Montabaur
8
Nr. 52/53/92
Verbandsgemeindewerke Montabaur ■ Wasserversorgung
O«lischt Untersuchung des Trinkwassers i«t. Verorunung übtr Trinkwasssr und über Wasser für UbcRseittelbetriebe (Trinkwasserverordnung - TrinkwU) für das Jahr 1992
EntneheesteUf für die einzelnen Versorgungsbemehe
Untersuchte Paraseter:
Chros
Cya
nid
Fluo
rid
i*/l
Nickel
Nitrat
Nitrit
M/1
Queksilber
■A/1
Polyaroe. Kohlenuasser- stoffe ■a/1
organische
Chlorver
bindungen
_
Tetrachlor
Kohlen
stoff
■a/1
Pflanzen- Härtebereich nach
schutzsittel des Ueschaittelgasatz
Arsen „
Blei
*1/1
Ced-
aiua
n im
n.05
0.05
1.5
0.05
50.0
0.1
0.001
0.0002
0.025
0.003
1992
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,10
<0,005
3,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
unterhalb Grenzwert
<n.ni
<0.005
0.15
<0.005
5.0
<0.01
<0.0005
<0.00005
<0.005
<0.0002
* nicht untersucht
1992
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,12
<0,005
3.0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
unterhalb Grenzwert
<n.om
<0.01
<0.001
<n nm
<0.005
0.13
<0.005
2.0
<0.01
<0.0005
<0.00005
<0.005
<0.0002
• nicht untersucht
1992
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,12
<0,005
9,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
unterhalb Grenzwert
<0.005
0.16
<0.005
14.0
<0.01
<0.0005
<0.00005
<0.005
<0.0002
* nicht untersucht
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,09
<0,005
7,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
unterhalb Grenzwert
<0.005
0.12
<0.005 '
14.0
<0.01
<0.0005
<0.00005
<0.005
<0.0002
1992
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,07
<0,005
2,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
unterhalb Grenzwert
reesen,Eigen-
1990
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,19
<0,005
3,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,005
<0,0002
dort,Eschei-
toch,Heiligere
Blademheie
1992
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,06
<0.005 -
8,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
unterhalb Grenzwert
1990
<0.001
<0.01
<n.nm
<n nrw
0.10
<0.005
14.0
0.02
<0.0005
<0.00005
<0.005
<0.0005
• nicht untersucht
Ettersdorf
1992
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,08
<0,005
14,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
untutatt Cr.nM.rt
1990
<0.001
<0.01
<0.001
<0.005
<0.005
0.10
<0.005
17.0
<0.01
<0.0005
<0.00005
<0.005
*
1992
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,17
<0,005
10,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
imtartalfe Sr.nM.rt
1990
<0.001
<0.01
<0.001
<0.005
<0.005
0.13
<0.005
12.0
<0.01
<0.0005
<0.00005
<0.005
<0.0002
• nicht untersucht
1992
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
-<0,005
0,10
<0,005
15,0
<0,01
' <0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
untarhalb 6r.nM.rt
,
1990
<0.001
<0.01
<0.001
<0.005
<0.005
0.12
<0.005
16.0
. 0.03
<0.0005
<0.00005
<0.005
<0.0002
• nicht untersucht
Niederelbert
1992
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,085
0,09
<0,005
8,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
unterhalb Grenzwert
1990
<0.001
<0.01
<0.001
<n neu
<0.005
0.08
<0.005
11.0
<0.01
<0.0005
<0.00005
<0.005
<0.0002
1992
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,12
<0,005
5,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
untntiiU Gr.nM.rt
1990
<0.001
<0.01
<0.005
0.11
<0.005
12.0
<0.01
<0.0005
<0.00005
<0.005
<0.0002
• nicht untersucht
GroGholbach,
1992
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,14
<0,005
11,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
unterhalb Grenzwert
Girod,Hoaborn,
1990
<0,001
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,12
<0,005
10,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
• nicht untersucht
Heilberscheid,
Nentershausen,
R.-Goldhausan,
•
1992
<0,001*
<0,01
<0,001
<0,005
<0,005
0,08
<0,005
11,0 .
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
unterhalb Grenzwart
1990
<0.001
<0.01
<0.001
<0.005
<0.005
0.11
<0.005
14.0
0.01
<0.0005
<0.00005
<0.0002
<0.0002
* nicht untersucht
1
Uelschneudorf
1992
<0,001
<0,01
<0,007
<0,005
<0,005
0,06
<0,005
10,0
<0,01
<0,0005
<0,00005
<0,0002
<0,0002
unterhalb Grenzwert
1990
<0.001
<0.01
<0.001
<0.005
<0.005
0.09
<0.005
18.0
0.01
<0.0005
<0.00005
<0.0002
<0.0002
• nicht untersucht
'
Färbung Trübung Geruch 9eschlack
farblos klar ohne < * bedeutet "kleiner eis” * (Beetiesungsgrenz*)
trifft für «Ile Entnahseetsllsn zu.
* Die Untersuchuni auf Pflanzenschutz- und Schädlingsbekaapfungsaittel entfiel auf Anordnung der Gesundheitsbehörde. Ie Hinblick auf die Ergebnisse der ie Jahre 1989 durchgeführten Untersuchungen, waren die nächsten Untersuchungen erst nieder in 1992 durchzuführen.
1991 wirden aut Anweisungen des Gesundheitsaates keine Schadstoffuntersuchungen durchgeführt.
Wasserhärtebereiche des Trinkwassers
Ge BÖS f 7 des Gesetzes über die Uweltverträglichksit von Wasch- und Rali rifr m gsa i tteln (Wasch- und Reinigungsaittslgesetz URHG) voa 05.03.1987 BOI. S. 875 dürfen Wasch- und Reinigungsaittel hur in den Verkehr gebracht werden, wenn auf den Verpackungen u. a. bei phosphathaltigen Wasch- und Reinigungslitte ln abgestufts Dosierungseapfehlungan für dis Wasserhärtebereiche 1 bis 4 abgedruckt sind.
Diese uif essen: Härte bereich 1 bis 1,3 Hillisal Gesastharte je Liter
Härtebereich 2 1,3 bis 2,5 AilUaol Gesaathärte ie Liter
Karte bereich 3 2,5 bis 3,8 Hillisol Gesastharte ie Liter
Härtebereich 4 über 3,8 Hilliaol Guaathärte je Liter In dar letzten Spalte der o. a. Obereicht sind die Härtebereiche in den verschiedenen Bereichen unseres Uersorgungsgebietes aufgeführt.
Einige Wasclwittel enthalten noch Phosphate. Diese sollen bei harte «, kal khalti g es Weiser, das die Waschkraft aindert und der Weschsaschine schadet« den Kalk binden. Phosphate sind aber nicht nur hütreich. Phosphate sind schwer zu entfernende Stoffs, die die Gewässer belasten und dasit «ich ein Ueweltproblee bringen. Dieses zu Bindern kann jeder Bürger halfen, z. B. durch die richtige Dosierung von Wasch- und Reinigungsaittsln, entsprechend der vorliegend* 0 Wasserhärte und den Eepfehlungen auf der Uascrtittelpackung. Übrigens hat dieser Hinweis zur aktiven Hilfe ii GewSsserochutz euch noch einen anderen positiven Aspekt: Genau dosiert bedeutet auch gleichzeitig Geld gespart.
5430 Kontebaur, 15. Dezeabcr 1992 Hit freundlichen GrüSan
Uirbandsgtaeijidtwerke Hontsbaur Piwowersky (Werkleiter)
Gasölverbilligung
- Fortsetzung von Seite 7 •
Zuständige Stelle für die Beantragung von Gasölverbilligung ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 5430 Montabaur, Tbl. 02602/126.110).
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hält für Interessenten entsprechende Merkblätter zum Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz sowie auch Antragsformulare auf Gewährung von Gasölverbilligung für 1992 bereit.
Die Anträge können nur bis spätestens 15. Februar 1993 bei vorgenannter Verwaltung eingereicht werden. Anträge, die verspätet eingehen, müssen grundsätzlich abgelehnt werden.
Natur- und Umwelt-Info
Bachpatensch af ten
Bachläufe mit einer natürlichen Linienführung, ausreichend breiten Uferzonen und typischen Pflanzenbewuchs stellen prägende Bestandteile unserer Umwelt dar.
Sie sind das ökologische Rückgrat der Landschaft.
Leider haben ein Großteil der Bachläufe ihren naturgegebenen Charakter eingebüßt. Veränderungen am Fließgewässer sind oft mit erheblichen Schädigungen des Gesamtwasserhaushaltes und des Ökosystems verbünden.
Um solche Entwicklungen zu verhindern und das Bewußtsein für den verantwortungsbewußten Umfang mit unseren Gewässern zu fördern, können Bürger und Bürgerinnen eine Bachpatenschaft für ein Gewässer oder einen Gewässerabschnitt übernehmen. Bachpaten können sein Einzelpersonen, Vereine, Vereinigungen, Verbände oder Schulklaassen. Die Bachpatenschaft stellt eine gute Möglichkeit dar, um den Unterhaltungspflichtigen (Verbandsgemeinde bei Gewässern III. Ordnung) bei der Gestaltung und Renaturierung der Gewässer zu unterstützen und damit verbunden zur Verbesserung der Umweltqualität beizutragen.
Bei Rückfragen und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Montabaur, Tbl. 02602/126.109.
Lachs und Meerforelle wieder in Rheinland-Pfalz heimisch ? Lachs und Meerforelle sollen im Rhein und seinen Neben- gewässem wieder natürliche Lebensbedingungen vorfinden. Zu diesem Zweck erhält das Land Rheinland-Pfalz von der EG 2,2 Millionen DM für drei Projekte. Besatz- und Erfolgskontrollen in der Lahn, im Saynbach und der oberen Sieg, der Bau und die Verbesserung von Fischaufstiegseinrichtungen sowie die Aufstellung eines Rheinauenentwick-' lungsprogrammes.
Umweltministerium Rheinland-Pfalz, Pressedienst, Kaiser-Friedrich-Straße 7 6500 Mainz 1, Tel. 06131/164645, Fax 164649.

