Montabaur
Nr. 8/93
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Da das Widerspruchsrecht bei Ehejubiläumsdaten nur gemeinsam ausgeübt werden kann, sind bei dem entsprechenden Antrag die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich. Auch wenn von dem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht worden ist, darf z.B. der Bürgermeister oder der Landrat von dem Jubiläum unterricht werden.
3. Das Meldegesetz sieht vor, daß den Kirchen neben den Daten ihrer eigenen Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied in demselben Familienverband (Ehegatten/Kinder) leben, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige - also nicht das Kirchenmitglied selbst - kann jedoch die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen.
4. Wird bei einem Auskunftsersuchen über eine bestimmte Person ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde im Einzelfall eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die über Namen und Anschrift hinaus z.B. Angaben über Geburtsdatum, Familienstand u.ä. enthalten kann. Wird eine solche Auskunft erteilt, hat die Meldebehörde den Betroffenen davon im Regelfall zu unterrichten. Jeder Einwohner kann aber verlangen, daß eine derartige erweiterte Melderegisterauskunft unterbleibt, wenn ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunftssperre nachgewiesen wird. Die Meldebehörde hat dann eine Abwägung zwischen dem Auskunftsinteresse des Auskunftssuchenden und dem schutzwürdigen Interesse des betroffenen Einwohners am Unterbleiben der Auskunft vorzunehmen.
5. Falls ein öffentliches Interesse bejaht wird, darf die Meldebehörde eine sogenannte Grupenauskunft erteilen. In diesem Fall bittet der Auskunftssuchende (z.B. ein wissenschaftliches Forschungsinstitut) um die Mitteilung einer Vielzahl von Personen, die einer bestimmten Personengruppe angehören (z. B. gleiche Altersgruppe, gleiche Staatsangehörigkeitusw.) Auch hier kann jeder Einwohner verlangen, daß im Rahmen einer Gruppenauskunft keine Informationen über seine Person mitgeteilt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunftssperre nachgewiesen wird.
6. Der Meldebehörde ist jede Melderegisterauskunft untersagt, wenn dem Einwohner, dessen Daten mitgeteilt werden sollen, durch diese Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit u.ä. entstehen kann. Soweit bei einzelnen Einwohnern Anhaltspunkte für eine derart schwerwiegende Gefahr vorliegen, bittet die Meldebehörde um eine entsprechende Mitteilung.
Für Rückfragen und weitere Informationen über die geschilderten Auskunftssperren steht Ihnen Ihre Meldebehörde gerne zur
Verfügung.
Verbandsgemeindeverwaltung
- Enwohnermeldeamt -
Neuer Schulleiter
an der Waldschule Montabaur - Horressen
Die Grundschüler aller Klassenstufen widmeten ihrem neuen Rektor kleine Lieder mit neuem Tfext.
Die Klasse 4 b erzählte Michael Endes Geschichte vom Wunsch aller Wünsche Manfred Reddig hatte mit den Kindern der 7. Klassen einen Square Dance eingeübt, und Erika Leisenhei- mer präsentierte mit Schülern der Klasse 7 a den englischen Sketch »Uncle Henry«. Zwischen den einzelnen Vorführungen überbrachten viele Gäste ihre Glückwünscha Regierungsschulrätin Marita Ehlgen verwies auf die derzeitige bildungspolitische Diskussion. Sie .wünschte Rektor Schlüter das nötige Fingerspitzengefühl in einer verantwortungsvollen Tätigkeit. Der erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Heinz Reusch sicherte auch im Namen der anwesenden Fraktionsvor- sitzenden die Unterstützung der Verwaltung zu.
Elisabeth Schmitt-Feiler, Vorsitzende des Schulpersonalrates, brachte ihre Freude über die Ernennung zum Ausdruck. Wolfgang Schlüter sei der Wunschkandidat des Kollegiums gewesen. Andreas Lorenz für die Schüler, Peter Rücker für die Eltern, Gerhard Eiser für die Stadtschulleiter und Alwin Schoden für die Geistlichkeit übermittelten ihre Glückwünsche. Auch die Partnerschule aus Schönheide im Erzgebirge hatte ein Grußschreiben geschickt, das Helmut Rosbach, der Organisator der Feierstunde, verlas. Rektor Wölfgang Schlüter meinte in seinen Schlußworten, die Schule müsse sich in der heutigen Zeit einem Berg an gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Zur Bewältigung gehöre Tfeamarbeit und Tbleranz im Kollegium und ein Schulleiter mit einem pädagogischen Konzept. »Wir wollen nicht kapitulieren, brauchen aber die Unterstützung eines jeden.« Zum Abschluß der Feier sang das Kollegium einen selbst getexteten Kanon.
Wolfgang Schlüter, seit etwas mehr als vier Jahren Konrekor an der Waldschule Montabaur-Horressen und seit dem 1. Dezember 1992 Rektor an derselben, wurde am Mittwoch, dem 10. Februar 1993 offiziell in das Amt des Schulleiters eingeführt. Zahlreiche G äste, Schüler- und Elternvertreter, Schulleiter, Vertreter aus Politik und Wirtschaft und das Kollegium der Waldschule konnten sich an einem ansehnlichen Rahmenprogramm der Schulkinder erfreuen.
Die Instrumentalgruppe der Grundschule führte unter der Leitung von Elisabeth Stricker mit einem kleinen Menuett in die Feierstunde ein.
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Fahrgastbefragung in Bus und Bahn
In den Monaten März, April und Mai 1993 wird im gesamten Gebiet der Nahverkehrsgemeinschaft eine umfangreiche Fahrgasterhebung in Bus und Bahn durchgeführt. Dies hat die Nahverkehrskommission bereits im Oktober des vergangenen Jah- res beschlossen und das Ingenierbüro IVV-Aachen mit der Durchführung beauftragt. Die Nahverkehrsgemeinschaft erstreckt sich auf Bereiche der Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Rhein-Hunrück, Neuwied, Westerwald und den gesamten Rhein-Lahn-Kreis. Selbstverständlich sind auch die in dieser Region gelegenen Städte in die Untersuchung mit einbezogen, außer der Stadt Koblenz, wo bereits in den Jahren 1988 und 1991 eine solche Fahrgastbefragung durchgeführt wurda Rund 100 Studentinnen und Studenten befragen die Fahrgäste nach dem Reiseweg, dem verwendeten Fahrausweis und dem benutzten Verkehrsmittel. Es ist in keiner Weise damit eine Fahrausweiskontrolle verbunden. Die Daten sind anonym und werden in Zahlen verschlüsselt. Die Befragung dient als Grundlage für die zukünftige Planung des ÖPNV in der Nahverkehrsgemeinschaft. Sie sollen letztlich dazu beitragen, das zukünftige Angebot besser zu ordnen und sinnvoll zu ergänzen sowie die Erarbeitung eines gemeinsamen Tarifs, d.h. nur noch ein Fahrausweis für die öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in der Region.

