Montabaur
Alte Herren Heilberscheid
Es ergeht nochmals an alle Mitglieder die herzliche Bitte, den Jahresbeitrag auf unser Konto bei der Kreissparkasse Montabaur, BLZ 570 510 01, Kto.-Nr. 100-530.203 zu überweisen.
Nentershausen
Kirchenchor »Cacilia« Nentershausen Der Kirchenchor »Cäcilia« Nentershausen führt in der Vorabendmesse zum 3. Advent am Samstag, dem 12. Dezember 1992,18.30 Uhr die achtstimmige - doppelchörige Motette »Lobe den Herrn meine Seele« von Heinrich Schütz, zusammen mit vier Solisten Susanne Scherer (Sopran), Gabriele Habestock (Alt), Martin Bertram (Tfenor), Guido Waldering (Baß) und Kurt Bücher, Orgel auf. Außerdem werden in diesem Gottesdienst »0 Heiland reiß die Himmel auf« von H.F. Müller, »Ave Maria« von J. Arcodelt und ein Duett aus der Weihnachtskandate »Willkommen süßer Bräutigam« von V. Lübeck zu hören sein. Nach dem Gottesdienst finde eine Adventsfeier für die aktiven Mitglieder des Chores statt. Bei dieser Feier werden Irmgad Müller, Johanna Arnold und Theo Born zu Ehrenmitgliedern ernannt, Maria Lichtenthäler und Cilli Meudt werden für 25 jährige aktive Mitgliedschaft geehrt.
Niedererbach
Verschönerungsverein Niedererbach 1936 e.V.
Der Verschönerungsverein veranstaltet am Samstag, 12. Dezember 1992, 19.00 Uhr eine Weihnachtsfeier in der Dorfgemeinschaftshalle Niedererbach. Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder nebst Begleitung herzlich eingeladen.
»theaterfreunde niedererbach« 1976 e.V. Weihnachtsspiel
Auch in diesem Jahr laden die »theaterfreunde niedererbach« groß und klein wieder zu einem Weihnachtsspiel ein. »Der Engel, der immer zu spät kam« von Heidelore Kluge wird am 13. Dezember 1992, um 17.00 Uhr in der Dorfgemeinschaftshalle in Niedererbach aufgeführt. Der Eintritt ist kostenlos. Spenden kommen der Kinderkrebsstation »Piper« in Gießen zugute Stammtisch
Der Stammtisch der »theaterfreunde niedererbach« trifft sich am Freitag, dem 18. Dezember 1992, um 20.00 Uhr im Vereinsraum, Schule in Niedererbach, zu einer kleinen Weihnachtsfeier. Hierzu sind Mitglieder sowie Freunde des Vereins herzlich eingeladen. Anmeldungen bitte über die Geschäftsstelle 06485/4044.
Nikolausfeier
Herzliche Einladung an alle Seniorinnen und Senioren zur Advents- und Nikolausfeier am Donnerstag, 17. Dezember 1992,15.00 Uhr im Pfarrheim mit Diakon Metzner. Anmeldung erforderlich, siehe Rückseite Pfarrbrief. (Briefkasten Pfarrhaus einwerfen).
Tbl. Anmeldung unter Ttel. Nr. 230 bis zum 14. Dezember 1992.
Nomborn
Frauengemeinschaft Nomborn Die diesjährige Adventsfeier der Frauengemeinschaft, findet am Dienstag, dem 15.12.1992, um 20 Uhr im Gemeindehaus statt. Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen.
er “ ELBERTGEMEINDEN ”
Weihnachtsbaumverkauf
Wie im Vor j ahr findet für die Bürger der Ortsgemeinden Ob erel- bert, Niederelbert und Welschneudorf der Weihnachtsbaumverkauf an der »Doppelheck« zwischen Oberelbert und Welschneudorf statt.
Wir treffen uns am Samstag, dem 19. Dezember 1992, zwischen 10.00 und 12.00 Uhr. Der Preis je Baum beträgt 10 DM.
Klein, Revierförster
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Nr. 50/92
Niederelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan/-änderung/-erweiterung »Stockland« der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Stockland«, Ortsgemeinde Niederelbert
LEGENDE:_Geltungsbereich
Die vom Ortsgemeinderat Niederelbert am 25. Juli 1991 als Satzung beschlossene Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterung »Stockland« wurde der Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltunghat am 23. November 1992 (Az. 6 A/60,610-13) erklärt, daß dieBebauungs- plan/-änderung/-erweiterung Rechtsvorschriften nicht verletzt. Die Bebauüngsplan/-änderung/-erweiterungsunterlagen kön- nenbei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

