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Montabaur

Nr. 52/53/92

CD

Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur am 17. Dezember 1992

Der Verbandsgemeinderat Montabaur hat in seiner Sitzung ein­stimmig folgende Resolution verabschiedet:

RESOLUTION

I. Der Verbandsgemeinderat verurteilt jegliche Form der Ausländerfeindlichkeit.

II. Der Verbandsgemeinderat ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, zu einem Klima gegenseitiger Tbleranz beizu­tragen und mit Zivilcourage jeglicher Ausländerfeind­lichkeit entgegenzutreten und ihr den Boden zu entzie­hen:

- Nehmen Sie Kontakt zu Ihren ausländischen Mitbür­gerinnen und Mitbürgern auf. Informieren Sie sich bei ihnen über ihre Lage und bieten Sie ihnen Hilfe an.

- Informieren Sie sich bei sachkundigen Personen über die Gründe für die Anwesenheit von Asylbewerbern und Flüchtlingen bei uns und lassen Sie sich nicht durch demagogische Argumente zu falschen Pauschalurtei­len verleiten.

- Sprechen Sie das Thema »Ausländerfeindlichkeit« in Ihrem Alltag, am Arbeitsplatz, in Ihrer Freizeit, in Vereinen und in Parteien an und werben Sie dabei für Tbleranz.

- Machen Sie mit bei gewaltfreien Initiativen zur Bekämpfung der Ausländerfeindlichkeit oder rufen Sie selbst eine solche Initiative ins Leben.

III. Die Mitglieder des Rates der Verbandsgemeinde Monta­baur verabscheuen zutiefst die ausländerfeindlichen An­schläge der jüngsten Vergangenheit. Der Rat trauert um die Opfer und spricht den Angehörigen sein Mitgefühl aus.

Die Verwaltung informiert

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an Heiligabend und Silvester geschlossen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist am 24.12. und 31.12.1992 geschlossen. Die Bevölkerung wird um Beach­tung gebeten.

Die LVA informiert:

Freiwillige Beiträge für 1992 rechtzeitig entrichten

Zahlungsfrist verlängert bis 31. März 1993 Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 1992 können noch bis zum 31. März 1993 wirksam ent­richtet werden. Auf diese Änderung aufgrund des Rentenre­formgesetzes weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, hin.

Der Versicherte kann jeden Betrag zwischen dem monatlichen Mindest- und Höchstbeitrag wählen. Wer noch 1992 zahlt, muß als Mindestbeitrag 88,50 DM, als Höchstbeitrag 1203,60 DM entrichten. Wer die freiwilligen Beiträge für 1992 erst 1993 ent­richtet, muß als Mindestbeitrag 93,81 DM zahlen, der monatli­che Höchstbetrag bleibt unverändert.

Auf dem Überweisungsauftrag sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Familienname sowie der Zeitraum, für den die Bei­träge gelten sollen, anzugeben.

Ermäßigungskarte 1993

für den Besuch kultureller, sportlicher und schulischer Veran­staltungen ab sofort erhältlich.

Arbeitslose, ausbildungsplatzsuchende Jugendliche und Emp­fänger von Sozialhilfe erhalten auch im Jahre 1993 für sich und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen wieder eine Ermäßi­gungskarte von der Verbandsgemeinde Montabaur.

Bei Vorlage dieser Ermäßigungskarte wird eine 50%ige Gebüh­renermäßigung gewährt

- beim Besuch des Hallen- und Freibades in Montabaur,

- bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule der Verbands gemeinde Montabaur,

- beim Besuch von Konzerten und Theaterveranstaltungen der Stadt Montabaur.

Außerdem erhalten Inhaber der Ermäßigungskarte u.a. Nach­lässe auf Eintrittspreise bei Veranstaltungen folgender Vereine:

- Fanfarenzug Horressen e.V.

- Mannergesangverein »Freundschasft« Eigendorf

- Männergesangverein Harmonia Liederkranz Eschelbach

- Männergesangverein Wohlgemut Montabaur-Ettersdorf

- Rassegeflügelzuchtverein Horressen und Umgebung

- SG Horressen/Elgendorf

- Folklore Chor Montabaur

- TüS Montabaur

- Chorgemeinschaft Daubach-Stahlhofen

- Männergesangverein »Frohsinn Daubach«

- Westerwald verein Daubach

- Sportverein »Grün-Weiß« Görgeshausen

- Spvgg. 1920 Horbach e.V.

- Ski-Club Nentershausen

- SG Neuhäusel

- Sportverein 1928, Oberelbert

- Arbeitsgemeinschaft der SPD-Orts vereine in der Verbands­gemeinde Montabaur

- Kleinkunst-Bühne Mons-Tabor e.V.

Eine solche Ermäßigungskarte können erhalten:

- Arbeitslose und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen, sofern die Angehörigen nicht selbst erwerbstätig sind oder Rente beziehen,

- Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensj ahres, wenn die­se beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatz- oder Arbeitssu­chende gemeldet sind

- Sozialhilfeempfänger und ihre im Haushalt lebenden Ange­hörigen, wenn sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Die Ausstellung der Karten erfolgt während der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung im Altbau des Rathauses, 1. Stock, ZimmerNr. 11 Sozialhilfeempfänger können die Ermä­ßigungskarte auch telefonisch unter der Durchwahl 126.153 be­antragen.

Für die Beantragung legt der Arbeitslose oder Ausbildungs­platzsuchende für sich einen gültigen Leistungsbescheid oder eine Arbeitslosenbescheinigung des Arbeitsamtes vor. Sozial­hilfeempfänger erhalten die Ermäßigungskarte ohne besonde­ren Nachweis.

Für jedes berechtigte Familienmitglied wird eine eigene Ermä­ßigungskarte ausgestellt.

Organisation der Abfallbeseitigung

Änderung der wöchentlichen Abfuhrtage in Orten Ihrer Ver­bandsgemeinde ab dem 04.01.1993

Im Zusammenhang mit der Einführung des »Dualen Systems« im Westerwaldkreis ab dem 1. April 1993 ist es erforderlich, die Entsorgungstouren im gesamten Westerwaldkreis ab dem 4. Ja­nuar 1993 gänzlich neu zu gestalten.

Dadurch ändert sich auch in Ihrer Verbandsgemeinde in ver­schiedenen Ortsgemeinden, wie nachfolgend aufgeführt, der ge­wohnte wöchentliche Abfuhrtag:

Verbandsgemeinde

Ortschaften

Montabaur:

Neuer Abfuhrtag

Bisherig. Abfuhr- tag

Daubach

Freitag

Dienstag

Holler

Freitag

Dienstag

Horbach

Freitag

Dienstag

Hübingen

Freitag

Dienstag

Stadtteil E scheib.

Freitag

Mittwoch

Stadtteil Horress.

Dienstag

Donnerstag

Nentershausen

Montag

Mittwoch

Neuhäusel

Dienstag

Donnerstag

Nomborn

Montag

Mittwoch

Simmern

Montag

Mittwoch

Stahlhofen

Freitag

Dienstag

Untershausen

Freitag

Dienstag

Welschneudorf

Dienstag

Donnerstag h

Weitergehende Information geht jedem betroffenen Haushalt in Form eines Info-Blattes zu. Zudem können Einzelheiten aus dem Müllkalender 1993, der jedem Haushalt in der letzten De- zember-Wöchezugeht, entnommen werden. Für darüber hinaus­gehende Fragen steht die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung unter der Tbl.-Nr. 02602/68060 zur Verfügung.«

Zu Ihrer Information weisen wir noch darauf hin, daß die betrof­fenen Ortsgemeinden Ihrer Verbandsgemeinde ebenfalls von der Änderung des wöchentlichen Abfuhrtages unterrichtet wurden.