Montabaur
Vogel des Jahres 1993: Flußregenpfeifer
Zum Vogel des Jahres 1993 haben der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) den vom Aussterben bedrohten Flußregenpfeifer gewählt. Zur Begründung erklärten die beiden Naturschutzverbände, am Beispiel dieses sperlingsgroßen Watvogels ließe sich besonders deutlich die positive wie negative Abhängigkeit einer Tierart vom Wirken des Menschen demonstrieren. Ursprünglich auf Schotterinseln und Kiesbänken unverbauter Flüsse zu Hause, fiel der Flußregenpfeifer zunächst den massiven Gewässerbegradigungen und Kanalisierungen zum Opfer, von denen bis zur Mitte dieses Jahrhunderts kaum ein Fluß verschont blieb. Indirekt profitierte er dann vom Bauboom der Nachkriegszeit, der ihm Ersatzlebensräume, vor allem in den überall ausgebaggerten Kiesgruben, bescherte. Nun wird ihm vielerorts die Freizeitgesell-
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schaft zum Verhängnis, die aus den ehemals abgeschiedenen Sand- und Kiesflächen parkteichähnliche, aber ökologisch uninteressante Erholungslandschaften macht oder sie als Müllkippe nutzt. Schätzungsweise nur noch etwa 2000 bis 3000 Paare brüten in Deutschland. Daß es ihn bei uns überhaupt noch gibt, verdanken wir seiner relativ geringen Scheu vor Menschen, vor allem aber seiner erstaunlichen Anpassungsfähigkeit: Seit der Zerstörung seiner ursprünglichen Lebensräume an Flüssen hat sich der
kleine Regenpfeifer auf Ausweichflächen spezialisiert, die er schnell, aber leider nur vorübergehend besiedeln kann. Nahezu alle deutschen Flußregenpfeifer brüten an Kiesteichen, in Sandkuhlen, Braunkohle-Tagebauen, auf Großbaustellen, Rieselfeldern und den
Schlammflächen von Klärteichen. Diese „Second-hand-Lebensräume“ bieten den Regenpfeifern alles, was sie zum Leben brauchen: offene, vegetationsarme oder ganz kahle Flächen mit zumindest stellenweise grobkörnigem Untergrund, am liebsten Kies, und die Nähe zu flachen Gewässern.
Als vordringliche Hilfsmaßnahme für den Flußregenpfeifer fordern NABU und EBV die Wiederherstellung seines natürlichen Lebensraums. Dazu gehört ein Stopp der Flußbegradigungen und Kanalisierungen ebenso wie die Rena- turieiung von Flußlandschaften. Eine wirksame Form der Soforthilfe kann vielerorts auch darin bestehen, Kiesgruben und Baggerseen vor übermäßiger Freizeitnutzung zu schützen. (NABU)
Stromverbrauch
Mit 40 (Vorjahr 39) Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) wurden 1991 in den alten Bundesländern rund zehn Prozent des Netto-Stromverbrauchs für Licht verwendet. Handel und Gewerbe, öffentliche Einrichtungen sowie Verkehr bezogen rund 21 Mrd. kWh Strom für ihre Lampen. Die Straßenbeleuchtung war daran mit 2,9 Mrd. kWh beteiligt. Die Industrie bezog mit 10 Mrd. kWh etwa ein Viertel des Lichtstroms, auf die privaten Haushalte entfielen 9 Mrd., kWh.
Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), Abteilung Information, Postfach 701151,6000 Frankfurt 70, Tel. 069/6304-330 bis -333, Fax 6304- 339.
ÖJV: Novellierungs-Vorschlag für das Bundesjagdgesetz
Der Ökologische Jagdverband (ÖJV), der sich als Interessenverband ökologisch ausgerichteter, am gesamten Naturhaushalt orientierter Jägerinnen und Jäger versteht, fordert eine Neuorientierung des Jagdwesens in Deutschland.
Dafür stellte der ÖJV den Entwurf für die Novellierung des Bundesjagdgesetzes vor. Er kritisiert, daß das bestehende Bundesjagdgesetz inhaltlich nach wie vor auf dem Reichsjagdgesetz von 1934 basiert: Dieses hatte vor allem den Zweck eines Jagdschutz-Gesetzes und diente der Sicherung der mit der Jagd verbundenen Privilegien an sich.
Als wesentliche Inhalte in seinem neuen Jagdgesetz-Entwurf sieht der ÖJV u.a. an:
- Orientierung der Abschußplanung an den Zielen des Naturschutzes und einer naturnahen Land- und 'Forstwirtschaft;
- Anpassung der Jagdzeiten für Schalenwild sowohl an die Erfordernisse der , Walderhaltung als auch an die des Tier- und Artenschutzes.
• Erlaubnis der Fallenjagd nur noch in Ausnahmefällen.
• Kompromißlose Unterordnung der Jagd unter die Schutzzwecke in Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, Nationalparke, Ramsar-Gebiete, Biosphärenreservate).
• Aussetzung von Tieren in die freie Landschaft nur in Übereinstimmung mit Erfordernissen des Artenschutzes.
• Verstärkung von Ökologie, (Wild-)Biologie und jagdlichem Schießen in der Jägerausbildung.
• Abkehr von der generellen Abschußerlaubnis für Hunde und Katzen als Maßnahme des Jagdschutzes.
Bezugsadresse für den Jagdschutz-Entwurf:
ÖJV, Frau Elisabeth Emmert-Straubinger,
Spielberg 63, W-8672 Selb. a , v
Umweltbeauftragter der VG Montabaur H. Meier, Tbl. 02602/126 109.
• Verkürzung des Artenkatalogs auf Tierarten, die tatsächlich zu bejagen und sinnvoll zu verwerten sind.
• Beibehaltung des Reviersystems und der Bindung des Jagdrechts an Grund und Boden allerdings mit Erleichterungen für mehr Jägerinnen und Jäger zur Jagdaus- übuhg, um so den Interessenausgleich' zwischen Land- ünd Forstwirtschaft mit der Jagd zu erreichen.
• Zur Verminderung überhöhter Schalenwildbestände:
- generelles Verbot der Wildfütterung; .
- Freigabe des Schießens mit Schrot auf Rehwild, um die Effektivität der ökologisch wünschenswerten Bestandsverringerung zu fördern;
- Anpassung der Wilddichten an die Biotopkapazität;
Für die, die gerne einen Heben" und die, die gerne wes erleben, isc auch gesorgt 2ur Fastneehtzeit, denn AST ist stets bereit!
Drum Narren laßt das Auto stehen, denn Ihr braucht auch nicht zu gehen!
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