein Vierwege­kreuz. Die Wege sind nicht einzeln parzelliert. Der Kreu­zungspunkt in Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 12/ 6; u. hat obige geodätischen Koordinaten. Von diesem Eckpunkt verläuft die Grenze in west-südliche Richtung parallel des katasteramthch nicht ausgewiesenen am nörd­lichen Wegerand. Nach 167 m knickt der Waldweg in fast westhche Richtung ab. Dem Waldweg um eine Strecke von 78,00 m westhch folgend wird die Gemarkungsgrenze zwi­schen Horbach (Flur 2) und Gackenbach (Flur 49) erreicht. Der Knickpunkt hat nachfolgende Koordinatenwerte:

Rechtswert 34 17010 Hochwert 34 gl 94g

Die Schutzzonengrenze ist zugleich bis zu K 171 Gemar­kungsgrenze zwischen Horbach (Flur 2) und Gackenbach (Flur 49). Grenze ist zwischen den Grundstücken 12/6; 12/ 7 u. 13; Flur 2; Gemarkung: Horbach sowie zwischen den Grundstücken 1/1; 1/3; 3/2 u. 4; Flur: 50; Gemarkung: Welschneudorf. Die Gesamtlänge des letzten Grenzverlau­fes beträgt 340 m und lief in süd-westliche Richtung, parallel zum nördlichen Wegerand des Wegeflurstückes 6/ 2.

Im Gemarkungsknickpunkteckenbereich Flurstück: 14 (Weg); Gemarkung: Horbach; Flur: 2 u. Flurstück: 4 (Weg); Gemarkung: Gackenbach; Flur: 50 befindet sich ein erneu­erter Eckpunkt des Vielecks. Die Grenze verläuft fast in gleicher Richtung wie zuvor auf eine Länge von 411,00 m bis zur K166. Das Waldgrundstück wird durch diese Schutzzo­nengrenze III durchschnitten. Berührt ist die Gemarkung: Gackenbach; Flur: 50; Flurstück: 1/3. Rechts der Kreisstra­ße 166 läuft die Grenze in Richtung Untershausen auf eine Gesamtlänge von 185 m + 105 m + 125 m = 415 m. Die Flurstücke 5 (Weg), 2 (K 166) u. 1/3 in der Flur 50 in der Gemarkung Gackenbach sind Grenzlinien bis die Gemar­kungsgrenze von Horbach erreicht wird. Weiter in Rich­tung Norden auf eine Länge von 21m liegt der westhchste oberste Punkt im Gemarkungsknickpunkt Horbach Welsch- neudorf. Ab diesem Punkt knickt der Grenzverlauf in süd­östlicher Richtung ab. Auf eine Länge von 125 m entlang des Waldweges Flurstück: 15; Gemarkung Welschneudorf; Flur: 21 u. Waldgrundstückk: 1; Gemarkung: Horbach; Flur: 2 verläuft die Schutzzonengrenze HI. Nach diesen 125 m knickt der Grenzverlauf leicht weiter in östhche Rich­tung ab und erreicht nach 144 m den Grenzpunkt u. Gemar­kungsknickpunkt.

Geodätischer Wert auf der Rahmenkarte 45.1682 D Rechtswert 34 16566 ' Hochwert 55 82 , G9