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Montabaur _ _ _[T]_ Nr. S2/53/92

Geldspende für Kinderheim »St. Marien« Dernbach

Am Dienstag, 15. Dezember 1992 besuch­ten zwei Besatzungsmitglieder der »We­sterwald« (ehern. Patenschiff der Stadt Montabaur) ihre Patenstadt.

Albrecht Kohlenberg übergab Bürgermei­ster Dr. Possel-Dölken eine Spende über 600 DM und übermittelte gemeinsam mit Joachim Bach die (Weihnachts-)Grüße der Besatzung. Die Geldspende soll dem Kin­derheim St. Marien in Dernbach zukom­men, um den Kindern eine entsprechende Ausstattung für die Zeit nach der Auflö­sung des Kinderheimes im Sommer 1993 zu gewährleisten.

Für die Bordbibliothek übergab Herr Dr. Possel-Dölken ein Paket mit Büchern und Videobändern der Stadt Montabaur.

Eine Delegation des Stadtrates Monta­baur wurde für das Wochenende vom 22. bis 24.01.1993 eingeladen, das ehern. Patenschiff zu besuchen.

HÜH

Gäste aus Warschau zu Besuch im Rathaus

Drei Wochen sind sie auf Einladung des Maximilian-Kolbe-Werkes im Familienfe­riendorf in Hübingen zu Gast. 25 ehemali­ge KZ-Häftlinge aus Warschau und Kra­kau.

Auf Einaldung von Bürgermeister Dr. Pos­sel-Dölken besuchten die Gäste aus Polen gemeinsam mit dem Leiter des Familienfe­riendorfes, Manfred Hilger, das Rathaus in Montabaur.

Nach einem Einblick in die Geschichte der Stadt und deren heutiger Stellung nutzten die Gäste die Gelegenheit zum Besuch des Weihnachtsmarktes.

Im kommenden Jahr werden es 10 Jahre, so Manfred Hilger, in denen wir alljährlich Besucher aus Polenin Verbindungmit dem Maximilian-Kolbe-Werk in unserer Erho­lungsstätte betreuen.

Das Foto zeigt die Gäste aus Polen beim Besuch im Rathaus Montabaur. Links im Bild: Bürger­meister Dr. Possel-Dölken, daneben ZdzistawBerokinski aus Warschau (Dolmetscher) und Man­fred Hilger vom Familien feriendorf Hübingen

Arbeitsamt geschlossen

Das Arbeitsamt Montabaur und die Dienststellen Bad Ems, Diez, Hachenburg, Höhr-Grenzhausen, Lahnstein, Nastätten und Westerburg sind am Donnerstag, dem 24. Dezember 1992 (Heiligabend) und am Donnerstag, dem 31. Dezember 1992 (Sil­vester) für den Publikums verkehr geschlossen. U m Rechtsnach- teile zu vermeiden, wird empfohlen, in dringenden Fällen (zum Beispiel Arbeitslosmeldung) die Arbeitsamtsdienststellen am Montag, dem 28. Dezember 1992, beziehungsweise am Montag, dem 4. Januar 1993 in Anspruch zu nehmen.

Anträge

auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1992 können gestellt werden

Nach dem Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz (LwGVG) vom 22.12.1967 (BGBl. IS. 1339), zuletzt geändert durch Arti­kel 23 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 16.12.1986 (B GBl. I & 2441) können wieder Anträge auf Gewährung der Ga­sölverbilligung für 1992 gestellt werden.

Die Voraussetzungen hierfür sind im vorgenannten Gesetz gere­gelt. Auf einige wichtige Merkmale soll nachfolgend hingewie­sen werden:

Die Verbilligung für versteuertes Gasöl wird nur gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Acker­schleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausführung von Arbeitenzur Gewinnungpflanzlicher oder tierischer Erzeugnis­se durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirt­schaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird. Antragsberechtigt sind nur Betriebe der Landwirtschaft, die durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirt­schaftung verbundene Bewirtschaftung pflanzliche oder tieri­sche Ereugnisse gewinnen und aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergeset­zes erzielen. Weitere berechtigte Betriebe sind in § 2 des Land­wirtschaftsgasölverwendungsgesetzes geregelt. Es sind nur die Betriebe, die jährlich einen nachhaltigen Rohertrag von minde­stens 4.000 DM erwirtschaften berechtigt, Anträge zu steilem