Montabaur
Nr. 44/93
m
durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Großer Markt 10, 56410 Montabaur.
Das Wasserschutzgebiet soll in den Gemarkungen HORBACH, Fluren 2 und 1,
GACKENBACH, Flur 50,
mit 3 Schutzzonen, nämlich
Zone I = Fassungshereich (blaue Umrandung),
Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung) und Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung) gebildet werden.
2. Zum Erlaß einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVB1. 1991 S. 11) von Amts wegen die Durchführung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den vorgenannten Bestimmungen die §§13,123 und 105 Abs. 2 LWG.
3. Geltungsbereich der Rechtsverordnung:
Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Schutzzonen werden wie folgt beschrieben (Grenzbeschreibung):
Schutzzone: I
1. Grundwasserfassung I (Fassungsbereich)
Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Teil des Flurstückes 11.
Die Schutzzone I (blau) umschreibt eine Raute von 20 x 20 m bei einer Schrägstellung von 60° (rechts-kippend).
Parallel zur Waldweggrenze des Flurstücks 15; Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstücke 15 u. 17 läuft die nordwestliche Grenze. Der rechte Eckpunkt der Raute (verschobenes Quadrat) 20 x 20 m hegt im Grenzpunkt der beiden Wegeparzellen, an dem das Waldwegflurstück 17, in nordwestliche Richtung verläuft.
Der Bohrpunkt befindet sich im Koordinatennetz der Rahmenkarte Nr. 45.1782 C Rechtswert 34 17078 Hochwert 55 82 306
Der rechte obere Eckpunkt der Raute hegt im Kreuzungsbereich eines nicht als selbständig ausgewiesenen Waldweges, der in Verlängerung des Flurstückes 17 in süd-östhche Richtung verläuft.
Die Schutzzonenfläche I beträgt 0,040 ha. Die auszuweisende Schutzzone hegt im Waldgebiet.
Schutzzone: II (engere Schutzzone)
Schutzzone II (grün) hat ca. 5,255 ha und hegt größtenteils im Laubwaldgebiet.
Der Ausgangspunkt des Vierecks ist vom rechten nördhch- 'sten Eckpunkt der Zone I 100 m in östhche Richtung, entlang des Waldweges (Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 17) festgelegt worden. Es ist zugleich auch der östhche Eckpunkt der Zone II.
Von diesem Punkt verläuft die Grenze in süd-westhche Richtung, um 220 m bis zur Kreisstraße K171. Der südlichste Eckpunkt der Zone II hegt am Straßenrand, Grenze zwischen den Flurstücken 11 u. 13 (K 171), Flur 2 in der Gemarkung Horbach.
Vom südlichen Eckpunkt verläuft die Grenze in einer Länge von 285 m in nord-westhcher Richtung, durchschneidet das Flurstück: ll;Flur: 2; Gemarkung: Horbach bis zum Waldweg Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 15. Der westhchste Eckpunkt der Zone II hegt 250 m vom rechten oberen Eckpunkt der Zone I entfernt. Somit durchläuft der Waldweg Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 15 das WSG auf eine Länge von 350 m.
Von diesem westhchsten Eckpunkt der Zone II durchläuft die nord-westhche Grenze die Flurstücke: 15 (Weg), 1, 17 (Weg) und 2 alle in Flur: 2 der Gemarkung: Horbach gelegen. Die Grenzlänge von 290 m in ost-nördhcher Richtung durchschneidet den Waldweg Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 18 (Weg) und bildet an diesem Weg den nördlichsten Eckpunkt des Vierecks der SZII. Dieser Eckpunkt hegt zugleich im Flurgrenzenbereich zwischen Flur 1 u. 2. Der Punkt ist ebenso der linke westhchste obere Grenzpunkt des Flurstücks: 38; Flur: 1; in der Gemarkung: Horbach. Von hier verläuft die nord-östlichste Grenze auf
eine Länge von 140 m in süd-östhche Richtung, durchschneidet das Flurstück: 38; Flur: 1; Gemarkung: Horbach.
Gleichzeitig durchläuft die Grenze das Grabenflurstück: 36; das Waldweggrundstück: 30; das Waldgrundstück: 10; und den Weg Flurstück: 17; alle in der Gemarkung: Horbach; Flur: 2; gelegen.
Das ungleichseitige Viereck hat einen Gesamtumfang von U = 220 m + 285 m + 290 m + 140 m = 935 m.
Es umfaßt die gesamte Schutzzone II.
Schutzzone: III (Weiterer Schutzzonenbereich)
Die Schutzzone IIIA (rot) hat ca. 33,705 ha und hegt ganz in forstwirtschaftlich genutzter Laubwaldfläche. Eine Fläche von ca. 9,1 ha hegt im Gemarkungshereich Gackenbach. Die geometrische Form der Schutzzone III entspricht die eines ungleichseitigen 11-Ecks. Der Gesamtumfang (Grenzlinie) beträgt U= 335 m + 167 m + 78 m + 340 m + 411 m + 185 m + 105 m + 125 m + 125 m + 144 m + 530 m + 290 m= 2835 m.
Der äußerst östhchste Punkt hegt 200 m vom obersten rechten Grenzpunbt der Schutzzone I in ost-nördliche Richtung am Wegerandgrundstück Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 17. Dieser Punkt hat in der Rahmenkarte 45.1782 C nachfolgende Koordinaten:
Rechtswert 34 17272 Hochwert 55 82 a69
Von diesem Waldwegepunkt verläuft die östhche Grenze auf eine Länge von 335 m in fast südliche Richtung. Sie durchschneidet die Flurstücke 11, 13 (K 171), 12/7 u. 12/6 ahe in Flur 2 in der Gemarkung Horbach gelegen. Der Eckpunkt hat die Koordinatenwerte:
Rechtswert 34 172a3 Hochwert 55 82037
Bei diesem Eckpunkt handelt es sich um ein Vierwegekreuz. Die Wege sind nicht einzeln parzelliert. Der Kreuzungspunkt in Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 12/ 6; u. hat obige geodätischen Koordinaten. Von diesem Eckpunkt verläuft die Grenze in west-südliche Richtung parallel des katasteramthch nicht ausgewiesenen am nördlichen Wegerand. Nach 167 m knickt der Waldweg in fast westhche Richtung ab. Dem Waldweg um eine Strecke von 78,00 m westhch folgend wird die Gemarkungsgrenze zwischen Horbach (Flur 2) und Gackenbach (Flur 49) erreicht. Der Knickpunkt hat nachfolgende Koordinatenwerte:
Rechtswert 34 17010 Hochwert 34 gl 94g
Die Schutzzonengrenze ist zugleich bis zu K 171 Gemarkungsgrenze zwischen Horbach (Flur 2) und Gackenbach (Flur 49). Grenze ist zwischen den Grundstücken 12/6; 12/ 7 u. 13; Flur 2; Gemarkung: Horbach sowie zwischen den Grundstücken 1/1; 1/3; 3/2 u. 4; Flur: 50; Gemarkung: Welschneudorf. Die Gesamtlänge des letzten Grenzverlaufes beträgt 340 m und lief in süd-westliche Richtung, parallel zum nördlichen Wegerand des Wegeflurstückes 6/ 2.
Im Gemarkungsknickpunkteckenbereich Flurstück: 14 (Weg); Gemarkung: Horbach; Flur: 2 u. Flurstück: 4 (Weg); Gemarkung: Gackenbach; Flur: 50 befindet sich ein erneuerter Eckpunkt des Vielecks. Die Grenze verläuft fast in gleicher Richtung wie zuvor auf eine Länge von 411,00 m bis zur K166. Das Waldgrundstück wird durch diese Schutzzonengrenze III durchschnitten. Berührt ist die Gemarkung: Gackenbach; Flur: 50; Flurstück: 1/3. Rechts der Kreisstraße 166 läuft die Grenze in Richtung Untershausen auf eine Gesamtlänge von 185 m + 105 m + 125 m = 415 m. Die Flurstücke 5 (Weg), 2 (K 166) u. 1/3 in der Flur 50 in der Gemarkung Gackenbach sind Grenzlinien bis die Gemarkungsgrenze von Horbach erreicht wird. Weiter in Richtung Norden auf eine Länge von 21m liegt der westhchste oberste Punkt im Gemarkungsknickpunkt Horbach Welsch- neudorf. Ab diesem Punkt knickt der Grenzverlauf in südöstlicher Richtung ab. Auf eine Länge von 125 m entlang des Waldweges Flurstück: 15; Gemarkung Welschneudorf; Flur: 21 u. Waldgrundstückk: 1; Gemarkung: Horbach; Flur: 2 verläuft die Schutzzonengrenze HI. Nach diesen 125 m knickt der Grenzverlauf leicht weiter in östhche Richtung ab und erreicht nach 144 m den Grenzpunkt u. Gemarkungsknickpunkt.
Geodätischer Wert auf der Rahmenkarte 45.1682 D Rechtswert 34 16566 ' Hochwert 55 82 , G9

