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Montabaur

Nr. 8/93

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Da das Widerspruchsrecht bei Ehejubiläumsdaten nur ge­meinsam ausgeübt werden kann, sind bei dem entsprechen­den Antrag die Unterschriften beider Ehegatten erforder­lich. Auch wenn von dem Widerspruchsrecht Gebrauch ge­macht worden ist, darf z.B. der Bürgermeister oder der Landrat von dem Jubiläum unterricht werden.

3. Das Meldegesetz sieht vor, daß den Kirchen neben den Da­ten ihrer eigenen Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied in dem­selben Familienverband (Ehegatten/Kinder) leben, über­mittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige - also nicht das Kirchenmitglied selbst - kann jedoch die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen.

4. Wird bei einem Auskunftsersuchen über eine bestimmte Person ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde im Einzelfall eine erweiterte Melderegi­sterauskunft erteilen, die über Namen und Anschrift hin­aus z.B. Angaben über Geburtsdatum, Familienstand u.ä. enthalten kann. Wird eine solche Auskunft erteilt, hat die Meldebehörde den Betroffenen davon im Regelfall zu unter­richten. Jeder Einwohner kann aber verlangen, daß eine derartige erweiterte Melderegisterauskunft unterbleibt, wenn ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunftssperre nachgewiesen wird. Die Meldebehörde hat dann eine Abwä­gung zwischen dem Auskunftsinteresse des Auskunftssu­chenden und dem schutzwürdigen Interesse des betroffe­nen Einwohners am Unterbleiben der Auskunft vorzuneh­men.

5. Falls ein öffentliches Interesse bejaht wird, darf die Melde­behörde eine sogenannte Grupenauskunft erteilen. In die­sem Fall bittet der Auskunftssuchende (z.B. ein wissen­schaftliches Forschungsinstitut) um die Mitteilung einer Vielzahl von Personen, die einer bestimmten Personen­gruppe angehören (z. B. gleiche Altersgruppe, gleiche Staatsangehörigkeitusw.) Auch hier kann jeder Einwohner verlangen, daß im Rahmen einer Gruppenauskunft keine Informationen über seine Person mitgeteilt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunftssperre nach­gewiesen wird.

6. Der Meldebehörde ist jede Melderegisterauskunft unter­sagt, wenn dem Einwohner, dessen Daten mitgeteilt wer­den sollen, durch diese Auskunft eine Gefahr für Leben, Ge­sundheit, persönliche Freiheit u.ä. entstehen kann. Soweit bei einzelnen Einwohnern Anhaltspunkte für eine derart schwerwiegende Gefahr vorliegen, bittet die Meldebehörde um eine entsprechende Mitteilung.

Für Rückfragen und weitere Informationen über die geschilder­ten Auskunftssperren steht Ihnen Ihre Meldebehörde gerne zur

Verfügung.

Verbandsgemeindeverwaltung

- Enwohnermeldeamt -

Neuer Schulleiter

an der Waldschule Montabaur - Horressen

Die Grundschüler aller Klassenstufen widmeten ih­rem neuen Rektor kleine Lie­der mit neuem Tfext.

Die Klasse 4 b erzählte Mi­chael Endes Geschichte vom Wunsch aller Wünsche Manfred Reddig hatte mit den Kindern der 7. Klassen einen Square Dance einge­übt, und Erika Leisenhei- mer präsentierte mit Schü­lern der Klasse 7 a den englischen Sketch »Uncle Henry«. Zwischen den einzelnen Vor­führungen überbrachten viele Gäste ihre Glückwünscha Regie­rungsschulrätin Marita Ehlgen verwies auf die derzeitige bil­dungspolitische Diskussion. Sie .wünschte Rektor Schlüter das nötige Fingerspitzengefühl in einer verantwortungsvollen Tä­tigkeit. Der erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Heinz Reusch sicherte auch im Namen der anwesenden Fraktionsvor- sitzenden die Unterstützung der Verwaltung zu.

Elisabeth Schmitt-Feiler, Vorsitzende des Schulpersonalrates, brachte ihre Freude über die Ernennung zum Ausdruck. Wolf­gang Schlüter sei der Wunschkandidat des Kollegiums gewesen. Andreas Lorenz für die Schüler, Peter Rücker für die Eltern, Ger­hard Eiser für die Stadtschulleiter und Alwin Schoden für die Geistlichkeit übermittelten ihre Glückwünsche. Auch die Part­nerschule aus Schönheide im Erzgebirge hatte ein Grußschrei­ben geschickt, das Helmut Rosbach, der Organisator der Feier­stunde, verlas. Rektor Wölfgang Schlüter meinte in seinen Schlußworten, die Schule müsse sich in der heutigen Zeit einem Berg an gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Zur Be­wältigung gehöre Tfeamarbeit und Tbleranz im Kollegium und ein Schulleiter mit einem pädagogischen Konzept. »Wir wollen nicht kapitulieren, brauchen aber die Unterstützung eines je­den.« Zum Abschluß der Feier sang das Kollegium einen selbst getexteten Kanon.

Wolfgang Schlüter, seit etwas mehr als vier Jahren Konrekor an der Waldschule Montabaur-Horressen und seit dem 1. Dezem­ber 1992 Rektor an derselben, wurde am Mittwoch, dem 10. Fe­bruar 1993 offiziell in das Amt des Schulleiters eingeführt. Zahl­reiche G äste, Schüler- und Elternvertreter, Schulleiter, Vertreter aus Politik und Wirtschaft und das Kollegium der Waldschule konnten sich an einem ansehnlichen Rahmenprogramm der Schulkinder erfreuen.

Die Instrumentalgruppe der Grundschule führte unter der Lei­tung von Elisabeth Stricker mit einem kleinen Menuett in die Feierstunde ein.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Tfelefon 02624/106-0. Ifelefax 02624/6170. Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.

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Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Geschäfts­bedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist.

Fahrgastbefragung in Bus und Bahn

In den Monaten März, April und Mai 1993 wird im gesamten Ge­biet der Nahverkehrsgemeinschaft eine umfangreiche Fahr­gasterhebung in Bus und Bahn durchgeführt. Dies hat die Nah­verkehrskommission bereits im Oktober des vergangenen Jah- res beschlossen und das Ingenierbüro IVV-Aachen mit der Durchführung beauftragt. Die Nahverkehrsgemeinschaft er­streckt sich auf Bereiche der Landkreise Ahrweiler, Mayen-Ko­blenz, Rhein-Hunrück, Neuwied, Westerwald und den gesamten Rhein-Lahn-Kreis. Selbstverständlich sind auch die in dieser Region gelegenen Städte in die Untersuchung mit einbezogen, außer der Stadt Koblenz, wo bereits in den Jahren 1988 und 1991 eine solche Fahrgastbefragung durchgeführt wurda Rund 100 Studentinnen und Studenten befragen die Fahrgäste nach dem Reiseweg, dem verwendeten Fahrausweis und dem be­nutzten Verkehrsmittel. Es ist in keiner Weise damit eine Fahr­ausweiskontrolle verbunden. Die Daten sind anonym und wer­den in Zahlen verschlüsselt. Die Befragung dient als Grundlage für die zukünftige Planung des ÖPNV in der Nahverkehrsge­meinschaft. Sie sollen letztlich dazu beitragen, das zukünftige Angebot besser zu ordnen und sinnvoll zu ergänzen sowie die Er­arbeitung eines gemeinsamen Tarifs, d.h. nur noch ein Fahraus­weis für die öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in der Re­gion.