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Montabaur

Vogel des Jahres 1993: Flußregenpfeifer

Zum Vogel des Jahres 1993 haben der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) den vom Aussterben be­drohten Flußregenpfeifer gewählt. Zur Begründung erklärten die beiden Natur­schutzverbände, am Beispiel dieses sperlingsgroßen Watvogels ließe sich be­sonders deutlich die positive wie negati­ve Abhängigkeit einer Tierart vom Wir­ken des Menschen demonstrieren. Ursprünglich auf Schotterinseln und Kiesbänken unverbauter Flüsse zu Hau­se, fiel der Flußregenpfeifer zunächst den massiven Gewässerbegradigungen und Kanalisierungen zum Opfer, von denen bis zur Mitte dieses Jahrhunderts kaum ein Fluß verschont blieb. Indirekt profitierte er dann vom Bauboom der Nachkriegszeit, der ihm Ersatzlebens­räume, vor allem in den überall ausge­baggerten Kiesgruben, bescherte. Nun wird ihm vielerorts die Freizeitgesell-

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schaft zum Verhängnis, die aus den ehe­mals abgeschiedenen Sand- und Kiesflä­chen parkteichähnliche, aber ökologisch uninteressante Erholungslandschaften macht oder sie als Müllkippe nutzt. Schätzungsweise nur noch etwa 2000 bis 3000 Paare brüten in Deutschland. Daß es ihn bei uns überhaupt noch gibt, ver­danken wir seiner relativ geringen Scheu vor Menschen, vor allem aber seiner erstaunlichen Anpassungsfähigkeit: Seit der Zerstörung seiner ursprünglichen Lebensräume an Flüssen hat sich der

kleine Regenpfeifer auf Ausweichflä­chen spezialisiert, die er schnell, aber leider nur vorübergehend besiedeln kann. Nahezu alle deutschen Flußregen­pfeifer brüten an Kiesteichen, in Sand­kuhlen, Braunkohle-Tagebauen, auf Großbaustellen, Rieselfeldern und den

Schlammflächen von Klärteichen. Diese Second-hand-Lebensräume bieten den Regenpfeifern alles, was sie zum Leben brauchen: offene, vegetationsar­me oder ganz kahle Flächen mit zumin­dest stellenweise grobkörnigem Unter­grund, am liebsten Kies, und die Nähe zu flachen Gewässern.

Als vordringliche Hilfsmaßnahme für den Flußregenpfeifer fordern NABU und EBV die Wiederherstellung seines natürlichen Lebensraums. Dazu gehört ein Stopp der Flußbegradigungen und Kanalisierungen ebenso wie die Rena- turieiung von Flußlandschaften. Eine wirksame Form der Soforthilfe kann vielerorts auch darin bestehen, Kiesgru­ben und Baggerseen vor übermäßiger Freizeitnutzung zu schützen. (NABU)

Stromverbrauch

Mit 40 (Vorjahr 39) Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) wurden 1991 in den alten Bundesländern rund zehn Prozent des Netto-Stromverbrauchs für Licht verwendet. Handel und Gewerbe, öffentliche Einrichtungen sowie Verkehr be­zogen rund 21 Mrd. kWh Strom für ihre Lampen. Die Straßenbeleuchtung war daran mit 2,9 Mrd. kWh beteiligt. Die Industrie bezog mit 10 Mrd. kWh etwa ein Viertel des Lichtstroms, auf die privaten Haushalte entfielen 9 Mrd., kWh.

Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), Abteilung Information, Postfach 701151,6000 Frankfurt 70, Tel. 069/6304-330 bis -333, Fax 6304- 339.

ÖJV: Novellierungs-Vorschlag für das Bundesjagdgesetz

Der Ökologische Jagdverband (ÖJV), der sich als Interessenverband ökologisch aus­gerichteter, am gesamten Naturhaushalt orientierter Jägerinnen und Jäger versteht, fordert eine Neuorientierung des Jagdwe­sens in Deutschland.

Dafür stellte der ÖJV den Entwurf für die No­vellierung des Bundesjagdgesetzes vor. Er kritisiert, daß das bestehende Bundesjagd­gesetz inhaltlich nach wie vor auf dem Reichsjagdgesetz von 1934 basiert: Dieses hatte vor allem den Zweck eines Jagd­schutz-Gesetzes und diente der Sicherung der mit der Jagd verbundenen Privilegien an sich.

Als wesentliche Inhalte in seinem neuen Jagdgesetz-Entwurf sieht der ÖJV u.a. an:

- Orientierung der Abschußplanung an den Zielen des Naturschutzes und ei­ner naturnahen Land- und 'Forstwirt­schaft;

- Anpassung der Jagdzeiten für Schalen­wild sowohl an die Erfordernisse der , Walderhaltung als auch an die des Tier- und Artenschutzes.

Erlaubnis der Fallenjagd nur noch in Aus­nahmefällen.

Kompromißlose Unterordnung der Jagd unter die Schutzzwecke in Schutzgebie­ten (Naturschutzgebiete, Nationalparke, Ramsar-Gebiete, Biosphärenreservate).

Aussetzung von Tieren in die freie Land­schaft nur in Übereinstimmung mit Erfor­dernissen des Artenschutzes.

Verstärkung von Ökologie, (Wild-)Biologie und jagdlichem Schießen in der Jäger­ausbildung.

Abkehr von der generellen Abschußer­laubnis für Hunde und Katzen als Maß­nahme des Jagdschutzes.

Bezugsadresse für den Jagdschutz-Entwurf:

ÖJV, Frau Elisabeth Emmert-Straubinger,

Spielberg 63, W-8672 Selb. a , v

Umweltbeauftragter der VG Montabaur H. Meier, Tbl. 02602/126 109.

Verkürzung des Artenkatalogs auf Tierar­ten, die tatsächlich zu bejagen und sinn­voll zu verwerten sind.

Beibehaltung des Reviersystems und der Bindung des Jagdrechts an Grund und Boden allerdings mit Erleichterungen für mehr Jägerinnen und Jäger zur Jagdaus- übuhg, um so den Interessenausgleich' zwischen Land- ünd Forstwirtschaft mit der Jagd zu erreichen.

Zur Verminderung überhöhter Schalen­wildbestände:

- generelles Verbot der Wildfütterung; .

- Freigabe des Schießens mit Schrot auf Rehwild, um die Effektivität der ökolo­gisch wünschenswerten Bestandsver­ringerung zu fördern;

- Anpassung der Wilddichten an die Bio­topkapazität;

Für die, die gerne einen Heben" und die, die gerne wes erleben, isc auch gesorgt 2ur Fastneehtzeit, denn AST ist stets bereit!

Drum Narren laßt das Auto stehen, denn Ihr braucht auch nicht zu gehen!

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