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Montabaur

ED

Nr. 5/93

Änderung der Abfallgebührensatzung bei Eigenkompostierung

Ab sofort sind Anträge auf Gebührennachlaß bei der Verbands­gemeinde Montabaur sowie bei allen Ortsbürgermeistern er­hältlich. Wenn die im Haus uqdG arten anfallenden organischen Abfälle selbst kompostiert od^r verwertet werden, können zwi­schen 12,00 bis 21,00 DM je nach Anzahl der Personenhaushalte eingespart werden. ' .

Die Anträge liegen im Eingangsbuch ,der Bürgerhalle und vor dem Einwohnermeldeamt aus. g

Bei Rückfragen wenden Sie sich äfedie- Abfallberaterin Irene Kirst-Melcher, Tb. 02602/680655. \

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Land fördert MietwoKftungsbau

Anmeldung bis 19. Februar 1993 Mit einem Programmvolumen von 343 Mio. DM fördert das Land Rheinland-Pfalz im Jahre 1993 den Neubau von 4.020 Mietwohnungen im 1. und 3. Förderungsweg. ,

Im 1. Förderungsweg (Sozialprogramm) werden Mietwohnun­gen für bestimmte Zielgruppen gefördert. Hierzu gehören unter anderem schwangere Frauen, Schwerbehinderte, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, junge Ehepaare mit mindestens einem Kind, Aussiedler und ältere Menschen. Die Förderung er­folgt hier mit öffentlichen Baudarlehen (Zinssatz 0,5 v.H.) und Aufwendungszuschüsse. Die Mietobergrenze beträgt in Ge­meinden der Mietenstufe 1 = 7,-- DM, in Gemeinden der Mieten­stufe 2 (nur Montabaur) 7,30 DM je qm Wohnfläche monatlich. Nach Maßgabe der vereinbarten Förderung (3. Förderungs weg) sollen unter anderem Mietwohnungen zugunsten einkommens­schwächerer Personen und Familien mit mittlerem E inkommen, für Senioren und Schwerbehinderte sowie Werks- und Dienst­wohnungen gefördert werden. Im 3. Förderungsweg werden in der Regel Baudarlehen bis zu 1.100,-- DM oder Bauzuschüsse bis zu 550,-- DM je qm Wohnfläche gewährt. Die zulässige Höchst­miete beträgt im allgemeinen in Gemeinden der Mietenstufe 1 = 8,40 DM und in der Mietenstufe 2 (Stadt Montabaur) 8,85 DM je qm Wohnfläche monatlich.

Die geförderten Wohnungen sind zweckgebunden. Sie dürfen nur Personen mit gültiger Wohnberechtigungsbescheinigung überlassen werden. Im 1. Förderungsweg endet die Zweckbin­dung in der Regel mit der Vollrückzahlung der öffentlichen Mit­tel. Im 3. Förderungsweg beträgt die Zweckbindung minde­stens 15 Jahre.

Bauinteressenten müssen die geplanten Mietwohnungen mit besonderem Vordruck bis zum 19. Februar 1993 über die jeweils zuständige Verbandsgemeindeverwaltung bei der Kreisverwal- tung des Westerwaldkreises - Referat Bauförderung - anmelden. Die entsprechenden Anmeldevordrucke können bei den zustän­digen Verbandsgemeindeverwaltungen angefordert werden. Das Ministerium der Finanzen wählt unter Beteiligung der Be­zirksregierungen die zu fördernden Bauvorhaben aus. Vorrangig werden Mietwohnungen gefördert, die in den Bal­lungsgebieten (Mietenstufen 3-5) gebaut werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den 01. Februar 1993 - Bauamt -

Sie werden nach Ablauf des Kalenderjahres erhoben. Für das Beschäftigungsjahr 1992 betragen die Beiträge (fällig in 1993) für

krankenversicherungspflichtiges Hauspersonal: 115,00 DM/Person im Jahr

krankenversicherungsfreies Hauspersonal: 75,00 DM/Person im Jahr

Versicherungsschutz

Versicherungsschutz besteht für die Hausangestellten bei der Hausarbeit und auf den Wegen von und zur Arbeit. Unfälle sind dem Versicherungsträger durch den Arbeitgeber zu melden.

Anmeldeformulare und Merkblätter sind bei der Verbandsge­meindeverwaltung oder beim Gemeindeunfallversicherungs­verband Rheinland-Pfalz, Postfach 1307,5470 Andernach, Tele­fon 02632/403206, erhältlich.

Grüne Altpapiertonne wird abgefahren

Imgesamten Bereich der VerbandsgemeindeMontabaur wird in der Woche vom 8. bis 12, Februar 1993 jeweils die grüne Altpa­piertonne abgefahren.

Für die nachfolgend aufgeführten Orte gelten die dargestellten Abfuhrtage.

Ortsgemeinde Abfuhrtag

Boden

Daubach

Eitelborn

Gackenbach

Girod

Görgeshausen

Großholbach

Heilberscheid

Heiligenroth

Holler

Horbach

Hübingen

Kadenbach

Montabaur (Stadtkern) Stadtteil Bladernheim Stadtteil Eigendorf Stadtteil Eschelbach Stadtteil Ettersdorf Stadtteil Horressen Stadtteil Reckenthal Stadtteil Wirzenborn Nentershausen Neuhäusel Niederelbert Niedererbach Nomborn Oberelbert

Ruppach-Goldhausen

Simmern

Stahlhofen

Untershausen

Welschneudorf

Montag Freitag Montag Mittwoch, Freitag Dienstag . Freitag Mittwoch Freitag Freitag Freitag Freitag Freitag Mittwoch Mittwoch Mittwoch Freitag Mittwoch Dienstag Mittwoch Mittwoch Montag Dienstag Donnerstag Dienstag Montag Donnerstag Freitag Montag Freitag Freitag Dienstag

Unfälle im Privathaushalt

Hausangestellte in der gesetzlichen Unfallversicherung anmel­den

Personenkreis

Zum Personenkreis der Hausangestellten gehören: Hausgehil­finnen, Köchinnen, Babysitter, Pflegerinnen, Gartenhilfen, Pützhilfen etc.. Sie verrichten Dienstleistungen in privaten Haushalten und gelten als Beschäf tigte. Ob sie nur stundenwei­se oder gelegentlich, mit oder ohne Steuerkarte, tätig sind, ist unerheblich..» ...

Anmeldepflicht....

Arbeitgeber (Häushaltsvorstände) sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten innerhalb einer Woche dem zuständigen Un­fallversicherungsträger zu melden. Eine namentliche Anmel- duhgist nicht notwendig. Der Abschluß einer privaten Versiche­rung oder die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung entbindet nicht von der Anmeldepflicht. Die Verletzung der Meldepflicht kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 DM geahndet werden.

Beiträge

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Unfallaufkommen des vorausgegangenen J ahres.

Finanzamt Montabaur

Keine Abendsprechstunden an Schwerdonnerstag Das Finanzamt Montabaur weist darauf hin, daß am 18.02.1993 (Schwerdonnerstag) kein Dienstleistungsabend stattfindet. Das Amt ist für Publikumsverkehr nur bis 16.00 Uhr geöffnet.

Erwachsenenbildung

Rhetorik - Seminar

Das Seminar findet an zwei aufeinanderfolgenden Wochenen­den statt und bietet folgende Inhalte an:

- sprecherisches und sprachliches Verhalten in verschiedenen Gesprächssituationen;

- die freie Rede: Vorbereitung und Aufbau eines Redebeitra­ges, Körpersprache und Stimmgebung, die freie Rede vor der Gruppe.

Tfermin: 27./28. Februar und 06./07. März 1993

Samstag von 9.00 bis 17.00 Uhr Sonntag von 9.00 bis 13.00 Uhr Ort: Haus der Jugend