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Montabaur

Nr. 15/93

ES

sonstige steuerähnliche

Einnahmen 4.088 DM 4.127 DM + 39 DM

U mlageerstattung

vom Land 200 DM 0 DM./. 200 DM

Zinseinnahmen 100 DM 400 DM + 300 DM

1.493.588 DM 1.601.727 DM + 108.139 DM

Gegenüber dem Vorjahr ist wiederum ein Ansteigen der örtli­chen Steuerkraft zu verzeichnen.

1992 1993

Steuerkraft­meßzahl 1.404.147 DM 1.584.357 DM + 180.210 DM

Die höhere Steuerkraft bewirkt eine Steigerung der Umlage­grundlage bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage, wobei auch eine Anhebung des Umlagesatzes bei der Kreisumlage auf 34 v.H. ins Gewicht fällt. Die Umlagebeträge ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

1992 1993

Gewerbesteuer­umlage 47.500 DM

Umlage »Fonds Deutsche Einheit 6.700 Finanzausgleichs­umlage 0 DM

Kreisumlage 421.500 DM Verbandsgemeinde­umlage 477.500 DM

29.170 DM

8.765 DM

2.000 DM 538.685 DM

538.685 DM

Die echte freie Finanzspitze, welche die dauernde Leistungsfä­higkeit der Gemeinde zum Ausdruck bringt, errechnet sich mit dem Betrag von 62.000 DM (Überschuß) für das Haushaltsjahr 1993.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaus­haltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Maßnah­men und Ausgaben bestimmen daher das Volumen, das sich für 1993 auf 2.902.000 DM beläuft. Für die folgenden Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben sind ent­sprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:

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Bau eines Kindergartens 1.500.000 DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 877.000 DM veranschlagt.

Restkostenanteil für

Sanierungsmaßnahmen im Kindergarten in Simmern 1.500 DM

Bau eines Sportplatzes 300.348 DM

Bau eines Sportlerheimes 450.000 DM

Ortsverschönerungsmaßnahmen 30.000 DM

Ausgleichszahlungen im

Grenzregelungsverfahren 10.000 DM

Zuweisung für Dorferneuerungsmaßnahmen 5.000 DM

Ausbau der Platz- und Grünanlagen

in der Ortsmitte 282.000 DM

Ausbau der Bürgersteige an der

K113/B49 4.000 DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen wer­den kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 254.000 DM veranschlagt.

Ausbau des Mittelweges 110.000 DM

Erschließung »Verbindung Simmerner Straße/B 49« einschl. Straßenoberflächenent­wässerungsanteil 30.000 DM

Investitionskostenanteil an der

Erschließung Waldhof/Gruner 12.000 DM

Straßenbeleuchtungserweiterung 15.000 DM

Anlegung neuer Grabfelder 50.000 DM

Haus- und Kanalanschlußkosten 1.150 DM

Zuführung zur allgemeinen Rücklage - Planabrundungsbetrag - 602 DM

Die Finanzierung des umfangreichen Ausgabenkatalogs wird- durch folgende Einnahmen sichergestellt:

1. Zuweisung des Landes zum

Kindergartenbau 345.000 DM

2. Zuweisung des Westerwaldkreises

zum Kindergartenbau 675.000 DM

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Ablösebetrag der Ortsgemeinde Simmern für den Kindergarten Zuweisung der Ortsgemeinde Eitelborn zum Bau des Sportplatzes Zuweisung der Ortsgemeinde Eitelborn zum Bau des Sportlerheimes Erschließungsbeiträge Mittelweg Erschließungsbeiträge »Verbindung Simmerner Straße/ B 49«

Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahme aus der allgem. Rücklage Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt

150.000 DM,

174.000 DM

225.000 DM 60.000 DM

100.000 DM 62.000 DM 360.000 DM

751.000 DM

Ausblick 1994 bis 1996

Die Fertigstellung des Kindergartens, Ortsverschönerungs­maßnahmen, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, der Bürgersteigausbau K 113/B 49, die Friedhofserweiterung, der Kostenanteil für das Feuerwehrgerätehaus, der Kostenan- teil für die Anbindung der Industriestraße an die B 49, der Bür­gersteigausbau Haskenstraße/Thnnenweg sowie die Errichtung eines Gemeindehauses bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre

Die Finanzierung dieser Vorhaben kann als gesichert gelten durch zusätzliche Einnahmen (z.B. Grundstückserlöse) in be­trächtlicher Größenordnung. Nach den Berechnungen der mit­telfristigen Finanzplanung werden dann sogar Sondertilgun­gen möglich, die die in 1993 zu erwartende Neuverschuldung fast vollständig kompensieren.

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Der Ortsgemeinderat hatte über drei Anträge zu befinden, die die Befreihung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Inhalt hatten. Ein Antrag bezog sich auf den Bebauungsr plan »Feldchen« wegen der Errichtung von Gaupen im Zuge ei­nes Dachausbaues. Die beiden anderen Anträge betrafen den Bebauungsplan »Auf der Haid« wegen geringfügiger Über­schreitung der zulässigen Traufhöhe und wegen Unterschrei- tens des Abstandes einer Garage von der Straßenbegrenzungs­linie. Der Ortsgemeinderat erteilte nach Erörterung mit Mehr­heit das Einvernehmen zu den erbetenen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, machte jedoch bei dem Antrag wegen Unterschreitens des Ab­standes der Garage von der Straßenbegrenzungsliniezur Bedin­gung, daß eine elektrische Ibröffnungsanlage installiert wird.

Verlegung eines Weges beantragt

Dem Rat war der Antrag unterbreitet, einenFeldwegimBereich des Bebauungsplangebietes »Feldchen« an die Grundstücks­grenze der Bundesstraße 49 zu verlegen. Der Vorschlag fand im Rat Unterstützung, weil er die Möglichkeit eröffnet, vom inner­örtlichen Bürgersteig entlang er B 49 einen Fußweg bis zur In­dustriestraße zu führen. Der Rat traf jedoch noch keine endgül­tige Entscheidung und beauftragte die Verbandsgemeindever­waltung mit der Prüfung und Feststellung, ob alle betroffenen Grundstückseigentümer einer Wegeverlegung zustimmen und welche Kosten durch Vermessung und Grundbucheintragung etc. für die Gemeinde anfallen.

Friedhofsangelegenheiten

Der Rat befaßte sich mit der in der Sitzung am 25.02.1993 unent­schieden gebliebenen Frage des Aushubs der Grabstätten auf dem Friedhof Neuhäusel. Der Ortsbürgermeister unterbreitete dem Rat ein Kostenängebot bei Anschaffung eines Friedhof- Baggers. Der Rat war in der Diskussion einhellig der Meinung, daß sich ein Kostenaufwand für ein solches Gerät bei Preisen zwischen 126.920 DM bis 143.560 DM zuzüglich Mehrwertsteu­er nicht vertreten läßt. Der Rat beschloß sodann nach weiterer Erörterung, den maschinellen Grabaushub aufgrund vorliegen­de Angebote an eine Firma zu vergeben.

Kath. Bildungswerk

Familienkreis '

Thema: Christlicher Glaube im Gespräch »Das apostolische Glaubensbekenntnis - für Zeitgenossen er­klärt«

Beginn: Montag, 26. April 1993, Dauer: 8 Abende, Ort: Neuhäu­sel.

Leitung: Heinz-Peter Rüffin, Leiter des Kath. Bildungswerkes Nähere Auskünfte: Renate Perk, 02620/705.