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Montabaur

Nr. 4/93

E

eingehend dargelegt, daß die T-asse »Nord« gegenüber den be­troffenen Gemeinden, der Stadt und Verbandsgemeinde Monta­baur, den Bürgern sowie Natur und Landschaft nicht zu verant­worten und unter keinen Umständen hinnehmbar sei.

2. So führt die Trasse »Nord« insbesondere zu folgenden Beein­trächtigungen:

2.1 Zerschneidung des Industriegebietes weiter Galgen« der Stadt Montabaur

Für die Stadt Montabaur als Mittelzentrum und gleichzeitig im regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald mit der Schwerpunktfunktion »Gewerbe« ausgestatteter Gemeinde, ist für die weitere Entscheidung von lebenswichtiger Bedeutung, daß in direkter Anbindung an die Fernstraßen und die Auto­bahn Industrie- und Gewerbeflächen ausgewiesen und erschlos­sen werden. Diese seit ca. 20 Jahren erreichte Aufbauleistung würde durch die Trasse »Nord« zunichte gemacht und struktu­rell und arbeitsmarktpolitisch wichtige Betriebe durchschnit­ten werden. Dies hat nicht nur unabsehbare Auswirkungen für die betroffenen Betriebe, auch die Stadt Montabaur in ihrer Leistungs- und Finanzkraft sowie ihrer Fortentwicklung würde in erheblichem Maße zurückgeworfen.

2.2. Zerschneidung gewerblicher Bauflächen in der Gemarkung Heiligenroth

Auch die Ortsgemeinde Heiligenroth erfüllt ebenso wie die Stadt Montabaur innerhalb des Mittelzentrums Montabaur eine ganz wesentliche Versorgungsfunktion, insbesondere in der Bereitstellung von Arbeitsplätzen sowie auch durch Gewerbe- und Industriebetriebe und die Handelsbetriebe mit den Sorti­menten des täglichen Bedarfes sowie durch die sehr verkehrs­günstig an die Fernstraßen anhindbaren gewerblich und indu­strielle nutzbaren Entwicklungsflächen. Die Trasse »Nord« würde jedoch eine weitere wichtige, den Zielen der Raumord­nung entsprechende Entwicklungsmöglichkeit der Ortsge­meinde Heiligenroth und der Verbandsgemeinde Montab aur zu­nichte machen oder zumindest erheblich behindern.

2.3 Ortsgemeinde Girod - Zerschneidung eines Wohngebietes Durch die Trasse »Nord« wird ein rechtsverbindlich geplantes und teilweise bereits erschlossenes Neubaugebiet total zer­schnitten; es müssen sogar gerade erst gebaute Wohnhäuser wieder beseitigt werden - somit ein derart erheblicher Eingriff in die Ortsplanung Girod, der auch aufgrund des besonderen durch Autobahn und Tbnabbauflächen an den anderen Seiten begrenz­ten Ortes Girod nicht hinnehmbar ist.

2.4 Ortsgemeinde Niedererbach

Die T-asse »Nord« würde für die Ortsgemeinde Niedererbach nicht nur eine ganz besondere landschaf tszersiedelnde Wirkung haben; der Wohnwert des gesamten Ortes würde in ganz ent­scheidendem Maße nachteilig berührt.

2.5 Die Trasse »Nord« ist auch und insbesondere aus ökologi­schen Gründen nicht hinnehmbar. Auszug aus den überarbeite­ten Unterlagen zur Umweltverträglichkeit:

» 9) Das Ergebnis der ökologischen Risikoeinschätzung der UVU sowie die im Rahmen der zusätzlichen Erhebungen durch­geführte naturraumbezogene Beschreibung der Beeinträchti­gungen des Biotoppotentials machen deutlich, daß die TVassen- alternative Montabaur (Nord) aufgrund größerer Flächeninan­spruchnahmen und Zerschneidungslängen aus der Sicht Arten- und Biotopschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Oberflä­chengewässer) sowie Erholungsvorsorge/Landschaftsbild ge­genüber der Variante Montabaur (Süd) größere Beeinträchti­gungen verursacht.

Aus der Sicht des Grund wasserschutzes ist die Variante Monta­baur (Nord) aufgrund geringerer Tmnellängen als günstiger zu beurteilen. Durch Bevorzugung der Variante Montabaur (Süd) können daher insgesamt Beeinträchtigungen von Naturhaus­halt und Landschaftsbild vermindert werden.

2.6 Die Verbandsgemeinde Montabaur hat daher aus den im ein­zelnen bereits dargelegten vorstehend nochmals beispielhaft auf geführten Gründen ein nachhaltiges Interesse daran, daß die Trasse »Nord« für das weitere Verfahren aufgegeben wird.

Bei der weiteren Plandurchführung zur Vorbereitung des Plan­feststellungsverfahrens erwartet die Verbandsgemeinde eine möglichst umweltverträgliche Streckenführung, wobei die durch den Einschnitt im Laubmischwaldbestand »Eichen-Die- kenscheid« entstehenden Eingriffe durch geeignete landespfle­gerische Maßnahmen ausgeglichen werden müssen.

3. Ablagerungen von Überschußmassen

3.1 Die Planunterlagen sehen im Bereich des geplanten Bahn­hofstandortes Montabaur (bei Trasse »Süd«) eine Ablagerung von Überschußmassen mit einer Kapazität von ca. 600.000 cbm, vor.'Das bedeutet, daß die Bundesbahn nach wie vor von einer Dammaufschüttung bis zu einer Höhe von 14 m ausgeht. Die Forderung der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur auf eine Veränderung der Gradiente und eine damit einhergehende deutliche Reduzierung der Dammaufschüttung bleibt aufrecht erhalten. Hier ist eine konkrete »Bereichsplanung« notwendig.

3.2 Nach den Einzelvorschlägen für Ablagerungsorte der Über­schußmassen ist die Verbandsgemeinde Montabaur mit einer Kapazität von über 1 Mio. cbm betroffen. Der Bundesbahn muß daher auf gegeben werden, daß so wenig wie möglich Überschuß­massen auf der Straße transportiert werden, um so die ohnehin bestehende Überlastung der Straßen und die damit einherge­hende Beeinträchtigung der Anlieger und Gefährdung der übri­gen Verkehrsteilnehmer auszuschließen bzw. zu reduzieren. So führt z.B. der Transportweg zum stillgelegten Steinbruch Stahl­hofen mit mind. 50.000 cbm Etdmasse durch die Ortsläge Heil­berscheid ins Naherholungsgebiet Gelbachtal, weiterhin durch die dicht bebaute Ortslage Ettersdorf und auf einer gefährlichen SteigungsVGefällstrecke zur vorgeschlagenen Deponie.

3.3 Für die Transportwege zu den Aushubdeponien wird ein kon­kreter Deponieplan mit genau festgelegten Verbindungs- und Transportwegen zu den einzelnen Bauabschnitten der Neubau­strecke gefordert.

Gerade der Bereich der Bachtäler sowie ein weiterer großer Tbil des Naturparks Nassau wird durch die Anlegung der Transport­wege und den Abtransport der Überschußmassen besonders be­rührt. Das bedeutet u.a., daß der besondere Erholungswert des Naturschutzgebietes sowohl im ökologischen Sinne als auch in seiner Attraktivität als Fremdenverkehrsregion über Jahre hin­aus in hohem Maße beeinträchtigt ist. Auch in diesen Punkten ist ein entsprechender Ausgleich unabdingbar.

3.4 Die ergänzten Planunterlagen zeigen auf, daß auch ein gro­ßer Tfeil der Überschußmassen zur Anlegung von Schutzwällen entlang der Autobahn verwandt werden können. Die Verbands­gemeinde sowie die betroffenen Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur haben ein nachhaltiges Interesse an der Anlegung der Schutzwälle als Abschirmung zur lärmintensiven Bundes­autobahn. Die Verbandsgemeinde wird daher zusammen mit der Stadt Montabaur und den betroffenen Ortsgemeinden sowie dem Autobahnamt Montabaur ein Konzept entwickeln, wo zur Abschirmung der Lärmbeeinträchtigungen Schutzwälle ange­legt und auch mit einer entsprechend hohen Bepflanzung ver­sehen werden können.

3.5 Zwingender Inhalt auch des raumordnerischen Verfahrens ist die Überarbeitung des Ablagerungskonzeptes der Über­schußmassen. So ist bereits jetzt zweifelhaft, ob die Bundes­bahn über die genannten Ablagerungsstandorte überhaupt ver­fügen kann. Nach unseren Informationen wurden nämlich be­reits für einen Tbil der genannten Standorte Deponieverträge zu­gunsten anderer Ablagerungsunternehmen geschlossen.

4.110-kV-Bahnstromleitung

Die Forderungen des Verbandsgemeinderates und der Ortsge­meinden auf Bündelung der Bahnstromleitung mit vorhande­nen Stromleitungen oder Planungen der RWE-Fernleitungen wurden nur unzureichend berücksichtigt. Denn die Bundes­bahn bestätigt selbst, daß von den künstlichen Bauwerken (Ma­sten) der Landschaftscharakter erheblich und nachhaltig auf Dauer beeinträchtigt wird, so daß bei der Bahnstromleitung ei­ne besondere Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild zwin­gend geboten ist.

Hier ist insbesondere die Bahnstromleitung vom Unterwerk Montabaur in Richtung Heiligenroth mit einem erheblichen und vermeidbaren Eingriff in das Landschaftsbild verbunden, der vermieden werden muß.

5. Ergänzende Unterlagen zur Umweltverträglichkeit

5.1 Auch die ergänzten Unterlagen zur Umweltverträglichkeit

machen deutlich, daß die TVassenalternative »Nord« aufgrund

größerer Flächeninanspruchnahme

den Zerschneidungslängen aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes,

des Boden- und Gewässerschutzes sowie

des Landschaftsbildes und der Erholungsvorsorge gegenüber der Variante »Süd« größere Beinträchtigungen ver­ursacht. Dennoch ist nicht zu verkennen, daß auch durch die Va­riante »Süd« in erheblichem Maße in Natur und Landschaft, so auch und insbesondere während der Bauphase, eingegriffen und