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Montabaur

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Nr. 17/93

Öffentl. Bekanntmachungen

i5430 Montabaur, 27. April 1993

Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur

Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbands­gemeinde Montabaur findet am Dienstag, 4. Mai 1993, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung:

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Bericht des Ersten Beigeordneten aus dem Bereich der Verbandsgemeindewerke

3. Vorschlag zur Ernennung des Schiedsmannes für den Schiedsmannsbezirk I in der Verbandsgemeinde Monta­baur

4. Aufnahme eines Darlehens bei der Zusatzversorgungs­kasse Wiesbaden

. 5. Betreuung von Grundschülern in Kindergärten

- Antrag der CDU-Fraktion -

/'.TB. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbands-

. , gemeinde Montabaur

- Kenntnisnahme der landespflegerischen Stellungnahme

-Ergänzungder 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

-7. Einleitung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

- Ausweisung von gewerblichen Bauflächen

8. Einleitung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) - Wohnbauflächen -

.. 9. Beitritt der Verbandsgemeinde Montabaur zur Interes- sengemeinschaft B 255

- lp. Mietvertrag Rathaus

. 11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

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Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Montabaur, 20. April 1993

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Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

' , Hinweis auf Fraktionssitzungen

CDU: Montag, 3. Mai 1993,18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rat- : hauses (Altbau), Tbl. 02602/126.157.

SPD: Montag, 3. Mai 1993, 19.30 Uhr im TVau- und Bespre- . chungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 214, Tbl. 02602/126.121.

FWG: Montag, 3. Mai 1993, 20.00 Uhr, in Simmern.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Rathauspassageu der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30. März 1993 den Beschluß gefaßt, für die nachstehend aufgeführten und im beigefügten Plan dargestellten Grundstücke zwischen Großer Markt und Konrad-Adenauer-Platz einen Bebauungs­plan aufzustellen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung »Rathauspassage«.

In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden Tfeilflä- chen der Bebauungspläne »Altstadt I«und »Altstadt II« einbe­zogen; die Festsetzung dieser Bebauungspläne werden insoweit aufgehoben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Rathauspassage« Umfaßt folgende Flurstücke:

Flur 44, Flurstücke: 341/24,342,343,350,351,352,353,354,355 tlw., 358/1 tlw., 370/1 tlw., 371/1 tlw.

Somit wird der Beschluß des Stadtrates vom 2. Februar 1993 zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes »Altstadt I« Aufgehoben.

Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Rathauspassageu der Stadt Montabaur

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur ha in seiner Sitzung am 30. März 1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Rathauspassage« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Nach §3 Abs. 1 BauGB sind dieBürger über die allgemeinen Zie­le und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­währt in der Zeit vom

10. Mai bis 11. Juni 1993 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr).

Montabaur, 20. April 1993

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

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