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Montabaur

Nr. 5/93

Montabaur 2

1 Nr. 5/93

Der Ortsgemeinderat erklärt nun bei 9 Ja-Stimmen und 6 Nein- Stimmen seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haus­haltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben.je 1.335.000 DM

Vermögenshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben. je 545.000 DM.

DerGesamtbetragder Verpflichtungsermächtigungen wird auf 140.000 DM festgelegt. Kredite zur Finanzierung anstehender Vorhaben werden nicht benötigt.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Die Hundesteuer beträgt für

den 1. Hund . 50,00 DM

den 2. Hund . 75,00 DM

den 3. Hund. 100,00 DM

Die Steuersätze für 1993 bleiben unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die betragsmäßige Festlegung des Oberflächenent­wässerungsanteiles entfällt.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Zum Jahresende 1992 wird die Ortsgemeinde über Rücklagen­mittel von ca. 300.000 DM verfügen. Diese Aussage beruht auf dem derzeitig erkennbaren Verlauf der Haushaltswirtschaft 1992.

Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1991 von rd. 449.000 DM bedeutet dies, daß im Haushaltsjahr 1992 eine Rücklagenentnahme von 149.000 DM erfolgen muß, um den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Entgegen den ur­sprünglichen Vorgaben des Haushaltsplanes (Rücklagenent­nahme: 323.740,00 DM) reduziert sich die Entnahme um rd. 175.000 DM. Die Investitionsverlagerungen von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes auf kommende Jahre zeichnen für diese positive Entwicklung verantwortlich.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1992 auf 1.015.187,71 DM. Hieraus resultiert eine Pro- Kopf-Verschuldungvon707,94DM(l992 = 818,64 DM). Infolge der in 1992 durchgeführten Sondertilgung konnte die Pro- Kopf-Verschuldung um rd. 110,00 Dm gegenüber dem Vorjahr abgebaut werden. In Rheinland-Pfalz liegt die vergleichbare Pro-Kopf-Verschuldung bei 524,00 DM.

Zusammenfassend darf festgestellt werden, daß sich die finan­ziellen Voraussetzungen für die Aufstellung des Etats 1993 ge­genüber den Zahlen des Haushaltes 1992 deutlich verbessert ha­ben.

Haushalt 1993

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.880.000.DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.335.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 545.000 DM. Dies entspricht den Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung.

In § 2 der Satzung erfolgt die Festlegung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 140.000 DM. Da keine Kredite zur Finanzierung anstehender Vorhaben benö­tigt werden, erübrigt sich eine Festsetzung in der Haushaltssat­zung.

Die Steuersätze für 1993 bleiben unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Die betragsmäßige Festlegungdes Oberflächenentwässerungs­anteils entfällt.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 1.163.000 DM um 172.000 DM auf 1,335.000 DM. Die enorme Volumenszunahme ist ausschließlich auf die Einnahmenverbes­serungen im Unterabschnitt 9000 - Steuern, allgemeine Zuwei­sungen und allgemeine Umlagen - zurückzuführen.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und auslaufende Grund­steuervergünstigungen erhöht ich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert zum einen auf dem tatsächlichen Ergebnis des J ahres 1992 und zum ande­ren auf den Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes, wo vor allem die Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeertrag sowie eine Staffelung der Meßzahlen nach dem Gewerbeertrag

oberhalb des Freibetrages eine nicht unbedeutende Entlastung der mittelständischen Betriebe bewirken. Die positive Tfendenz beim Enkommensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeu­tend höheren Steueraufkommens anzusehen, an dem auch die Ortsgemeinde Simmern partizipiert.

Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen wird durch drei Fakto­ren bestimmt:

1. Rückgang der eigenen Steuerkraft

2. Anstieg der maßgebenden Einwohnerzahl

3. Anstieg des Schwellenwertes

Das Gesamtumlage-Soll des zuvor erläuterten Unterabschnit­tes in Höhe von 1.198.324 DM bildet mit 89,76 v.H. die bedeu­tendste Einnahme des Verwaltungshaushaltes. An dem Pro­zentsatz wird deutlich, daß die sonstigen Einnahmen von unter­geordneter Bedeutung sind:

Erstattungen. 1,79 v.H.

Gebühren. 0,44 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,. 2,47 v.H.

Pachten und sonst. Verwaltungs­und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen. 5,54 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.).

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorj ahres, auf Be­rechnungen und berücksichtigen die Anhebung des Mehrwert­steuersatzes von 14 v.H. auf 15 v.H.

Über die Hälf teder Ausgaben des Verwaltungshaushaltes, näm­lich 57,64 v.H. muß die Ortsgemeinde aufbringen, um ihren Um­lagenverpflichtungen nachzukommen.

Die durch das Steueränderungsgesetz bedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer werden teilweise durch die Gewerbesteue­rumlage aufgefangen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuerum­lage 1993 beträgt 35 v.H. (davon 7 v.H. zur Finanzierung des Fonds »DeutscheEinheit«), während für 1992immerhinnoch 57 v.H. anzuwenden waren.

Die Umlage an das Land (Fonds »Deutsche Einheit«) verändert sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig.

Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage ba­siert auf einem deutlichen Anstieg der Umlagegrundlage: von 958.541 DM auf 1.109.687 DM.

Den Berechnungen für die jeweiligen Umlagebeträge liegen fol­gende Umlagesätze zugrunde:

1992 1993

Westerwaldkreis 32 v.H. 34.V.H.

Verbandsgemeinde 34 v.H. 34 v.H.

Der Umlagesatz des Westerwaldkreises soll um 2 Punkte ange­hoben werden, während bei de Verbandsgemeindeumlage keine Veränderung eintritt.

Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluß über die weiteren Ausgaben im Verwaltungshaushalt untergliedert nach Aufga­benbereichen:

Personalausgaben . 9,20 v.H.

Sachausgaben. 14,83 v.H.

Zuschüsse für lfd. Zwecke an. 6,52 v.H.

soziale Einrichtungen

Zinsausgaben. 5,68 v.H.

Zuführung zum Vermögenshaushalt. 6,13 v.H.

Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 82.000 DM macht die positive Entwicklung des Verwaltungs­haushaltes gegenüber 1992 deutlich. Während im Vorjahr nur die Pflichtzuführung veranschlagt werden konnte und der Aus­gleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt (25.000 DM) erreicht wurde, ist im Haushaltsjahr 1993 wieder eine positive freie Finanzspitze aus­zuweisen. Sie belüft sich auf Ü 65.000 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaus­haltes. Nach den Vorgaben dieses Programmes sind für die nach­folgenden Vorhaben und Ausgaben die entsprechenden Mittel bereitgestellt:

1. Zuweisung zur Anschaffung eines

Klavieres. 1.000 DM

2. Installierung von Spielgeräten

auf dem Kinderspielplatz. 2.000 DM

3. Bauausgaben Kindergarten. 5.000 DM

4. Ablösebetrag für den Kindergarten. 150.000 DM