Montabaur
Wortgottesdienst für Kinder
Zum Wortgottesdienst im Pfarrheim sind die Kinder am So. 13. Dezember 1992, 10.15 Uhr eingeladen.
Verkauf von Dritte-Welt-Artikel
Am Sonntag, 13. Dezember 1992, findet nach dem Gottesdienst wieder ein Verkauf von Dritte-Welt-Artikel statt.
Adventlicher Jugendwortgottesdienst
Zum Thema »Weihnachten und Geschenke« haben einige Jugendliche mit den Hauptamtlichen einen Wortgottesdienst vorbereitet. Herzliche Einladung an alle Jugendlichen, besonders die Firmanden, zu diesem Jugendwortgottesdienst am Donnerstag, 17. Dezember 1992,18.30 Uhr in der Pfarrkirche Holler. Adventsfeier
Die Meßdienergruppe »Wolfsrudel« trifft sich zu einer Adventsfeier am Freitag, 18. Dezember 1992,17.00 Uhr im Pfarrheim. Bitte Plätzchen mitbringen.
Nikolausfeier des MGV Frohsinn - Lyra am 19. Dezember 1992
Auf diesem Wege möchte der MGV Frohsinn-Lyra Holler an seine Nikolausfeier am Samstag, dem 19. Dezember 1992, ab 19.30 Uhr im Saale Heibel erinnern und alle aktiven Sänger mit ihren Ehefrauen herzlich einladen.
Stahlhofen
Frauen aus Stahlhofen
Weihnachten steht vor der Tür. Doch vorher haben wir noch unsere Weihnachtsfeier am Donnerstag, dem 17. Dezember 1992, um 19.30 Uhr bei Sturmhövels. Es sind alle Frauen herzlich eingeladen. Anmeldungen bei M. Daubach, Ifel. 18196 oder R. Blaum, Ifel. 2840.
_ Untershausen _
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen findet am
Mittwoch, 16. Dezember 1992, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Beratung über den Haushaltsplan 1993
2. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Vertragsangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
Untershausen, 8. Dezember 1992 Müller, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Untershausen vom 02. Dezember 1992 Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten.
Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25%ige Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt. Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:
Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landesteilen Jugoslawiens und dem dadurch entstandenen Flüchtlingsstrom befinden sich derzeit ca 100 Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde Montabaur.
Den Flüchtlingen wurde durch die Ausländerbehörde eine zunächst befristete Duldung bis zum 31.3.1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine Sozialhilfebedürftigkeit ein. Politisches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhilfeaufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nach dem Landesaufnahmegesetz erstattet werden. Da die Flüchtlinge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht sind, wäre es ungerechtfertigt, daß nur die Ortsgemeinden an den Sozialhilfeaufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfamilien eine vorübergehende Aufnahme finden.
Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung, die 25%ige Kostenbeteiligung.
]_ Nr. 50/92
Kostenanteile für die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Verkehrsanlagen; Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen vom 5. Mai 1988 Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich die Änderung der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Änderung erfolgt als Anpassung an die Rechtslage nach dem Kommunalabgabengesetz. Hiernach sind die Träger der Abwasserbeseitigung verpflichtet, den Anteil an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung, der auf die Straßenoberflächenentwässerung entfällt, verursachungsgerecht herauszurechnen. Das bedeutet, daß die von den privaten Haushalten zu finanzierenden Entgelte bei der Abwasserbeseitigung keine Kostenanteile für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen, die von deren Trägern zu übernehmen sind, enthalten dürfen. Die abgabenrechtliche Gleichstellung von privaten Grundstückseigentümern und Gemeinden wird damit in dem Bereich sichergestellt.
Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Im September tagte der Gemeinderat Untershausen in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1991 abgeschlossen. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 02.09.1992 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1991 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in diesem Wochenblatt zur Kenntnis gegeben.
Wirtschafts- und Fällungsplan beschlossen Nach sachkundigen Erläuterungen durch den zuständigen Revierbeamten entsprach der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Wirtschafts- und Fällungsplan 1993, der Gesamteinnahmen von 48.700 DM und Gesamtausgaben von 49.207 DM ausweist. Der Holzeinschlag umfaßt insgesamt 460 fm und teilt sich wie folgt auf:
40 fm Esche, 100 fm Buche, 270 fm Fichte und 50 fm Berg- Ahorn. Der für das Forstwirtschaftsjahr erwartete Fehlbedarf von ca 507,00 DM wird im Rahmen des Gesamthaushaltes abgedeckt.
Weitere Entscheidungen des Rates
Jeweils einstimmig wurden vom Ortsgemeinderat folgende Beschlüsse gefaßt:
- Der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (einschließlich Erläuterungsbericht) sowie der Planung zur Rohstoffsicherung und dem Entwurf des Landschaftsplanes wurde zugestimmt,
- in den Jahren 1993 bis 1996 sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
Ausbau von Feldwegen, Pflanzung von Obstbäumen, Grunderwerb allgemein, Umgestaltung des Einmündungsbereiches Hauptstr./Am Beul, Anlegung eines Parkplatzes »In der Delle«, Bau einer Gerätehalle für gemeindeeigene Geräte, Bau des Dorfgemeinschaftshauses
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »In der Gelbitze« beschlossen
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentl. Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen und beschloß, die Anregung der KEVAG Koblenz dergestalt zu berücksichtigen, daß der Bebuungsplan in Höhe der Station Birkenstr. entlang der Hauptstr. K 166 geändert wird. Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurden keine Bedenken und Anregungen geäußert. Der nachfolgende Zustimmungsbeschluß erging einstimmig. Die Offenlage des geänderten bzw. erweiterten Bebauungsplanes »In der Gelbitze« wurde als letzter Verfahrensschritt ebenfalls einstimmig beschlossen.
Altennachmittag
Am Sonntag, dem 20. Dezember 1992 findet in der Sport- und Kulturhalle in Holler ein Altennachmittag statt. Zu der Veranstaltung, die zusammen mit der Ortsgemeinde Holler durchgeführt wird, sind alle E inwohner unserer Gemeinde über 70 Jahre und deren Ehegatte herzlich eingeladen.
Müller, Ortsbürgermeister
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