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Montabaur

Nr. 48/92

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Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

Für den Teilbereich des Bebauungsplanes »AltstadtII«

- Grundstückszeile der westlichen Bahnhofstraße, beginnend Ecke Wallstraße bis Ecke Steinweg

- westlicher Tfeil des Kleinen Marktes von Ecke Kleiner Markt/ Steinweg bis zum Grundstück Kleiner Markt 1

- Bauzeilen beiderseits des Steinweges

werden folgende planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen:

a) Zulässig sind:

1. Wohngebäude

2. Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes

3. sonstige Gewerbebetriebe

4. Geschäfts- und Bürogebäude

5. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, sportliche und gesundheitliche Zwecke.

b) Ausnahmsweise können zugelassen werden:

1. Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung

2. Schank- und Speisewirtschaften, soweit dadurch der angestrebte Charakter des besonderen Wohngebietes nach § 4 a BauNVO nicht nachteilig beeinflußt wird.

c) Nicht zulässig sind:

Vergnügungsstätten und damit verbundene Gewerbebetriebe, insbesondere Nachtlokale, Spielautomatenunternehmen, Spielhal­len, Sexkinos, Sexshops, Diskotheken usw.

Der Geltungsbereich der Planänderung und -ergänzung ist aus der auf der Seite 6 abgedruckten Skizze ersichtlich.

Montabaur, 24. Nov. 1992 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Raumordnungsverfahren

für die Neubaustrecke der Deutschen Bundesbahn Köln - Rhein-Main (Planungsabschnitt Rheinland-Pfalz) BEKANNTMACHUNG der Bezirksregierung Koblenz Der abschließende Erörterungstermin im Raumordnungsver­fahren für die vorgenannte Maßnahme gemäß § 6 a Raumord­nungsgesetz i.V. mit § 18 Landesplanungsgesetz findet statt am

Dienstag, dem 08.12.1992 um 9.00 Uhr in Ransbach-Baumbach (Stadthalle).

Gegenstand der Erörterung ist der gesamte rheinland-pfälzi­sche Streckenabschnitt. Hierbei sollen vorrangig die von der Deutschen Bundesbahn ins Verfahren eingebrachten ergänzen­den und weiterführenden Untersuchungen, die vom 21.09. bis 20.10.1992 in den betroffenen Verbandsgemeinden ausgelegen haben, mit den beteiligten Gebietskörperschaften und Fachpla­nungsträgern sowie den Einwendern, die sich im Zuge der Öf­fentlichkeitsbeteiligung fristgerecht geäußert haben, bespro­chen werden.

Soweit sich im Anschluß an die bereits durchgeführten sechs Er­örterungstermine die Notwendigkeit ergeben sollte, noch grundsätzliche Fragenzu dem Vorhaben anzusprechen, ist dazu ebenfalls Gelegenheit gegeben.

Im Tbrrnin werden nur die überörtlich raumbedeutsamen Anre­gungen und Bedenken entsprechend der Aufgabenstellung des Raumordnungsverfahrens behandelt. Fragen, die das nachfol­gende Planfeststellungsverfahren (z.B. persönliche und grund­stücksmäßige Betroffenheit) berühren, werden nicht erörtert.

Koblenz, den 10.11.1992 Bezirksregierung Koblenz

i.A. Dr. Wilkes

Öffentliche Bekanntmachung

Alle Tierhalter im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuß zu den Besamungs­kosten zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens 31.12.1992 bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durchgeführten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen.

Die Tierhalter in der Stadt Montabaur undin den Stadtteilen ha­ben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 221, 5430 Montabaur, abzugeben.

Es handelt sich in unserem Verbandsgemeindebereich um die Tierhalter in den Ortsgemeinden Boden, Girod, Großholbach, Heiligenroth, Holler, Niederelbert, Oberelbert, Simmern, Welschneudorf und Untershausen sowie in der Stadt Monta­baur und in den Stadtteilen.

In ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des ange­gebenen Meldetermines, da später eingehende Meldungen für 1992 nicht mehr berücksichtigt werden können.

5430 Montabaur, 13. Nov. 1992 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -

Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 vom 23.11.1992 I.

Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) folgende Nach­tragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 13.11.1992 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamt­betrag des Haushalts­planes einschließlich der Nachträge

erh.(+) verm.(-) gegenüber auf nunmehr

um DM bisher DM DM festges.

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen +1.409.700 19.656.300

die Ausgaben +1.409.700 19.656.300

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen -1.091.800 9.480.800

die Ausgaben -1.091.800 9.480.800

§2

21.066.000

21.066.000

8.389.000

8.389.000

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 948.010 DM

auf 349.210 DM

(nachrichtlich: Umschuldungen 0,00 DM)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von

bisher 884.000 DM

auf 1.143.000 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geän­dert.

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen wird nicht geändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Nach­tragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haus­haltsjahr 1992 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von 349.210 DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von 536.000 DM

für den im Haushaltsjahr 1993 voraussichtlich Kredite aufge­nommen werden müssen.

5430 Montabaur, den 13.11.1992

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) im Aufträge: Meckel