Montabaur
Nr. 14/93
HD
Die Finanzplanung, die Auskunft darüber gibt, wie und ob die geplanten Maßnahmen finanziert werden können, signalisiert eine Finanzierung der Vorhaben. In den Jahren 1995 und 1996 muß allerdings mit Neu Verschuldungen gerechnet werden.
Ein Blick auf die Entwicklung der freien Finanzspitze zeigt, daß der schon angesprochene Investitionsspielraum der Ortsge- meinde keine größeren Vorhaben mehr zuläßt.
Überprüfung der Öl- und Gasheizungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz Der Bezirksschornsteinfegermeister Helmut Zerfas wird aufgrund der Ersten Veränderungsverordnung zur Ersten Durchführungsverordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 22.09.1978 (BGBl. I S. 1574) die Messungen an den Heizungsanlagen in Welschneudorf ab 22.04.1993 vornehmen. Sollten die Werte der Verordnung nicht entsprechen, ist er verpflichtet, innerhalb 6 Wochen eine Nachmessung durchzuführen. Diese ist ebenfalls gebührenpflichtig. Eine Wartung der Anlage durch den Kundendienst vor der Messung ist empfehlenswert.
Kath. Kirchengemeinde Welschneudorf - Seniorenfahrt Unsere diesjährige Seniorenfahrt haben wir auf Mittwoch, den 12. Mai 1993, vorgeplant und bestellt. Wir fahren nach Bonn, in die Eifel und ins Ahrtal.
Wir bitten um Anmeldung bei Luzi Hübinger, Tbl. 611 oder Werner Meuer, Tbl. 245. Bitte machen Sie von dem Angebot regen Gebrauch, da wir gewisse Vorbereitungen treffen müssen.
TVeffen der Jahrgänge 1943/44
Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Aus diesem Grunde sind alle Damen und Herren der Jahrgänge 1943/44 zu einem TVeffen eingeladen. Tbrmin: Freitag, 16.04.1993, 20.00 Uhr in den Rückerhof in Welschneudorf.
Wir würden uns auch sehr freuen, wenn alle Zugezogenen dieser beiden Jahrgänge an dem TVeffen teilnehmen.
GELBACHHOHEN
Daubach
Allgemeine Blindensammlung
In der Zeit vom 13. bis 26. April findet in unserer Gemeinde eine Haussammlung für alle in Not befindlichen Blinden statt. Das Geld dient ausschließlich dem Zweck, das harte Los unserer Kriegs- und Zivilblinden zu erleichtern.
Die Sammlung wird, wie in den J ahren zuvor, vom Westerwald- Verein Daubach durchgeführt. Als Sammlerinnen kommen Lo- ni Fehlinger und Brigitta Werner zu Ihnen.
Ich bitte, die Damen freundlich zu empfangen, stellen sie sich doch einer guten Sache zur Verfügung.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Osterklappem und Osterwanderung An den Kartagen ziehen die Kinder mit ihren Klappern durchs Dorf, um die schweigenden Glocken zu ersetzen.
Sie treffen sich am 09.04. um 12.00 Uhr sowie um 18.00 Uhr und am 10.04. um 12.00 Uhr am Rathaus.
Zur Osterwanderung am Sonntag, 11.04., treffen sich alle großen und kleinen Daubacher um 10.30 Uhr an der Grillhütte. Wir wollen die Spur des Osterhasen verfolgen und seine versteckten Eier finden. Auch Gäste sind herzlich willkommen.
Spinnstube Daubach
In den Osterferien fällt der Spinnstubenabend aus. Das nächste TVeffen findet am Montag, 19. April 1993, um 19.30 Uhr in der Grillhütte statt, da die Kirmesjugend im Rathaus ihren Eierkranz vorbereitet.
_ Holler _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 01.04.1993
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 mehrheitlich verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltunghatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1993, die die summeirische Zusammenfassung des Hausheiltsplemes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.044.000,00 DM
Vermögenshaüshalt
Einnahmen/Ausgaben.je 717.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Die Hundesteuer beträgt für
den 1. Hund. 50,00 DM
für den 2. Hynd . 100,00 DM
für jeden weiteren Hund . 150,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Rückblick 1992
Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr läßt erkennen, daß die ursprünglich geplante Neuverschuldung in Höhe von 130.653,00 DM nicht eintreten wird.
Man wird voraussichtlich sogar über Rücklagenmittel von rund 150.000,00 DM verfügen. Diese positive Entwicklung ist insbesondere auf das gute Forstergebnis, auf Einsparungen sowie auf Investitionsverlagerungen zurückzuführen.
Die Gesamtverschuldungder Ortsgemeinde Holler beläuft sich zum 31.12.1992 auf 660.714,91 DM. Hieraus resultiert eine Pro- Kopf-Verschuldung von 645,18 DM. Sie liegt deutlich über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 524,00 DM.
Die zuvor genannten Fakten bilden die Ausgangsbasis für die Aufstellung des Etats 1993. Die finanzielle Ausgangslage für die Aufstellung des Etats 1993 gestaltet sich insgesamt betrachtet durchaus freundlicher, wie man dies nach den Zahlen des Haushaltes 1992 erwarten konnte.
Haushalt 1993
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1993 beläuft sich auf 1.761.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.044.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 717.000,00 DM.
Da die Ortsgemeinde für die kommenden Jahre enorme Verpflichtungen eingeht, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 991.000,00 DM zu veranschlagen. Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben werden Kredite in Höhe von 7.000,00 DM benötigt. Die konkrete Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen und der Kredite erfolgt in § 2 der Haushaltssatzung.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 923.000,00 DM auf 1.044.000,00 DM.
Diese enorme Steigerung ist neben den deutlichen Einnahmeverbesserungen im Forstetat auf die Mehreinnahmen des Unterabschnittes 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen zurückzuführen.
Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1993. Außerdem sind die teilweise negativen Auswirkungen aus dem Steueränderungsgesetz (Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeertrag) zu berücksichtigen. Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemeinde partizipiert. Der Einkommensteueranteil ist für die Ortsgemeinde die bedeutendste und konstanteste Einnahme auf Jahre hinaus.
Bedingt durch den Rückgang der örtlichen Steuerkraft, durch den Anstieg der Einwohnerzahl sowie durch das Anwachsen der landesdurchschnittlichen Steuerkraftmeßzahl erhöht sich das Aufkommen bei den Schlüsselzuweisungen. Hervorzuheben ist, daß die Einnahmen des Unterabschnittes 9000 mit 79,61 v.H. den Löwenanteil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes stellen.

