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Montabaur

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Nr. 16/93

Öffentl. Bekanntmachungen

Berufung eines Nachfolgers in den Stadtrat der Stadt Montabaur

Christoph Benner hat sein Mandat als Mitglied des Stadtrates der Stadt Montabaur niedergelegt.

Gemäß § 45 Abs. 1 und 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlge­setz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvor­schlages der SPD

Jürgen Kronjäger, Jahnstr. 28,5430 Montabaur in den Stadtrat berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.

5430 Montabaur, 20. April 1993 Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken als Gemeindewahlleiter

Durchführung des Raumordnungsverfahrens zur DB-Neubaustrecke Köln - Rhein-Main (Abschnitt Mittel­hessen)

In der öffentlichen Bekanntmachung über die Auslegung der aa. Planunterlagen im Wochenblatt Nr. 15/93 vom 16.04.1993 wurde versehentlich darauf hingewiesen, daß etwaige Einwen­dungen bis 02.06.1993 eingehen müssen.

Die Planunterlagen liegen jedoch

vom 26.04.-26.05.1993

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zur Einsicht­nahme öffentlich aus. Einwendungen können erhoben werden bis spätestens 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum

09. Juni 1993.

Montabaur, 19. April 1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung Vereinfachte Bebauungsplanänderung »Himmelfeld I« für das Flurstück 220, Flur 39 der Stadt Montabaur Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Stadtrat Montabaur am 02.02.1993 als Satzung be­schlossene Bebauungsplanänderung »Himmelfeld I«, Parzelle 220, Flur 39 wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 01.04.1993 (Az. 6A/60,610-13) erklärt, daß die Bebauungsplan­änderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur während der Kern­arbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs, von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form­vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den M angel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind.

Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent­schädigungspflichtigen beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründenkönnen,gegenüberder Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

a) Die auf dem Flurstück 220 vorgesehene Atriumbebauung wird aufgegeben.

b) Die überbaubare Fläche für das Flurstück 220 wird erwei­tert.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im Himmel­feld I« behalten weiterhin Gültigkeit.

Montabaur, 15. April 1993 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt den Um- und Erweiterungsbau für die Augst-Schule in 5411 Neu­häusel öffentlich aus.

Leistungsumfang:

Los 1: Natursteinarbeiten ca. 300 qm Bodenbelag ca. 25 Stck. TVeppenstufen

Los 2: Garagentore 2 Stck. Sektionaltore 3,00 m x 3,00 m.

Los 1: Natursteinarbeiten

Schutzgebühr: 20,00 DM

voraussichtl. Arbeitsbeginn: Mitte Juni 1993

Los 2: Garagentore Schutzgebühr 10,00 DM Einbau Anfang Juni 1993.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab dem 26.04.1993 beim Architekturbüro Stefan Wild und Peter Klumpp, Werbhausgasse 1, 5430 Montaaur, Tbl.

02602/92100, anzufordern.

Die Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwendungs­zweckes auf das Konto der Architekten Nr. 91006 (BLZ 570 910 00) bei der Volksbank Montabaur oder mit Scheck zu zah- lea Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der An­forderung beizulegen.

Ibrmin für die Eröffnung der Angebote ist

Freitag, 07. Mai 1993.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Monta­baur, Zimmer-Nr. 219, einzureichen.

Die Ausführungspläne sind im Büro der Architekten einzuse- hen.

Die Submission findet bei der Verbandsgemeinde Monta­baur statt.

Montabaur, 20. April 1993 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister