Montabaur
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Nr. 6/93
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 58.000,-- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 60,00 DM
für den zweiten Hund 120,00 DM
für jeden weiteren Hund 180,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1993 werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, 03.02.1993
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 i.A. Maerten
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.02.1993 bis 25.02.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Großholbach, 05.02.1993 Ortsgemeindeverwaltung
Großholbach
(S.) Röther, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter B ezeichnung der Thts achen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großholbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen 1992 1993 %anteil 1993
14.000,00 DM 26.000,00 DM 3,75 v.H.
(+ 12.000,00 DM)
Ein höherer Personalkostenanteil und ein erstmals zu zahlender
Sachkostenanteil für den Kindergarten (6. Gruppe) machen die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel notwendig.
4. Umlagen
Prozentanteil 1993 . 61,27 v.H.
1992 1993
Gewerbesteuerumlage 9.500 DM
Umlage a.d.Land 5.000 DM Kreisumlage 169.500 DM Verbandsgemeindeumlage 191.900 DM
5.250 DM 5.280 DM 208.470 DM
208.470 DM
./. 4.250 DM + 280 DM
+ 38.970 DM
+ 16.570 DM
375.900 DM 427.470 DM + 51.570 DM Bedingt durch ein niedrigeres Aufkommen bei der Gewerbesteuer und durch eine Senkung des Umlagesatzes verringert sich die Gewerbesteuerumlage.
Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage beruht zum einen auf dem Anstieg der Umlagegrundlage:
1992 1993
565.049 DM 613.144 DM + 48. 095 DM und bei der Kreisumlage zusätzlich auf der Anhebung des Umlagesatzes auf 34 v.H.
5. Zinsausgaben 4,12 v.H.
1992 1993
29.732 DM 28.578 DM
(./. 1.154 DM)
Durch eine Sondertilgung verringert sich der zu zahlende Zinsbetrag.
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.. . 1,88 v.H.
1992 1993
44.000 DM 13.000 DM
(./. 31.000 DM)
Der Rückgang des Zuführungsbetrages macht deutlich, daß die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes stärker ansteigen wie die Einnahmen. Wie bereits schon dargelegt, sind höhere Umlagen sowie höhere Planungs- und Umlegungskosten für diese Steigerung verantwortlich.
Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen (rd. 9.000,00 DM) und unter Berücksichtigung der als einmalig anzusehenden Umlegungskosten (8.000,00 DM) mit Ü 12.000,00 DM.
2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur zugestimmt Der Ortsgemeinderat Großholbach stimmte der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einschließlich Erläuterungsbericht der Verbandsgemeinde Montabaur einstimmig zu. Zugestimmt wurde auch der Planung zur Rohstoffsicherung und dem Entwurf des Landschaftsplanes.
Nachtrag über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Großholbach vom 28.01.1993 Ein Tfeil der Berichterstattung über die o.g.Sitzung wurde in der letzten Ausgabe des Wochenblattes versehentlich unter der Gemeinde Oberelbert abgedruckt.
Nachfolgend werden die fehlenden Informationen zur Kenntnis gegeben:
Haushalt der Gemeinde 1993:
Zur Fortsetzung der Berichterstattung im vorangegangenen Wochenblatt soll nachfolgend verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabenarten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
1. Personalausgaben
1992 1993 Prozentanteil 1993
62.000,00 DM 42.000,00 DM 6,04 v.H.
(./. 20.000,00 DM)
Geringere Lohnkosten im Forsthaushalt verursachen den Rückgang bei den Lohnkosten.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben
1992 1993
153.000,00 DM 160.000,00 DM 22,94 v.H.
(+ 7.000,00 DM)
Höhere Planungskosten und Kosten für Umlegungsverfahren sind verantwortlich für den Anstieg bei den Sachausgaben.
Aufstellung keines Bebauungsplanes im Gemarkungsteil »Vor der Kreuzwiese«
Der Ortsgemeinderat bekundete seine Absicht, im Gemarkungsteil »Vor der Kreuzwiese« ein Wohnbaugebiet zu schaffen. Der künftige Bebauungsplan erhält die Bezeichnung »Vor der Kreuzwiese«. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, wegen der gebotenen Dringlichkeit, diese Fläche entsprechend den Absichten der Ortsgemeinde Großholbach bei der 6. Novellierung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen und zur Entscheidung dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.
Die Kreisplanungsstelle des Westerwaldkreises wurde mit den Planungsarbeiten für die Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Mit der Erstellung des landespflegerischen Planungsbeitrages wurde Herr Dipl.-Ing. Meier, Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, beauftragt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes »Vor der Kreuzwiese« wurde wie folgt begründet:
Das Neubaugebiet »Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen« ist fast vollständig bebaut. Das künftige Baugebiet »Strüthehen II« wird nur wenigen Wohnungssuchenden wegen der geringen Plangröße für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Daher besteht die Notwendigkeit, ein weiteres größeres Baugebiet zu schaffen. Das Gebiet »Vor der Kreuzwiese« schafft hinsichtlich der Versorgung mit Kanal und Wasser aufgrund des vorhandenen Kanalnetzes sowie der vorhandenen Tbpographie die geringsten Probleme.

