Montabaur
Nr. 5/93
Montabaur 2
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Der Ortsgemeinderat erklärt nun bei 9 Ja-Stimmen und 6 Nein- Stimmen seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen/Ausgaben.je 1.335.000 DM
Vermögenshaushalt:
Einnahmen/Ausgaben. je 545.000 DM.
DerGesamtbetragder Verpflichtungsermächtigungen wird auf 140.000 DM festgelegt. Kredite zur Finanzierung anstehender Vorhaben werden nicht benötigt.
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Die Hundesteuer beträgt für
den 1. Hund . 50,00 DM
den 2. Hund . 75,00 DM
den 3. Hund. 100,00 DM
Die Steuersätze für 1993 bleiben unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die betragsmäßige Festlegung des Oberflächenentwässerungsanteiles entfällt.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Zum Jahresende 1992 wird die Ortsgemeinde über Rücklagenmittel von ca. 300.000 DM verfügen. Diese Aussage beruht auf dem derzeitig erkennbaren Verlauf der Haushaltswirtschaft 1992.
Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1991 von rd. 449.000 DM bedeutet dies, daß im Haushaltsjahr 1992 eine Rücklagenentnahme von 149.000 DM erfolgen muß, um den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Entgegen den ursprünglichen Vorgaben des Haushaltsplanes (Rücklagenentnahme: 323.740,00 DM) reduziert sich die Entnahme um rd. 175.000 DM. Die Investitionsverlagerungen von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes auf kommende Jahre zeichnen für diese positive Entwicklung verantwortlich.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1992 auf 1.015.187,71 DM. Hieraus resultiert eine Pro- Kopf-Verschuldungvon707,94DM(l992 = 818,64 DM). Infolge der in 1992 durchgeführten Sondertilgung konnte die Pro- Kopf-Verschuldung um rd. 110,00 Dm gegenüber dem Vorjahr abgebaut werden. In Rheinland-Pfalz liegt die vergleichbare Pro-Kopf-Verschuldung bei 524,00 DM.
Zusammenfassend darf festgestellt werden, daß sich die finanziellen Voraussetzungen für die Aufstellung des Etats 1993 gegenüber den Zahlen des Haushaltes 1992 deutlich verbessert haben.
Haushalt 1993
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.880.000.DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.335.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 545.000 DM. Dies entspricht den Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung.
In § 2 der Satzung erfolgt die Festlegung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 140.000 DM. Da keine Kredite zur Finanzierung anstehender Vorhaben benötigt werden, erübrigt sich eine Festsetzung in der Haushaltssatzung.
Die Steuersätze für 1993 bleiben unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Die betragsmäßige Festlegungdes Oberflächenentwässerungsanteils entfällt.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 1.163.000 DM um 172.000 DM auf 1,335.000 DM. Die enorme Volumenszunahme ist ausschließlich auf die Einnahmenverbesserungen im Unterabschnitt 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - zurückzuführen.
Bedingt durch Wertfortschreibungen und auslaufende Grundsteuervergünstigungen erhöht ich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert zum einen auf dem tatsächlichen Ergebnis des J ahres 1992 und zum anderen auf den Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes, wo vor allem die Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeertrag sowie eine Staffelung der Meßzahlen nach dem Gewerbeertrag
oberhalb des Freibetrages eine nicht unbedeutende Entlastung der mittelständischen Betriebe bewirken. Die positive Tfendenz beim Enkommensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, an dem auch die Ortsgemeinde Simmern partizipiert.
Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen wird durch drei Faktoren bestimmt:
1. Rückgang der eigenen Steuerkraft
2. Anstieg der maßgebenden Einwohnerzahl
3. Anstieg des Schwellenwertes
Das Gesamtumlage-Soll des zuvor erläuterten Unterabschnittes in Höhe von 1.198.324 DM bildet mit 89,76 v.H. die bedeutendste Einnahme des Verwaltungshaushaltes. An dem Prozentsatz wird deutlich, daß die sonstigen Einnahmen von untergeordneter Bedeutung sind:
Erstattungen. 1,79 v.H.
Gebühren. 0,44 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,. 2,47 v.H.
Pachten und sonst. Verwaltungsund Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen. 5,54 v.H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.).
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorj ahres, auf Berechnungen und berücksichtigen die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von 14 v.H. auf 15 v.H.
Über die Hälf teder Ausgaben des Verwaltungshaushaltes, nämlich 57,64 v.H. muß die Ortsgemeinde aufbringen, um ihren Umlagenverpflichtungen nachzukommen.
Die durch das Steueränderungsgesetz bedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer werden teilweise durch die Gewerbesteuerumlage aufgefangen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuerumlage 1993 beträgt 35 v.H. (davon 7 v.H. zur Finanzierung des Fonds »DeutscheEinheit«), während für 1992immerhinnoch 57 v.H. anzuwenden waren.
Die Umlage an das Land (Fonds »Deutsche Einheit«) verändert sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig.
Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage basiert auf einem deutlichen Anstieg der Umlagegrundlage: von 958.541 DM auf 1.109.687 DM.
Den Berechnungen für die jeweiligen Umlagebeträge liegen folgende Umlagesätze zugrunde:
1992 1993
Westerwaldkreis 32 v.H. 34.V.H.
Verbandsgemeinde 34 v.H. 34 v.H.
Der Umlagesatz des Westerwaldkreises soll um 2 Punkte angehoben werden, während bei de Verbandsgemeindeumlage keine Veränderung eintritt.
Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluß über die weiteren Ausgaben im Verwaltungshaushalt untergliedert nach Aufgabenbereichen:
Personalausgaben . 9,20 v.H.
Sachausgaben. 14,83 v.H.
Zuschüsse für lfd. Zwecke an. 6,52 v.H.
soziale Einrichtungen
Zinsausgaben. 5,68 v.H.
Zuführung zum Vermögenshaushalt. 6,13 v.H.
Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 82.000 DM macht die positive Entwicklung des Verwaltungshaushaltes gegenüber 1992 deutlich. Während im Vorjahr nur die Pflichtzuführung veranschlagt werden konnte und der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt (25.000 DM) erreicht wurde, ist im Haushaltsjahr 1993 wieder eine positive freie Finanzspitze auszuweisen. Sie belüft sich auf Ü 65.000 DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Nach den Vorgaben dieses Programmes sind für die nachfolgenden Vorhaben und Ausgaben die entsprechenden Mittel bereitgestellt:
1. Zuweisung zur Anschaffung eines
Klavieres. 1.000 DM
2. Installierung von Spielgeräten
auf dem Kinderspielplatz. 2.000 DM
3. Bauausgaben Kindergarten. 5.000 DM
4. Ablösebetrag für den Kindergarten. 150.000 DM

