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Montabaur

Nr. 6/93

tu

56337 Eitelborn 56412 Gackenbach 56412 Girod 56412 Görgeshausen 56412 Großholbach 56412 Heilberscheid 56412 Heiligenroth 56412 Holler 56412 Horbach 56412 Hübingen

56335 Neuhäusel 56412 Niederelbert 56412 Niedererbach 56412 Nomborn 56412 Oberelbert 56412 Rupp.-Goldhausen 56337 Simmern 56412 Stahlhofen 56412 Untershausen 56412 Welschneudorf

Minderung der Abfallgebühren bei Eigenkompostierung

Ab sofort sind Anträge auf Gebührennachlaß auch bei der Ver­bandsgemeinde Montabaur sowie bei allen Ortsbürgermeistern erhältlich. Wenn die im Haus und Garten anfallenden organi­schen Abfälle selbst kompostiert oder verwertet werden, kön­nen zwischen 12,00 bis 21,00 DM je nach Anzahl der Personen­haushalte eingespart werden.

Die Anträge liegen vor der Tfelefon- und Info-Zentrale (Einwoh­nermeldeamt) aus.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Abfallberaterin Irene Kirst-Melcher, Tbl. 02602/680655.

Graue Restmülltonne wird abgefahren

I m gesamten B ereich der Verb ands gemeinde Montab aur wird in der Woche vom 15.2. bis 19.2.1993jeweils die graue Restmüllton­ne abgefahren.

Für die nachfolgend aufgeführten Orte gelten die dargestellten Abfuhrtage.

Ortsgemeinde Abfuhrtag

Boden

Montag

Daubach

Freitag

Eitelborn

Montag

Gackenbach

Mittwoch

Girod

Freitag

Görgeshausen

Dienstag

Großholbach

Freitag

Heilberscheid

Mittwoch

Heiligenroth

Freitag

Holler

Freitag

Horbach

Freitag

Hübingen

Freitag

Kadenbach

Freitag

Montabaur (Stadtkern)

Mittwoch

Stadtteil Bladernheim

Mittwoch

Stadtteil Eigendorf

Mittwoch

Stadtteil Eschelbach

Freitag

Stadtteil Ettersdorf

Mittwoch

Stadtteil Horressen

Dienstag

Stadtteil Reckenthal

Mittwoch

Stadtteil Wirzenborn

Mittwoch

Nentershausen

Montag

Neuhäusel

Dienstag

Niederelbert

Donnerstag

Niedererbach

Dienstag

Nomborn

Montag

Oberelbert

Donnerstag

Ruppach-Goldhausen

Freitag

Simmern

Montag

Stahlhofen

Freitag

Untershausen

Freitag

Welschneudorf

Dienstag

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr bzw. Altpapierabfuhr

Verschiebung wegen Fastnachtsmontag Wegen Rosenmontag (22.02.1993) erfolgt in den Gemeinden, in denen die Restmüll- bzw. Wertstoffgefäße normalerweise am Montag, dem 22. Februar 1993 entleert werden, die Abfuhr be­reits am Samstag, dem 20. Februar 1993. Die jeweilige Abfuhr­art ist dem Müllkalender 1993 zu entnehmen.

Verschiebung wegen Fastnachtsdienstag Wegen Fastnachtsdienstag (23.02.1993) erfolgt in der Zeit vom 23. Februar 1993 bis 27. Februar 1993 in allen Gemeinden des Westerwaldkreises die Abfuhr der Restmüll- bzw. Wertstoffge­fäße jeweils einen Tag später, d.h. anstatt dienstags

mittwochs, anstatt mittwochs donnerstags, anstatt donners­tags freitags und anstatt freitags samstags (27.2.1993). Die je­weilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 1993 zu entnehmen.

Des weiteren wird darauf hingewiesen, daß das Verwaltungsge­bäude in Moschheim an Rosenmontag ganztägig und an Fast­nachtsdienstag ab 12.00 Uhr geschlossen bleibt.

Die Hausmülldeponien Meudt und Rennerod bleiben an Rosen r montag ganztätig geschlossen, ebenso entfällt an diesem Tag die Wertstoffannahme auf dem Gelände der Fa Bellersheim, Boden. In dringenden Fällen stehen an Fastnachtsdienstag die Mitarbeiter der Hausmülldeponien Meudt (06435/8011) und Rennerod (02664/6336) zur Verfügung. Containerbestellungen können an Fastnachtsdienstag ab 13.00 Uhr unmittelbar bei der Fa. Bellersheim, Boden (Tbl. 02602/92760) oder 02602/680640) erfolgen.

Seit 1. Januar 1992 möglich: Altersrenten als Teilrenten

Durch die Neuregelungen des Rentenreformgesetzes können seit 1. Januar 1992 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer glei­tend in den Ruhestand gehen. Darauf weist die Landesversiche­rungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, hin.

Versicherte, die Anspruch auf Altersrente haben, können bei der Antragstellung wählen, ob sie die Altersrente als Vollrente oder Tfeilrente beziehen möchten. Die Tfeilrente kann ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente betragen. Neben der Tfeil- rente kann der Versicherte innerhalb festgelegter Grenzen hin­zuverdienen. Dabei gilt: Je niedriger die Ifeilrente, desto höher der mögliche Hinzuverdienst. Die Hinzuverdienstgrenzen sind für jeden Ibilrentner individuell zu ermitteln und damit grund­sätzlich unterschiedlich.

Ab vollendetem 65. Lebensjahr kann neben der Altersrente un­begrenzt hinzuverdient werden.

Die LVA Rheinland-Pfalz empfiehlt interessierten Versicherten, sich bereits vor der Rentenantragstellung individuell über die Höhe der zu erwartenden Tfeilrente und die entsprechenden Hin­zuverdienstgrenzen beraten zu lassen.

Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts­und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versiche­rungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemein­deverwaltungen.

Natur- und Umwelt-Info

Blume des Jahres 1993

Die Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen hat die Schachblume (fritiUariameleagris) zur »Blume des Jahres 1993« gewählt. Wie die Stiftung mitteilt, ist die Schachblume vom Aussterben bedroht und steht stellver­tretend »für ihren Lebensraum, die grundwasserfeuchte Naß­wiese im Überschwemmungsbereich der Flußauen und Flach­moore, die nur ein- oder zweimal im Jahr gemäht wird und die gleichzeitig Heimat von Großem Brachvogel, Uferschnepfe und Kiebitz ist.« Das 15 bis 30 Zentimeter hohe Liliengewächs be- i sitzt schmale graugrüne Blätter. Im April/Mai erscheint die am Endedes Stengels bauchig überhängende Blüte Sie hat eine rot­braune Farbe und ist schachbrettartig gemustert.

Die Schachblume kommt nur noch im Elbetal und ganz verein­zelt an der Weser und im Einzugsbereich des Main vor. Frühere Vorkommen am Rhein sind erloschen.

Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflan­zen, Steintorweg 8,2000 Hamburg 1, Tel. 040/243443, Fax 040/243175. .