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Montabaur

Nr. 14/93

HD

Die Finanzplanung, die Auskunft darüber gibt, wie und ob die geplanten Maßnahmen finanziert werden können, signalisiert eine Finanzierung der Vorhaben. In den Jahren 1995 und 1996 muß allerdings mit Neu Verschuldungen gerechnet werden.

Ein Blick auf die Entwicklung der freien Finanzspitze zeigt, daß der schon angesprochene Investitionsspielraum der Ortsge- meinde keine größeren Vorhaben mehr zuläßt.

Überprüfung der Öl- und Gasheizungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz Der Bezirksschornsteinfegermeister Helmut Zerfas wird auf­grund der Ersten Veränderungsverordnung zur Ersten Durch­führungsverordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 22.09.1978 (BGBl. I S. 1574) die Messungen an den Hei­zungsanlagen in Welschneudorf ab 22.04.1993 vornehmen. Sollten die Werte der Verordnung nicht entsprechen, ist er ver­pflichtet, innerhalb 6 Wochen eine Nachmessung durchzufüh­ren. Diese ist ebenfalls gebührenpflichtig. Eine Wartung der An­lage durch den Kundendienst vor der Messung ist empfehlens­wert.

Kath. Kirchengemeinde Welschneudorf - Seniorenfahrt Unsere diesjährige Seniorenfahrt haben wir auf Mittwoch, den 12. Mai 1993, vorgeplant und bestellt. Wir fahren nach Bonn, in die Eifel und ins Ahrtal.

Wir bitten um Anmeldung bei Luzi Hübinger, Tbl. 611 oder Wer­ner Meuer, Tbl. 245. Bitte machen Sie von dem Angebot regen Gebrauch, da wir gewisse Vorbereitungen treffen müssen.

TVeffen der Jahrgänge 1943/44

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Aus diesem Grunde sind alle Damen und Herren der Jahrgänge 1943/44 zu einem TVeffen eingeladen. Tbrmin: Freitag, 16.04.1993, 20.00 Uhr in den Rückerhof in Welschneudorf.

Wir würden uns auch sehr freuen, wenn alle Zugezogenen dieser beiden Jahrgänge an dem TVeffen teilnehmen.

GELBACHHOHEN

Daubach

Allgemeine Blindensammlung

In der Zeit vom 13. bis 26. April findet in unserer Gemeinde eine Haussammlung für alle in Not befindlichen Blinden statt. Das Geld dient ausschließlich dem Zweck, das harte Los unserer Kriegs- und Zivilblinden zu erleichtern.

Die Sammlung wird, wie in den J ahren zuvor, vom Westerwald- Verein Daubach durchgeführt. Als Sammlerinnen kommen Lo- ni Fehlinger und Brigitta Werner zu Ihnen.

Ich bitte, die Damen freundlich zu empfangen, stellen sie sich doch einer guten Sache zur Verfügung.

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Osterklappem und Osterwanderung An den Kartagen ziehen die Kinder mit ihren Klappern durchs Dorf, um die schweigenden Glocken zu ersetzen.

Sie treffen sich am 09.04. um 12.00 Uhr sowie um 18.00 Uhr und am 10.04. um 12.00 Uhr am Rathaus.

Zur Osterwanderung am Sonntag, 11.04., treffen sich alle gro­ßen und kleinen Daubacher um 10.30 Uhr an der Grillhütte. Wir wollen die Spur des Osterhasen verfolgen und seine versteckten Eier finden. Auch Gäste sind herzlich willkommen.

Spinnstube Daubach

In den Osterferien fällt der Spinnstubenabend aus. Das nächste TVeffen findet am Montag, 19. April 1993, um 19.30 Uhr in der Grillhütte statt, da die Kirmesjugend im Rathaus ihren Eier­kranz vorbereitet.

_ Holler _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 01.04.1993

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 mehrheitlich verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltunghatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sit­zung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1993, die die summeirische Zusammenfassung des Hausheiltsplemes dar­stellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.044.000,00 DM

Vermögenshaüshalt

Einnahmen/Ausgaben.je 717.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Die Hundesteuer beträgt für

den 1. Hund. 50,00 DM

für den 2. Hynd . 100,00 DM

für jeden weiteren Hund . 150,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Rückblick 1992

Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr läßt erken­nen, daß die ursprünglich geplante Neuverschuldung in Höhe von 130.653,00 DM nicht eintreten wird.

Man wird voraussichtlich sogar über Rücklagenmittel von rund 150.000,00 DM verfügen. Diese positive Entwicklung ist insbe­sondere auf das gute Forstergebnis, auf Einsparungen sowie auf Investitionsverlagerungen zurückzuführen.

Die Gesamtverschuldungder Ortsgemeinde Holler beläuft sich zum 31.12.1992 auf 660.714,91 DM. Hieraus resultiert eine Pro- Kopf-Verschuldung von 645,18 DM. Sie liegt deutlich über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 524,00 DM.

Die zuvor genannten Fakten bilden die Ausgangsbasis für die Aufstellung des Etats 1993. Die finanzielle Ausgangslage für die Aufstellung des Etats 1993 gestaltet sich insgesamt be­trachtet durchaus freundlicher, wie man dies nach den Zahlen des Haushaltes 1992 erwarten konnte.

Haushalt 1993

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1993 beläuft sich auf 1.761.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.044.000,00 DM und auf den ausgegli­chenen Vermögenshaushalt 717.000,00 DM.

Da die Ortsgemeinde für die kommenden Jahre enorme Ver­pflichtungen eingeht, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 991.000,00 DM zu veranschlagen. Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben werden Kredite in Höhe von 7.000,00 DM benötigt. Die konkrete Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen und der Kredite erfolgt in § 2 der Haushaltssatzung.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 923.000,00 DM auf 1.044.000,00 DM.

Diese enorme Steigerung ist neben den deutlichen Einnahme­verbesserungen im Forstetat auf die Mehreinnahmen des Unter­abschnittes 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allge­meine Umlagen zurückzuführen.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1993. Außerdem sind die teilweise negativen Auswirkungen aus dem Steuerände­rungsgesetz (Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeertrag) zu berücksichtigen. Die positive Tfendenz beim Einkommen­steueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemeinde partizipiert. Der Einkommen­steueranteil ist für die Ortsgemeinde die bedeutendste und kon­stanteste Einnahme auf Jahre hinaus.

Bedingt durch den Rückgang der örtlichen Steuerkraft, durch den Anstieg der Einwohnerzahl sowie durch das Anwachsen der landesdurchschnittlichen Steuerkraftmeßzahl erhöht sich das Aufkommen bei den Schlüsselzuweisungen. Hervorzuheben ist, daß die Einnahmen des Unterabschnittes 9000 mit 79,61 v.H. den Löwenanteil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes stellen.