Montabaur
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Nr. 22/93
3. Verkauf von Waren ohne festen Standplatz (Verkauf an mobilen Tischen oder unmittelbar
auf der Straße täglich
je angefangenem qm 10,00 DM
4. Verkauf von Waren bei besonderen Veranstaltungen (z.B. Fastnachtszug, Werbeveranstaltung o.ä.) täglich
4.1 - im Umhergehen pro Verkäufer
4.2 - Imbißstände,
Getränkestände bis 10 qm über 10 qm
4.3 - Sonstige Stände
5. Aufstellung von Werbe- und Informationswagen (auch KFZ)
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.
1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des
Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichenBekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
20,00 DM
30,00 DM 50,00 DM
täglich
10,00 bis 50,00 DM täglich
10,00 bis 50,00 DM
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinden Oberelbert, Daubach und Untershau- sen den Geh- und Radweg von Untershausen nach Oberelbert öffentlich aus:
Leistungsumfang:
ca. 3.000 qm Wegeinstandsetzung als wassergebundene Decke
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,— DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. EinNachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Donnerstag, 8. Juli 1993 - 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 27. Mai 1993
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb “Blumenschmuck an Häuserfassaden” 1993 der Stadt Montabaur
Erstmals im Jahre 1993 führt die Stadt Montabaur einen Wettbewerb über vorhandenen Blumenschmuck an Häuserfassaden durch.
Die vom Stadtrat in seiner Sitzung am 13.05.1993 beschlossenen Richtlinien bilden die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbes. Nachstehend veröffentlichen wir die Ziel- und Aufgabenstellung des Wettbewerbes:
1. Ziele und Aufgaben:
Der Wettbewerb soll die Initiative der. Einwohner und Bürger zur Verschönerung ihrer Gebäude durch Blumenschmuck anregen und fördern. Durch den Wettbewerb sollen weitere Maßnahmen, die zur Stadtverschönerung beitragen, bewertet und prämiiert werden.
2. Teilnehmerkreis:
Teilnehmer des Wettbewerbes können die Eigentümer oder Mieter von Gebäuden der Stadt einschließlich Stadtteile sein. Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch formloses Schreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -. Nähere Informationen erteilt Herr Göbel, Bauamt, Telefon: 126.216.
3. Bewertungskommission:
Zur Ermittlung der Preisträger wird eine Bewertungskommission gebildet. Die Kommission wird aus gewählten Mitgliedern des Stadtrates bestehen.
4. Bewertungszeitraum:
Die Bewertung stadtverschönender Maßnahmen wird jährlich in der Zeit vom 01.07. bis 31.08. durch die Bewertungskommission durchgeführt.
5. Bewertungskriterien:
Die Bewertung des Blumenschmuckes an Gebäuden wird durch die Kommission unter Verwendung eines Bewertungsbogens im Punktesystem vorgenommen, der die nachfolgenden Bewertungskriterien enthält:
- Umfang des Blumenschmuckes
- Qualität des Blumenschmuckes in Bezug auf Farbenwahl und Blumensorten
- Anpassung an die jeweilige Häuserfassade.
Eine mehrmalige Bewertung und Prämiierung in aufeinanderfolgenden Jahren ist nicht ausgeschlossen.
6. Prämiierung:
Die Sieger des Wettbewerbes erhalten folgende Geldprämien:
1. Preis = 300,— DM
2. Preis = 200,— DM
3. Preis = 100,— DM.
Montabaur, 01.06.1993
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Die Verwaltung informiert 1
Stellenausschreibung
Bei der Stadt Montabaur ist ein Ausbildungsplatz für den Ausbildungsberuf
“Forstwirt”
zu besetzen.
Die Neueinstellung ist vorgesehen zum 01.08./01.09.1993. Die Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren und wird im praktischen Ausbildungsteil im Forstrevier Montabaur absolviert.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Zeugnisabschriften, handgeschriebener Lebenslauf, Passbild) werden kurzfristig erbeten an
VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur - Personalamt -, Postfach 1262, 5430 Montabaur.
Nähere Auskünfte können erfragt werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Personalamt -, Tel. 02602/ 126.131 oder bei dem zuständigen Revierbeamten Reifenberger, Montabaur, Tel. 02602/3551.
Bericht über die Sitzung des Stadtrates Montabaur vom 13.05.1993
Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Poststraße und der Breslauer Straße festgesetzt
Der städtische Anteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Poststraße - verlaufend von Niederelberter Straße bis Breslauer Straße - sowie den Ausbau der Breslauer Straße - verlaufend von der Westerwaldstraße bis zur Wegeparzelle 50/2 - wurde jeweils auf 35 % festgesetzt, da es sich in beiden Fällen um Wohnstraßen mit geringem innerörtlichen Durchgangsverkehr handelt.
Der Stadtrat beschloß daneben, daß aus wirtschaftlichen Gründen Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag erhoben werden. Der Vorausleistungsbetrag bei der Poststraße wurde auf 6,50 DM/qm beitragspflichtiger Geschoßfläche für die Fahrbahn und 2,50 DM für Bürgersteig und Beleuchtung festgesetzt. Beim Ausbau der Breslauer Straße betragen die Vorausleistungen 7 DM pro beitragspflichtiger Geschoßfläche für die Fahrbahn und 3 DM für Bürgersteig und Beleuchtung. Die Beiträge werden drei Monate nach Zustellung der
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