Montabaur _ _ _[T]_ Nr. S2/53/92
Geldspende für Kinderheim »St. Marien« Dernbach
Am Dienstag, 15. Dezember 1992 besuchten zwei Besatzungsmitglieder der »Westerwald« (ehern. Patenschiff der Stadt Montabaur) ihre Patenstadt.
Albrecht Kohlenberg übergab Bürgermeister Dr. Possel-Dölken eine Spende über 600 DM und übermittelte gemeinsam mit Joachim Bach die (Weihnachts-)Grüße der Besatzung. Die Geldspende soll dem Kinderheim St. Marien in Dernbach zukommen, um den Kindern eine entsprechende Ausstattung für die Zeit nach der Auflösung des Kinderheimes im Sommer 1993 zu gewährleisten.
Für die Bordbibliothek übergab Herr Dr. Possel-Dölken ein Paket mit Büchern und Videobändern der Stadt Montabaur.
Eine Delegation des Stadtrates Montabaur wurde für das Wochenende vom 22. bis 24.01.1993 eingeladen, das ehern. Patenschiff zu besuchen.
HÜH
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Gäste aus Warschau zu Besuch im Rathaus
Drei Wochen sind sie auf Einladung des Maximilian-Kolbe-Werkes im Familienferiendorf in Hübingen zu Gast. 25 ehemalige KZ-Häftlinge aus Warschau und Krakau.
Auf Einaldung von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken besuchten die Gäste aus Polen gemeinsam mit dem Leiter des Familienferiendorfes, Manfred Hilger, das Rathaus in Montabaur.
Nach einem Einblick in die Geschichte der Stadt und deren heutiger Stellung nutzten die Gäste die Gelegenheit zum Besuch des Weihnachtsmarktes.
Im kommenden Jahr werden es 10 Jahre, so Manfred Hilger, in denen wir alljährlich Besucher aus Polenin Verbindungmit dem Maximilian-Kolbe-Werk in unserer Erholungsstätte betreuen.
Das Foto zeigt die Gäste aus Polen beim Besuch im Rathaus Montabaur. Links im Bild: Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, daneben ZdzistawBerokinski aus Warschau (Dolmetscher) und Manfred Hilger vom Familien feriendorf Hübingen
Arbeitsamt geschlossen
Das Arbeitsamt Montabaur und die Dienststellen Bad Ems, Diez, Hachenburg, Höhr-Grenzhausen, Lahnstein, Nastätten und Westerburg sind am Donnerstag, dem 24. Dezember 1992 (Heiligabend) und am Donnerstag, dem 31. Dezember 1992 (Silvester) für den Publikums verkehr geschlossen. U m Rechtsnach- teile zu vermeiden, wird empfohlen, in dringenden Fällen (zum Beispiel Arbeitslosmeldung) die Arbeitsamtsdienststellen am Montag, dem 28. Dezember 1992, beziehungsweise am Montag, dem 4. Januar 1993 in Anspruch zu nehmen.
Anträge
auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1992 können gestellt werden
Nach dem Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz (LwGVG) vom 22.12.1967 (BGBl. IS. 1339), zuletzt geändert durch Artikel 23 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 16.12.1986 (B GBl. I & 2441) können wieder Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1992 gestellt werden.
Die Voraussetzungen hierfür sind im vorgenannten Gesetz geregelt. Auf einige wichtige Merkmale soll nachfolgend hingewiesen werden:
Die Verbilligung für versteuertes Gasöl wird nur gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Ackerschleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausführung von Arbeitenzur Gewinnungpflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird. Antragsberechtigt sind nur Betriebe der Landwirtschaft, die durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Bewirtschaftung pflanzliche oder tierische Ereugnisse gewinnen und aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetzes erzielen. Weitere berechtigte Betriebe sind in § 2 des Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetzes geregelt. Es sind nur die Betriebe, die jährlich einen nachhaltigen Rohertrag von mindestens 4.000 DM erwirtschaften berechtigt, Anträge zu steilem

