Montabaur
Nr. 15/93
ES
sonstige steuerähnliche
Einnahmen 4.088 DM 4.127 DM + 39 DM
U mlageerstattung
vom Land 200 DM 0 DM./. 200 DM
Zinseinnahmen 100 DM 400 DM + 300 DM
1.493.588 DM 1.601.727 DM + 108.139 DM
Gegenüber dem Vorjahr ist wiederum ein Ansteigen der örtlichen Steuerkraft zu verzeichnen.
1992 1993
Steuerkraftmeßzahl 1.404.147 DM 1.584.357 DM + 180.210 DM
Die höhere Steuerkraft bewirkt eine Steigerung der Umlagegrundlage bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage, wobei auch eine Anhebung des Umlagesatzes bei der Kreisumlage auf 34 v.H. ins Gewicht fällt. Die Umlagebeträge ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
1992 1993
Gewerbesteuerumlage 47.500 DM
Umlage »Fonds Deutsche Einheit 6.700 Finanzausgleichsumlage 0 DM
Kreisumlage 421.500 DM Verbandsgemeindeumlage 477.500 DM
29.170 DM
8.765 DM
2.000 DM 538.685 DM
538.685 DM
Die echte freie Finanzspitze, welche die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zum Ausdruck bringt, errechnet sich mit dem Betrag von 62.000 DM (Überschuß) für das Haushaltsjahr 1993.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Maßnahmen und Ausgaben bestimmen daher das Volumen, das sich für 1993 auf 2.902.000 DM beläuft. Für die folgenden Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:
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Bau eines Kindergartens 1.500.000 DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 877.000 DM veranschlagt.
Restkostenanteil für
Sanierungsmaßnahmen im Kindergarten in Simmern 1.500 DM
Bau eines Sportplatzes 300.348 DM
Bau eines Sportlerheimes 450.000 DM
Ortsverschönerungsmaßnahmen 30.000 DM
Ausgleichszahlungen im
Grenzregelungsverfahren 10.000 DM
Zuweisung für Dorferneuerungsmaßnahmen 5.000 DM
Ausbau der Platz- und Grünanlagen
in der Ortsmitte 282.000 DM
Ausbau der Bürgersteige an der
K113/B49 4.000 DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 254.000 DM veranschlagt.
Ausbau des Mittelweges 110.000 DM
Erschließung »Verbindung Simmerner Straße/B 49« einschl. Straßenoberflächenentwässerungsanteil 30.000 DM
Investitionskostenanteil an der
Erschließung Waldhof/Gruner 12.000 DM
Straßenbeleuchtungserweiterung 15.000 DM
Anlegung neuer Grabfelder 50.000 DM
Haus- und Kanalanschlußkosten 1.150 DM
Zuführung zur allgemeinen Rücklage - Planabrundungsbetrag - 602 DM
Die Finanzierung des umfangreichen Ausgabenkatalogs wird- durch folgende Einnahmen sichergestellt:
1. Zuweisung des Landes zum
Kindergartenbau 345.000 DM
2. Zuweisung des Westerwaldkreises
zum Kindergartenbau 675.000 DM
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Ablösebetrag der Ortsgemeinde Simmern für den Kindergarten Zuweisung der Ortsgemeinde Eitelborn zum Bau des Sportplatzes Zuweisung der Ortsgemeinde Eitelborn zum Bau des Sportlerheimes Erschließungsbeiträge Mittelweg Erschließungsbeiträge »Verbindung Simmerner Straße/ B 49«
Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahme aus der allgem. Rücklage Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
150.000 DM,
174.000 DM
225.000 DM 60.000 DM
100.000 DM 62.000 DM 360.000 DM
751.000 DM
Ausblick 1994 bis 1996
Die Fertigstellung des Kindergartens, Ortsverschönerungsmaßnahmen, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, der Bürgersteigausbau K 113/B 49, die Friedhofserweiterung, der Kostenanteil für das Feuerwehrgerätehaus, der Kostenan- teil für die Anbindung der Industriestraße an die B 49, der Bürgersteigausbau Haskenstraße/Thnnenweg sowie die Errichtung eines Gemeindehauses bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre
Die Finanzierung dieser Vorhaben kann als gesichert gelten durch zusätzliche Einnahmen (z.B. Grundstückserlöse) in beträchtlicher Größenordnung. Nach den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung werden dann sogar Sondertilgungen möglich, die die in 1993 zu erwartende Neuverschuldung fast vollständig kompensieren.
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Der Ortsgemeinderat hatte über drei Anträge zu befinden, die die Befreihung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Inhalt hatten. Ein Antrag bezog sich auf den Bebauungsr plan »Feldchen« wegen der Errichtung von Gaupen im Zuge eines Dachausbaues. Die beiden anderen Anträge betrafen den Bebauungsplan »Auf der Haid« wegen geringfügiger Überschreitung der zulässigen Traufhöhe und wegen Unterschrei- tens des Abstandes einer Garage von der Straßenbegrenzungslinie. Der Ortsgemeinderat erteilte nach Erörterung mit Mehrheit das Einvernehmen zu den erbetenen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, machte jedoch bei dem Antrag wegen Unterschreitens des Abstandes der Garage von der Straßenbegrenzungsliniezur Bedingung, daß eine elektrische Ibröffnungsanlage installiert wird.
Verlegung eines Weges beantragt
Dem Rat war der Antrag unterbreitet, einenFeldwegimBereich des Bebauungsplangebietes »Feldchen« an die Grundstücksgrenze der Bundesstraße 49 zu verlegen. Der Vorschlag fand im Rat Unterstützung, weil er die Möglichkeit eröffnet, vom innerörtlichen Bürgersteig entlang er B 49 einen Fußweg bis zur Industriestraße zu führen. Der Rat traf jedoch noch keine endgültige Entscheidung und beauftragte die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Prüfung und Feststellung, ob alle betroffenen Grundstückseigentümer einer Wegeverlegung zustimmen und welche Kosten durch Vermessung und Grundbucheintragung etc. für die Gemeinde anfallen.
Friedhofsangelegenheiten
Der Rat befaßte sich mit der in der Sitzung am 25.02.1993 unentschieden gebliebenen Frage des Aushubs der Grabstätten auf dem Friedhof Neuhäusel. Der Ortsbürgermeister unterbreitete dem Rat ein Kostenängebot bei Anschaffung eines Friedhof- Baggers. Der Rat war in der Diskussion einhellig der Meinung, daß sich ein Kostenaufwand für ein solches Gerät bei Preisen zwischen 126.920 DM bis 143.560 DM zuzüglich Mehrwertsteuer nicht vertreten läßt. Der Rat beschloß sodann nach weiterer Erörterung, den maschinellen Grabaushub aufgrund vorliegende Angebote an eine Firma zu vergeben.
Kath. Bildungswerk
Familienkreis '
Thema: Christlicher Glaube im Gespräch »Das apostolische Glaubensbekenntnis - für Zeitgenossen erklärt«
Beginn: Montag, 26. April 1993, Dauer: 8 Abende, Ort: Neuhäusel.
Leitung: Heinz-Peter Rüffin, Leiter des Kath. Bildungswerkes Nähere Auskünfte: Renate Perk, 02620/705.

