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Montabaur

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Nr. 6/93

EISBACHGEMEINDEN

Termine der Eisbachtaler Mannschaften SAMSTAG, 13.02.,

15.00 UhrEisbachtaler SF-BorussiaNeunkirchen. Erstes Spiel der Oberliga Südwest nach der Winterpause; ab 9.30 Uhr Endrunde Hallenkreismeisterschaft der E-Jugend in Dierdorf

ab 14.00 Uhr Endrunde Hallenkreismeisterschaft der A-Jugend in Dierdorf SONNTAG, 14.02.,

ab 9.30 Uhr Endrunde Hallenkreismeisterschaft der C-Jugend in Siershahn

ab 13.30 Uhr Endrunde Hallenkreismeisterschaft der B-Jugend in Siershahn

10.30 Uhr A-Jgd. Eisbachtaler SF - JSG Wissen Freundschaftsspiel der beiden Verbandsligisten in Nentershau­sen.

Girod

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Girod

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, 16. Februar 1993 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung:

-1. Öffentliche Sitzung -

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 15.12.1992 (öffentlicher Tfeil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushalts­plan/Haushaltssatzung 1993

3. Beratung und Beschlußfassung über den Bau eines Kin­dergartens und einer Tbrnhalle

4. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner wer­den«

5. Verschiedenes

- II. Nichtöffentliche Sitzung -

1. Genehmigungder Niederschriftüber die Sitzungdes Rates vom 15.12.1992 (nichtöffentlicher Tbil)

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes

Girod, 09.02.1993 Hannappel, Ortsbürgermeister

Schützenverein »Punkt 12« e.V. Kleinholbach Zur Wienreise vom 20.05. bis 23.05.1993 sind noch einige Plätze frei. Information im Schützenhaus oder bei den Vorstandsmit­gliedern. Auch Nichtmitglieder können sich anmelden.

Tbnnisverein Girod e.V.

Ab sofort bietet der Tbnnisverein Girod Ski- und Sportgymna­stik an. Der Kurs findet mittwochs ab 20.00 Uhr im Gemeinde­haus statt. Informationen dazu bei St. Schneider, Tbl. 06485/8525 undR. Piroth,Tbl. 06485/8749.

Görgeshausen

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 27.01.1993 Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Im Dezember 1992 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Ortsgemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, um sich vor Ort von der Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Rechnungsbelege zu überzeugen. Diese Über­prüfung führte zu keinen Beanstandungen, so daß die Haus­haltsrechnung 1991 abgeschlossen und dem Rat zur Entschei­dung vorgelegt werden konnte Die Zustimmung zur Jahres­rechnung wurde nun in der Sitzung am 27.01.1993 einstimmig erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige­ordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ver­bandsgemeinde für das Haushaltsj ahr 1991 Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung ausgewiesenen Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1991 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in diesem Wochen­blatt zur Kenntnis gegeben.

Änderung des Bebauungsplanentwurfes »Auf der Bitz« be­schlossen

Das Bebauungsplanverfahren wurde einschließlich der öffentli­chen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Auf der Grundlage dieses Planentwurfes führte die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses Erörterungstermine durch, wonach sich die Notwendigkeit ergab, den Bebauungsplan in den nach­folgenden Punkten zu ändern:

a) Die Verkehrsflächenbreite der Erschließungsstraße wird auf Tbilstücken festgesetzt mit 6,50 m, 5,50 m bzw. 6,00 m.

b) Der nördliche Tbil des Wirtschaftgsweges Nr. 2321 entfällt; in diesem Bereich wird die überbaubare Grundstücksflä­che erweitert. Als Ersatz des in diesem Bereich entfallen­den Wirtschaftsweges wird im Bereich des Flurstücks Nr. 311 zwischen der Erschließungsstraße und dem Wirt- schaftswegNr. 2321 ein Wirtschaftsweg in einer Breite von 3 m ausgewiesen.

c) Der im Nord westen entlang der Limburger Straße vorgese­hene (Fuß-)Weg wird auf 3 m festgelegt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß sich der betroffene Anlieger bereit erklärt, 1 m von seinem Eigentum in der gesamten Länge an die Gemeinde kostenlos abzutreten und sich an den Ko­sten zu 1/3 des Wegeausbaus beteiligt. Ist dies nicht der Fall, wird der vorgesehene (Fuß-)Weg auf 2 m festgesetzt.

Im Anschluß an die Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanentwurfes stimmte der Gemeinderat dem Ent­wurf zur Änderung des Bebauungsplanes einstimmig zu. Die genannten Änderungen machen eine erneute Offenlage nach § 3 Abs. 3 und 2 B auGB erforderlich. Es wurde daher ebenfalls ein­stimmig beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes ein­schließlich Begründung erneut offenzulegen.

Bedenken und Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Tteilen vorgebracht werden. Die Verbandsgemeinde­verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der erneuten Offenla­ge auch die TVäger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Ausbau von Ortsstraßen

Der Ortsgemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, den Ausbau der Mittel- und Grabenstraße baldmöglichst auszu­schreiben, damit noch 1993 mit dem Ausbau begonnen werden kann.

Änderung der Bürgermeistersprechstunde

Die Bürgermeistersprechstunde wird von Dienstag, 16.02., auf Donnerstag, 18.02.1993, von 18.00 bis 19.00 Uhr verschoben.

Schumacher, Ortsbürgermeister

Gymnastik- und Freizeitsportverein Görgeshausen Zu unserem Fastnachtsturnen am 15.02., 20.00 Uhr, in der Lö­wensteinhalle laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder herzlich ein. Bei lustigen Spielen, Sketchen und gemütlichem Beisammensein verfliegen die Stunden im Nu.

Da wir aus Umweltschutzgründen auf Einweggeschirr verzich­ten wollen, bringt bitte alle ein Kaffeegedeck und ein Glas mit. Der Unkostenbeitrag für diesen Abend beträgt 5,00 DM. In die­sem Betrag sind die »Fastekreppei« und alle Getränke enthal­ten.

Nur maskierte Türner/innen werden eingelassen.

Großholbach

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1993 vom 05.02.1993 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 03.02.1993 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 698.000,-- DM

in der Ausgabe auf 698.000,-- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 414.000,--DM

in der Ausgabe auf 414.000,- DM

festgesetzt.