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Nr. 33/93

Montabaur

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Aufm Rauenstück - Teil I« der Ortsgemeinde Simmern; hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGb)

Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 12.07.1993 die Änderung des Bebauungsplanes »Aufm Rauen­stück - Teil I« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Be­kanntmachung) .

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

30.08.1993 bis 30.09.1993 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit

(montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

56337 Simmern, 12. August 1993

Schmidt, Ortsbürgermeister

Gackenbach

BUCHFINKENLAND

in der Zeit von 14.00 bis etwa 16.00 Uhr unterbrochen.

Wir bitten unsere Kunden um Verständnis.

IhreKEVAG

Die KEVAG informiert:

Mitteilung für unsere Kunden in der Ortsgemeinde Gackenbach Um eine sichere Stromversorgung gewährleisten zu können, sind neben der Errichtung neuer Stromver­sorgungsanlagen die vorhandenen Einrichtungen in regelmäßigen Abständen zu warten.

Zur Durchführung solcher betriebsnotwendiger Ar­beiten wird die Stromversorgung am