Montabaur
ED
Nr. 5/93
Änderung der Abfallgebührensatzung bei Eigenkompostierung
Ab sofort sind Anträge auf Gebührennachlaß bei der Verbandsgemeinde Montabaur sowie bei allen Ortsbürgermeistern erhältlich. Wenn die im Haus uqdG arten anfallenden organischen Abfälle selbst kompostiert od^r verwertet werden, können zwischen 12,00 bis 21,00 DM je nach Anzahl der Personenhaushalte eingespart werden. ' .
Die Anträge liegen im Eingangsbuch ,der Bürgerhalle und vor dem Einwohnermeldeamt aus. g
Bei Rückfragen wenden Sie sich äfedie- Abfallberaterin Irene Kirst-Melcher, Tb. 02602/680655. \
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Land fördert MietwoKftungsbau
Anmeldung bis 19. Februar 1993 Mit einem Programmvolumen von 343 Mio. DM fördert das Land Rheinland-Pfalz im Jahre 1993 den Neubau von 4.020 Mietwohnungen im 1. und 3. Förderungsweg. ,
Im 1. Förderungsweg (Sozialprogramm) werden Mietwohnungen für bestimmte Zielgruppen gefördert. Hierzu gehören unter anderem schwangere Frauen, Schwerbehinderte, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, junge Ehepaare mit mindestens einem Kind, Aussiedler und ältere Menschen. Die Förderung erfolgt hier mit öffentlichen Baudarlehen (Zinssatz 0,5 v.H.) und Aufwendungszuschüsse. Die Mietobergrenze beträgt in Gemeinden der Mietenstufe 1 = 7,-- DM, in Gemeinden der Mietenstufe 2 (nur Montabaur) 7,30 DM je qm Wohnfläche monatlich. Nach Maßgabe der vereinbarten Förderung (3. Förderungs weg) sollen unter anderem Mietwohnungen zugunsten einkommensschwächerer Personen und Familien mit mittlerem E inkommen, für Senioren und Schwerbehinderte sowie Werks- und Dienstwohnungen gefördert werden. Im 3. Förderungsweg werden in der Regel Baudarlehen bis zu 1.100,-- DM oder Bauzuschüsse bis zu 550,-- DM je qm Wohnfläche gewährt. Die zulässige Höchstmiete beträgt im allgemeinen in Gemeinden der Mietenstufe 1 = 8,40 DM und in der Mietenstufe 2 (Stadt Montabaur) 8,85 DM je qm Wohnfläche monatlich.
Die geförderten Wohnungen sind zweckgebunden. Sie dürfen nur Personen mit gültiger Wohnberechtigungsbescheinigung überlassen werden. Im 1. Förderungsweg endet die Zweckbindung in der Regel mit der Vollrückzahlung der öffentlichen Mittel. Im 3. Förderungsweg beträgt die Zweckbindung mindestens 15 Jahre.
Bauinteressenten müssen die geplanten Mietwohnungen mit besonderem Vordruck bis zum 19. Februar 1993 über die jeweils zuständige Verbandsgemeindeverwaltung bei der Kreisverwal- tung des Westerwaldkreises - Referat Bauförderung - anmelden. Die entsprechenden Anmeldevordrucke können bei den zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen angefordert werden. Das Ministerium der Finanzen wählt unter Beteiligung der Bezirksregierungen die zu fördernden Bauvorhaben aus. Vorrangig werden Mietwohnungen gefördert, die in den Ballungsgebieten (Mietenstufen 3-5) gebaut werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den 01. Februar 1993 - Bauamt -
Sie werden nach Ablauf des Kalenderjahres erhoben. Für das Beschäftigungsjahr 1992 betragen die Beiträge (fällig in 1993) für
— krankenversicherungspflichtiges Hauspersonal: 115,00 DM/Person im Jahr
— krankenversicherungsfreies Hauspersonal: 75,00 DM/Person im Jahr
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für die Hausangestellten bei der Hausarbeit und auf den Wegen von und zur Arbeit. Unfälle sind dem Versicherungsträger durch den Arbeitgeber zu melden.
Anmeldeformulare und Merkblätter sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder beim Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland-Pfalz, Postfach 1307,5470 Andernach, Telefon 02632/403206, erhältlich.
Grüne Altpapiertonne wird abgefahren
Imgesamten Bereich der VerbandsgemeindeMontabaur wird in der Woche vom 8. bis 12, Februar 1993 jeweils die grüne Altpapiertonne abgefahren.
Für die nachfolgend aufgeführten Orte gelten die dargestellten Abfuhrtage.
Ortsgemeinde Abfuhrtag
Boden
Daubach
Eitelborn
Gackenbach
Girod
Görgeshausen
Großholbach
Heilberscheid
Heiligenroth
Holler
Horbach
Hübingen
Kadenbach
Montabaur (Stadtkern) Stadtteil Bladernheim Stadtteil Eigendorf Stadtteil Eschelbach Stadtteil Ettersdorf Stadtteil Horressen Stadtteil Reckenthal Stadtteil Wirzenborn Nentershausen Neuhäusel Niederelbert Niedererbach Nomborn Oberelbert
Ruppach-Goldhausen
Simmern
Stahlhofen
Untershausen
Welschneudorf
Montag Freitag Montag Mittwoch, Freitag Dienstag . Freitag Mittwoch Freitag Freitag Freitag Freitag Freitag Mittwoch Mittwoch Mittwoch Freitag Mittwoch Dienstag Mittwoch Mittwoch Montag Dienstag Donnerstag Dienstag Montag Donnerstag Freitag Montag Freitag Freitag Dienstag
Unfälle im Privathaushalt
Hausangestellte in der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden
Personenkreis
Zum Personenkreis der Hausangestellten gehören: Hausgehilfinnen, Köchinnen, Babysitter, Pflegerinnen, Gartenhilfen, Pützhilfen etc.. Sie verrichten Dienstleistungen in privaten Haushalten und gelten als Beschäf tigte. Ob sie nur stundenweise oder gelegentlich, mit oder ohne Steuerkarte, tätig sind, ist unerheblich..» — ...
■Anmeldepflicht....
Arbeitgeber (Häushaltsvorstände) sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten innerhalb einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Eine namentliche Anmel- duhgist nicht notwendig. Der Abschluß einer privaten Versicherung oder die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung entbindet nicht von der Anmeldepflicht. Die Verletzung der Meldepflicht kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 DM geahndet werden.
Beiträge
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Unfallaufkommen des vorausgegangenen J ahres.
Finanzamt Montabaur
Keine Abendsprechstunden an Schwerdonnerstag Das Finanzamt Montabaur weist darauf hin, daß am 18.02.1993 (Schwerdonnerstag) kein Dienstleistungsabend stattfindet. Das Amt ist für Publikumsverkehr nur bis 16.00 Uhr geöffnet.
“ Erwachsenenbildung ”
Rhetorik - Seminar
Das Seminar findet an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden statt und bietet folgende Inhalte an:
- sprecherisches und sprachliches Verhalten in verschiedenen Gesprächssituationen;
- die freie Rede: Vorbereitung und Aufbau eines Redebeitrages, Körpersprache und Stimmgebung, die freie Rede vor der Gruppe.
Tfermin: 27./28. Februar und 06./07. März 1993
Samstag von 9.00 bis 17.00 Uhr Sonntag von 9.00 bis 13.00 Uhr Ort: Haus der Jugend

