Montabaur
Nr. 7/93
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3. Verfahren der Zuschußgewährung
Der Zuschuß wird auf Antrag gewährt. Über die Bewilligung entscheidet der Landrat oder die Leiterin / der Leiter des Geschäftsbereichs der Kreisverwaltung, dem die Abteilung Kultur zugeordnet ist.
Als Nachweis für die Verwendung des gewährten Zuschusses ist eine entsprechende Erklärung zusammen mit der Anerkennung der Bewilligungsbedingungen vorzulegen.
4. Inkrafttreten
Die Richtlinien treten rückwirkend zum 1, Januar 1993 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien für dieFörderung des Musik- und Sangeswesens vom 01. Januar 1981, geändert durch Beschluß des Kreisausschusses vom 29. Febr. 1988, außer Kraft.
Italienische Schüler suchen Gastfamilien
Die italienische Sprachschulorganisation »Centro di Lingue Moderne« aus Trento/Südtirol führt schon seit mehreren J ahren Sprachaufenthalte in Deutschland durch.
Die jungen Italiener/innen, die an diesen Aufenthalten teilnehmen, sind im Durchschnitt 15 bis 18 Jahre alt und verfügen über mittelmäßige bis gute Deutschkenntnisse. Jede Gruppe hat ein homogenes Sprachniveau und wird von einer Lehrkraft begleitet, betreut und täglich drei Stunden vormittags unterrichtet. Um auch im Jahr 1993 einen Sprachaufenthalt in Deutschland durchführen zu können, sucht das »Centro di Lingue Moderne« in der Zeit vom 05. bis 25.09.1993 Gastfamilien, die für drei Wochen einen Schüler oder eine Schülerin aufnehmen können. Gleichaltrige Familienmitglieder wären von Vorteil. Die G astf a- milien erhalten eine Kostenerstattung von 600 DM für die drei Wochen. Gesucht werden nur G astfamilien, die sich wirklich ein- setzen und Zeit und Interesse für die Sache aufbringen. Es kommt sehr darauf an, daß dieser Aufenthalt in Deutschland auch der Völkerverständigung dient, wobei natürlich der Sprachunterricht eine große Rolle spielt.
Interessierte Familien wenden sich bitte bis spätestens Ende März 1993 an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Frau Bächer, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, Tbl. 02602/126.169.
Informationen zur Rentenversicherung
Beratung - Auskunft
Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
(BfA)
für den Bereich des südlichen Westerwaldkreises Die Sprechtage der BfA finden in der Regel am ersten Montag im Monat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.
Der nächste Sprechtag ist am Montag, dem 1.3.1993.
Die Sprechstunden sind von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.
Sprechtage der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz (LVA) für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur Die Sprechtage der LVA Rhld.-Pfalz finden in der Regel am ersten Dienstag im Monat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.
Der nächste Sprechtag ist am Dienstag, dem 2.3.1993.
Die Sprechstunden sind von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.
Für die Nachmittagssprechstunden ist für beide Sprechtage eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Die Versicherten werden gebeten, ihre Rentenversicherungsunterlagen, Nachweise über Krankheitszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, militärischer Dienst, Zeiten der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung nach dem 16. Lebensjahr und ggf. den Flüchtlings- oder Vertriebenenausweis mitzubringen.
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ist die Vorlage der Geburtsurkunden oder des Familienbuches erforderlich. Unbeglaubigte Fotokopien genügen nicht.
Sollte ein Versicherter nicht selbst vorsprechen können, kanri er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Aus Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage einer Vollmacht, der Personalausweis in allen Fällen, erforderlich. Das gilt auch für Ehegatten.
Die Beratungen werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 11, durchgeführt.
Telefonische Tferminvereinbarungen unter Tbl. 0602/126-154.
Graue Restmülltonne wird abgefahren
Im gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur wird in der Woche vom 22.2. bis 26.2.1993jeweils die graue Restmülltonne abgefahren.
Für die nachfolgend aufgeführten Orte gelten die dargestellten Abfuhrtage.
Ortsgemeinde
Abfuhrtag
Boden
Daubach
Eitelborn
Gackenbach
Girod
Görgeshausen
Großholbach
Heilberscheid
Heiligenroth
Holler
Horbach
Hübingen
Kadenbach
Montabaur (Stadtkern) Stadtteil Bladernheim Stadtteil Eigendorf Stadtteil Eschelbach Stadtteil Ettersdorf Stadtteil Horressen Stadtteil Reckenthal Stadtteil Wirzenborn Nentershausen Neuhäusel Niederelbert Niedererbach Nomborn Oberelbert
Ruppach-Goldhausen
Simmern
Stahlhofen
Unters hausen
Welschneudorf
Montag
Freitag
Montag
Mittwoch
Freitag
Dienstag
Freitag
Mittwoch
Freitag
Freitag
Freitag
Freitag
Freitag
Mittwoch
Mittwoch
Mittwoch
Freitag
Mittwoch
Dienstag
Mittwoch
Mittwoch
Montag
Dienstag
Donnerstag
Dienstag
Montag
Donnerstag
Freitag
Montag
Freitag
Freitag
Dienstag
Arbeitsamt geschlossen
Das Arbeitsamt Montabaur und seine Dienststellen in Bad Ems, Diez, Hachenburg, Höhr-Grenzhausen, Lahnstein, Nastätten und Westerburg, sind am Donnerstag, dem 18. Februar 1993 und am Dienstag, dem 23. Februar 1993 (Fastnachtsdienstag) für den Publikumsverkehr ab 12.00 Uhr geschlossen. Die Arbeitsamtsdienststellen sind an diesen Nachmittagen auch telefonisch nicht erreichbar.
Aktion »»Sicherer Öltank« in Montabaur
Die Aktion »Sicherer Öltank« der Kreisverwaltung wird fortgesetzt. Zur Zeit sind die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde in Montabaur (Stadt und Stadtteile) unterwegs. Die Heizöllagerstätten in Privathaushalten werden registriert und auf ihre Sicherheit überprüf t. Bei dieser Aktion, so die Kreis Verwaltung, soll die Beratung im Hinblick auf eine sichere Heizöllagerung im Vordergrund stehen. Die Notwendigkeit der Überprüfung werden durch die Ölunfälle in letzter Zeit, bei denen das Grundwasser gefährdet wurde, unterstrichen. Die Bevölkerung wird gebeten, die Aktion zu unterstützen.
Katasteramt Rosenmontag geschlossen
Das Katasteramt Montabaur bleibt am Rosenmontag, 22.2.1993 geschlossen.
Für Dienstag, 23. Februar 1993 ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Wir bitten um Beachtung.

