Montabaur
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Nr. 6/93
“ EISBACHGEMEINDEN”
Termine der Eisbachtaler Mannschaften SAMSTAG, 13.02.,
15.00 UhrEisbachtaler SF-BorussiaNeunkirchen. Erstes Spiel der Oberliga Südwest nach der Winterpause; ab 9.30 Uhr Endrunde Hallenkreismeisterschaft der E-Jugend in Dierdorf
ab 14.00 Uhr Endrunde Hallenkreismeisterschaft der A-Jugend in Dierdorf SONNTAG, 14.02.,
ab 9.30 Uhr Endrunde Hallenkreismeisterschaft der C-Jugend in Siershahn
ab 13.30 Uhr Endrunde Hallenkreismeisterschaft der B-Jugend in Siershahn
10.30 Uhr A-Jgd. Eisbachtaler SF - JSG Wissen Freundschaftsspiel der beiden Verbandsligisten in Nentershausen.
Girod
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Girod
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, 16. Februar 1993 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung:
-1. Öffentliche Sitzung -
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 15.12.1992 (öffentlicher Tfeil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993
3. Beratung und Beschlußfassung über den Bau eines Kindergartens und einer Tbrnhalle
4. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«
5. Verschiedenes
- II. Nichtöffentliche Sitzung -
1. Genehmigungder Niederschriftüber die Sitzungdes Rates vom 15.12.1992 (nichtöffentlicher Tbil)
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
Girod, 09.02.1993 Hannappel, Ortsbürgermeister
Schützenverein »Punkt 12« e.V. Kleinholbach Zur Wienreise vom 20.05. bis 23.05.1993 sind noch einige Plätze frei. Information im Schützenhaus oder bei den Vorstandsmitgliedern. Auch Nichtmitglieder können sich anmelden.
Tbnnisverein Girod e.V.
Ab sofort bietet der Tbnnisverein Girod Ski- und Sportgymnastik an. Der Kurs findet mittwochs ab 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt. Informationen dazu bei St. Schneider, Tbl. 06485/8525 undR. Piroth,Tbl. 06485/8749.
Görgeshausen
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 27.01.1993 Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Im Dezember 1992 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Ortsgemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Rechnungsbelege zu überzeugen. Diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen, so daß die Haushaltsrechnung 1991 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden konnte Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 27.01.1993 einstimmig erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsj ahr 1991 Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung ausgewiesenen Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1991 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in diesem Wochenblatt zur Kenntnis gegeben.
Änderung des Bebauungsplanentwurfes »Auf der Bitz« beschlossen
Das Bebauungsplanverfahren wurde einschließlich der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Auf der Grundlage dieses Planentwurfes führte die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses Erörterungstermine durch, wonach sich die Notwendigkeit ergab, den Bebauungsplan in den nachfolgenden Punkten zu ändern:
a) Die Verkehrsflächenbreite der Erschließungsstraße wird auf Tbilstücken festgesetzt mit 6,50 m, 5,50 m bzw. 6,00 m.
b) Der nördliche Tbil des Wirtschaftgsweges Nr. 2321 entfällt; in diesem Bereich wird die überbaubare Grundstücksfläche erweitert. Als Ersatz des in diesem Bereich entfallenden Wirtschaftsweges wird im Bereich des Flurstücks Nr. 311 zwischen der Erschließungsstraße und dem Wirt- schaftswegNr. 2321 ein Wirtschaftsweg in einer Breite von 3 m ausgewiesen.
c) Der im Nord westen entlang der Limburger Straße vorgesehene (Fuß-)Weg wird auf 3 m festgelegt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß sich der betroffene Anlieger bereit erklärt, 1 m von seinem Eigentum in der gesamten Länge an die Gemeinde kostenlos abzutreten und sich an den Kosten zu 1/3 des Wegeausbaus beteiligt. Ist dies nicht der Fall, wird der vorgesehene (Fuß-)Weg auf 2 m festgesetzt.
Im Anschluß an die Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanentwurfes stimmte der Gemeinderat dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes einstimmig zu. Die genannten Änderungen machen eine erneute Offenlage nach § 3 Abs. 3 und 2 B auGB erforderlich. Es wurde daher ebenfalls einstimmig beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung erneut offenzulegen.
Bedenken und Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Tteilen vorgebracht werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der erneuten Offenlage auch die TVäger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Ausbau von Ortsstraßen
Der Ortsgemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, den Ausbau der Mittel- und Grabenstraße baldmöglichst auszuschreiben, damit noch 1993 mit dem Ausbau begonnen werden kann.
Änderung der Bürgermeistersprechstunde
Die Bürgermeistersprechstunde wird von Dienstag, 16.02., auf Donnerstag, 18.02.1993, von 18.00 bis 19.00 Uhr verschoben.
Schumacher, Ortsbürgermeister
Gymnastik- und Freizeitsportverein Görgeshausen Zu unserem Fastnachtsturnen am 15.02., 20.00 Uhr, in der Löwensteinhalle laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder herzlich ein. Bei lustigen Spielen, Sketchen und gemütlichem Beisammensein verfliegen die Stunden im Nu.
Da wir aus Umweltschutzgründen auf Einweggeschirr verzichten wollen, bringt bitte alle ein Kaffeegedeck und ein Glas mit. Der Unkostenbeitrag für diesen Abend beträgt 5,00 DM. In diesem Betrag sind die »Fastekreppei« und alle Getränke enthalten.
Nur maskierte Türner/innen werden eingelassen.
Großholbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1993 vom 05.02.1993 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 03.02.1993 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 698.000,-- DM
in der Ausgabe auf 698.000,-- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 414.000,--DM
in der Ausgabe auf 414.000,- DM
festgesetzt.

