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Montabaur

Nr. 18/93

ClJ

II.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ander Beschlußfassung nehmen Ortsbürgermeister Zerfas und 1. Beigeordneter Herbst wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

III.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 10. bis 19. Mai 1993 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kern­arbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öf­fentlich aus.

5431 Heiligenroth, 3. Mai 1993 (S) Zerfas

Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth Ortsbürgermeister

Dorffest am 16. Mai 1993

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch in diesem Jahr richten die Ortsvereine und der Pfarrge- meinderat wieder ein Dorffest aus. Es findet am Sonntag, 16. Mai 1993, statt.

Um 10.00 Uhr beginnt das Fest mit einer Eucharistiefeier in der Vogelsanghalla Dieser Gottesdienst wird mitgestaltet werden vom Musikverein und dem MGV »Hoffnung« Im Anschluß fin­det ein Frühschoppenkonzert unter Beteiligung der zuvor ge­nannten Vereine statt.

Der Erlös aus dieser Veranstaltung wird erneut der Kinder­krebsstation der Uni-Klinik Köln zugehen. Aus diesem Grunde wurde auch wieder der Seelsorger der Klinik, Herr van der Post, eingeladen, der sein Kommen zugesagt hat und auch die Eucha­ristiefeier mitgestalten wird.

In Erinnerung der bewegenden Bilder, die sich uns im letzten J ahr bei der Spendenübergabe vor Ort in Köln boten, möchte ich alle Heiligenröther herzlich einladen, am Fest teilzunehmen, und das Ansinnen der Ortsvereine und des Pfarrgemeinderates großherzig unterstützen. Es wird natürlich wieder bestens für Sie gesorgt sein. Eine ganz besondere Bitte richten die Vereine und der Pfarrgemeinderat in diesem Jahr an die Kinder unserer Gemeinde.

Neulich wurde die Arbeit von Herrn van der Post in einer Live­sendung des Fernsehens übertragen. Es wurde u. a gezeigt, daß er den schwerstkranken Kindern einen Tteddy schenkte als Tlost und Wegbegleiter. Habt Ihr einen Teddy für eines der Kinder? Verseht ihn mit Eurem Namensschild und gebt ihn ab bei Regina Schughart, Breslauer Straße, oder während der Dienststunden im Bürgermeisteramt.

Für die Ortsgemeinde Zerfas

und den Pfarrgemeinderat Bürgermeister

Kuchenspenden aus Anlaß des Dorffestes

Wer den guten Zweck durch die Spende eines Kuchens unter­stützen möchte, melde sich bitte an bei:

Agnes Kohn, Tbl. 17846, oder Rita Mies, Tbl. 5369.

Die Kuchen sollten am 16. Maibis 13.00 Uhr in die Vogelsanghal­le gebracht werden.

Zerfas

Ortsbürgermeister

Seniorenkreis Heiligenroth

Fahrt am 13. Mai 1993 nach Kloster Arnstein - Bad Ems - Win­terberg. Abfahrt 13.00 Uhr, Haltestelle Feuerwehr. Der Fahr­preis von 10,00 DM wird im Bus kassiert.

Sportverein Heiligenroth e.V.

Seniorenfußball

Sonntag, 9. Mai 1993,15.00 Uhr:

SG Ahrbach/Größholbach II - SV Heiligenroth

Alte Herren Heiligenroth Samstag, 8. Mai, 17.00 Uhr:

AH Laurenburg - AH Heiligenroth Abfahrt 16.00 Uhr ab Vereinslokal.

Ruppach-Goldhausen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 26. April 1993

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 einstimmig verabschiedet In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 1.471.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 2.252.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 320 %

Die Hundesteuer beträgt

für den 1. Hund . 50,00 DM

für den 2. Hund . 100,00 DM

für jeden weiteren Hund . 200,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Nach bisherigen Erkenntnissen über den Verlauf der Haus­haltswirtschaft 1992 kann prognostiziert werden, daß die Orts­gemeinde Ruppach-Goldhausen zum 31. Dezember 1992 über Rücklagemittel von rd. 1.100.000,00 DM verfügen kann. Dies bedeutet ein Anwachsen des Guthabens (Stand 31. Dezember 1991: 572,000,00 DM) um 528.000,00 DM.

Erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und bei den Erschließungsbeiträgen sowie Investitionsverlagerungen ha­ben diesen positiven Haushaltsverlauf des Jahres 1992bewirkt. Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum Jahresende auf445.115,45 DM. Hieraus errechnet sich eine Pro- Kopf-Verschuldung von 404,64 DM, die allerdings deutlich un­ter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt liegt.

Insgesamt bilden somit solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage zur Aufstellung des Haushaltes 1993.

Haushalt 1993

Das Gesamtvolumen des Etats 1993 beläuft sich auf 3.723.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.471.000,00 DM und auf den ausgegli­chenen Vermögenshaushalt 2.252.000,00 DM.

Da keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Um aber im Haushai ts j ahr 1993 noch Auf trags vergaben vornehmen zu kön­nen, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 641.310,00 DM veranschlagt bzw. festzusetzen.

Gegenüber dem Vorjahr werden die Beträge der Hundesteuer angehoben.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.325.000,00 DM um 146.000,00 DM auf 1.471.000,00 DM. Die Volumenssteigerung ist ursächlich auf enorme Ausgabensteige­rungen gegenüber 1992 zurückzuführen. Dies hat zur Folge, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zufüh­rung vom Vermögenshaushalt erzielt wird. Die Ausgabenverän­derungen des Verwaltungshaushaltes werden später kommen­tiert. Zunächst soll die Einnahmensituation des Verwaltungs­haushaltes näher beleuchtet werden.