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Montabaur

Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Strüthchen II» einstimmig beschlossen

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungspla­nes »Im Strüthchen II» zu. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Planunterlagen einschließlich Begründung auf die Dauer eines Monats auszulegen. Mit der Durchführung des Verfahrens der vorgezogenen Bürger beteiligung wurde die Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur beauftragt. Weiterhin beschloß der Ortsgemeinderat, im Rahmen dieser Offenlage die Verbandsge­meindeverwaltung zu beauftragen, daß das Verfahren der Betei­ligung der TVäger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Der Ortsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 23.10.1992 beschlossen, den Bebauungsplan »Im Strüthchen II« aufzustellen. Die damals vorgelegte Planskizze mußte je­doch aufgrund einer nicht berücksichtigten, jedoch tatsächlich vorhandenen Kanalleitung geändert werden. Der Kanal ist be­reits bis auf Höhe des Flurstückes 177 vorhanden. Dies wurde bei der erstmaligen Erstellung der Planskizze durch die Kreis­planungsstelle nicht berücksichtigt. Daher war es erforderlich, den Verlauf der Erschließungsstraße dem Kanal anzupassen.

Weitere Entscheidungen des Rates

Jeweils einstimmig wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

- Die Gemeindebücherei wird bis auf weiteres geschlossen. Die vorhandenen Bücher sollen archiviert werden.

- Über die Art der im Bürgerhaus durchgeführten Veranstal­tungen und über die Einhaltung der Sperrstunde soll mit den Vereinen ein Gespräch geführt werden.

- Bevor Verkehrsberuhigungsmaßnahmen an der Kreisstra­ße Ortsausgang Richtung Ruppach-Goldhausen durchge­führt werden, sollen bei der Straßenverwaltung entspre­chende Vorschläge eingeholt werden.

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Freitag, dem 12.02.1993, um 20.00 Uhr findet in der Gast- stätte»Hel Wischer Stubb« in Großholbach unsere Jahreshaupt­versammlung statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktive Mit­glieder und solche, die es noch werden möchten, herzlich eingela­den. Da unter anderem Neuwahlen auf dem Programm stehen, bitten wir um vollzähliges Erscheinen.

Am Sonntag, dem 14.02.1993, fahren wir zum Hallenturnier un­serer Sportfreunde Weidenhahn (Halle Selters). Dort spielen wir nach folgendem Zeitplan:

11.20 Uhr gegen Freirachdorf 13.00 Uhr gegen Ebernhahn 14.40 Uhr gegen Selters Endspiele ab 15.30 Uhr.

Abfahrt 10.45 Uhr, Fans sind herzlich willkommen.

Heilberscheid

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 03. Februar 1993

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 einstimmig verabschie­det

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an.

Die Verb andsgemeindever waltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sit­zung vorgelegt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes dar­stellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 676.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 196.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.... 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer..-. 300 %

Die Hundesteuer beträgt für

den 1. Hund. '.... 36,00 DM

den 2. Hund. 54,00 DM

jeden weiteren Hund.. 72,00 DM.

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Nr. 6/931

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beige-l fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa-| tionen zur Kenntnis gegeben.

Nach bisherigen Erkenntnissen über den Verlauf der Haus-| haltswirtschaft 1992 sind folgende Aussagen zu treffen.

1. Die Ortsgemeinde Heilberscheid bleibt weiterhin schul-1 denfrei.

2. Das Haushaltsjahr 1992 schließt mit einem Fehlbetrag! von ca. 20.000 DM ab. Dieser Fehlbetrag ist hauptsächlich I auf die Ausgabensteigerungen beim Bau des Dorfgemein­schaftshauses zurückzuführen. Der Ausgabenumfang bei Aufstellung des Etats 1992 wurde nur geschätzt. Die tat­sächlichen Ausgaben jedoch machten eine erhebliche An-1 Satzüberschreitung erforderlich.

3. Die Ortsgemeinde verfügt derzeit über keine Rücklagen. Dennoch bleibt festzuhalten, daß die finanzielle Ausgangsb asisl für die Aufstellung des Haushaltes 1993 positiv zu beurteilen| ist.

Haushalt 1993

Der Haushalt des Jahres 1993 hat ein Gesamtvolumen vonl 872.000 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwal-| tungshaushalt 676.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermö-| genshaushalt 196.000,00 DM.

Da keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhabenl benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Um aber im] Haushaltsjahr 1993 noch Auftragsvergaben (Erschließung! Baugebiet »Neuroth«) vornehmen zu können, sind Verpflich-I tungsermächtigungen in Höhe von 220.000 DM veranschlagt! bzw. festzusetzen.

Die Höhe der Steuersätze bleibt gegenüber dem Vorjahr unver­ändert.

Verwaltungshaushalt Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 670.0001 DM umö.OOO DM auf 676.000 DM an. Diese geringe Steigerung] ist auf Mehreinnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen] Zuweisungen zurückzuführen.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall| von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1993. Außerdem sind die Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes berücksich­tigt. Die positive Tbndenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzu­sehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsge­meinde partizipiert. Der Enkommensteueranteil ist für die Ortsgemeinde die bedeutendste und konstanteste Einnahme! auf J ahre hinaus.

Der Anstieg der örtlichen Steuerkraft

von 222.347,00 DM auf 252.830,00 DM bewirkt den geringfügigen Rückgang bei den Schlüsselzuwei­sungen.

Das Gesamteinnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterab-I Schnittes in Höhe von 453.218,00 DM ist mit 67,04 v.H. die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen:

Erstattungen... 6,21 v.H.

Gebühren. 0,58 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,. 23,07 v.H.

Pachten und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen. 3,10 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)

Die Ansätze für die laufenden und ständig wiederkehrenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfah- rungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnun­gen ermittelt worden.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 9.6.1992 beschlossene Investi­tionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Ausweislich dieses Programmes sind für nachfolgend aufgeführte Investitionen, Investitionsförde­rungsmaßnahmen und Ausgaben die entsprechenden Haus­haltsmittel bereitgestellt.

1. Zuweisung an die Freiw. Feuerwehr .. 2.300 DM

2. Umbau Sportplatzgebäude/Sportplatz ........ 1.500 DM