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Montabaur

Nr. 42/93

.0.

Die Verwaltung informiert

2. ' Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnah­

men kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), Az.: 56-31-43-4/90, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus

vom 08.11.1993 bis 08.12.1993 einschließlich bei der

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr.: 30

montags bis mittwochs.von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und.von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags.von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und.von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

sowie freitags.von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

3. Jeder,dessenBelangedurchdasVorhabenberührtwerden, kann bis zwei W ochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 22.12.1993 einschließlich entweder bei der unter 2. genannten Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.

Verspätet erhobene Einwendungen können bei der Erörte­rung und der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

5. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung

- können die Personen die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekannt­machung benachrichtigt werden,

- kann die Zustellung der Entscheidung über die Ein­wendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung er­setzt werden.

56410 Montabaur, 13.10.1993 gez.: Bürgermeister

Gebäudeeinmessung in der Stadt Montabaur

In der Stadt Montabaur im Bereich Fürstenweg, Elgendorfer Straße, K 150, Berufsbildungszentrum, Humboldstraße und Eschelbacher Straße werden in den nächsten Wochen die bisher in den amtlichen Flurkarten noch nicht oder unvollstän­dig nachgewiesenen Gebäude gemäß § 2 des Landesgesetzes über den Grenznachweis bei Neubauten und die Gebäudeein­messung vom 12.05.1953 - GVB1. S. 60 - eingemessen. Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden durch das Kataster­amt Montabaur ausgeführt.

Es wird daraufhingewiesen, daß gemäß § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten ihrer Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsarbeiten zu gestatten, und daß die Einmessung aller nach dem 01.07.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebührenpflichtig ist. Entsprechende Kostenentscheidungen werden zu gegebe­ner Zeit durch das Katasteramt Montabaur verschickt. Katasteramt Montabaur Montabaur, 15.10.1993

Kindergartenzweckverband

Gackenbach/Horbach

Im Kindergarten Horbach wird zum 01.08.1994 einer Berufs­praktikantin / einem Berufspraktikanten für den Beruf der Erzieherin / des Erziehers die Möglichkeit zur Absolvierung des Anerkennungsjahres geboten.

Bewerbungen richten Sie bitte an den Verbandsvorsitzenden Ulrich Weidenfefler, Halfterweg 16, 56412 Gackenbach.

Nebenberuflich tätige Kraft zur Reinigung der Anlagen in Reckenthal gesucht

Die Stadt Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeit­punkt eine Person, die folgende Anlagen im Stadtteil Recken­thal reinigt:

1. Brunnen sowie die Anlage am Brunnen einschließlich Vorplatz und Straßenrinne und die Anlage an der Pum­pe (jeweils vor Sonn- und Feiertagen);

2. die Schülerbushaltestelle einschließlich Bänke (einmal wöchentlich);

3. den Buswendeplatz (einmal monatlich).

Die Entschädigung erfolgt nach Tarif (BMT-G-II) auf Stundennachweis.

Interessent(inn)en werden gebeten, ihre Bewerbung an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur

zu senden.

Nähere Auskünfte sind unter der Telefonnummer 02602/ 126131 oder 132 zu erhalten. Ggf. können Sie auch den Stadtteilbeauftragten, Paul Trumm, in dieser Angelegen­heit ansprechen.

Ergebnisse des

Blumenschmuckwettbewerbes 1993

der Stadt Montabaur liegen vor

Die Stadt Montabaur hatte im Frühjahr 1993 erstmals zum Wettbewerb »Blumenschmuck an Häuserfassaden« 1993 auf­gerufen. Dem Aufruf waren ca. 20 Bewerber aus der Kernstadt und aus den Stadtteilen gefolgt. Hierzu der Erste Stadtbeige­ordnete Dr. Paul Hütte:

»Wir waren überrascht mit wieviel Liebe und Einsatzfreude Blumen insbesondere in den Stadtteilen arrangiert und farb­lich zusammengestellt worden sind. Leider hat der Wettbe­werb nicht dazu beigetragen, daß der Blumenschmuck an den Häuserfassaden in der Montabaurer Fußgängerzone zuge­nommen hat. Viele Innenstädte im süddeutschen Raum und im Elsaß mit wesentlicher weniger historischer Bausubstanz ha­ben ihre Attraktivität durch den reichhaltigen Blumenschmuck gewonnen.«

In einer kleinen Feierstunde im Rathaus nahmen die Preisträ­ger die Geldgeschenke entgegen. Die Preise gingen an Familie Roman Meurer, Baumbacher Straße 61, Montabaur-Elgen­dorf, Familie Ewald Haberstock, Rübenstock 4, Montabaur- Ettersdorf und Familie Schwickert, Koblenzer Straße 25, Mon­tabaur.

Es bleibt zu wünschen, daß im Jahre 1994 auch das Interesse der Kernstadt am Blumenwettbewerb zunimmt, so daß der Blumenschmuck in der Montabaurer Innenstadt künftig zu­nimmt.