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Montabaur

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Nr. 6/93

Öffentliche Mahnung

- statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge­meinde Montabaur.

Am 15. Februar 1993 werden Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnü­gungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge ge­mäß der Steuer- und Abgabenbescheide soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsge­meindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wer­den die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 läge nach Fällig­keit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf vol­le 100,00 DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungs­zwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr bzw. das Az. anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Ver­bandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59

Montabaur, den 12. Februar 1993 Verbandsgemeinde Montabaur

- Verbandsgemeindekasse -

Öffentliche Zustellung

Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwal­tung (LVwZG) und § 15 Abs. 1 Nr. a) und Abs. 2 des Verwaltungs­zustellungsgesetzes des Bundes (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung wird/werden hiermit die/der Grund-/Hunde-/Gewerbe- steuer-Zbescheid(e) sowie die sonstigen Abgabenbescheide für das Haushaltsjahr für nachstehende(n) Steuerpflichtige(n) öf­fentlich zugestellt: zuletzt bekannte Anschrift:

Herrn

Robert Klotz Geisenstraße 1 5400 Koblenz.

Der/die o.a. Steuerbescheid(e) sowie deren/dessen Begründung kann/können während der Dienststunden bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 108, von den/dem Steuerpflichtige(n) eingesehen wer­den.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese(n) Bescheid(e) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der/die Widerspruch/Widersprüche ist/sind bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock, (Neubau), Zimmer 108,5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweis:

Der/die Steuerbescheid(e) gilt/gelten zwei Wochen nach dem 1hg dieser Bekanntmachung als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).

5430 Montabaur, den 12. Februar 1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Steueramt -

Die Verwaltung informiert

Sozialamt am 15. und 16. Februar 1993 geschlossen

Aus innerbetrieblichen Gründen ist das Sozialamt der Ver­bandsgemeindeverwaltung am Montag, 15. Februar 1993 und am Dienstag, 16. Februar 1993, ganztägig geschlossen.

Die Büros sind in der 7. Woche mittwochs, donnerstags und frei­tags für den Publikumsverkehr geöffnet.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Sozialamt -

Hinweis

zur Bedienung der Parkscheinautomaten in Montabaur Die Gebührenpflicht besteht an Werktagen von 7 -19 Uhr. Die Gebühren betragen pro Stunde 0,50 DM bei einer Höchstpark­dauer von 4 bzw. 2 Std., so daß nach Ablauf dieser Zeit ein neuer Parkschein gezogen werden muß.

Die Automaten ermöglichen jedoch einen sogenannten »Gebüh­renübertrag«. Die Bedeutung dieses Vorteils erklären wir an zwei Beispielen:

1. Beispiel:

Lösen des Parkscheines 18.00 Uhr

Geldeinwurf 1,00 DM = 2 Stunden Parkdauer

Zeitgutschrift: von 18 -19 Uhr = 1 Std.

Folgetag: von 7 - 8 Uhr = 1 Std.

2. Beispiel:

Lösen des Parkscheines vor 22 Uhr

Geldeinwurf 1,00 DM = 2 Stunden Parkdauer

Zeitgutschrift am Folgetag: von 7 - 9 Uhr.

Die Bedienung des Parkscheinautomaten muß vor 22.00 Uhr er­folgen, da der Münzschlitz ab 22.00 Uhr gesperrt ist.

Die vorgenannten Beispiele sind auch analog anwendbar für den Parkplatz mit einer Höchstparkdauer von 4 Stunden (Geldein­wurf max. 2,00 DM = 4 Std. Parkdauer mit entsprechender Zeit­gutschrift.

Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeinde Montabaur - Bauamt -

Langjährigen Arbeiter der Stadt Montabaur verabschiedet

Am Freitag, 29.01.1993 ver­abschiedete Bürgermeister Dr. Possel-Dölken im Bei­sein des I. Beigeordneten Reusch, Herrn Willi Wey- and, der wegen Rentenein­tritt aus dem Dienst der Stadt Montabaur aus­schied.

Willi Weyand trat im April 1974 als Friedhofsarbeiter seinen Dienst auf der städti­schen Friedhofsanlage an und verrichtete diese Tätig­keit dort ununterbrochen bis zum Renteneintritt. Bürgermeister Dr. Possel- Dölken würdigte Willi Weyand als zuverlässigen Mitarbeiter und dankte diesem für seine langjährigen Dienste. Zum Zeichen des Dankes wurden ihm eine Dankurkunde sowie ein Präsent überreicht.

Ab 1. Juli 1993 neue Postleitzahlen

Der Postdienst der Deutschen Bundespost hat die ab 01.07.1933 geltenden neuen Postleitzahlen vorgestellt. Das fünfstellige Postleitzahlensystem, das durch die Wiedervereini­gung Deutschlands notwendig wurde, soll sicherstellen, daß die Postsendungen rationeller und zuverlässiger bearbeitet werden können.

Das neue Zahlensystem bezeichnet mit den ersten beiden Zif­fern die Region, die dritte bis fünfte Stelle der Zahl gibt die Städ­te und Gemeinden an. Bei den letzten drei Ziffern wird darüber hinaus zwischen Postfachschränken, Großkunden und Zustel­lung unterschieden.

Das neue Postleitzahlenverzeichnis wird ab Mai in allen Haus­halten verteilt.

Für die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gelten ab 01. Juli 1993 folgende Anschriften:

Hausadresse:

Konrad-Adenauer-Platz 8,

56410 Montabaur Postfachadresse:

Postfach 12 62 56402 Montabaur

Die Ortsgemeinden erhalten folgende Postleitzahlen:

56412 Boden 56337 Kadenbach

56412 Daubach 56412 Nentershausen