Montabaur
m
Nr. 6/93
Öffentliche Mahnung
- statt Einzelmahnung -
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur.
Am 15. Februar 1993 werden Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 läge nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,00 DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr„ bzw. das Az. anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59
Montabaur, den 12. Februar 1993 Verbandsgemeinde Montabaur
- Verbandsgemeindekasse -
Öffentliche Zustellung
Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) und § 15 Abs. 1 Nr. a) und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung wird/werden hiermit die/der Grund-/Hunde-/Gewerbe- steuer-Zbescheid(e) sowie die sonstigen Abgabenbescheide für das Haushaltsjahr für nachstehende(n) Steuerpflichtige(n) öffentlich zugestellt: zuletzt bekannte Anschrift:
Herrn
Robert Klotz Geisenstraße 1 5400 Koblenz.
Der/die o.a. Steuerbescheid(e) sowie deren/dessen Begründung kann/können während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 108, von den/dem Steuerpflichtige(n) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese(n) Bescheid(e) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der/die Widerspruch/Widersprüche ist/sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock, (Neubau), Zimmer 108,5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Hinweis:
Der/die Steuerbescheid(e) gilt/gelten zwei Wochen nach dem 1hg dieser Bekanntmachung als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).
5430 Montabaur, den 12. Februar 1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- Steueramt -
“ Die Verwaltung informiert”
Sozialamt am 15. und 16. Februar 1993 geschlossen
Aus innerbetrieblichen Gründen ist das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung am Montag, 15. Februar 1993 und am Dienstag, 16. Februar 1993, ganztägig geschlossen.
Die Büros sind in der 7. Woche mittwochs, donnerstags und freitags für den Publikumsverkehr geöffnet.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Sozialamt -
Hinweis
zur Bedienung der Parkscheinautomaten in Montabaur Die Gebührenpflicht besteht an Werktagen von 7 -19 Uhr. Die Gebühren betragen pro Stunde 0,50 DM bei einer Höchstparkdauer von 4 bzw. 2 Std., so daß nach Ablauf dieser Zeit ein neuer Parkschein gezogen werden muß.
Die Automaten ermöglichen jedoch einen sogenannten »Gebührenübertrag«. Die Bedeutung dieses Vorteils erklären wir an zwei Beispielen:
1. Beispiel:
Lösen des Parkscheines 18.00 Uhr
Geldeinwurf 1,00 DM = 2 Stunden Parkdauer
Zeitgutschrift: von 18 -19 Uhr = 1 Std.
Folgetag: von 7 - 8 Uhr = 1 Std.
2. Beispiel:
Lösen des Parkscheines vor 22 Uhr
Geldeinwurf 1,00 DM = 2 Stunden Parkdauer
Zeitgutschrift am Folgetag: von 7 - 9 Uhr.
Die Bedienung des Parkscheinautomaten muß vor 22.00 Uhr erfolgen, da der Münzschlitz ab 22.00 Uhr gesperrt ist.
Die vorgenannten Beispiele sind auch analog anwendbar für den Parkplatz mit einer Höchstparkdauer von 4 Stunden (Geldeinwurf max. 2,00 DM = 4 Std. Parkdauer mit entsprechender Zeitgutschrift.
Wir bitten um Beachtung.
Verbandsgemeinde Montabaur - Bauamt -
Langjährigen Arbeiter der Stadt Montabaur verabschiedet
Am Freitag, 29.01.1993 verabschiedete Bürgermeister Dr. Possel-Dölken im Beisein des I. Beigeordneten Reusch, Herrn Willi Wey- and, der wegen Renteneintritt aus dem Dienst der Stadt Montabaur ausschied.
Willi Weyand trat im April 1974 als Friedhofsarbeiter seinen Dienst auf der städtischen Friedhofsanlage an und verrichtete diese Tätigkeit dort ununterbrochen bis zum Renteneintritt. Bürgermeister Dr. Possel- Dölken würdigte Willi Weyand als zuverlässigen Mitarbeiter und dankte diesem für seine langjährigen Dienste. Zum Zeichen des Dankes wurden ihm eine Dankurkunde sowie ein Präsent überreicht.
Ab 1. Juli 1993 neue Postleitzahlen
Der Postdienst der Deutschen Bundespost hat die ab 01.07.1933 geltenden neuen Postleitzahlen vorgestellt. Das fünfstellige Postleitzahlensystem, das durch die Wiedervereinigung Deutschlands notwendig wurde, soll sicherstellen, daß die Postsendungen rationeller und zuverlässiger bearbeitet werden können.
Das neue Zahlensystem bezeichnet mit den ersten beiden Ziffern die Region, die dritte bis fünfte Stelle der Zahl gibt die Städte und Gemeinden an. Bei den letzten drei Ziffern wird darüber hinaus zwischen Postfachschränken, Großkunden und Zustellung unterschieden.
Das neue Postleitzahlenverzeichnis wird ab Mai in allen Haushalten verteilt.
Für die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gelten ab 01. Juli 1993 folgende Anschriften:
Hausadresse:
Konrad-Adenauer-Platz 8,
56410 Montabaur Postfachadresse:
Postfach 12 62 56402 Montabaur
Die Ortsgemeinden erhalten folgende Postleitzahlen:
56412 Boden 56337 Kadenbach
56412 Daubach 56412 Nentershausen

