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Montabaur

Kolpingfamilie/Pfarrgemeinderat Kadenbach Wir sammeln Briefmarken jeglicher Art für die Dritte Welt (auch Einschreibemarken). Helfen Sie uns mit, die Not zu lin­dern. Werfen Sie Ihre gesammelten Briefmarken in den aufge­stellten Behälter in unserer Kirche oder geben bzw. schicken Sie dieselben an Heinz Jansen, Westerwaldstraße 12, 5411 Kaden­bach.

Einladung

Unsere traditionelle Karnevalsfeier muß in diesem Jahr aus or­ganisatorischen und personellen Gründen leider ausfallen. Wir laden daher alle Mitglieder, Freunde und Förderer für Samstag, den 6. Februar 1993,19.30 Uhr zu einem zwanglosen gemütlichen Beisammensein (Dämmer­schoppen) in die Gastwirtschaft Gelfort ein.

_ Neuhäusel _

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates am 21.01.1993

Anordnung eines Grenzregelungsverfahrens beschlossen Nach Vermessung der Kreisstraße 114 und der Bürgersteige in der Kirchstraße und Hillscheider Straße hatte das Straßenbau­amt Diez zur Regelung der Eigentumsverhältnisse in diesem Bereich um die Durchführung eines Grenzregelungsverfahrens gebeten. Der Ortsgemeinderat entsprach diesem Wunsch und beschloß, bei dem Katasteramt Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Neuhäusel ein Grenzregelungsverfahren zu beantragen. Die Durchführung dieses Verfahren obliegt dem Katasteramt Montabaur als Ge­schäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Neuhäusel.

Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Der Rat befaßte sich mit der Frage einer Erweiterung der Wohn­baufläche im Rahmen der nächsten Änderung bzw. Fortschrei­bung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Mon­tabaur. Während ein Tteil der Ratsmitglieder darauf verwies, daß Baugrundstücke am Ort kaum noch zur Verfügung stehen und eine Erweiterung der Wohnbaufläche für die nächste Änderung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbands­gemeinde Montabaur vorgesehen werden sollte, wurde im Laufe der Aussprache im Rat auch die Meinung vertreten, eine Erwei­terung der Wohnbaufläche vorerst nicht anzustreben. Am Ende der Diskussion sprach sich der Rat mehrheitlich dafür aus, für die nächste Änderung/Fortschreibung des Flächennut­zungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur die Auswei­sung von zwei weiteren Flächen zwecks Erweiterung der Wohn­bauflächen zu beantragen.

Planung neuer Grabfelder auf dem Friedhof beschlossen Auf dem Friedhof Neuhäusel stehen Flächen für die Anlage von Wahlgrabstätten nur noch in beschränktem Umfange zur Verfü­gung. Ausgehend von den Beratungen im vergangenen Jahr er­örterte der Ortsgemeinderat die Möglichkeiten, auf dem älteren Friedhofsteil die vorhandenen freien Flächen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes in Grabfelder für Wahlgrabstätten umzu­wandeln bzw. auszubauen. Dabei wurde auch die bereits im Sta­dium der Vorlanung bestehende Friedhofserweiterung in die Überlegungen einbezogen. Der Rat entschied sich mit einstim­migem Beschluß dafür, einen Planer mit der Prüfungzu betrau­en, ob und auf welche Weise auf den geräumten und freien Flä­chen des Friedhofs unter Berücksichtigung des vom Rat bereits beschlossenen Konzepts für die Umgestaltung des Friedhofs neue Grabfelder für Wahlgrabstätten angelegt werden können. Dabei soll auch die Anlage von Tiefgräbern geprüft werden. Die Fortführung der Planung für eine Friedhofserweiterung stellte der Rat vorerst zurück.

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Dem Rat lag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« wegen Überschreitung der maximalen Traufhöhe um 25 cm bei gleichzeitiger Über­schreitung der höchstzulässigen Firsthöhe um 71 cm vor. Wäh­rend und in der Diskussion sich ein Ratsmitglied gegen eine Be­freiung wandte und sich gegen jedwede Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes aussprach, vertraten an­dere Ratsmitglieder den Standpunkt, daß der Rat in der Vergan­genheit in einer Vielzahl von gleichgelagerten Fällen positiv ent­schieden hat und in dem vorliegenden Falle ebenfalls keine Be­einträchtigung von Belangen Dritter vorliegt, zumal die Über­schreitung der maximalen TVaufhöhe um nur 25 cm gegenüber anderen Vergleichsfällen äußerst gering ausfällt und im übrigen die höchstzulässige Firsthöheum 71 cm deutlich unterschritten wird.

_ Nr. 5/93

Die Mehrheit des Rates entschied sich in der Abstimmung so­dann dafür, das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Fest­setzungen des Bebauungpsplanes insoweit zu erteilen.

Nichtöffentliche Sitzung

Der Rat diskutiert in nichtöffentlicher Sitzung die Vergabe des Auftages zur Prüfung und Planung von neuen Grabfeldern für Wahlgrabstätten im Bereich der freien Flächen auf dem älteren und neueren Friedhofsteil an ein Fachingenieurbüro. Am Ende der Aussprache trifft der Rat eine einstimmige Entscheidung mit der Beauftragung eines entsprechenden Ingenieurbüros. Der Rat wird weiter über das Verhandlungsergebnis zur späte­ren Veräußerung der Tfeilfläche eines gemeindlichen Grund­stücks informiert. Der Rat erklärte sich damit einverstanden, daßdielfeilfläche des Gemeindegrundstückes zu dem ausgehan­delten Preis an den Interessenten veräußert wird.

Gegenstand weiterer Erörterungen im Rat war ferner eine Ver­tragsangelegenheit, die in der Vergangenheit zu Problemen ge­führt hat. Der Rat erklärte sich mit den von der Ortsgemeinde­verwaltung in diesem Zusammenhanggetroffenen Maßnahmen einverstanden und stimmte gleichzeitig den für die Zukunft vor­gesehenen Maßnahmen zu.

Serieneinbrecher am Werk

In letzter Zeit mehren sich die Einbruchsdiebstähle in verschie­denen Ortsbereichen, und zwar sind in einigen Ortsstraßen Se­rieneinbruchsfälle zu verzeichnen. Hier ist unser aller Wach­samkeit und Aufmerksamkeit gefragt um dem oder den Tätern das Handwerkzu legen. Ichbitte deshalb darum, auch ein erhöh­tes Augenmerk zu richten auf verdächtige Vorgänge außerhalb des eigenen Grundstücks in der Nachbarschaft oder im sonsti­gen Ortsbereich, auf verdächtige Geräusche von Wohngrund- stücken, deren Bewohner verreist oder z.Zt. nicht anwesend sind. Verständen Sie bitte bei Verdacht auf einen Einbruch oder Einbruchsversuch unverzüglich die Polizei unter der Rufnum­mer 110. Um eine erhöhte Aufmerksamkeit wird an den Aben­den gebeten, an denen in der Augst-Halle eine größere Veranstal­tung stattfindet. Außerdem bitte ich, die Fahrzeugkennzeichen von Personen, die sich durch ihr Verhalten verdächtig machen, zu notieren und der Polizei zu melden.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Jahrgang 1933

Am 14.08.1933 wollen wir einen Ausflug an die Mosel unterneh­men und hoffen, daß viele von Ihnen daran teilnehmen werden. Sollten Sie also Lust haben, melden Sie sich bitte bei Gisela Rei­chert,Tbl. 02620/491.

Kath. Bildungswerk Westerwald Theologisch-religiöser Vortrag

am Mittwoch, 10. Februar 1993,20.00 Uhr in Neuhäusel, St. An­na-Haus.

Leitung: Alfons Zimmer, 02620/8342 Nähere Auskünfte: Leni Schmidt, 02620/8342.

Simmern

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Simmern vom 19. Januar 1993 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 mehrheitlich verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt.

Die CDU-Fraktion stellte zu diesem Planentwurf folgende An­träge:

1. Im Laufe des Jahres - spätestens jedoch bis Juli 1993 - soll über die Durchführung der Maßnahmen

a) Rad-/Fußweg

b) verkehrsberuhigte Maßnahmen Ortseingang aus Rich­tung Neuhäusel nochmals beraten werden. Sollten die be­antragten Mittel (Zuschüsse) nicht fließen, sind die hieraus frei werdenden Gemeindemittel zumindest einer der beiden Maßnahmen für Sondertilgungen zu verwenden.

Der Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen bei 9 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

2. Die Mittel für Ausgleichszahlungen zum ÖPNV in Höhe 1 von 3.500 DM sollen ersatzlos gestrichen werden.

Auch dieser Antrag wurde bei 6 Ja-Stimmen und 9 Nein­stimmen mehrheitlich abgelehnt.

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