Montabaur
Nr. 42/93
.0.
“Die Verwaltung informiert”
2. ' Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnah
men kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), Az.: 56-31-43-4/90, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus
vom 08.11.1993 bis 08.12.1993 einschließlich bei der
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr.: 30
montags bis mittwochs.von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und.von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags.von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und.von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie freitags.von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
3. Jeder,dessenBelangedurchdasVorhabenberührtwerden, kann bis zwei W ochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 22.12.1993 einschließlich entweder bei der unter 2. genannten Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
Verspätet erhobene Einwendungen können bei der Erörterung und der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
5. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung
- können die Personen die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
56410 Montabaur, 13.10.1993 gez.: Bürgermeister
Gebäudeeinmessung in der Stadt Montabaur
In der Stadt Montabaur im Bereich Fürstenweg, Elgendorfer Straße, K 150, Berufsbildungszentrum, Humboldstraße und Eschelbacher Straße werden in den nächsten Wochen die bisher in den amtlichen Flurkarten noch nicht oder unvollständig nachgewiesenen Gebäude gemäß § 2 des Landesgesetzes über den Grenznachweis bei Neubauten und die Gebäudeeinmessung vom 12.05.1953 - GVB1. S. 60 - eingemessen. Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden durch das Katasteramt Montabaur ausgeführt.
Es wird daraufhingewiesen, daß gemäß § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten ihrer Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsarbeiten zu gestatten, und daß die Einmessung aller nach dem 01.07.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebührenpflichtig ist. Entsprechende Kostenentscheidungen werden zu gegebener Zeit durch das Katasteramt Montabaur verschickt. Katasteramt Montabaur Montabaur, 15.10.1993
Kindergartenzweckverband
Gackenbach/Horbach
Im Kindergarten Horbach wird zum 01.08.1994 einer Berufspraktikantin / einem Berufspraktikanten für den Beruf der Erzieherin / des Erziehers die Möglichkeit zur Absolvierung des Anerkennungsjahres geboten.
Bewerbungen richten Sie bitte an den Verbandsvorsitzenden Ulrich Weidenfefler, Halfterweg 16, 56412 Gackenbach.
Nebenberuflich tätige Kraft zur Reinigung der Anlagen in Reckenthal gesucht
Die Stadt Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Person, die folgende Anlagen im Stadtteil Reckenthal reinigt:
1. Brunnen sowie die Anlage am Brunnen einschließlich Vorplatz und Straßenrinne und die Anlage an der Pumpe (jeweils vor Sonn- und Feiertagen);
2. die Schülerbushaltestelle einschließlich Bänke (einmal wöchentlich);
3. den Buswendeplatz (einmal monatlich).
Die Entschädigung erfolgt nach Tarif (BMT-G-II) auf Stundennachweis.
Interessent(inn)en werden gebeten, ihre Bewerbung an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur
zu senden.
Nähere Auskünfte sind unter der Telefonnummer 02602/ 126131 oder 132 zu erhalten. Ggf. können Sie auch den Stadtteilbeauftragten, Paul Trumm, in dieser Angelegenheit ansprechen.
Ergebnisse des
Blumenschmuckwettbewerbes 1993
der Stadt Montabaur liegen vor
Die Stadt Montabaur hatte im Frühjahr 1993 erstmals zum Wettbewerb »Blumenschmuck an Häuserfassaden« 1993 aufgerufen. Dem Aufruf waren ca. 20 Bewerber aus der Kernstadt und aus den Stadtteilen gefolgt. Hierzu der Erste Stadtbeigeordnete Dr. Paul Hütte:
»Wir waren überrascht mit wieviel Liebe und Einsatzfreude Blumen insbesondere in den Stadtteilen arrangiert und farblich zusammengestellt worden sind. Leider hat der Wettbewerb nicht dazu beigetragen, daß der Blumenschmuck an den Häuserfassaden in der Montabaurer Fußgängerzone zugenommen hat. Viele Innenstädte im süddeutschen Raum und im Elsaß mit wesentlicher weniger historischer Bausubstanz haben ihre Attraktivität durch den reichhaltigen Blumenschmuck gewonnen.«
In einer kleinen Feierstunde im Rathaus nahmen die Preisträger die Geldgeschenke entgegen. Die Preise gingen an Familie Roman Meurer, Baumbacher Straße 61, Montabaur-Elgendorf, Familie Ewald Haberstock, Rübenstock 4, Montabaur- Ettersdorf und Familie Schwickert, Koblenzer Straße 25, Montabaur.
Es bleibt zu wünschen, daß im Jahre 1994 auch das Interesse der Kernstadt am Blumenwettbewerb zunimmt, so daß der Blumenschmuck in der Montabaurer Innenstadt künftig zunimmt.

