Montabaur
Nr. 4/93
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eingehend dargelegt, daß die T-asse »Nord« gegenüber den betroffenen Gemeinden, der Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur, den Bürgern sowie Natur und Landschaft nicht zu verantworten und unter keinen Umständen hinnehmbar sei.
2. So führt die Trasse »Nord« insbesondere zu folgenden Beeinträchtigungen:
2.1 Zerschneidung des Industriegebietes weiter Galgen« der Stadt Montabaur
Für die Stadt Montabaur als Mittelzentrum und gleichzeitig im regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald mit der Schwerpunktfunktion »Gewerbe« ausgestatteter Gemeinde, ist für die weitere Entscheidung von lebenswichtiger Bedeutung, daß in direkter Anbindung an die Fernstraßen und die Autobahn Industrie- und Gewerbeflächen ausgewiesen und erschlossen werden. Diese seit ca. 20 Jahren erreichte Aufbauleistung würde durch die Trasse »Nord« zunichte gemacht und strukturell und arbeitsmarktpolitisch wichtige Betriebe durchschnitten werden. Dies hat nicht nur unabsehbare Auswirkungen für die betroffenen Betriebe, auch die Stadt Montabaur in ihrer Leistungs- und Finanzkraft sowie ihrer Fortentwicklung würde in erheblichem Maße zurückgeworfen.
2.2. Zerschneidung gewerblicher Bauflächen in der Gemarkung Heiligenroth
Auch die Ortsgemeinde Heiligenroth erfüllt ebenso wie die Stadt Montabaur innerhalb des Mittelzentrums Montabaur eine ganz wesentliche Versorgungsfunktion, insbesondere in der Bereitstellung von Arbeitsplätzen sowie auch durch Gewerbe- und Industriebetriebe und die Handelsbetriebe mit den Sortimenten des täglichen Bedarfes sowie durch die sehr verkehrsgünstig an die Fernstraßen anhindbaren gewerblich und industrielle nutzbaren Entwicklungsflächen. Die Trasse »Nord« würde jedoch eine weitere wichtige, den Zielen der Raumordnung entsprechende Entwicklungsmöglichkeit der Ortsgemeinde Heiligenroth und der Verbandsgemeinde Montab aur zunichte machen oder zumindest erheblich behindern.
2.3 Ortsgemeinde Girod - Zerschneidung eines Wohngebietes Durch die Trasse »Nord« wird ein rechtsverbindlich geplantes und teilweise bereits erschlossenes Neubaugebiet total zerschnitten; es müssen sogar gerade erst gebaute Wohnhäuser wieder beseitigt werden - somit ein derart erheblicher Eingriff in die Ortsplanung Girod, der auch aufgrund des besonderen durch Autobahn und Tbnabbauflächen an den anderen Seiten begrenzten Ortes Girod nicht hinnehmbar ist.
2.4 Ortsgemeinde Niedererbach
Die T-asse »Nord« würde für die Ortsgemeinde Niedererbach nicht nur eine ganz besondere landschaf tszersiedelnde Wirkung haben; der Wohnwert des gesamten Ortes würde in ganz entscheidendem Maße nachteilig berührt.
2.5 Die Trasse »Nord« ist auch und insbesondere aus ökologischen Gründen nicht hinnehmbar. Auszug aus den überarbeiteten Unterlagen zur Umweltverträglichkeit:
» 9) Das Ergebnis der ökologischen Risikoeinschätzung der UVU sowie die im Rahmen der zusätzlichen Erhebungen durchgeführte naturraumbezogene Beschreibung der Beeinträchtigungen des Biotoppotentials machen deutlich, daß die TVassen- alternative Montabaur (Nord) aufgrund größerer Flächeninanspruchnahmen und Zerschneidungslängen aus der Sicht Arten- und Biotopschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Oberflächengewässer) sowie Erholungsvorsorge/Landschaftsbild gegenüber der Variante Montabaur (Süd) größere Beeinträchtigungen verursacht.
Aus der Sicht des Grund wasserschutzes ist die Variante Montabaur (Nord) aufgrund geringerer Tmnellängen als günstiger zu beurteilen. Durch Bevorzugung der Variante Montabaur (Süd) können daher insgesamt Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild vermindert werden.
2.6 Die Verbandsgemeinde Montabaur hat daher aus den im einzelnen bereits dargelegten vorstehend nochmals beispielhaft auf geführten Gründen ein nachhaltiges Interesse daran, daß die Trasse »Nord« für das weitere Verfahren aufgegeben wird.
Bei der weiteren Plandurchführung zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens erwartet die Verbandsgemeinde eine möglichst umweltverträgliche Streckenführung, wobei die durch den Einschnitt im Laubmischwaldbestand »Eichen-Die- kenscheid« entstehenden Eingriffe durch geeignete landespflegerische Maßnahmen ausgeglichen werden müssen.
3. Ablagerungen von Überschußmassen
3.1 Die Planunterlagen sehen im Bereich des geplanten Bahnhofstandortes Montabaur (bei Trasse »Süd«) eine Ablagerung von Überschußmassen mit einer Kapazität von ca. 600.000 cbm, vor.'Das bedeutet, daß die Bundesbahn nach wie vor von einer Dammaufschüttung bis zu einer Höhe von 14 m ausgeht. Die Forderung der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur auf eine Veränderung der Gradiente und eine damit einhergehende deutliche Reduzierung der Dammaufschüttung bleibt aufrecht erhalten. Hier ist eine konkrete »Bereichsplanung« notwendig.
3.2 Nach den Einzelvorschlägen für Ablagerungsorte der Überschußmassen ist die Verbandsgemeinde Montabaur mit einer Kapazität von über 1 Mio. cbm betroffen. Der Bundesbahn muß daher auf gegeben werden, daß so wenig wie möglich Überschußmassen auf der Straße transportiert werden, um so die ohnehin bestehende Überlastung der Straßen und die damit einhergehende Beeinträchtigung der Anlieger und Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer auszuschließen bzw. zu reduzieren. So führt z.B. der Transportweg zum stillgelegten Steinbruch Stahlhofen mit mind. 50.000 cbm Etdmasse durch die Ortsläge Heilberscheid ins Naherholungsgebiet Gelbachtal, weiterhin durch die dicht bebaute Ortslage Ettersdorf und auf einer gefährlichen SteigungsVGefällstrecke zur vorgeschlagenen Deponie.
3.3 Für die Transportwege zu den Aushubdeponien wird ein konkreter Deponieplan mit genau festgelegten Verbindungs- und Transportwegen zu den einzelnen Bauabschnitten der Neubaustrecke gefordert.
Gerade der Bereich der Bachtäler sowie ein weiterer großer Tbil des Naturparks Nassau wird durch die Anlegung der Transportwege und den Abtransport der Überschußmassen besonders berührt. Das bedeutet u.a., daß der besondere Erholungswert des Naturschutzgebietes sowohl im ökologischen Sinne als auch in seiner Attraktivität als Fremdenverkehrsregion über Jahre hinaus in hohem Maße beeinträchtigt ist. Auch in diesen Punkten ist ein entsprechender Ausgleich unabdingbar.
3.4 Die ergänzten Planunterlagen zeigen auf, daß auch ein großer Tfeil der Überschußmassen zur Anlegung von Schutzwällen entlang der Autobahn verwandt werden können. Die Verbandsgemeinde sowie die betroffenen Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur haben ein nachhaltiges Interesse an der Anlegung der Schutzwälle als Abschirmung zur lärmintensiven Bundesautobahn. Die Verbandsgemeinde wird daher zusammen mit der Stadt Montabaur und den betroffenen Ortsgemeinden sowie dem Autobahnamt Montabaur ein Konzept entwickeln, wo zur Abschirmung der Lärmbeeinträchtigungen Schutzwälle angelegt und auch mit einer entsprechend hohen Bepflanzung versehen werden können.
3.5 Zwingender Inhalt auch des raumordnerischen Verfahrens ist die Überarbeitung des Ablagerungskonzeptes der Überschußmassen. So ist bereits jetzt zweifelhaft, ob die Bundesbahn über die genannten Ablagerungsstandorte überhaupt verfügen kann. Nach unseren Informationen wurden nämlich bereits für einen Tbil der genannten Standorte Deponieverträge zugunsten anderer Ablagerungsunternehmen geschlossen.
4.110-kV-Bahnstromleitung
Die Forderungen des Verbandsgemeinderates und der Ortsgemeinden auf Bündelung der Bahnstromleitung mit vorhandenen Stromleitungen oder Planungen der RWE-Fernleitungen wurden nur unzureichend berücksichtigt. Denn die Bundesbahn bestätigt selbst, daß von den künstlichen Bauwerken (Masten) der Landschaftscharakter erheblich und nachhaltig auf Dauer beeinträchtigt wird, so daß bei der Bahnstromleitung eine besondere Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild zwingend geboten ist.
Hier ist insbesondere die Bahnstromleitung vom Unterwerk Montabaur in Richtung Heiligenroth mit einem erheblichen und vermeidbaren Eingriff in das Landschaftsbild verbunden, der vermieden werden muß.
5. Ergänzende Unterlagen zur Umweltverträglichkeit
5.1 Auch die ergänzten Unterlagen zur Umweltverträglichkeit
machen deutlich, daß die TVassenalternative »Nord« aufgrund
— größerer Flächeninanspruchnahme
— den Zerschneidungslängen aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes,
— des Boden- und Gewässerschutzes sowie
— des Landschaftsbildes und der Erholungsvorsorge gegenüber der Variante »Süd« größere Beinträchtigungen verursacht. Dennoch ist nicht zu verkennen, daß auch durch die Variante »Süd« in erheblichem Maße in Natur und Landschaft, so auch und insbesondere während der Bauphase, eingegriffen und

