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Montabaur

Wortgottesdienst für Kinder

Zum Wortgottesdienst im Pfarrheim sind die Kinder am So. 13. Dezember 1992, 10.15 Uhr eingeladen.

Verkauf von Dritte-Welt-Artikel

Am Sonntag, 13. Dezember 1992, findet nach dem Gottesdienst wieder ein Verkauf von Dritte-Welt-Artikel statt.

Adventlicher Jugendwortgottesdienst

Zum Thema »Weihnachten und Geschenke« haben einige Ju­gendliche mit den Hauptamtlichen einen Wortgottesdienst vor­bereitet. Herzliche Einladung an alle Jugendlichen, besonders die Firmanden, zu diesem Jugendwortgottesdienst am Don­nerstag, 17. Dezember 1992,18.30 Uhr in der Pfarrkirche Holler. Adventsfeier

Die Meßdienergruppe »Wolfsrudel« trifft sich zu einer Advents­feier am Freitag, 18. Dezember 1992,17.00 Uhr im Pfarrheim. Bitte Plätzchen mitbringen.

Nikolausfeier des MGV Frohsinn - Lyra am 19. Dezember 1992

Auf diesem Wege möchte der MGV Frohsinn-Lyra Holler an sei­ne Nikolausfeier am Samstag, dem 19. Dezember 1992, ab 19.30 Uhr im Saale Heibel erinnern und alle aktiven Sänger mit ihren Ehefrauen herzlich einladen.

Stahlhofen

Frauen aus Stahlhofen

Weihnachten steht vor der Tür. Doch vorher haben wir noch un­sere Weihnachtsfeier am Donnerstag, dem 17. Dezember 1992, um 19.30 Uhr bei Sturmhövels. Es sind alle Frauen herzlich ein­geladen. Anmeldungen bei M. Daubach, Ifel. 18196 oder R. Blaum, Ifel. 2840.

_ Untershausen _

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen fin­det am

Mittwoch, 16. Dezember 1992, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung über den Haushaltsplan 1993

2. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Vertragsangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes

Untershausen, 8. Dezember 1992 Müller, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Untershausen vom 02. Dezember 1992 Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfe­aufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürger­kriegsgebieten.

Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25%ige Kostenbeteiligung der Orts­gemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt. Als Begründung für diese Entscheidung wur­de auf folgendes verwiesen:

Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landes­teilen Jugoslawiens und dem dadurch entstandenen Flücht­lingsstrom befinden sich derzeit ca 100 Flüchtlinge in der Ver­bandsgemeinde Montabaur.

Den Flüchtlingen wurde durch die Ausländerbehörde eine zu­nächst befristete Duldung bis zum 31.3.1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine So­zialhilfebedürftigkeit ein. Politisches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhilfeaufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nach dem Landesaufnahmegesetz er­stattet werden. Da die Flüchtlinge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht sind, wäre es un­gerechtfertigt, daß nur die Ortsgemeinden an den Sozialhilfe­aufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfami­lien eine vorübergehende Aufnahme finden.

Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung, die 25%ige Kostenbeteiligung.

]_ Nr. 50/92

Kostenanteile für die Oberflächenentwässerung der öffentli­chen Verkehrsanlagen; Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestra­ßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanla­gen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenent­wässerung von Gemeindestraßen und -wegen vom 5. Mai 1988 Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich die Änderung der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Ände­rung erfolgt als Anpassung an die Rechtslage nach dem Kom­munalabgabengesetz. Hiernach sind die Träger der Abwasser­beseitigung verpflichtet, den Anteil an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung, der auf die Straßenoberflächenentwäs­serung entfällt, verursachungsgerecht herauszurechnen. Das bedeutet, daß die von den privaten Haushalten zu finanzieren­den Entgelte bei der Abwasserbeseitigung keine Kostenanteile für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen, die von deren Trägern zu übernehmen sind, enthalten dürfen. Die abga­benrechtliche Gleichstellung von privaten Grundstückseigen­tümern und Gemeinden wird damit in dem Bereich sicherge­stellt.

Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Im September tagte der Gemeinderat Untershausen in den Räu­men der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1991 abgeschlossen. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 02.09.1992 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeord­neten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 Entla­stung erteilt. Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1991 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in diesem Wochenblatt zur Kenntnis gegeben.

Wirtschafts- und Fällungsplan beschlossen Nach sachkundigen Erläuterungen durch den zuständigen Re­vierbeamten entsprach der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Wirtschafts- und Fällungsplan 1993, der Gesamteinnahmen von 48.700 DM und Gesamtausgaben von 49.207 DM ausweist. Der Holzeinschlag umfaßt insgesamt 460 fm und teilt sich wie folgt auf:

40 fm Esche, 100 fm Buche, 270 fm Fichte und 50 fm Berg- Ahorn. Der für das Forstwirtschaftsjahr erwartete Fehlbedarf von ca 507,00 DM wird im Rahmen des Gesamthaushaltes ab­gedeckt.

Weitere Entscheidungen des Rates

Jeweils einstimmig wurden vom Ortsgemeinderat folgende Be­schlüsse gefaßt:

- Der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungspla­nes (einschließlich Erläuterungsbericht) sowie der Planung zur Rohstoffsicherung und dem Entwurf des Landschafts­planes wurde zugestimmt,

- in den Jahren 1993 bis 1996 sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

Ausbau von Feldwegen, Pflanzung von Obstbäumen, Grunderwerb allgemein, Umgestaltung des Einmündungs­bereiches Hauptstr./Am Beul, Anlegung eines Parkplatzes »In der Delle«, Bau einer Gerätehalle für gemeindeeigene Geräte, Bau des Dorfgemeinschaftshauses

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »In der Gel­bitze« beschlossen

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentl. Belange vorgebrachten Beden­ken und Anregungen und beschloß, die Anregung der KEVAG Koblenz dergestalt zu berücksichtigen, daß der Bebuungsplan in Höhe der Station Birkenstr. entlang der Hauptstr. K 166 ge­ändert wird. Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurden keine Bedenken und Anregungen geäußert. Der nach­folgende Zustimmungsbeschluß erging einstimmig. Die Offen­lage des geänderten bzw. erweiterten Bebauungsplanes »In der Gelbitze« wurde als letzter Verfahrensschritt ebenfalls einstim­mig beschlossen.

Altennachmittag

Am Sonntag, dem 20. Dezember 1992 findet in der Sport- und Kulturhalle in Holler ein Altennachmittag statt. Zu der Veran­staltung, die zusammen mit der Ortsgemeinde Holler durchge­führt wird, sind alle E inwohner unserer Gemeinde über 70 Jahre und deren Ehegatte herzlich eingeladen.

Müller, Ortsbürgermeister

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