Montabaur
Festsetzungen von Bebauungsplänen zu befassen. Er erteilte das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Lampertsloch« im Zuge des Dachgeschoßausbaues für die Zulassung einer dritten Wohnung in einem Wohngebäude.
Zu weiteren Anträgen, die den Bebauungsplan »Auf der Haid« betrafen, wurde seitens der Ortsgemeinde Neuhäusel das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes insoweit erteilt, als ein Gartenhaus außerhalb der überbaubaren Fläche errichtet, im Zuge der Errichtung eines Wohngebäudes die überbaubare Fläche geringfügig überschritten und bei einer Wohnhauserweiterung die zulässige Dachneigung überschritten wird.
Verkabelung einer 20 kV-Freileitung beschlossen Im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes hatte sich die Frage gestellt, ob eine 20 kV-Freileitung im Zuge der Erschließung des Gebiets verkabelt werden soll. Auf Anfrage hatte die KEVAG in Koblenz ein Kostenangebot für die Verkabelung mit dem auf die Gemeinde Neuhäusel entfallenden voraussichtlichen Kostenanteil unterbreitet. Nach ausgiebiger Beratung beschloß der Ortsgemeinderat, daß die Verkabelung der 20 kV-Freileitung auf der Grundlage des Kostenangebotes der KEVAG durchgeführt wird. Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1992 eingetretene Haushaltsüberschreitungen vor. Die erste Aufstellung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1992, die sich bei 6 Einzelpositionen auf insgesamt 2.778,84 DM beliefen.
Die zweite Auflistung wies erhebliche überplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 8 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 61.134,69 DM aus. Bei diesen Haushaltsüberschreitungen handelte es sich in den Hauptpositionen einmal um den Betrag von 27.827,— DM, der zusätzlich als Kreisumlage gezahlt werden mußte. Außerdem waren über den Haushaltsansatz hinaus Mehrbeträge von 7.504,03 DM an Grunderwerbskosten, 8.776,62 DM für die Unterhaltung der öffentlichen Anlagen, 7.616,78DM anPlanungskosten, 4.248,90 DM zur Pflege partnerschaftlicher Beziehungen und 3.213,70 DM als Sozialhilfeanteil der Gemeinde zu leisten. Die übrigen Ausgabeüberschreitungen waren bedingt durch höhere Zuschüsse für Jugendfahrten (525,- DM) und die Erhöhung der Wartungspauschale und zusätzliche Kosten für die Entsorgung der Leuchten im Rahmen der Wartung der Straßenbeleuchtung.
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Haushaltsausgaben 1992 und genehmigte einstimmig die erheblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben für 1992.
Antrag auf Teilungsmessung entsprochen Nach Beratung beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde zu der beantragten Teilung von zwei Grundstücken, wie sie in der dem Teilungsmessungsantrag beigefügten Lageskizze dargestellt war.
Schutzpolizeiinspektion Montabaur
Im Juli 93 wurden an mehreren Stellen der Gemarkung größere Mengen Schlachtabfälle unerlaubt abgelegt. Wer diesbezüglich sachdienliche Angaben machen kann, wende sich bitte an die Schutzpolizeünspektion, 56410 Montabaur, Koblenzer Straße 15.
i. A. Ortseifen, Pk
JSG Augst C-Jugend
Das erste Training der neuen C-Jugend der JSG Augst findet am 25.08.1993 um 18.00 Uhr auf dem alten Sportplatz in Neuhäusel statt.
Nr. 33/93
Simmem
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Simmem Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am
Montag, dem 30. August 1993 um 20.00 Uhr im Hotel Waldhof statt.
Tagesordnung
I. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit (vorsorglich)
3. Verschiedenes
II. Öffentliche Sitzung (Beginn: ca. 21.00 Uhr)
1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vorfinanzierung bei der Durchführung von verkehrsberuhigenden Straßenbaumaßnahmen durch die Ortsgemeinde
3. Beratung und Beschlußfassung über die Erstellung der Straßenbeleuchtung in der Kleringstraße
4. Vorstellung eines Bauvorhabens, Beratung und Beschlußfassung über die Förderung von Maßnahmen der Dorferneuerung
5. Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
6. Bauangelegenheiten
7. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im Altegarten«
8. Verschiedenes Simmern, den 17.08.1993
gez. Schmidt, Ortsbürgermeister
Feiern Sie mit!
Der CDU-Ortsverband Simmern feiert am Samstag, 11. September, ab 19.00 Uhr, in der Schutzhütte einen Hüttenabend mit Speis und Trank.
Eingeladen sind neben den Mitgliederlnnen mit Partnern, der Junge Union auch alle Freunde und netten Menschen aus unserem Dorfe, die Spaß am gemütlichen und ungezwungenen Beisammensein haben.
Seniorenfahrt
Am Donnerstag, dem 02.09.1993, wird die schon traditionelle Seniorenfahrt durchgeführt. Ziel der diesjährigen Fahrt ist die Eifel.
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Aufm Rauenstück - Teil I« der Ortsgemeinde Simmern;
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 12.07.1993 den Beschluß gefaßt, für einen Teilbereich des Gemarkungsteiles »Aufm Rauenstück« einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Aufm Rauenstück - Teil I« aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- südlich: von der Schloßstraße
- westlich: von der Straße »Im Rauenstück«
- östlich: von einem gemeindlichen Wirtschaftsweg
- nördlich: von der Parzelle 208, Flur 2
und ist aus der auf Seite 18 abgedruckten Skizze ersichtlich. Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 56337 Simmern, 12. August 1993
Schmidt, Ortsbürgermeister
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