Montabaur
Wichtigste Einnahmequelle der Ortsgemeinde bildet das Gesamteinnahme-Soll des Unterabschnittes 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - 79,10 v. H. Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A rückläufig ist. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1993. Außerdem sind die teilweisen negativen Auswirkungen aus dem Steueränderungsgesetz (Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeertrag) berücksichtigt.
Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemeinde partizipiert. Der Einkommensteueranteil entwickelt sich für die Ortsgemeinde zur bedeutendsten und konstantesten Einnahme
Schlüsselzuweisungen erhält die Ortsgemeinde nicht, da die eigene örtliche Steuerkraft über dem anrechenbaren Landesdurchschnitt liegt.
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie
folgt zusammen:
Erstattungen. 2,59 v. H.
Gebühren. 0,49 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten
und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.. 1,36 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen). 8,51 v. H.
Zuführung vom Vermögenshaushalt. 7,95 v.H.
Erkennbar wird, daß diese Einnahmenpositionen einzeln für sich betrachtet von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungs werten des Vorjahres, auf Berechnungen und beinhalten die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes. N achf olgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
1. Personalausgaben Prozentanteil
1992 1993 13,31 v.H.
208.000,00 DM 196.000,00 DM
(./. 12.000,00 DM)
Der Rückgang bei den Personalausgaben ist auf geringere Lohnkosten im Wirtschaftsbetrieb Forst zurückzuführen.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben
1992 1993 18,07 v.H.
226.000,00 DM 266.000,00 DM
(+ 40.000,00 DM)
DieBereitstellungvonHaushaltsmittelnzurDurchführungdes Umlegungsverfahrens »Im Flurzaun/Appelstücken« (40.000,00 DM) verursacht die Ausgabensteigerung.
3. Zuschüsse, für soziale Zwecke oder ähnl. Einrichtungen
1992 1993 Prozentanteil
37.000,00 DM 47.000,00 DM 3,19 v. H.
(+ 10.000,00 DM)
Ein höherer Personalkosten- sowie ein erstmals zu veranschlagender Sachkostenanteil für den Kindergarten sind Ursachen der Steigerungen.
4. Umlagen Prozentanteil
62,87 v.H.
Die Gewerbesteuerumlage reduziert sich bei gleichem Aufkommen gegenüber dem Vorjahr durch die Senkung des Umlagesatzes als positive Auswirkung des Steueränderungsgesetzes. Infolge einer sich positiv verändernden Umlagegrundlage erhöht sich die Umlage an das Land »Fonds Deutsche Einheit«. Als Auswirkung des sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen neuen Finanzausgleichsgesetzes sind bei der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen Mittel für die Zahlung einer Finanzausgleichsumlage zu veranschlagen. Diese Umlage soll einen Bruchteil der über dem Landesdurchschnitt liegenden Steuerkraft steuerstärkerer kommunaler Gebietskörperschaften abschöpfen zugunsten steuerschwächerer Kommunen.
Die Erhöhung der Umlagegrundlage ist eine Ursache der Steigerungen bei der Kreis-und Verbandsgemeindeumlage. Ein weiterer spezieller Steigerungsgrund ist bei der Kreisumlage die Anhebung des Umlagesatzes auf 34 v. H.
Nr. 18/93
5. Zinsausgaben
1992 1993 Prozentanteil
31.000,00 DM 30.000,00 DM 2,03 v.H.
(./. 1.000,00 DM)
Es handelt sich hier um zinsbedingte Entlastungen.
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt
1992 1993 Prozentanteil
57.000,00 DM 8.000,00 DM 0,53 v.H.
(./. 49.000,00 DM)
Die zuvor erläuterten Ausgabenbereiche haben im Endergebnis bedeutende Ausgabensteigerungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Diese Entwicklung spiegelt sich letztlich in dem Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt (Pflichtzuführung) in Höhe von 8.372,00 DM wider.
Diese Situation findet auch ihren Niederschlag bei der Berechnung der freien Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1993. Trotz B eachtung der als einmalig anzusehenden Sachkosten für Umlegungsverfahren errechnet sich eine freie Finanzspitze vön F 77.000,00 DM. Auch mittelfristig wird weiterhin mit einer negativen freien Finanzspitze zu rechnen sein. Aufgabe zukünftiger Jahre muß es sein, den Ausgabenrahmen des Verwaltungshaushaltes den vorhandenen Einnahmen anzupassen, um so wieder zu positiven Ergebnissen (freie Finanzspitze) zu kommen.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitiönsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Mit diesem Programm werden die Maßnahmen benannt und Prioritäten gesetzt. Art und Umfang der von der Ortsgemeindebeabsichtigten Investitionen und Ausgaben bestimmen das Volumen.
Im Haushaltsjahr 1993 stehen zur Verwirklichung der nachfolgenden Maßnahmen und Ausgaben 2.252.000,00 DM bereit:
1. Anschaffung von Büroeinrichtungen .. 5.000,00 DM
2. Umfeldgestaltung Gemeindehaus/
Parkplatz . 90.000,00 DM
3. Aufstellung von Spielgeräten. 10.000,00 DM
4. Umbau der Türnhalle. 170.000,00 DM
5. Sanierung des Sportplatzes. 150.000,00 DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 150.000,00 DM veranschlagt.
6. Bauausgaben im Landespflegebereich . 5.000,00 DM
7. Abriß einer Verladerampe. 6.000,00 DM
8. Ausgleichszahlungen an Beteiligte von Grenzregelungs- und
Umlegungsverfahren. 401.100,00 DM
9. Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen ... 10.000,00 DM
10. Ausbau der Hauptstraße im Bereich des
Gemeindehauses. 100.000,00 DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 80.310,00 DM veranschlagt.
11. AusbauderK 101/Verkehrskreiseleinschl.
Grunderwerb. 428.000,00 DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 411.000,00 DM veranschlagt.
12. Erschließung »Unter dem Dorf«. 500.000,00 DM
13. Erschließung »Im Flurzaun/
Appelstücken« einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil . 155.000,00 DM
14. Straßenbeleuchtungserweiterung. 5.000,00 DM
15. Bauausgaben Friedhof. 30.000,00 DM
16. Anschaffung von Geräten. 11.000,00 DM
17. Erwerb von Grundstücken . 50.000,00 DM
18. Zuführung zum Verwaltungshaushalt . 117.000,00 DM
19. Zuführung zur allgemeinen Rücklage -
Planabrundungsbetrag -. 528,00 DM
20. Tilgung von Krediten
an den Kreditmarkt .. 8.372,00 DM
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