Montabaur
Nr. 6/93
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56337 Eitelborn 56412 Gackenbach 56412 Girod 56412 Görgeshausen 56412 Großholbach 56412 Heilberscheid 56412 Heiligenroth 56412 Holler 56412 Horbach 56412 Hübingen
56335 Neuhäusel 56412 Niederelbert 56412 Niedererbach 56412 Nomborn 56412 Oberelbert 56412 Rupp.-Goldhausen 56337 Simmern 56412 Stahlhofen 56412 Untershausen 56412 Welschneudorf
Minderung der Abfallgebühren bei Eigenkompostierung
Ab sofort sind Anträge auf Gebührennachlaß auch bei der Verbandsgemeinde Montabaur sowie bei allen Ortsbürgermeistern erhältlich. Wenn die im Haus und Garten anfallenden organischen Abfälle selbst kompostiert oder verwertet werden, können zwischen 12,00 bis 21,00 DM je nach Anzahl der Personenhaushalte eingespart werden.
Die Anträge liegen vor der Tfelefon- und Info-Zentrale (Einwohnermeldeamt) aus.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Abfallberaterin Irene Kirst-Melcher, Tbl. 02602/680655.
Graue Restmülltonne wird abgefahren
I m gesamten B ereich der Verb ands gemeinde Montab aur wird in der Woche vom 15.2. bis 19.2.1993jeweils die graue Restmülltonne abgefahren.
Für die nachfolgend aufgeführten Orte gelten die dargestellten Abfuhrtage.
Ortsgemeinde Abfuhrtag
Boden
Montag
Daubach
Freitag
Eitelborn
Montag
Gackenbach
Mittwoch
Girod
Freitag
Görgeshausen
Dienstag
Großholbach
Freitag
Heilberscheid
Mittwoch
Heiligenroth
Freitag
Holler
Freitag
Horbach
Freitag
Hübingen
Freitag
Kadenbach
Freitag
Montabaur (Stadtkern)
Mittwoch
Stadtteil Bladernheim
Mittwoch
Stadtteil Eigendorf
Mittwoch
Stadtteil Eschelbach
Freitag
Stadtteil Ettersdorf
Mittwoch
Stadtteil Horressen
Dienstag
Stadtteil Reckenthal
Mittwoch
Stadtteil Wirzenborn
Mittwoch
Nentershausen
Montag
Neuhäusel
Dienstag
Niederelbert
Donnerstag
Niedererbach
Dienstag
Nomborn
Montag
Oberelbert
Donnerstag
Ruppach-Goldhausen
Freitag
Simmern
Montag
Stahlhofen
Freitag
Untershausen
Freitag
Welschneudorf
Dienstag
Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr bzw. Altpapierabfuhr
Verschiebung wegen Fastnachtsmontag Wegen Rosenmontag (22.02.1993) erfolgt in den Gemeinden, in denen die Restmüll- bzw. Wertstoffgefäße normalerweise am Montag, dem 22. Februar 1993 entleert werden, die Abfuhr bereits am Samstag, dem 20. Februar 1993. Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 1993 zu entnehmen.
Verschiebung wegen Fastnachtsdienstag Wegen Fastnachtsdienstag (23.02.1993) erfolgt in der Zeit vom 23. Februar 1993 bis 27. Februar 1993 in allen Gemeinden des Westerwaldkreises die Abfuhr der Restmüll- bzw. Wertstoffgefäße jeweils einen Tag später, d.h. anstatt dienstags
mittwochs, anstatt mittwochs donnerstags, anstatt donnerstags freitags und anstatt freitags samstags (27.2.1993). Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 1993 zu entnehmen.
Des weiteren wird darauf hingewiesen, daß das Verwaltungsgebäude in Moschheim an Rosenmontag ganztägig und an Fastnachtsdienstag ab 12.00 Uhr geschlossen bleibt.
Die Hausmülldeponien Meudt und Rennerod bleiben an Rosen r montag ganztätig geschlossen, ebenso entfällt an diesem Tag die Wertstoffannahme auf dem Gelände der Fa Bellersheim, Boden. In dringenden Fällen stehen an Fastnachtsdienstag die Mitarbeiter der Hausmülldeponien Meudt (06435/8011) und Rennerod (02664/6336) zur Verfügung. Containerbestellungen können an Fastnachtsdienstag ab 13.00 Uhr unmittelbar bei der Fa. Bellersheim, Boden (Tbl. 02602/92760) oder 02602/680640) erfolgen.
Seit 1. Januar 1992 möglich: Altersrenten als Teilrenten
Durch die Neuregelungen des Rentenreformgesetzes können seit 1. Januar 1992 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleitend in den Ruhestand gehen. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, hin.
Versicherte, die Anspruch auf Altersrente haben, können bei der Antragstellung wählen, ob sie die Altersrente als Vollrente oder Tfeilrente beziehen möchten. Die Tfeilrente kann ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente betragen. Neben der Tfeil- rente kann der Versicherte innerhalb festgelegter Grenzen hinzuverdienen. Dabei gilt: Je niedriger die Ifeilrente, desto höher der mögliche Hinzuverdienst. Die Hinzuverdienstgrenzen sind für jeden Ibilrentner individuell zu ermitteln und damit grundsätzlich unterschiedlich.
Ab vollendetem 65. Lebensjahr kann neben der Altersrente unbegrenzt hinzuverdient werden.
Die LVA Rheinland-Pfalz empfiehlt interessierten Versicherten, sich bereits vor der Rentenantragstellung individuell über die Höhe der zu erwartenden Tfeilrente und die entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen beraten zu lassen.
Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunftsund Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.
Natur- und Umwelt-Info
Blume des Jahres 1993
Die Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen hat die Schachblume (fritiUariameleagris) zur »Blume des Jahres 1993« gewählt. Wie die Stiftung mitteilt, ist die Schachblume vom Aussterben bedroht und steht stellvertretend »für ihren Lebensraum, die grundwasserfeuchte Naßwiese im Überschwemmungsbereich der Flußauen und Flachmoore, die nur ein- oder zweimal im Jahr gemäht wird und die gleichzeitig Heimat von Großem Brachvogel, Uferschnepfe und ■ Kiebitz ist.« Das 15 bis 30 Zentimeter hohe Liliengewächs be- i sitzt schmale graugrüne Blätter. Im April/Mai erscheint die am Endedes Stengels bauchig überhängende Blüte Sie hat eine rotbraune Farbe und ist schachbrettartig gemustert.
Die Schachblume kommt nur noch im Elbetal und ganz vereinzelt an der Weser und im Einzugsbereich des Main vor. Frühere Vorkommen am Rhein sind erloschen.
Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen, Steintorweg 8,2000 Hamburg 1, Tel. 040/243443, Fax 040/243175. .

