Montabaur
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Nr. 50/92
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Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er gungspflichtigen beantragt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichnten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bsi 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderj ahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Hahn,
Daubach, 1. Dezember 1992 Ortsbürgermeister
Weihnachtsbaumverkauf
Auch in diesem Jahr findet wieder ein Weihnachtsbaumverkauf statt. Angeboten werden normale Fichten und Blautannen. Interessierte Bürger aus den Gemeinden Hübingen, Horbach und Daubach werden gebeten, sich am Samstag, dem 12. Dezember 1992, 10.00 Uhr an der Kreuzung Hübingen-Winden-Welsch- neudorf-Horbach einzufinden.
Aus Gründen der Gleichbehandlung ist der Einschlag der Bäume vor dem o.g. Zeitpunkt nicht zugelassen. Wir bitten um Beachtung.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wie jedes Jahr in der Adventszeit zieht das DRK Blasorchester Daubach durch das Dorf, um Ihnen feierliche Weisen vorzutragen. Lassen Sie sich also am Donnerstag, 10. Dezember 1992, ca. zwischen 21.00 Uhr und 22.00 Uhr ein wenig in feierliche Stimmung bringen.
Spinnstube Daubach
Im Dezember treffen wir uns in adventlicher Atmosphäre am Montag, 14. Dezember 1992, um 19.30 Uhr im Rathaus. Bringt bitte wie immer Eure gute Laune mit.
Achtung, Holiday on Ice, Wiesbaden
Abfahrt: Sonntag, 20. Dezember 1992, um 13.00 Uhr an der oberen Bushaltestelle (Tblefonzelle). Sollten noch Rückfragen sein, bitte bei Karin Loth, Tbl. 5378 melden.
_ Holler _
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Donnerstag, 17. Dezember 1992, um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Neubau des Kindergartens Holler
2. Auftragsvergabe; Lautsprecheranlage für die Sport- und Kulturhalle
3. Verschiedenes
Holler, 8. Dezember 1992 Molsberger, Ortsbürgermeister
Altennachmittag Holler
Am Sonntag, dem 20. Dezember 1992,14.00 Uhr findet in der Sport- und Kulturhalle Holler unser diesj ähriger Altennachmittag statt.
Alle Einwohner und Bürger unserer Gemeinde über 70 Jahre und deren Ehegatten, sind zu dieser Feier herzlich eingeladen. Ich würde mich herzlich freuen, wenn ich Sie alle an diesem Nachmittag begrüßen könnte
Die Gestaltung des Altennachmittages übernimmt Frau Walter, die Theatergruppe der Frauengemeinschaft, Musikverein und Kirmesgesellschaft. Diesen gilt jetzt schon mein Dank.
Mit freundlichen Grüßen Ihr
Peter Molsberger, Ortsbürgermeister Holler/Untershausen:
Kath. Pfarramt St. Margaretha, Holler, Tel. 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent:
Mittwoch. 11.00 -13.00 Uhr
Freitag. 17.00 -19.00 Uhr
Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
von. 9.30 -13.00 Uhr
Meßdienergruppe:
Die Gruppe von Jens Metternich und Stephan Szasz trifft sich am Mittwoch, 16. Dezember 1992,16.00 Uhr im Pfarrheim.
Neu-Meßdiener:
Die Neu-Meßdiener treffen sich am Donnerstag, 17. Dezember 1992,16.00 Uhr mit Susanne Roos in der Kirche.
Fahrt der Firmanden
Im Rahmen der Firmvorbereitung erfolgt am Samstag, 12. Dezember 1992, eine Fahrt nach Frankfurt. Dort wollen wir die Arbeit der Bahnhofsmission und der Flughafenseelsorge kennenlernen. Für Verpflegung ist selbst zu sorgen. Abfahrt in Holler, Bushaltestelle 7.45 Uhr, Untershausen 7.50 Uhr. Rückfahrt gegen 14.30 Uhr. Es wird ein Unkostenbeitrag von 5,00 DM erhoben.
Sternsinger
Kinder, die in dieser Saison bei der Sternsingeraktion in Holler mitmachen wollen, bitte bei Ulrike Eggert, Tbl. 5473 oder Edith Groß, Tbl. 3913 melden. Sternsinger U ntershausen bitte bei Barbara Neuroth-Bende, Tbl. 16566 melden.

