Montabaur
Nr. 52/53/92
CD
Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur am 17. Dezember 1992
Der Verbandsgemeinderat Montabaur hat in seiner Sitzung einstimmig folgende Resolution verabschiedet:
RESOLUTION
I. Der Verbandsgemeinderat verurteilt jegliche Form der Ausländerfeindlichkeit.
II. Der Verbandsgemeinderat ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, zu einem Klima gegenseitiger Tbleranz beizutragen und mit Zivilcourage jeglicher Ausländerfeindlichkeit entgegenzutreten und ihr den Boden zu entziehen:
- Nehmen Sie Kontakt zu Ihren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf. Informieren Sie sich bei ihnen über ihre Lage und bieten Sie ihnen Hilfe an.
- Informieren Sie sich bei sachkundigen Personen über die Gründe für die Anwesenheit von Asylbewerbern und Flüchtlingen bei uns und lassen Sie sich nicht durch demagogische Argumente zu falschen Pauschalurteilen verleiten.
- Sprechen Sie das Thema »Ausländerfeindlichkeit« in Ihrem Alltag, am Arbeitsplatz, in Ihrer Freizeit, in Vereinen und in Parteien an und werben Sie dabei für Tbleranz.
- Machen Sie mit bei gewaltfreien Initiativen zur Bekämpfung der Ausländerfeindlichkeit oder rufen Sie selbst eine solche Initiative ins Leben.
III. Die Mitglieder des Rates der Verbandsgemeinde Montabaur verabscheuen zutiefst die ausländerfeindlichen Anschläge der jüngsten Vergangenheit. Der Rat trauert um die Opfer und spricht den Angehörigen sein Mitgefühl aus.
“ Die Verwaltung informiert ”
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an Heiligabend und Silvester geschlossen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist am 24.12. und 31.12.1992 geschlossen. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Die LVA informiert:
Freiwillige Beiträge für 1992 rechtzeitig entrichten
Zahlungsfrist verlängert bis 31. März 1993 Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 1992 können noch bis zum 31. März 1993 wirksam entrichtet werden. Auf diese Änderung aufgrund des Rentenreformgesetzes weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, hin.
Der Versicherte kann jeden Betrag zwischen dem monatlichen Mindest- und Höchstbeitrag wählen. Wer noch 1992 zahlt, muß als Mindestbeitrag 88,50 DM, als Höchstbeitrag 1203,60 DM entrichten. Wer die freiwilligen Beiträge für 1992 erst 1993 entrichtet, muß als Mindestbeitrag 93,81 DM zahlen, der monatliche Höchstbetrag bleibt unverändert.
Auf dem Überweisungsauftrag sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Familienname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, anzugeben.
Ermäßigungskarte 1993
für den Besuch kultureller, sportlicher und schulischer Veranstaltungen ab sofort erhältlich.
Arbeitslose, ausbildungsplatzsuchende Jugendliche und Empfänger von Sozialhilfe erhalten auch im Jahre 1993 für sich und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen wieder eine Ermäßigungskarte von der Verbandsgemeinde Montabaur.
Bei Vorlage dieser Ermäßigungskarte wird eine 50%ige Gebührenermäßigung gewährt
- beim Besuch des Hallen- und Freibades in Montabaur,
- bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule der Verbands gemeinde Montabaur,
- beim Besuch von Konzerten und Theaterveranstaltungen der Stadt Montabaur.
Außerdem erhalten Inhaber der Ermäßigungskarte u.a. Nachlässe auf Eintrittspreise bei Veranstaltungen folgender Vereine:
- Fanfarenzug Horressen e.V.
- Mannergesangverein »Freundschasft« Eigendorf
- Männergesangverein Harmonia Liederkranz Eschelbach
- Männergesangverein Wohlgemut Montabaur-Ettersdorf
- Rassegeflügelzuchtverein Horressen und Umgebung
- SG Horressen/Elgendorf
- Folklore Chor Montabaur
- TüS Montabaur
- Chorgemeinschaft Daubach-Stahlhofen
- Männergesangverein »Frohsinn Daubach«
- Westerwald verein Daubach
- Sportverein »Grün-Weiß« Görgeshausen
- Spvgg. 1920 Horbach e.V.
- Ski-Club Nentershausen
- SG Neuhäusel
- Sportverein 1928, Oberelbert
- Arbeitsgemeinschaft der SPD-Orts vereine in der Verbandsgemeinde Montabaur
- Kleinkunst-Bühne Mons-Tabor e.V.
Eine solche Ermäßigungskarte können erhalten:
- Arbeitslose und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen, sofern die Angehörigen nicht selbst erwerbstätig sind oder Rente beziehen,
- Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensj ahres, wenn diese beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatz- oder Arbeitssuchende gemeldet sind
- Sozialhilfeempfänger und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen, wenn sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Die Ausstellung der Karten erfolgt während der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung im Altbau des Rathauses, 1. Stock, ZimmerNr. 11 Sozialhilfeempfänger können die Ermäßigungskarte auch telefonisch unter der Durchwahl 126.153 beantragen.
Für die Beantragung legt der Arbeitslose oder Ausbildungsplatzsuchende für sich einen gültigen Leistungsbescheid oder eine Arbeitslosenbescheinigung des Arbeitsamtes vor. Sozialhilfeempfänger erhalten die Ermäßigungskarte ohne besonderen Nachweis.
Für jedes berechtigte Familienmitglied wird eine eigene Ermäßigungskarte ausgestellt.
Organisation der Abfallbeseitigung
Änderung der wöchentlichen Abfuhrtage in Orten Ihrer Verbandsgemeinde ab dem 04.01.1993
Im Zusammenhang mit der Einführung des »Dualen Systems« im Westerwaldkreis ab dem 1. April 1993 ist es erforderlich, die Entsorgungstouren im gesamten Westerwaldkreis ab dem 4. Januar 1993 gänzlich neu zu gestalten.
Dadurch ändert sich auch in Ihrer Verbandsgemeinde in verschiedenen Ortsgemeinden, wie nachfolgend aufgeführt, der gewohnte wöchentliche Abfuhrtag:
Verbandsgemeinde
Ortschaften
Montabaur:
Neuer Abfuhrtag
Bisherig. Abfuhr- tag
Daubach
Freitag
Dienstag
Holler
Freitag
Dienstag
Horbach
Freitag
Dienstag
Hübingen
Freitag
Dienstag
Stadtteil E scheib.
Freitag
Mittwoch
Stadtteil Horress.
Dienstag
Donnerstag
Nentershausen
Montag
Mittwoch
Neuhäusel
Dienstag
Donnerstag
Nomborn
Montag
Mittwoch
Simmern
Montag
Mittwoch
Stahlhofen
Freitag
Dienstag ■
Untershausen
Freitag
Dienstag
Welschneudorf
Dienstag
Donnerstag h
Weitergehende Information geht jedem betroffenen Haushalt in Form eines Info-Blattes zu. Zudem können Einzelheiten aus dem Müllkalender 1993, der jedem Haushalt in der letzten De- zember-Wöchezugeht, entnommen werden. Für darüber hinausgehende Fragen steht die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung unter der Tbl.-Nr. 02602/68060 zur Verfügung.«
Zu Ihrer Information weisen wir noch darauf hin, daß die betroffenen Ortsgemeinden Ihrer Verbandsgemeinde ebenfalls von der Änderung des wöchentlichen Abfuhrtages unterrichtet wurden.

