Montabaur
Nr. 17/93'
ID_
Öffentliche Bekanntmachung
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
DieKreisverwaltungdes Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 30. März 1993 (Az.:Z-05/610-12(4)die3. Änderungdes Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur nach § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 der Zuständigkeitsverordnung zum BauGB genehmigt.
Die 3. Änderungdes Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, B auamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,54 30 Montabaur, während der Kernar-' beitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00; bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden. Inhalt der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aus Weisung einer Sonderbau- und gewerblichen Baufläche in der Gemarkung Görgeshausen; der Geltungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
ö. Änderung
Tiächennu t tun g 5n
m'i;
4 \ 5ooO
JuudAv!
Hscbbac
Ober dem'
UeuibermV
Art den EU
ifcSSEEHiE:
. . . . l * l ‘ l *Hhh
r^HH^35/E=44
AS Diez
Aul det//nai^e
i « n B a
i ull dem\Ai
AÖl der Bleat
2™ggn»i»iiajiiiHnnHinüü
-jj-jjuuuunm,..
lÜflK
isiHHH!
Süiia'HS]
i «nt: ~.aiai
■!!*!!
X!!S!
mm
IHSiRf
Es wird darauf hingewiesen, daß die etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde geltend gemacht worden ist. Ebenso ist ein etwaiger Mangel der Abwägung gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB unbeachtlich, wenn er nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Montabaur, 21. April 1993 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Neubau eines Kindergartens - mit 4 Gruppen und einem Mehrzweckraum öffentlich aus.
Leistungsumfang: Zimmerarbeiten
Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Heizungsinstallationsarbeiten
Sanitärinstallationsarbeiten
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 21. Mai 1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM je Los ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Tbrmin für die Abgabe des Angebotes ist Donnerstag, 27. Mai 1993. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 27. April 1993 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

