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Montabaur

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Nr. 42/93

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am

Dienstag, dem 26. Oktober 1993 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1. Bericht des Bürgermeisters.

2. Nachtragshaushaltssatzung und -plan der Stadt Monta­baur.

3. Bepflanzung im Bereich der Stadtmauer / Wilhelm-Man- gels-Straße.

4. Postreform; Auswirkungen auf den Standort Montabaur - Antrag der CDU-Fraktion.

5. Erhebung von Vorausleistungen für die Straße »In der Trabenau« in Montabaur-Eschelbach.

6. Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Flur- stückNr. 115/1 an der Straße »Sonnenring« - Zustimmungs­und Satzungsbeschluß.

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

56410 Montabaur, 15.10.1993

Dt. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweise auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der o. g. Sitzung finden folgende Fraktions­sitzungen statt:

CDU: Montag, den 25. Oktober 1993, 18.30 Uhr im Sitzungs­saal des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Tel.: 02602/ 126.122.

SPD: Bürgergespräch am Montag, dem 25. Oktober 1993, 18.00 Uhr, in Montabaur-Elgendorf, »Forellenstube«, anschließend Fraktionssitzung.

FWG: Montag, 25. Oktober 1993, 19.00 Uhr, im Sozialraum, Rathaus-Neubau, 3. Stock, Tel.: 02602/126.188.

Sitzung der Jagdgenossenschaft Montabaur II

Am Mittwoch, dem 03. November 1993, 17.00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des alten Rathauses in Montabaur eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Montabaur II statt. Tagesordnung:

1. Bericht des Jagdvorstehers für den Zeitraum 1987 - 1992

a) Verwendung der Jagdpacht für Unterhaltung Feldwege und Waldwege.

b) Bericht über die Jagdpachtverträge.

2. Neuwahl des Jagdvorstandes

3. Verschiedenes

Im Anschluß an die Jagdgenossenschaftssitzung tritt der neu­gewählte Jagdvorstand zu einer Vorstandssitzung zusammen.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister.

Lohnsteuerkarten 1994

1. Die Lohnsteuerkarten 1994 - sind den Arbeitnehmern über­mittelt worden. - Die steuerfreien Pauschbeträge für Behin­derte und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits eingetragen.

2. Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohn­steuerkarte 1994 überprüfen und unzutreffende Eintra­gungen berichtigen lassen.

3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1994 zu Beginn des Kalenderjahres 1994 ihren Arbeitge­bern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1994 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.

4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohn­steuerkarte 1994 wird besonders aufmerksam gemacht.

5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragun­gen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.

6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeit­nehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt

werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteu­erkarte vorgelegt worden ist.

7. Anträge auf

a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,

b) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren in be­sonderen Fällen (z. B. für die keine steuerliche Lebens­bescheinigung vorgelegt werden kann oder ein Pflege­kindschaftsverhältnis besteht),

c) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Son­derausgaben, sowie außergewöhnlicher Belastungen,

d) Berücksichtigung von Aufwendungen zur Förderung des Wohneigentums, der negativen Summe der Ein­künfte, usw. sind bei dem für den Arbeitnehmer zustän­digen Finanzamt einzureichen.

8. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit den Lohnsteuerkarten ausgehändigte Informationsschrift »Lohnsteuer 94« hingewiesen.

Oktober/November 1993

Der Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt für die Ortsge­meinde Görgeshausen die Erweiterung der Löwensteinhal­le öffentlich aus. Das Gebäude ist eingeschossig und wird um 105 qm erweitert.

Es werden ausgeschrieben: Schutzgebühr:

Los 1 Erd-Maurer-Beton-

und Abbrucharbeiten 15.- DM

Los 2 Zimmererarbeiten 10, DM

Los 3 Dachdeckerarbeiten 10. DM

Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen beim Arch.-Büro Horst Reichwein, Limburger Str. 55,65604 Elz, gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks in Höhe der o.g. Schutzgebühr schriftlich anfordern.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zum 04. Nov. 1993 bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, den 22. Oktober 1993

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bekanntmachung

zum Erlaß einer wasserrechtlichen Bewilligung (Anhörungsverfahren)

1. Die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur haben bei der Bezirksregie­rung Koblenz die Bewilligung beantragt, entsprechend den vorgelegten Antrags- und Planunterlagen Grundwasser aus den Tiefbrunnen II und III in der Gemarkung Eitelborn, Flur 20, Flurstücknummer 2/1 zu entnehmen und zum Zwecke der Wasserversorgung im Bereich des ehemaligen Wasserzweckverbandes Augst, dem die Gemeinden Eitel­born, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern zugeordnet sind, zu nutzen.

Hierfür ist gemäß §§ 2, 3, 8 und 9 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 30.09.1986 (BGBl. IS. 1529) und den §§ 26, 28, 47 und 114 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Rheinland- Pfalz(Landeswassergesetz-LWG-) vom 03.04.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVB1.1991S. 11) die Durchführung eines Verfahrens auf der Grundlage des § 114 Abs. 2 LWG erforderlich.

Die Zuständigkeit der Bezirksregierung Koblenz ergibt sich aus den §§ 34 Abs. 2 a LWG i. V. m. § 105 Abs. 2 LWG. Die zu fördernden Höchstmengen betragen:

Tiefbrunnen II: max. 2,08 1/sec max. 150 m 3 /d max. 38.000 m 3 /a Tiefbrunnen III: max. 12,50 1/sec max. 900 m 3 /d max. 220.000 m 3 /a

Die beantragte Bewilligung soll auf 30 Jahre befristet werden.