Montabaur
Nr. 24/93
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durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Großer Markt 10, 5430 Montabaur.
Das Wasserschutzgebiet soll in den Gemarkungen WELSCHNEUDORF, Flur 22,
HÜBINGEN, Fluren 1 und 2,
GACKENBACH, Flur 50,
mit 3 Schutzzonen, nämlich
Zone I = Fassungsbereich (blaue Umrandung),
Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung) und Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung) gebildet werden.
2. Zum Erlaß einer Rechtsverördnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für dag Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVB1. 1991 S. 11) von Amts wegen die Durchführung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den Vorgenannten Bestimmungen die §§ 13,123 und 105 Abs. 2 LWG.
3. Geltungsbereich der Rechtsverordnung:
Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Schutzzonen werden wie folgt beschrieben (Grenzbeschreibung): Schutzzone: I der Quellen I u. II (Untershausen) (Fassungsbereich)
Die Schutzzone I (blau) umschreibt ein Rechteck 55 x 56 m. Die nord-westliche Seite mit einer Länge von 55 m wird parallel des Waldweges Gemarkung: Welschneudorf; Flur: 22; Flurstück: 2525 um 82,00 m verschoben ausgewiesen.
' Die Grenze liegt somit parallel zum Waldweg in einer Distanz von 82,00 m. Der oberste Punkt des Rechtecks ist 445 m parallel des Waldweges an der süd-östlichen Grundstücksseite; Flurstück 2523 in nord-östliche Richtung entfernt. Der Eckpunkt hat die geodätischen Koordinatenwerte Rahmenkarte 45.1582 Rechtswert 34 J5 gg4 Hochwert 55 g2 24g
Aus dieser nord-westlichen Strecke von 55 m bildet man ein Rechteck von 55 x 56 m. Die Zone faßt den Bereich der Quellen I u. II. Die Quellen Hegen in Flur “Obere Wolfshahn”.
Die Schutzzonenfläche I beträgt 0,308 ha.
Schutzzone: I der Quelle III (Untershausen)
(F assungsbereich)
Die Schutzzone I (blau) umschreibt ein Quadrat 30 x 30 m. Der oberste nördhche Punkt des Quadrates ist 116 m rechtwinkhg von dem Waldweg Gemarkung: Welschneu- dörf; Flur: 22; Flurstück: 2523 entfernt. Es ist der Feldweg, der in Richtung Welschneudorf (Ortsmitte) weist. Dieser Festpunkt hat nachfolgende Koordinaten.
Rahmenkarte 45-1581 Rechtswert 34 lg gll Hochwert 55 gl gog
Das Quadrat kippt in Richtung Welschneudorf ab. Der zweite westhchste Punkt ist 90 m vom vorbeschriebenen Waldweg entfernt. Auch dieser Wert wird zusätzhch geodätisch koordiniert.
Rahmenkarte 45.1581 Rechtswert 34 jg gg6 Hochwert 55 gl gg2
Die schräghegende oberste Quadratseite ist Ausgangspunkt des Quadrates 30/30 m.
Die auszuweisende Schutzzonenfläche beträgt 0,090 ha und Hegt ebenfaHs in Flur “Obere Wolfshahn”. Schutzzone: II QueHen I u. II (Untershausen)
(engere Schutzzone) Diese Schutzzone II (grün) hat ca. 3,27 ha und Hegt im Laubwaldgebiet. Die Schutzgebietsfläche besteht aus einem ungleichseitigen Viereck.Der rechte oberste Punkt des Vierecks Hegt auf der Gemarkungsgrenze zwischen Welschneudorf u. Hübingen. Geht man von der Waldwegeparzelle Gemarkung: Welschneudorf; Flur: 22; Flurstück: 2525 vom Viergemarkungseck an der K166 in west-südHche Richtung (Richtung Welschneudorf) erreicht man nach ca. 99 m obige Gemarkungsgrenze. Verfolgt man die Grenze in südüche Richtung um 193 m, so bildet dies den Anfangspunkt dieser Schutzgebietsgrenzbeschreibung. Von diesem Bezugspunkt verläuft die Grenze exakt entlang der Gemarkungsgrenze bis nach 287 m der untere östHche Eckpunkt erreicht wird. Von hier verläuft die Schutzzonengrenze auf eine Länge von, 170 m in west-nördHche Richtung läuft an dey unteren Schutzzonenecke I in einer Distanz von 26 m
vorbei, bis der nächste untere linke Eckpunkt erreicht wird.
Koordinaten
Rahmenkarte 45.1582 D
Rechtswert 34 J5 gn
Hochwert 55 g2 175
Dieser Punkt ist ca. 80 m vom dort verlaufenden Waldweg Gemarkung: Welschneudorf; Flur: 22; Flurstück: 2525 (Weg) entfernt. Die Grenze dreht in Richtung Nord-Osten ab. Diese Strecke Hegt in der Verlängerung des Strahls, der dann nach 180 m den Waldweg Flurstück: 2525; Flur: 22; Gemarkung: Welschneudorf erreicht. Dieser Eckpunkt von der oberen Ecke der Schutzzone I etwa 37 m u. vom Weg 180 m entfernt, ist der linke obere Eckpunkt, des Vierecks. Der Grenzverlauf von einer Länge von ca. 225 m in östHche Richtung schfießt das ungleichseitige Viereck. Der Umfang der Zone II beträgt:
U = 287 m + 170 m + 120 m + 225 m - 802 m.
Der oberste Hnke Eckpunkt Hegt 375 m von der K166 entfernt. Schutzzone: II Quelle III (engere Schutzzone)
Diese Schutzzone II (grün) hat ca. 2,007 ha und Hegt im Laubwaldgebiet. Die Schutzgebietsfläche besteht aus einem ungleichseitigen Sechseck.
Der oberste nördHchste Eckpunkt der Gemarkungsgrenze der Gemarkung: Welschneudorf u. Hübingen ist ca. 245 m von der K 166 in nord-westHche Richtung entfernt.
Von diesem Anfangspunkt verläuft die Grenze auf eine Länge von 87 m in ost-südliche Richtung. An diesem Eckpunkt knickt die Grenzlinie leicht in östHche Richtung ab, bis nach 68 m der dritte Eckpunkt erreicht wird.
Die Schutzzonengrenze verläuft dann um 145 m in süd-westH- che Richtung entlang der Gemarkungsgrenze zwischen den Gemarkungen Welschneudorf u. Hübingen. Hier wird die Grenze zwischen der Gemarkung: Welschneudorf; Flur: 22; Flurstück: 2523 und Gemarkung: Hübingen; Flur: 1; Flurstück: 2 gebildet. Der letztbeschriebene Punkt Hegt am nördHchen Wegesrand des Flurstückes 4 (Weg); Flur 1; Gemarkung: Hübingen mit der Gemarkungsgrenze zwischen Welschneudorf und Hübingen. Von diesem Vierwegekreuz verläuft die Schutzzonengrenze in westHche Richtung (Ortsmitte Welschneudorf). Der Weg ist katasteramtHch nicht gesondert als Flurstück ausgewiesen, Hegt somit im Gemarkungsbereich: Welschneudorf; Flur 22; Flurstück 2523. Die Grenze verläuft exakt an der nördHchen Seite des Waldweges auf eine Länge von 110 m bis zum nachstehenden Eckpunkt, der zugleich linker unterster Eckpunkt des ungleichseitigen Sechsecks ist. Die Grenze knickt in nördhche Richtung ab und erreicht nach 130 m den oberen linken Eckpunkt mit nachstehenden Koordinatenwerten Rahmenkarte 45.1581 B Rechtswert 34 15 gg6 Hochwert 55 gl g2 .
Die Grenze knickt letztmaHg in Richtung Nord-Osten ab und erreicht nach 80 m den Anfangspunkt der zugleich Knickpunkt der Gemarkungsgrenze ist.
Der Umfang dieser Schutzzone beträgt U = 87 m + 68 m + 145 m + 100 m + 130 m + 80 m = 610 m. Schutzzone III (Weiterer Schutzzonenbereich)
Die Schutzzone III (rot) hat ca. 25,157 ha, umschHeßt 2 Stück SZ I u. 2 Stück SZ II. Sie schützt die QueHen I, II u. III (Untershausen) u. Hegt in forstwirtschaftHch genutzter Laubwaldfläche.
Die geometrische Form der Schutzzone III entspricht die eines ungleichseitigen Neunecks.
Der Gesamtumfang (Grenzlinie) beträgt U = 90 m + 185 m + 235 m + 165 m + 328 in + 209 m + 310 m + 480 m + 225 m = 2227 m.
Bezugspunkt für die schriftHche Darstellung ist, daß der Anfangspunkt dieses Neunecks 170 m vom Gemarkungseckpunkt Welschneudorf, Horbach und Gackenbach in südliche Richtung Hegt. Dieser Punkt befindet sich an der rechten Straßenseite, die nach Untershausen führt. Die rechte Straßenseite ist Schutzzonengrenze III des WSG TB-Horbach II.
Der Eckpunkt hat nachfolgende geodätische Daten: Rahmenkarte 45.1682 Rechtswert 34 lg gog Hochwert 55 g2 412
Von hier verläuft die Grenze in fast südliche Richtung immer auf der rechten Straßenseite der K 166 (Richtung Nassau). Nach einer Distanz von 90 m wird der 2. Eckpunkt u. nach wiederum 185 m wird der 3. Eckpunkt gebildet. An dieser Grenzlinie von 275 m läuft die Grenzlinie deckungsgleich mit der WSG * Zone III des TB-Horbach II. Von diesem Grenzpunkt 3 verläuft die Schutzzonenabgrenzung III weiter in süd-west- Hche Richtung, bis nach 235 m der 4. Eckpunkt und nach wiederum 165 m der 5. Knickpunkt erreicht wird.

