Montabaur
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 B auGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Bode,
Niederelbert, 3. Dezember 1992 Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Dienächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am Donnerstag, dem 17. Dezember 1992, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie über die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeinde- Straßen und -wegen (2. .Änderung)
2. B eratung und Beschlußfassung über den Wirtschafts- und Fällungsplan 1993
3. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1991 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1991
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Friedhofssatzung
5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Friedhofsgebührensatzung
6. Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung eines Planauftrages für den Ausbau der Nordstraße
7. Beratung und Beschlußfassung über die 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
8. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Finanzangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
Bode,
Niederelbert, 8. Dezember 1992 Ortsbürgermeister
Fraktionssitzungen:
F WG Hubert Hübinger: Montag, 14. Dezember, 20.00 Uhr, Rathaus - Vereinsraum
FWG Winfried Diedert: Montag, 14. Dezember, 20.15 Uhr,Nebenzimmer »Fohr-Pils-Stube«
Verlegung der Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde am Donnerstag, 17. Dezember 1992, findet bereits in der Zeit von 17.30 bis 19.30 Uhr statt.
Es wird um entsprechende Beachtung gebeten.
Bode,
Ortsgemeinde Niederelbert Ortsbürgermeister
Nr. 50/92
Brennholzvorbestellungen/
Abdeckreisig
Wie in den Vorjahren kann aus dem Gemeindewald für ortsansässige Bürger Brennholz bezogen werden zum Preis von 65,00 DM/rm.
Ich bitte um Vorbestellung des Brennholzes in den Sprechstunden des Bürgermeisters bis zum 31. Dezember 1992. Die Zuteilung von Schlagabraum erfolgt im neuen Jahr nach Mitteilung im Amtsblatt.
Abdeckreisig aus Fichte kann kostenlos auf der Heide (Fichtendickung an Horresser Straße) geworben werden.
Klein, Revierförster
Grundschule Niederelbert
Anmeldung der Schulneulinge
Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1993/94 findet am Dienstag, dem 15. Dezember 1992,
um 14.00 Uhr für die Kinder aus Niederelbert, um 15.00 Uhr für die Kinder aus Holler und Untershausen statt. Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1993 das sechste Lebensjahr vollenden, müssen angemeldet werden. Kinder, die vom 1. Juli 1993 bis zum Jahresende 1993 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden.
Bei der Anmeldung - bitte in Begleitung des Kindes - ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Jahreshauptversammlung Spielmannszug und Freiwillige Feuerwehr Niederelbert e. V.
Wie bereits bekanntgegeben, findet die diesjährige Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 12. Dezember 1992, um 19.00 Uhr im Vereinslokal »Fohr-Pils-Stube« statt. Tagesordnungspunkte sind u.a. Berichte des Vorsitzenden, des Wehrführers und des Kassierers, Entlastung des Vorstandes, Bekanntgaben, Aussprache über die Ausbildungssituation im Spielmannszug, Verschiedenes.
Weitere Anträge zur Tagesordnung können beim Vorstand gestellt werden. Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen. Nach Abschluß der Versammlung wollen wir den Abend gemeinsam in gemütlicher Runde ausklingen lassen.
SV »Blau-weiß« Niederelbert
Wie bereits angekündigt, findet am 12. Dezember 1992 unser »Seniorennachmittag« statt, Beginn 15.00 Uhr.
ASV Niederelbert 1922 e. V.
Am Samstag, dem 12. Dezember, tritt die RWG-Mannschaf t gegen die Ringerstaffel des ASV Boden an, Kampfbeginn 20.00 Uhr in der Elberthalle. Beim letzten Kampf der Saison werden im Lokalderby wieder spannende Kämpfe in den einzelnen Gewichtsklassen erwartet. Unsere Mannschaft ist voll motiviert und setzt alles daran, die Hinrundenniederlage wettzumachen.
Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet
am Dienstag, dem 15. Dezember 1992, um 20.00 Uhr im Sportlerheim statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niedersehr ift über die Sitzung des Rates vom 16. November 1992 (öffentlicher Tfeil)
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Beratung und Beschlußfassung über die Anna hm e der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
4. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Vertrages mit der Brauerei Gebrüder Fohr, Ransbach- Baumbach
5. Beratung und Beschlußfassung über eine Resolution zur Postreform
6. Beratung und Beschlußfassung über die Planungsvergabe der Straßenbaumaßnahme »Am Bußkreuz«
7. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
8. Verschiedenes
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