Einzelbild herunterladen

Montabaur

8

Nr. 52/53/92

Verbandsgemeindewerke Montabaur Wasserversorgung

O«lischt Untersuchung des Trinkwassers i«t. Verorunung übtr Trinkwasssr und über Wasser für UbcRseittelbetriebe (Trinkwasserverordnung - TrinkwU) für das Jahr 1992

EntneheesteUf für die einzelnen Versorgungsbemehe

Untersuchte Paraseter:

Chros

Cya­

nid

Fluo­

rid

i*/l

Nickel

Nitrat

Nitrit

M/1

Queksilber

A/1

Polyaroe. Kohlenuasser- stoffe a/1

organische

Chlorver­

bindungen

_

Tetrachlor

Kohlen­

stoff

a/1

Pflanzen- Härtebereich nach

schutzsittel des Ueschaittelgasatz

Arsen

Blei

*1/1

Ced-

aiua

n im

n.05

0.05

1.5

0.05

50.0

0.1

0.001

0.0002

0.025

0.003

1992

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,10

<0,005

3,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

unterhalb Grenzwert

<n.ni

<0.005

0.15

<0.005

5.0

<0.01

<0.0005

<0.00005

<0.005

<0.0002

* nicht untersucht

1992

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,12

<0,005

3.0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

unterhalb Grenzwert

<n.om

<0.01

<0.001

<n nm

<0.005

0.13

<0.005

2.0

<0.01

<0.0005

<0.00005

<0.005

<0.0002

nicht untersucht

1992

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,12

<0,005

9,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

unterhalb Grenzwert

<0.005

0.16

<0.005

14.0

<0.01

<0.0005

<0.00005

<0.005

<0.0002

* nicht untersucht

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,09

<0,005

7,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

unterhalb Grenzwert

<0.005

0.12

<0.005 '

14.0

<0.01

<0.0005

<0.00005

<0.005

<0.0002

1992

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,07

<0,005

2,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

unterhalb Grenzwert

reesen,Eigen-

1990

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,19

<0,005

3,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,005

<0,0002

dort,Eschei-

toch,Heiligere

Blademheie

1992

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,06

<0.005 -

8,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

unterhalb Grenzwert

1990

<0.001

<0.01

<n.nm

<n nrw

0.10

<0.005

14.0

0.02

<0.0005

<0.00005

<0.005

<0.0005

nicht untersucht

Ettersdorf

1992

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,08

<0,005

14,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

untutatt Cr.nM.rt

1990

<0.001

<0.01

<0.001

<0.005

<0.005

0.10

<0.005

17.0

<0.01

<0.0005

<0.00005

<0.005

*

1992

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,17

<0,005

10,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

imtartalfe Sr.nM.rt

1990

<0.001

<0.01

<0.001

<0.005

<0.005

0.13

<0.005

12.0

<0.01

<0.0005

<0.00005

<0.005

<0.0002

nicht untersucht

1992

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

-<0,005

0,10

<0,005

15,0

<0,01

' <0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

untarhalb 6r.nM.rt

,

1990

<0.001

<0.01

<0.001

<0.005

<0.005

0.12

<0.005

16.0

. 0.03

<0.0005

<0.00005

<0.005

<0.0002

nicht untersucht

Niederelbert

1992

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,085

0,09

<0,005

8,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

unterhalb Grenzwert

1990

<0.001

<0.01

<0.001

<n neu

<0.005

0.08

<0.005

11.0

<0.01

<0.0005

<0.00005

<0.005

<0.0002

1992

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,12

<0,005

5,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

untntiiU Gr.nM.rt

1990

<0.001

<0.01

<0.005

0.11

<0.005

12.0

<0.01

<0.0005

<0.00005

<0.005

<0.0002

nicht untersucht

GroGholbach,

1992

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,14

<0,005

11,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

unterhalb Grenzwert

Girod,Hoaborn,

1990

<0,001

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,12

<0,005

10,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

nicht untersucht

Heilberscheid,

Nentershausen,

R.-Goldhausan,

1992

<0,001*

<0,01

<0,001

<0,005

<0,005

0,08

<0,005

11,0 .

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

unterhalb Grenzwart

1990

<0.001

<0.01

<0.001

<0.005

<0.005

0.11

<0.005

14.0

0.01

<0.0005

<0.00005

<0.0002

<0.0002

* nicht untersucht

1

Uelschneudorf

1992

<0,001

<0,01

<0,007

<0,005

<0,005

0,06

<0,005

10,0

<0,01

<0,0005

<0,00005

<0,0002

<0,0002

unterhalb Grenzwert

1990

<0.001

<0.01

<0.001

<0.005

<0.005

0.09

<0.005

18.0

0.01

<0.0005

<0.00005

<0.0002

<0.0002

nicht untersucht

'

Färbung Trübung Geruch 9eschlack

farblos klar ohne < * bedeutet "kleiner eis * (Beetiesungsgrenz*)

trifft für «Ile Entnahseetsllsn zu.

* Die Untersuchuni auf Pflanzenschutz- und Schädlingsbekaapfungsaittel entfiel auf Anordnung der Gesundheitsbehörde. Ie Hinblick auf die Ergebnisse der ie Jahre 1989 durchgeführten Untersuchungen, waren die nächsten Untersuchungen erst nieder in 1992 durchzuführen.

1991 wirden aut Anweisungen des Gesundheitsaates keine Schadstoffuntersuchungen durchgeführt.

Wasserhärtebereiche des Trinkwassers

Ge BÖS f 7 des Gesetzes über die Uweltverträglichksit von Wasch- und Rali rifr m gsa i tteln (Wasch- und Reinigungsaittslgesetz URHG) voa 05.03.1987 BOI. S. 875 dürfen Wasch- und Reinigungsaittel hur in den Verkehr gebracht werden, wenn auf den Verpackungen u. a. bei phosphathaltigen Wasch- und Reinigungs­litte ln abgestufts Dosierungseapfehlungan für dis Wasserhärtebereiche 1 bis 4 abgedruckt sind.

Diese uif essen: Härte bereich 1 bis 1,3 Hillisal Gesastharte je Liter

Härtebereich 2 1,3 bis 2,5 AilUaol Gesaathärte ie Liter

Karte bereich 3 2,5 bis 3,8 Hillisol Gesastharte ie Liter

Härtebereich 4 über 3,8 Hilliaol Guaathärte je Liter In dar letzten Spalte der o. a. Obereicht sind die Härtebereiche in den verschiedenen Bereichen unseres Uersorgungsgebietes aufgeführt.

Einige Wasclwittel enthalten noch Phosphate. Diese sollen bei harte «, kal khalti g es Weiser, das die Waschkraft aindert und der Weschsaschine schadet« den Kalk binden. Phosphate sind aber nicht nur hütreich. Phosphate sind schwer zu entfernende Stoffs, die die Gewässer belasten und dasit «ich ein Ueweltproblee bringen. Dieses zu Bindern kann jeder Bürger halfen, z. B. durch die richtige Dosierung von Wasch- und Reinigungsaittsln, entsprechend der vorliegend* 0 Wasserhärte und den Eepfehlungen auf der Uascrtittelpackung. Übrigens hat dieser Hinweis zur aktiven Hilfe ii GewSsserochutz euch noch einen anderen positiven Aspekt: Genau dosiert bedeutet auch gleichzeitig Geld gespart.

5430 Kontebaur, 15. Dezeabcr 1992 Hit freundlichen GrüSan

Uirbandsgtaeijidtwerke Hontsbaur Piwowersky (Werkleiter)

Gasölverbilligung

- Fortsetzung von Seite 7

Zuständige Stelle für die Beantragung von Gasölverbilligung ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 5430 Montabaur, Tbl. 02602/126.110).

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hält für Interes­senten entsprechende Merkblätter zum Landwirtschaftsgasöl­verwendungsgesetz sowie auch Antragsformulare auf Gewäh­rung von Gasölverbilligung für 1992 bereit.

Die Anträge können nur bis spätestens 15. Februar 1993 bei vor­genannter Verwaltung eingereicht werden. Anträge, die verspä­tet eingehen, müssen grundsätzlich abgelehnt werden.

Natur- und Umwelt-Info

Bachpatensch af ten

Bachläufe mit einer natürlichen Linienführung, ausreichend breiten Uferzonen und typischen Pflanzenbewuchs stellen prä­gende Bestandteile unserer Umwelt dar.

Sie sind das ökologische Rückgrat der Landschaft.

Leider haben ein Großteil der Bachläufe ihren naturgegebenen Charakter eingebüßt. Veränderungen am Fließgewässer sind oft mit erheblichen Schädigungen des Gesamtwasserhaushaltes und des Ökosystems verbünden.

Um solche Entwicklungen zu verhindern und das Bewußtsein für den verantwortungsbewußten Umfang mit unseren Gewäs­sern zu fördern, können Bürger und Bürgerinnen eine Bachpa­tenschaft für ein Gewässer oder einen Gewässerabschnitt über­nehmen. Bachpaten können sein Einzelpersonen, Vereine, Verei­nigungen, Verbände oder Schulklaassen. Die Bachpatenschaft stellt eine gute Möglichkeit dar, um den Unterhaltungspflichti­gen (Verbandsgemeinde bei Gewässern III. Ordnung) bei der Gestaltung und Renaturierung der Gewässer zu unterstützen und damit verbunden zur Verbesserung der Umweltqualität bei­zutragen.

Bei Rückfragen und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Montabaur, Tbl. 02602/126.109.

Lachs und Meerforelle wieder in Rheinland-Pfalz heimisch ? Lachs und Meerforelle sollen im Rhein und seinen Neben- gewässem wieder natürliche Lebensbedingungen vorfin­den. Zu diesem Zweck erhält das Land Rheinland-Pfalz von der EG 2,2 Millionen DM für drei Projekte. Besatz- und Er­folgskontrollen in der Lahn, im Saynbach und der oberen Sieg, der Bau und die Verbesserung von Fischaufstiegsein­richtungen sowie die Aufstellung eines Rheinauenentwick-' lungsprogrammes.

Umweltministerium Rheinland-Pfalz, Pressedienst, Kaiser-Friedrich-Straße 7 6500 Mainz 1, Tel. 06131/164645, Fax 164649.