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Montabaur

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 B auGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­zug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel­tend gemacht worden ist.

Bode,

Niederelbert, 3. Dezember 1992 Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Dienächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am Donnerstag, dem 17. Dezember 1992, um 19.30 Uhr im Sit­zungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Inanspruchnah­me von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Ab­wasserbeseitigungsanlagen sowie über die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeinde- Straßen und -wegen (2. .Änderung)

2. B eratung und Beschlußfassung über den Wirtschafts- und Fällungsplan 1993

3. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1991 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1991

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Friedhofssatzung

5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Friedhofsgebührensatzung

6. Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung eines Planauftrages für den Ausbau der Nordstraße

7. Beratung und Beschlußfassung über die 2. Ände­rung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ver­bandsgemeinde Montabaur

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Finanzangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes

Bode,

Niederelbert, 8. Dezember 1992 Ortsbürgermeister

Fraktionssitzungen:

F WG Hubert Hübinger: Montag, 14. Dezember, 20.00 Uhr, Rat­haus - Vereinsraum

FWG Winfried Diedert: Montag, 14. Dezember, 20.15 Uhr,Ne­benzimmer »Fohr-Pils-Stube«

Verlegung der Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde am Donnerstag, 17. Dezember 1992, findet bereits in der Zeit von 17.30 bis 19.30 Uhr statt.

Es wird um entsprechende Beachtung gebeten.

Bode,

Ortsgemeinde Niederelbert Ortsbürgermeister

Nr. 50/92

Brennholzvorbestellungen/

Abdeckreisig

Wie in den Vorjahren kann aus dem Gemeindewald für ortsan­sässige Bürger Brennholz bezogen werden zum Preis von 65,00 DM/rm.

Ich bitte um Vorbestellung des Brennholzes in den Sprechstun­den des Bürgermeisters bis zum 31. Dezember 1992. Die Zutei­lung von Schlagabraum erfolgt im neuen Jahr nach Mitteilung im Amtsblatt.

Abdeckreisig aus Fichte kann kostenlos auf der Heide (Fichten­dickung an Horresser Straße) geworben werden.

Klein, Revierförster

Grundschule Niederelbert

Anmeldung der Schulneulinge

Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1993/94 findet am Dienstag, dem 15. Dezember 1992,

um 14.00 Uhr für die Kinder aus Niederelbert, um 15.00 Uhr für die Kinder aus Holler und Untershausen statt. Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1993 das sechste Lebens­jahr vollenden, müssen angemeldet werden. Kinder, die vom 1. Juli 1993 bis zum Jahresende 1993 das sechste Lebensjahr vol­lenden, können angemeldet werden.

Bei der Anmeldung - bitte in Begleitung des Kindes - ist die Ge­burtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzu­legen.

Jahreshauptversammlung Spielmannszug und Freiwillige Feuerwehr Niederelbert e. V.

Wie bereits bekanntgegeben, findet die diesjährige Jahres­hauptversammlung am Samstag, dem 12. Dezember 1992, um 19.00 Uhr im Vereinslokal »Fohr-Pils-Stube« statt. Tagesordnungspunkte sind u.a. Berichte des Vorsitzenden, des Wehrführers und des Kassierers, Entlastung des Vorstandes, Bekanntgaben, Aussprache über die Ausbildungssituation im Spielmannszug, Verschiedenes.

Weitere Anträge zur Tagesordnung können beim Vorstand ge­stellt werden. Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen. Nach Abschluß der Versammlung wollen wir den Abend gemein­sam in gemütlicher Runde ausklingen lassen.

SV »Blau-weiß« Niederelbert

Wie bereits angekündigt, findet am 12. Dezember 1992 unser »Seniorennachmittag« statt, Beginn 15.00 Uhr.

ASV Niederelbert 1922 e. V.

Am Samstag, dem 12. Dezember, tritt die RWG-Mannschaf t ge­gen die Ringerstaffel des ASV Boden an, Kampfbeginn 20.00 Uhr in der Elberthalle. Beim letzten Kampf der Saison werden im Lokalderby wieder spannende Kämpfe in den einzelnen Ge­wichtsklassen erwartet. Unsere Mannschaft ist voll motiviert und setzt alles daran, die Hinrundenniederlage wettzumachen.

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet

am Dienstag, dem 15. Dezember 1992, um 20.00 Uhr im Sportler­heim statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niedersehr ift über die Sitzung des Rates vom 16. November 1992 (öffentlicher Tfeil)

2. Bericht des Bürgermeisters

3. Beratung und Beschlußfassung über die Anna hm e der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

4. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Vertrages mit der Brauerei Gebrüder Fohr, Ransbach- Baumbach

5. Beratung und Beschlußfassung über eine Resolution zur Postreform

6. Beratung und Beschlußfassung über die Planungsvergabe der Straßenbaumaßnahme »Am Bußkreuz«

7. Bekanntgabe einer Eilentscheidung

8. Verschiedenes

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