Montabaur
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Nr. 24/93
Im Gemarkungsgrenzeckpunkt Gackenbach - Hübingen wird die K166 in süd-westliche Richtung mit der Grenzlinie überquert, verläuft in süd-westliche Richtung, wobei diese das Flurstück 2/3; Flur: 2; Gemarkung: Hübingen teilt. Nach 328 m erreicht die Grenzlinie, den untersten Südlichsten rechten Eckpunkt Nr. 6 an der K 173. Die Grenze der Zone III verläuft dann in Richtung Westen u. schließt die K 173 teilweise ein. Nach 209 m wird der linke südlichste EckpunktNr. 7 am Dreigemarkungseck Hübingen, Welschneudorf u. Zimmerschied (Rhein-Lahn-Kreis) erreicht. Von diesem Eckpunkt dringt die Grenzlinie in den Gemarkungsteil Welschneudorf ein, läuft dann in fast nördliche Richtung, durchschneidet das Flurstück 2521/4, bis sie nach 310 m auf den Waldweg, dexin Richtung Welschneudorf weist, trifft.
Gemarkung: Welschneudorf; Flur: 22, Flurstück: 2523.
An diesem 8. Vieleckpunkt ist die Entfernung von Schutzzonengrenze III zur Schutzzonengrenze II ca. 113 m entfernt. Von diesem letzten Eckpunkt verläuft die Grenze auf eine Länge von 480 m in nord-östliche Richtung, läßt die beiden Quellfassungszonen rechts liegen und bildet den Punkt 9.
Der Punkt hat die geodätischen Werte Rahmenkarte 45.1582 D Rechtswert 34 ig gg5 Hochwert 55 g2 2gg
Dieser Vieleckpunkt läßt den in nord-östlich verlaufenden Weg; Flurstück: 2525; Flur: 1; Gemarkung: Welschneudorf in einer Distanz von ca. 60 m östlich liegend. Der Grenzverlauf durchschneidet das Flurstück 2523.
Auf den letzten 120 m der zuvor beschriebenen Grenzlinie bildet die SZ II u. SZ III einen gemeinschaftlichen Grenzverlauf.
Vom 9. Eckpunkt, der vorstehend geodätisch beschrieben wurde, knickt die Schutzzonengrenze III in nord-östliche Richtung ab. Dieser nord-östliche Grenzverlauf der WSZIII ist 375 m und erreicht in der K 166 den Anfangspunkt des 9-Ecks. Gleichzeitig bildet diese letzte Grenzlinie auf eine Länge von 225 m eine gemeinschaftliche Grenze mit der SZ II der Quellen I u. II (Untershausen).
4. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung, Az.: 56-61-43-12/92, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten kann den Antrags- und Planunterlagen
- Lageplan
-"Auszug aus dem Flurbuch
- Eigentümerverzeichnis .
- etc.
aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebietes im einzelnen ergeben und dem
- Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraussichtlichen Verbotskatalog) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus
vom 21.06.1993 bis 21.07.1993 einschließlich
bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Großer Markt 10 5430 Montabaur Dienstzimmer Nr.: 30.
Dienstzeiten: montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr.
5. Jeder, dessenBelange durch das Vorhabenberührtwerden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 05.08.1993 einschließlich entweder bei der unter 4. genannten Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3-5, 5400 Koblenz, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besondere privatrechtlichen Titeln beruhen.
6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig
erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhöben HabÖn; in einem Termin erörtert. ’ , ‘ '
Dieser Erörterungstermin wird mindestes 1 Wöchfe vorher ortsüblich bekanntgemächt. Die Behörden, def-Tfäger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen 1 erhöben
haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
Verspätet erhobene Einwendungen können bei der Erörterung und der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
7. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung er-
: setzt werden. / :
5430 Montabaur, 04.06.1993
gez. Bürgermeister
“Die Verwaltung informiert”
Bericht aus dem Werksausschuß der -n Verbandsgemeinde J »•
Unter Vorsitz des Ersten Beigeordneten Heinz Reusch befaßte sich der Ausschuß mit einer Reihe von Bauvorhaben und Maßnahmen und vergab Aufträge in Millionenhöhe:
Der Vorsitzende berichtete, daß die Rohbauarbeiten am Wasserbehälter Kadenbach abgeschlossen sind, zur Zeit die Rohrinstallation erfolge, anschließend mit den Fliesenverlegungsarbeiten begonnen würde. Zu den laufenden Kanal- und Wasserleitungsarbeiten konnte der Vorsitzende berichten, daß in Niederelbert in der Wiesenstraße die Kanal- und Wasserleitung verlegt ist, in der Südstraße in Niederelbert die Baustelleneinweisung erfolgt ist, der Hunselweg in Eitelborn zu etwa der Hälfte fertiggestellt und in Montabaur in der Koblenzer Straße die Kanal- und Wasserleitungen verlegt sind. In der Breslauer und Poststraße in Montabaur-Horressen ist die Wasserleitung verlegt und der Kanal im Bau.
Görgeshausen
Die Erschließung des Sondergebietes und einer weiteren gewerblichen Baufläche “Unter dem Issel” mit dem Schwergewicht Möbel-Wohnen-Einriehten an der A 3 bis L 325, in dem mehr als 150 Arbeitsplätze entstehen sollen, erfordert einen erheblichen Erschließungsaufwand.
Durch Verhandlungen mit dem Unternehmen konnte erreicht werden, daß
a) die Wassermengen des Tiefbrunnens für die Brauchwasserversorgung der Betriebe verwandt werden und erstmals im Westerwaldkreis ein Baugebiet eine Trinkwasserleitung und eine eigene Brauchwasserleitung erhält. i
Gleichzeitig konnte durch Vereinbarung sichergestellt Werden, daß das Unternehmen einen Teich änlegt, in dem das Wasser von den Dachflächen und sonstigen Flächen gesäin- melt wird, um es für das Besprengen der Grünanlage üüd im Bedarfsfall als Brandschutz zu nutzen.
b) Die Kosten für beide Leitungssysteme werden von dem Unternehmen getragen. \
c) Ein weiterer Ablösebetrag von 300.000,- - DM wird für ergänzende Wasserbeschaffung bezahlt.
d) Das gesamte Baugebiet ist durch das Unternehmen im Trennsystem (eigene Leitung für Oberflächenwasser und eigene Leitung für Schmutzwasser) zu entwässern.
e) Vom Tiefpunkt am Ende des Bebauungsgebietes übernehmen die Verbandsgemeindewerke die Weiterführung der Leitung für das Schmutzwasser bis zur Feldstraße und den Oberflächenwasserkanal bis zum Hambach einschließlich eines Einlaufbauwerkes. Zu den Kosten von 680.000,- - DM wird ein Zuschuß von 590.000,- - DM gezahlt.
f) Für die Erweiterung der Kläranlage ist ein weiterer Zuschuß von 300.000,- - DM durch das Unternehmen gezahlt.
Der Werksausschuß vergab alle Aufträge an die mindestbie- tenden Firmen.
Boden
Die Erweiterung des Gewerbegebietes “Heidchen” neben der B 255, in dem eine große Wertstoffsortieranlage mit Bürogebäude entstehen soll, verlangt die entsprechende Erschließung. Das Auftragsvölümen beträgt für die . Kanalisation 140.250,-:- DM
i Wasserleitüng,93.6Q0,-i - DM: ... ;;g
"Montabaur? ■ 1 »
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KanaHsatiöfc’'33.700,- - DM ' '■ ' cir. 14 e.j-jr» ' ,? eeri

