Montabaur
Nr. 48/92
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Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.11.1992 bis 9.12.1992 beider Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 112, Konrad-Adenau- er-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 23.11.1992
Stadt Montabaur (Siegel) Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).
Bürgergespräch
Am 30. Nov. 1992, um 18.30 Uhr besichtigt die SPD-Fraktion des Verbandsgemeinderates das Naturschutzzentrum in Holler. Ab 19.30 Uhr findet hier ein Bürgergespräch mit den Bürgern von Holler statt. Im Anschluß daran erfolgt die interne Fraktionssitzung.
“Die Verwaltung informiert”
Abfuhr der grünen Wertstofftonne für Altpapier im Dezember 1992
Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß im gesamten Kreisgebiet in der Zeit von Dienstag, dem 01.12. bis einschließlich Montag, dem 07.12. an den jeweiligen Abfuhrtagen nur die grünen Wertstofftonnen für Altpapier entleert werden.
Aufgrund der in letzter Zeit vermehrten Beanstandungen wird eindringlich um Beachtung gebeten, daß in die grünen Gefäße tatsächlich nur Altpapier, Kartonagen, Kataloge, Konzeptpapier, Kalenderblätter, Papierverpackungen jeder Art, wie z.B. Soßenpäckchen, Zahnpasta-, Ttee- und Käseschachteln, Mehl-, Zucker- und Puddingpulvertüten u.ä. eingefüllt werden.
Nicht in die grüne Turne dürfen gewachste Lebensmittelverpackungen, wie z.B. Milch- und Safttüten, Partyteller und -be- cher, Haferflockentüten, Verpackungen, die teilweise mit Silberpapier versehen sind (wie etwa bei Bonbon-, Keks-, Kaffee- und Schokoladenverpackungen), Cellophan- und Kunststoffverpackungen, Kohlepapier und stark verschmutztes Haushaltspapier.
Allgemeine Viehzählung zum 3. Dezember 1992
Zum 3. Dezember 1992 findet bundesweit eine allgemeine Viehzählung statt.
Die Zählung erstreckt sich auf
Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügel. Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhaltenden Betriebe und sonstige Viehhalter. Anzugeben sind alle Tiere, die sich zum Zählungstag in Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, einschließlich aufgenommenes fremdes Vieh. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, darauf hinzuweisen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Dem Erhebungsbogen ist ein Durchschlag beigefügt, mit dem eine Weiterleitung von Angaben an die Tierseuchenkasse ermöglicht wird. Diese erfolgt jedoch nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auskunftspflichtigen. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
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Hallenbad Montabaur
Am Montag, dem 30. Nov. 1992 finden von 14.00 bis 19.00 Uhr Schwimmkurse statt. Aus diesem Grund ist das Hallenbad während dieser Zeit für den allgemeinen Badebetrieb geschlossen.
Iblefon: 02602-4611 oder 02602-126-173.
Schließung des Hallenbades Montabaur Von Montag, dem 7.12.1992 bis einschl. Sonntag, den 3.1.1993 bleibt das Halenbad wegen Sanierungs- und Reparaturarbeiten geschlossen. Wir bitten unsere Badegäste dies zur Kenntnis zu nehmen.
Personenstandsmeldungen im September 1992 in der Verbandsgemeinde Montabaur Geburten:
Sebastian Schneider, Untershausen, Birkenstraße 1
Christian Pöhler, Montabaur, Rhönstr. 5a
Simon Hendrik Ostermann, Welschneudorf, Marioth 2
Daniel Jetz, Heiligenroth, Schulstr. 1
Adrian Boddenberg, Montabaur, Im Hemchen 22
Dennis Ferdinand, Gackenbach, Kirchstr. 4
Samin Forudi, Montabaur, Kirchstr. 16
Marcel Schwarz, Oberelbert, Kirchstr. 3
Henrik Leber, Simmern, Hauptstr. 29
Stephanie Carolin Elzer, Holler, Rheinstr. 15
Sabine Gisela Januszek, Montabaur, Am Himmelfeld 42
Larissa Elisabeth Hesse, Ruppach-Goldhausen,
St.-Barbara-Straße 9
Alexander Schäfer, Montabaur, Drosselweg 1
Eheschließungen:
Michael Hähn, Wirges, Martin-Luther-Str. 15 und Maria Maritta Noll, Großholbach, Orgelsweg 9
Andreas Weidenfeller, Wirges, Am Mühlgraben 18 und Angela Renate Koob, Montabaur, Tiergartenstr. 12
Michael Walter Jonas, Ruppach-Goldhausen, St. Barbara-Str. 5 und Esther Neuroth, Staudt, Gartenweg 6
Thorsten Dombo, Kadenbach, Bergstr. 9 und Katja Zwerg, Zornheim, Konrad-Adenauer-Str. 34
Ralf Josef Weyand und Eva Maria Scheloske Montabaur, Oderstr. 16
Hermann Josef Manfred Kraus, Ettinghausen, Gartenstr. 2 und Christina Görg, Montabaur, Krokusstr. 6.
Sterbefälle:
Johann Alfred Trum, Oberelbert, Am Tor 14
Manfred Ludwig Pehl, Holler, Rheinstr. 17
Anna Krug geb. Hering, Montabaur, Wölfchesbitzstr. 27
Wilhelm Müller, Montabaur, Elbestr. 8b
Anna Maria Hommrich geb. Endres, Großholbach, Mittelstr. 7
Hermann Josef Keul, Eitelborn, Unterdorfstr. 17
Rosina Laping geb. Gerhardt, Montabaur, Paehlerstr. 6
Informationen
zur Rentenversicherung / Beratung-Auskunft Berichtigung:
Der nächste Sprechtag der Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur ist nicht wie irrtümlich bekanntgegeben am Dienstag, dem 1. Dez. 1992 sondern am Dienstag, dem 8. Dez. 1992.
Die Sprechstunden sind von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr. Für die Nachmittagssprechstunden ist eine vorherige Thrminvereinbarungnotwendig. Die Versicherten werden gebeten, ihre Rentenversicherungsunterlagen, Nachweise über Krankheitszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, militärischer Dienst, Zeiten der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung nachdem 16. Lebensjahr und ggf. den Flüchtlings-oder Vertrie- benenausweis mitzubringen. Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehungund Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ist die Vorlage der Geburtsurkunden oder des Familienbuches erforderlich. Unbeglaubigte Fotokopien genügen nicht.
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