Einzelbild herunterladen

Montabaur

Wichtigste Einnahmequelle der Ortsgemeinde bildet das Ge­samteinnahme-Soll des Unterabschnittes 9000 - Steuern, allge­meine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - 79,10 v. H. Be­dingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A rückläufig ist. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergeben­den Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1993. Außerdem sind die teilweisen negativen Auswirkungen aus dem Steuerän­derungsgesetz (Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeer­trag) berücksichtigt.

Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Kon­sequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzuse­hen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemein­de partizipiert. Der Einkommensteueranteil entwickelt sich für die Ortsgemeinde zur bedeutendsten und konstantesten Ein­nahme

Schlüsselzuweisungen erhält die Ortsgemeinde nicht, da die ei­gene örtliche Steuerkraft über dem anrechenbaren Landes­durchschnitt liegt.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie

folgt zusammen:

Erstattungen. 2,59 v. H.

Gebühren. 0,49 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten

und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.. 1,36 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben, Zinsen). 8,51 v. H.

Zuführung vom Vermögenshaushalt. 7,95 v.H.

Erkennbar wird, daß diese Einnahmenpositionen einzeln für sich betrachtet von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungs werten des Vorjahres, auf Be­rechnungen und beinhalten die Anhebung des Mehrwertsteuer­satzes. N achf olgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzel­nen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

1. Personalausgaben Prozentanteil

1992 1993 13,31 v.H.

208.000,00 DM 196.000,00 DM

(./. 12.000,00 DM)

Der Rückgang bei den Personalausgaben ist auf geringere Lohn­kosten im Wirtschaftsbetrieb Forst zurückzuführen.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben

1992 1993 18,07 v.H.

226.000,00 DM 266.000,00 DM

(+ 40.000,00 DM)

DieBereitstellungvonHaushaltsmittelnzurDurchführungdes Umlegungsverfahrens »Im Flurzaun/Appelstücken« (40.000,00 DM) verursacht die Ausgabensteigerung.

3. Zuschüsse, für soziale Zwecke oder ähnl. Einrichtungen

1992 1993 Prozentanteil

37.000,00 DM 47.000,00 DM 3,19 v. H.

(+ 10.000,00 DM)

Ein höherer Personalkosten- sowie ein erstmals zu veranschla­gender Sachkostenanteil für den Kindergarten sind Ursachen der Steigerungen.

4. Umlagen Prozentanteil

62,87 v.H.

Die Gewerbesteuerumlage reduziert sich bei gleichem Aufkom­men gegenüber dem Vorjahr durch die Senkung des Umlagesat­zes als positive Auswirkung des Steueränderungsgesetzes. Infolge einer sich positiv verändernden Umlagegrundlage er­höht sich die Umlage an das Land »Fonds Deutsche Einheit«. Als Auswirkung des sich noch im Gesetzgebungsverfahren be­findlichen neuen Finanzausgleichsgesetzes sind bei der Ortsge­meinde Ruppach-Goldhausen Mittel für die Zahlung einer Fi­nanzausgleichsumlage zu veranschlagen. Diese Umlage soll ei­nen Bruchteil der über dem Landesdurchschnitt liegenden Steu­erkraft steuerstärkerer kommunaler Gebietskörperschaften ab­schöpfen zugunsten steuerschwächerer Kommunen.

Die Erhöhung der Umlagegrundlage ist eine Ursache der Stei­gerungen bei der Kreis-und Verbandsgemeindeumlage. Ein wei­terer spezieller Steigerungsgrund ist bei der Kreisumlage die Anhebung des Umlagesatzes auf 34 v. H.

Nr. 18/93

5. Zinsausgaben

1992 1993 Prozentanteil

31.000,00 DM 30.000,00 DM 2,03 v.H.

(./. 1.000,00 DM)

Es handelt sich hier um zinsbedingte Entlastungen.

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt

1992 1993 Prozentanteil

57.000,00 DM 8.000,00 DM 0,53 v.H.

(./. 49.000,00 DM)

Die zuvor erläuterten Ausgabenbereiche haben im Endergebnis bedeutende Ausgabensteigerungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Diese Entwicklung spiegelt sich letztlich in dem Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt (Pflichtzufüh­rung) in Höhe von 8.372,00 DM wider.

Diese Situation findet auch ihren Niederschlag bei der Berech­nung der freien Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1993. Trotz B eachtung der als einmalig anzusehenden Sachkosten für Umlegungsverfahren errechnet sich eine freie Finanzspitze vön F 77.000,00 DM. Auch mittelfristig wird weiterhin mit einer ne­gativen freien Finanzspitze zu rechnen sein. Aufgabe zukünfti­ger Jahre muß es sein, den Ausgabenrahmen des Verwaltungs­haushaltes den vorhandenen Einnahmen anzupassen, um so wieder zu positiven Ergebnissen (freie Finanzspitze) zu kom­men.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitiönsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaus­haltes. Mit diesem Programm werden die Maßnahmen benannt und Prioritäten gesetzt. Art und Umfang der von der Ortsge­meindebeabsichtigten Investitionen und Ausgaben bestimmen das Volumen.

Im Haushaltsjahr 1993 stehen zur Verwirklichung der nachfol­genden Maßnahmen und Ausgaben 2.252.000,00 DM bereit:

1. Anschaffung von Büroeinrichtungen .. 5.000,00 DM

2. Umfeldgestaltung Gemeindehaus/

Parkplatz . 90.000,00 DM

3. Aufstellung von Spielgeräten. 10.000,00 DM

4. Umbau der Türnhalle. 170.000,00 DM

5. Sanierung des Sportplatzes. 150.000,00 DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe vorge­nommen werden kann, sind Verpflich­tungsermächtigungen in Höhe von 150.000,00 DM veranschlagt.

6. Bauausgaben im Landespflegebereich . 5.000,00 DM

7. Abriß einer Verladerampe. 6.000,00 DM

8. Ausgleichszahlungen an Beteiligte von Grenzregelungs- und

Umlegungsverfahren. 401.100,00 DM

9. Zuweisungen für

Dorferneuerungsmaßnahmen ... 10.000,00 DM

10. Ausbau der Hauptstraße im Bereich des

Gemeindehauses. 100.000,00 DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe vorge­nommen werden kann, sind Verpflich­tungsermächtigungen in Höhe von 80.310,00 DM veranschlagt.

11. AusbauderK 101/Verkehrskreiseleinschl.

Grunderwerb. 428.000,00 DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe vorge­nommen werden kann, sind Verpflich­tungsermächtigungen in Höhe von 411.000,00 DM veranschlagt.

12. Erschließung »Unter dem Dorf«. 500.000,00 DM

13. Erschließung »Im Flurzaun/

Appelstücken« einschließlich Straßen­oberflächenentwässerungsanteil . 155.000,00 DM

14. Straßenbeleuchtungserweiterung. 5.000,00 DM

15. Bauausgaben Friedhof. 30.000,00 DM

16. Anschaffung von Geräten. 11.000,00 DM

17. Erwerb von Grundstücken . 50.000,00 DM

18. Zuführung zum Verwaltungshaushalt . 117.000,00 DM

19. Zuführung zur allgemeinen Rücklage -

Planabrundungsbetrag -. 528,00 DM

20. Tilgung von Krediten

an den Kreditmarkt .. 8.372,00 DM

10