Montabaur
16
Nr. 33/93
Krebbelfest
Neuhäusel
11. und 12. September 1993
Bald ist es soweit: Die Altherren-Fußballer der Sportfreunde Germania veranstalten das 2. Kadenbacher Krebbelfest wiederum unter dem Motto:
Helft uns Leben - die große Hilfe für Kinder in Not. Durch den tollen Erfolg im vergangenen Jahr angespornt - es konnten der Aktion 1.000,-- DM überwiesen werden - wollen wir auch in diesem Jahr in Not lebenden Kindern helfen. Das gute Startergebnis war aber nur durch den guten Besuch, dem Einsatz vieler Helferinnen und Helfer und, nicht zu vergessen, durch die Spenden der backenden Gönnerinnen möglich. Um Sie schon heute auf dieses Ereignis einzustimmen, in Kurzform unser Programm:
Samstag, 11.09.1993, ab 17.30 Uhr halten wir die ersten Krebbel für Sie bereit, der Bierbrunnen ist geöffnet. Am Sonntag, ab 10.30 Uhr findet erstmalig ein musikalischer Frühschoppen (mit Liveband) statt. Ab 12.00 Uhr gibt es den echt Westerwälder Dippekuchen und ab 14.00 Uhr laden wir Sie alle zu Kaffee und Kuchen ein. Übrigens, unsere Krebbel bekommen Sie während der gesamten Veranstaltung. Halten Sie sich also dieses Wochenende für einen Besuch dieser Attraktion frei. Nähere Infos gibt es in Kürze.
Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.
Abt. Fußball
Am 22.08.1993 bestreitet unsere Mannschaft ihr erstes Heimspiel in der Saison 93/94 gegen die Elf des SSV 1921 Mülheim- Kärlich II. Anstoß ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach.
Alte Herren Kadenbach
Unser erstes Spiel nach der Sommerpause bestreiten wir gegen die Alten Herren von Immendorf.
Termin: 28.08.1993; Spielort: Kadenbach.
Das wöchentliche Training der Alten Herren beginnt am Mittwoch, 25.08.1993, 19.00 Uhr.
Tennisclub 1986 Kadenbach e.V.
Einladung zu den Vereinsmeisterschaften 1993
Konkurrenzen:
Damen-Einzel mit Trostrunde
Herren-Einzel mit Trostrunde
Jugend-Einzel mit Trostrunde
Damen-Doppel
Herren-Doppel
Jugend-Doppel
Mixed
Bewerbe unter 5 Nennungen werden nicht gespielt. Die Trostrunden finden ebenfalls nur bei ausreichender Gesamtbeteiligung statt.
Vorrundenspiele:
Alle Mitspieler werden gebeten, die Vorrundenspiele sofort ab Samstag, dem 28.08.93 zügig anzugehen. Die ersten Durchgänge in Haupt- und Trostrunde sollten bis Sonntag, den 05.09.93 absolviert sein, ansonsten wird der Gewinner durch Losentscheid ermittelt.
Terminsetzungen für die nachfolgenden Vorrundenspiele bitten wir den aushängenden Turnierplänen zu entnehmen. Platz 1 ist ab dem 28.08.93 nur für Meisterschaftsspiele reserviert. Auf den Plätzen 2 und 3 haben Meisterschaftsspiele Vorrang. Jugendliche spielen in ihrer normalen Spielzeit gemäß Spiel- und Platzordnung.
Endrundenspiele:
Samstag und Sonntag, 18. und 19.09.93 Nennungsschluß:
Donnerstag, 26.08.93, 18.00 Uhr durch Listeneintrag in der Clubhütte. Das Startgeld beträgt für Erwachsene DM 5,00, für Jugendliche DM 2,50 je Nennung und ist beim Schatzmeister zu entrichten.
Auslosung:
Freitag, 27.08.93 um 20.00 Uhr in der Clubhütte. Turnierleitung:
Hans-Joachim Billen (Sportwart) und Thomas Knopp (Beisitzer)
Spielregeln:
Wettspielordnung des DTB über 2 Gewinnsätze mitTie-break bei 6:6.
Gemeindeverwaltung Neuhäusel - Umlegungsausschuß
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Feldchen« der Ortsgemeinde Neuhäusel ist für die Ordn.Nr. 21 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 12.08.1993
Der stellvertr. Vorsitzende des Umlegungsausschusses
gez. Hachenberg - Siegel -
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel am 05.08.1993
Abschluß eines öffentlieh-rechtlicheh Vertrages Nachdem bereits in einer früheren Sitzung der Ortsgemeinderat klargelegt hatte, welche Punkte er in dieser Vereinbarung geregelt wissen will, konnte die Angelegenheit nicht zu einem Abschluß gebracht werden, weil es an der Zustimmung des Vertragspartners in einem Punkt fehlte. Der Rat faßte in einem Beschluß nochmals zusammen, welche Punkte der öffentlich-rechtliche Vertrag festlegen muß.
Ausgleich von Konzessionsabgaben
Es war vor kurzem festgestellt worden, daß die Ortsgemeinde Neuhäusel wegen fehlerhaft festgesetzter Konzessionsabgaben bis zum Jahre 1992 Beträge erhalten hat, die der Ortsgemeinde Kadenbach zustehen. Der Ortsgemeinderat beschloß, daß die Gemeinde Neuhäusel als Ausgleich für zuviel erhaltene Konzessionsabgaben bis zum Jahre 1992 einen einmaligen Betrag von 5.600,- DM an die Gemeinde Kadenbach zahlt und damit alle Ansprüche der Gemeinde Kadenbach aus der fehlerhaften Festsetzung der Konzessionsabgaben durch die KE- VAG für die Vergangenheit abgegolten sind.
Verlegung einer Wasserleitung in einer gemeindlichen Wegefläche
Es war von einem Grundstückseigentümer beantragt worden zu genehmigen, daß in einer gemeindlichen Wegefläche eine Wasserleitung verlegt und ein Teilstück der Wegefläche befestigt bzw. mit einer Teerdecke auf Kosten des Antragstellers versehen werden kann. Nach Beratung entsprach der Ortsgemeinderat dem Antrag mit der Maßgabe, daß bei der Verlegung der Wasserleitung die vorgeschriebene Tiefe eingehalten wird.
Bauantragsangelegenheiten
Im Zusammenhang mit verschiedenen Bauantragssachen hatte sich der Gemeinderat mit Anträgen auf Befreiung von den

