Montabaur
Nr. 18/93
ClJ
II.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ander Beschlußfassung nehmen Ortsbürgermeister Zerfas und 1. Beigeordneter Herbst wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.
III.
öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 10. bis 19. Mai 1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
5431 Heiligenroth, 3. Mai 1993 (S) Zerfas
Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth Ortsbürgermeister
Dorffest am 16. Mai 1993
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auch in diesem Jahr richten die Ortsvereine und der Pfarrge- meinderat wieder ein Dorffest aus. Es findet am Sonntag, 16. Mai 1993, statt.
Um 10.00 Uhr beginnt das Fest mit einer Eucharistiefeier in der Vogelsanghalla Dieser Gottesdienst wird mitgestaltet werden vom Musikverein und dem MGV »Hoffnung« Im Anschluß findet ein Frühschoppenkonzert unter Beteiligung der zuvor genannten Vereine statt.
Der Erlös aus dieser Veranstaltung wird erneut der Kinderkrebsstation der Uni-Klinik Köln zugehen. Aus diesem Grunde wurde auch wieder der Seelsorger der Klinik, Herr van der Post, eingeladen, der sein Kommen zugesagt hat und auch die Eucharistiefeier mitgestalten wird.
In Erinnerung der bewegenden Bilder, die sich uns im letzten J ahr bei der Spendenübergabe vor Ort in Köln boten, möchte ich alle Heiligenröther herzlich einladen, am Fest teilzunehmen, und das Ansinnen der Ortsvereine und des Pfarrgemeinderates großherzig unterstützen. Es wird natürlich wieder bestens für Sie gesorgt sein. Eine ganz besondere Bitte richten die Vereine und der Pfarrgemeinderat in diesem Jahr an die Kinder unserer Gemeinde.
Neulich wurde die Arbeit von Herrn van der Post in einer Livesendung des Fernsehens übertragen. Es wurde u. a gezeigt, daß er den schwerstkranken Kindern einen Tteddy schenkte als Tlost und Wegbegleiter. Habt Ihr einen Teddy für eines der Kinder? Verseht ihn mit Eurem Namensschild und gebt ihn ab bei Regina Schughart, Breslauer Straße, oder während der Dienststunden im Bürgermeisteramt.
Für die Ortsgemeinde Zerfas
und den Pfarrgemeinderat Bürgermeister
Kuchenspenden aus Anlaß des Dorffestes
Wer den guten Zweck durch die Spende eines Kuchens unterstützen möchte, melde sich bitte an bei:
Agnes Kohn, Tbl. 17846, oder Rita Mies, Tbl. 5369.
Die Kuchen sollten am 16. Maibis 13.00 Uhr in die Vogelsanghalle gebracht werden.
Zerfas
Ortsbürgermeister
Seniorenkreis Heiligenroth
Fahrt am 13. Mai 1993 nach Kloster Arnstein - Bad Ems - Winterberg. Abfahrt 13.00 Uhr, Haltestelle Feuerwehr. Der Fahrpreis von 10,00 DM wird im Bus kassiert.
Sportverein Heiligenroth e.V.
Seniorenfußball
Sonntag, 9. Mai 1993,15.00 Uhr:
SG Ahrbach/Größholbach II - SV Heiligenroth
Alte Herren Heiligenroth Samstag, 8. Mai, 17.00 Uhr:
AH Laurenburg - AH Heiligenroth Abfahrt 16.00 Uhr ab Vereinslokal.
Ruppach-Goldhausen
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 26. April 1993
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 einstimmig verabschiedet In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 1.471.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 2.252.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 320 %
Die Hundesteuer beträgt
für den 1. Hund . 50,00 DM
für den 2. Hund . 100,00 DM
für jeden weiteren Hund . 200,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Nach bisherigen Erkenntnissen über den Verlauf der Haushaltswirtschaft 1992 kann prognostiziert werden, daß die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen zum 31. Dezember 1992 über Rücklagemittel von rd. 1.100.000,00 DM verfügen kann. Dies bedeutet ein Anwachsen des Guthabens (Stand 31. Dezember 1991: 572,000,00 DM) um 528.000,00 DM.
Erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und bei den Erschließungsbeiträgen sowie Investitionsverlagerungen haben diesen positiven Haushaltsverlauf des Jahres 1992bewirkt. Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum Jahresende auf445.115,45 DM. Hieraus errechnet sich eine Pro- Kopf-Verschuldung von 404,64 DM, die allerdings deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt liegt.
Insgesamt bilden somit solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage zur Aufstellung des Haushaltes 1993.
Haushalt 1993
Das Gesamtvolumen des Etats 1993 beläuft sich auf 3.723.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.471.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 2.252.000,00 DM.
Da keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Um aber im Haushai ts j ahr 1993 noch Auf trags vergaben vornehmen zu können, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 641.310,00 DM veranschlagt bzw. festzusetzen.
Gegenüber dem Vorjahr werden die Beträge der Hundesteuer angehoben.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.325.000,00 DM um 146.000,00 DM auf 1.471.000,00 DM. Die Volumenssteigerung ist ursächlich auf enorme Ausgabensteigerungen gegenüber 1992 zurückzuführen. Dies hat zur Folge, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt erzielt wird. Die Ausgabenveränderungen des Verwaltungshaushaltes werden später kommentiert. Zunächst soll die Einnahmensituation des Verwaltungshaushaltes näher beleuchtet werden.

