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Montabaur

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Nr. 50/92

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Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er gungspflichtigen beantragt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichnten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht in­nerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schrift­lich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begrün­den soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebau­ungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädi­gungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 bsi 42 bezeichneten Vermögens­nachteile eingetreten sind.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderj ahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Hahn,

Daubach, 1. Dezember 1992 Ortsbürgermeister

Weihnachtsbaumverkauf

Auch in diesem Jahr findet wieder ein Weihnachtsbaumverkauf statt. Angeboten werden normale Fichten und Blautannen. In­teressierte Bürger aus den Gemeinden Hübingen, Horbach und Daubach werden gebeten, sich am Samstag, dem 12. Dezember 1992, 10.00 Uhr an der Kreuzung Hübingen-Winden-Welsch- neudorf-Horbach einzufinden.

Aus Gründen der Gleichbehandlung ist der Einschlag der Bäu­me vor dem o.g. Zeitpunkt nicht zugelassen. Wir bitten um Be­achtung.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wie jedes Jahr in der Adventszeit zieht das DRK Blasorchester Daubach durch das Dorf, um Ihnen feierliche Weisen vorzutra­gen. Lassen Sie sich also am Donnerstag, 10. Dezember 1992, ca. zwischen 21.00 Uhr und 22.00 Uhr ein wenig in feierliche Stim­mung bringen.

Spinnstube Daubach

Im Dezember treffen wir uns in adventlicher Atmosphäre am Montag, 14. Dezember 1992, um 19.30 Uhr im Rathaus. Bringt bitte wie immer Eure gute Laune mit.

Achtung, Holiday on Ice, Wiesbaden

Abfahrt: Sonntag, 20. Dezember 1992, um 13.00 Uhr an der obe­ren Bushaltestelle (Tblefonzelle). Sollten noch Rückfragen sein, bitte bei Karin Loth, Tbl. 5378 melden.

_ Holler _

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Donnerstag, 17. Dezember 1992, um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Neubau des Kin­dergartens Holler

2. Auftragsvergabe; Lautsprecheranlage für die Sport- und Kulturhalle

3. Verschiedenes

Holler, 8. Dezember 1992 Molsberger, Ortsbürgermeister

Altennachmittag Holler

Am Sonntag, dem 20. Dezember 1992,14.00 Uhr findet in der Sport- und Kulturhalle Holler unser diesj ähriger Altennachmit­tag statt.

Alle Einwohner und Bürger unserer Gemeinde über 70 Jahre und deren Ehegatten, sind zu dieser Feier herzlich eingeladen. Ich würde mich herzlich freuen, wenn ich Sie alle an diesem Nachmittag begrüßen könnte

Die Gestaltung des Altennachmittages übernimmt Frau Wal­ter, die Theatergruppe der Frauengemeinschaft, Musikverein und Kirmesgesellschaft. Diesen gilt jetzt schon mein Dank.

Mit freundlichen Grüßen Ihr

Peter Molsberger, Ortsbürgermeister Holler/Untershausen:

Kath. Pfarramt St. Margaretha, Holler, Tel. 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent:

Mittwoch. 11.00 -13.00 Uhr

Freitag. 17.00 -19.00 Uhr

Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag

von. 9.30 -13.00 Uhr

Meßdienergruppe:

Die Gruppe von Jens Metternich und Stephan Szasz trifft sich am Mittwoch, 16. Dezember 1992,16.00 Uhr im Pfarrheim.

Neu-Meßdiener:

Die Neu-Meßdiener treffen sich am Donnerstag, 17. Dezember 1992,16.00 Uhr mit Susanne Roos in der Kirche.

Fahrt der Firmanden

Im Rahmen der Firmvorbereitung erfolgt am Samstag, 12. De­zember 1992, eine Fahrt nach Frankfurt. Dort wollen wir die Ar­beit der Bahnhofsmission und der Flughafenseelsorge kennen­lernen. Für Verpflegung ist selbst zu sorgen. Abfahrt in Holler, Bushaltestelle 7.45 Uhr, Untershausen 7.50 Uhr. Rückfahrt ge­gen 14.30 Uhr. Es wird ein Unkostenbeitrag von 5,00 DM erho­ben.

Sternsinger

Kinder, die in dieser Saison bei der Sternsingeraktion in Holler mitmachen wollen, bitte bei Ulrike Eggert, Tbl. 5473 oder Edith Groß, Tbl. 3913 melden. Sternsinger U ntershausen bitte bei Bar­bara Neuroth-Bende, Tbl. 16566 melden.