Montabaur
Nr. 16/93
GO
Öffentliche Ausschreibung
Die Vepbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für dieOrtsemeinde Kadenbach dieErschließungdes Neubaugebietes »Auf der Höh« öffentlich aus.
Leistungsumfang:
ca. 200 m Bewässerung DN100 GGG ca. 100 m Entwässerung DN 300 ca. 100 m Straßenbeleuchtung ca. 700 qm Baustraße.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 04.05.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordera
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Tfermin für die Abgabe des Angebotes ist
Donnerstag, 27. Mai 1993,10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 19. April 1993 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Welschneudorf für den Umbau und die Aufstockung des Kindergartens Welschneudorf/Oberelbert die nachfolgenden Arbeiten öffentlich aus.
Leistungsumfang:
Los 1: Schreinerarbeiten innen Los 2: Akustikarbeiten
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 24. April 1993 bei den Architekten Graf + Paul, Hauptstraße 51,5434 Dernbach, anzufordern. Es ist ein Verrechnungsscheck beizulegen.
Die Schutzgebühr beträgt 15,00 DM für Los 1 und 10,00 DM für Los 2.
Tfermin für die Abgabe des Angebotes ist Mittwoch, 05. Mai 1993 Los 1:09,30 Uhr Los 2: 09.45 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 14. April 1993 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Iblefon 02624/106-0. Tfelefax 02624/6170. Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.
Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung.
Im Einzelversand durch den Verlag DM 1,00 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen
Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist.
Bekanntmachung
Aktualisierung der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz In Bereichen der Verbandsgemeinde/Stadt wird im Jahr 1993 die Aktualisierung der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz durchgeführt. Im Rahmen des Projekts werden Kartierer im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht (Oppenheim) im Gelände tätig sein. Sie können sich mit einer Bescheinigung ausweisen. Die Kartierer sind nach § 36 Landespflegegesetz berechtigt, zu diesem Zweck Grundstücke zu betreten und Untersuchungen durchzuführen. Da diese eine Vielzahl von Grundstücken betreffen kann, werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung die Eigentümer von dem Vorhaben benachrichtigt.
Auszug aus § 36 des Landespflegegesetzes (LPflG) in der ab 01. Mai 1987 gültigen Fassung:
»§ 36 Landespflegerische Untersuchungen auf Grundstücken
(1) Eigentümer und Besitzer haben zu dulden, daß Beauftragte der Landespflegebehörde zur Vorbereitung der nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen sowie Bodenuntersuchungen und andere Untersuchungen ausführen.
(2) Eigentümer und Besitzer sind vor dem Betreten der Grundstücke zu benachrichtigen, es sei denn, daß die Benachrichtigung nur durch öffentliche Zustellung möglich wäre Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise erfolgen, wenn die Arbeiten nach Absatz 1 wegen der B esonderheiten des Vorhabens auf eine Vielzahl von Grundstücken erstreckt werden müssen.«
“ Die Verwaltung informiert ”
Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur
Am Samstag, dem 01. Mai 1993 (Maifeiertag) bleibt das Hallenbad geschlossen. Wir bitten unsere Badegäste um Kenntnisnahme
Jahresmeldung 1992
Überprüfen und sorgfältig aufbewahren!
Bis spätestens 31. März dieses Jahres sollten alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung über das im Jahr 1992 erzielte Arbeitsentgelt erhalten haben.
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, empfiehlt, diese Bescheinigung genau zu überprüfen und sorgfältig aufzubewahrea
Insbesondere Versicherungsnummer, Name, Anschrift, Entgelthöhe und Beschäftigungszeit müssen stimmea Falsche Angaben können sich negativ auf die Rentenhöhe auswirken und im Leistungsfall eine schnelle Rentenfeststellung erschweren. Denn die Versicherungsjahresmeldung ist auch die Bestätigung, daß für die spätere Rentenberechnung wichtigen Daten der LVA gemeldet worden sind. Unstimmigkeiten sollten daher sofort dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse mitgeteilt werden.
Abfuhr graue Restmülltonne
Im gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur wird in der Woche vom 26. bis 30.4.1993jeweils die graue Restmülltonne abgefahren.
Für die nachfolgend aufgeführten Orte gelten die dargestelten
Abfuhrtage. I
Boden. Montag
Daubach. Freitag
Eitelborn. Montag
Gackenbach. Mittwoch
Girod. Freitag
Görgeshausen. Dienstag
Großholbach. Freitag
Heilberscheid. Mittwoch,
Heiligenroth. Freitag
Holler. Freitag-
Horbach . Freitag
Hübingen. Freitag
Kadenbach. Freitag
Montabaur (Stadtkern). Mittwoch:
Stadtteil Bladernheim. Mittwoch

